Man muss sich auch fragen: Welche rechtlichen Konsequenzen könnte das haben, wenn es die offizielle Position der Landesregierung ist, dass man auf diese Oberweserpipeline vielleicht verzichten könnte? Was wäre die rechtliche Konsequenz, wenn das zum Anlass genommen würde, den Klageweg zu beschreiten? Nachher heißt es dann: Selbst die Landesregierung ist nicht fest davon überzeugt, dass wir diese Oberweserpipeline brauchen.
Das hatten wir schon einmal. Sie können sich jetzt hinstellen und sagen: Sie wird weiterhin geplant. Das Planungsrecht schafft Baurecht. Das ist aber keine Pflicht zum Bau.
Meine Damen und Herren, so einfach werden Sie sich das nicht machen können. Das ist beim Terminal 3 schon einmal schiefgegangen.
Aus der Nummer werden Sie sich sicherlich nicht verabschieden können. Sorgen Sie dafür, dass die Menschen akzeptieren, dass dort ein Einleitungspunkt sein wird. Der Frankfurter Flughafen kann durchaus als Vorbild gelten. Er zeigt, wie man dort die Menschen eingebunden hat, um schwierige Entscheidungen in der Bürgerschaft akzeptabel zu machen.
Am Ende werden wir den Menschen sagen müssen: Selbst nach dem Jahr 2075 wird es Einleitungen in die Werra und in die Weser geben müssen, um die Kaliproduktion in Deutschland überhaupt möglich zu machen. Am Ende geht es darum, ob wir in Deutschland diese Rohstoffproduktion noch möglich machen wollen oder ob wir sie verhindern wollen.
Vielen Dank. – Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße auf der Tribüne unseren ehemaligen Kollegen Dr. Walter Lübcke. Herzlich willkommen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tausende Arbeitsplätze in Nordosthessen hängen von der Kaliproduktion ab. Unser Blick, also der der Politik, richtet sich auf die Arbeitnehmer und auf ihre Familien, aber ebenso auch auf die Umwelt, in der sie leben.
Für eine ganze Region ist es existenziell wichtig, dass K+S als Unternehmen eine Zukunftsperspektive besitzt. Unser aller Ziel muss es daher sein, dass der Standort langfristig im Einklang mit dem Gewässerschutz gesichert wird.
Wie gelingt uns das? Das gelingt uns jedenfalls nicht mit unausgegorenen Vorschlägen, sondern nur mit einer tragfähigen und langfristigen Lösung. Genau das stellt der VierPhasen-Plan dar. Er ist jetzt zur Grundlage für den Entwurf des Masterplans Salzreduzierung geworden. Das ist ganz im Sinne der Sicherung der Arbeitsplätze bei der K+S AG.
Wir wissen, dass für die Arbeitnehmer die Situation derzeit schwierig ist und dass sie diese Adventszeit mit dem bangen Gefühl um den eigenen Arbeitsplatz im Kalirevier verbracht haben. Deshalb hat nicht zuletzt diese Landesregierung in Person der hessischen Umweltministerin Priska Hinz mit Hochdruck an einer langfristigen Lösung der Salzabwasserproblematik gearbeitet. Gleiches gilt aber auch für die notwendig gewordene Übergangslösung.
Die Einigung des Weserrates auf der Arbeitsebene bezüglich gemeinsamer Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung lässt nicht nur die Kalikumpel hoffen. Der Masterplan ist das, was angesichts all der Probleme, die wir von dort kennen, als gute Lösung bezeichnet werden kann. Er ist zustande gekommen, weil diese Landesregierung erhebliche Überzeugungs- und Vorarbeit geleistet hat. Das geschah zum Wohl der Arbeitsplätze und der Umwelt.
