Ja. – Nun zu meinem zweiten Punkt. Es ist doch vollkommen klar, dass ich noch einmal auf das eingehe, Herr Abg. Merz, was ich Ihnen bereits als Zwischenruf zugerufen habe. Ich danke Ihnen, dass Sie gesagt haben, dass wir in einer solchen Diskussion aufpassen müssen, dass wir nicht alles der kommunalen bzw. der Trägerebene vorgeben und damit letztlich landesweit Standards setzen, ohne den Trägern die Möglichkeit zu geben, eigene Schwerpunkte zu setzen. Ich hoffe, ich habe Sie an dieser Stelle einigermaßen richtig verstanden.
Wenn ich Sie einigermaßen richtig verstanden habe, dann verstehen Sie mich, bitte schön, auch einigermaßen richtig, wenn ich sage, dass ich mich vehement gegen bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben wende, die von Bundesseite vorgegeben werden und mit denen alle Länder verpflichtet werden sollen, alles über einen Kamm zu scheren. Ich finde, an dieser Stelle können wir gemeinsam konstatieren, dass das nicht der richtige Weg ist, sondern dass wir die Eigenheiten, die Eigenarten, aber auch die Möglichkeiten der eigenen Gestaltung ausnutzen müssen, sei es auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Gerhard Merz (SPD): Das erkläre ich Ihnen bei der zweiten Lesung, Herr Minister!)
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes – Drucks. 19/4136 zu Drucks. 19/3742 –
Frau Präsidentin! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
(Beifall der Abg. Dr. Ralf-Norbert Bartelt, Claudia Ravensburg (CDU) und Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Vielen Dank, Frau Kollegin Klaff-Isselmann. – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Ich eröffne die Debatte. Als Erster hat sich Kollege Dr. Bartelt von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich brauche keine fünf Minuten Redezeit.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes aktualisiert die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kammern. Damit wird die Arbeit der Kammern gestärkt. Das Heilberufsgesetz wurde 1954 erstmals verabschiedet und mittlerweile 20-mal angepasst, was auch Ausdruck der Entwicklung und Dynamik der Kammern ist.
Die Sichtung der Unterlagen der Regierungsanhörung zeigt, dass die Novellierung auf Zustimmung der Betroffenen stößt. Hervorzuheben ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Kammerpräsidenten, der Vorstände, der Vertreter der Schlichtungskommission, der Zulassungskommission, der Prüfungskommission und der Disziplinarkommission. All diesen Funktionsträgern der Kammern sei an dieser Stelle sehr herzlich gedankt, meine Damen und Herren.
Diese üben ihre Tätigkeit neben ihren arbeitsintensiven freiberuflichen Tätigkeiten in den Heilberufen aus. Sie sind Bestandteil einer qualifizierten medizinischen Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger und entlasten den Staat durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Neben formalen Anpassungen des Gesetzes wie etwa die elektronische Datenübermittlung, die Festlegung von Gebühren, Bußgeldern und Berufsgerichtskosten gibt es aber auch inhaltliche Neuerungen, die auch Auswirkungen für die Bürger haben. Dies gilt z. B. für Regelungen zur Spezialisierung in der Veterinärmedizin – Stichwort: Tierfacharzt –, für die Stärkung des Tierschutzes gleichermaßen wie für die Stärkung des Verbraucherschutzes. Sie berücksichtigen die zunehmende Breite des tierärztlichen Berufsbildes. Dies gilt außerdem für Vorschriften zu Aufbewahrungspflichten von klinischen Arzneimittelstudien und Anwendungsbeobachtungen. Diese können durchaus gesundheitspolitische Aktualität erlangen. Dies gilt außerdem für die Möglichkeit, kammerübergreifende Ethikkommissionen zu bilden. Dadurch wird die Arbeit dieser Ethikkommissionen gestärkt.
Aus meiner Sicht ist es für die Organisation des ärztlichen Notdienstes erheblich, dass sich am