Zum Erreichen unserer Ziele ist uns die Rechtsstaatlichkeit unseres Handelns wichtig. Das Regierungspräsidium Kassel gab keinen Bescheid für eine weitere Versenkungsgenehmigung heraus. Denn das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde konnte das dreidimensionale Grund
Die Entwicklung und der Zustand des Grundwassers sollen auf einer Fläche von bis zu 1.200 km² und bis zu einer Tiefe von 1.300 m durch das sogenannte 3-D-Modell abgebildet werden. Wir geben schon zu, dass das sehr komplex ist. Dieses Modell war bereits im Jahr 2011 eigentlich die Voraussetzung für die damalige Versenkgenehmigung, die jetzt am 30. November 2015 ausgelaufen ist.
Somit ist es ein gutes Stück – lieber Herr Lenders – unverständlich, wenn K+S immer noch Zeit bis Mitte oder gar Ende 2016 zur Kalibrierung eben dieses Modells benötigt. Ich stelle hier aber für meine Fraktion fest: Grundsätzlich ist für uns die Kalibrier- und Prognosefähigkeit des sogenannten 3-D-Modells gegeben, was auch gutachterlich bestätigt wird.
Was ist die Folge der augenblicklichen Situation? Ohne eine Versenkgenehmigung muss K+S einen Teil der Salzlauge in die Werra und Weser einleiten. Dabei ist das Unternehmen auch vom Wasserstand abhängig. Darf es sein, dass 1.800 Arbeitsplätze von zufälligen Flusspegelständen abhängig sind? Wir sagen: Nein.
Insofern bemüht sich die Landesregierung, im Dialog mit dem Unternehmen eine rechtssichere Übergangslösung zu finden. Eine Übergangslösung – das muss auch angemerkt sein – kann nur eine befristete Notlösung sein, mehr nicht. Die Zeit der Übergangslösung wird wahrscheinlich bereits eine reduzierte und im Umfang dem Besorgnisgrundsatz gerecht werdende Versenkung vorsehen.
Der Masterplan Salzreduzierung wird Versenkung bis 2021 nur noch zulassen, wenn die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und eine sofortige Einstellung zu unverhältnismäßigen Auswirkungen für die Arbeitnehmer und das Unternehmen führen würde. Der Plan setzt auf die Wirksamkeit der übrigen Maßnahmen zur Reduzierung der Salzabwässer nach deren Genehmigung und Umsetzung. Der Masterplan als besonderer Teil des Bewirtschaftungsplans basiert auf einer breiten Zustimmung, ist mit K+S abgestimmt und wurde bei Vorbesprechungen in Brüssel positiv aufgenommen.
Die Flussgebietsgemeinschaft Weser geht somit davon aus, ebenso wie wir, dass die Kommission diesen Vorschlag akzeptieren wird und damit das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen des Verstoßes gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie abgewendet werden kann.
Lassen Sie mich drei Bemerkungen zum Unternehmen machen. Die Landesregierung hat sich innerhalb ihrer rechtlichen Möglichkeiten stets sehr intensiv dafür eingesetzt, Versorgungsengpässe oder Produktionseinschränkungen oder gar beides bei K+S zu vermeiden. Allerdings schien dem Unternehmen die Bedeutung von Fristen und bearbeitungsfähigen Genehmigungsanträgen nicht klar zu sein oder Teil eines Spiels mit der Politik zu sein.
Wir erkennen die bisherigen Anstrengungen von K+S an, den Anforderungen des Umweltschutzes mit Investitionen von 360 Millionen € in die Produktionsabläufe im Zuge eines schon durchgeführten Maßnahmenpaketes gerecht geworden zu sein. Wir halten weitere 400 Millionen € für eine beachtliche Aufwendung, die die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen aus dem Masterplan für das Unternehmen nach sich ziehen werden.
Zum Schluss: Der Zwangsurlaub, der 1.750 Kumpeln im Kalirevier auferlegt worden ist, ist als ein politisches Signal zu verstehen: Wenn die Politik sich sperrig tut, dann ist das der erste Schritt, der nächste ist die Kurzarbeit, und der letzte ist die Standortstilllegung.
Meine Damen und Herren, dieser Logik dürfen wir uns nicht beugen. Das sage ich an der Stelle ganz deutlich.
Wir sehen uns schon in einer sehr misslichen Situation, weil wir sozusagen von zwei Seiten mit falschen Verdächtigungen konfrontiert werden können. Das eine ist: Es gibt ein großes Unternehmen, das zum wiederholten Male mit Ausnahmegenehmigung im Geschäftsmodell bestärkt wird. Die berechtigte Frage ist: Gilt so ein Verhalten auch anderen Unternehmen gegenüber? Die andere Position ist aber genau die:
K+S hat sozusagen die feindliche Übernahme eines kanadischen Mitbewerbers und die Zerschlagung abgewendet, und nun kommt die Landesregierung und vollendet das. – Das ist das, was so leicht bei der FDP mitschwingt. Da kann ich nur sagen: Nein, das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Aber wir müssen hier nach Recht und Gesetz vorgehen, und wir haben nur einen begrenzten Gestaltungsspielraum. Den aber wollen wir nutzen.
Wenn Herr Schäfer-Gümbel allerdings in einem anderen Zusammenhang öffentlich sagt, die Landesregierung mache ihn bösgläubig, dann sage ich in seine Richtung: Das Salzabwasserproblem ist keine Glaubensfrage.
Insofern sollte, wer an einer langfristigen Perspektive für die Natur im Werra- und Weserraum und die Arbeitsplätze im Kalirevier interessiert ist, das weitere Verfahren – wir sind noch nicht am Ende – positiv und konstruktiv begleiten. Wir von der CDU tun das an der Seite der hessischen Umweltministerin. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Landau, Sie haben eben erstens gesagt, dass durch die Gutachten eindeutig erwiesen sei, dass das 3-D-Modell aussagefähig sei und sicher zu guten Ergebnissen kommen wird. Ich zitiere deshalb noch einmal aus dem Gutachten der Ingenieurgesellschaft delta h, die über das Modell sagt: „können weder qualitative noch quantitative Aussagen über den Verbleib des Salzwassers im Buntsandstein getroffen werden“. Ich frage mich, wie Sie dann zu dem Ergebnis kommen, dass die Gutachten besagen, es sei machbar. Für mich ist da ein Widerspruch, den Sie mir bitte erklären mögen. Vielleicht kriegen wir dann Licht ins Dunkel.
Sie haben außerdem eben sinngemäß gesagt, es sei alles engmaschig mit dem Unternehmen abgesprochen, das Unternehmen stehe hinter dem Masterplan. – Zeitung lesen hilft manchmal. Ich weiß nicht, wer hier ein Problem mit der Wahrheit hat. Unternehmenssprecher Göbel sagt nämlich, dass der Dax-Konzern seine Ablehnung bekräftigt.
Das ist für mich eine sehr eindeutige Aussage. Die bleiben beim Vier-Phasen-Plan, und alles, was danach kommt, lehnen sie ab. Sie sehen die noch zu erprobende untertägige Einlagerung von Lauge skeptisch. Sie sehen nicht, dass sich Großhalden vollständig abdecken ließen, und den geplanten Wesergrenzwert von 300 mg Chlorid pro Liter lehnt das Unternehmen ab und geht davon aus, dass auch 2027 noch enorme Mengen an Lauge anfallen werden.
Nein, da hat sie etwas deutlich anderes gesagt. Sie hat gesagt, das Unternehmen hat lediglich bei Produktionseinschränkungen ein Problem und nicht bei all den anderen Dingen; denn all die anderen Dinge sind sozusagen Bestandteil des Masterplans. – Wenn das der Masterplan ist und das Unternehmen hier klar sagt, dass es seine Ablehnung formuliert – ich kann nur zitieren, was Herr Göbel gesagt hat –,
Frau Schott, Sie haben mir zwei Worte in den Mund gelegt, die ich nicht gesagt habe. Was die Kalibrierung angeht, haben Sie gesagt, es gebe eine eindeutige Meinung. Ich habe das Wort „eindeutig“ nicht gesagt. Mir ist bekannt, dass es Gutachten oder Aussagen gibt, die kritisch mit der Angelegenheit umgehen. Genauso gibt es aber auch Gutachten, die der Landesregierung und der Genehmigungsbehörde vorliegen, die zu einem anderen Ergebnis kommen.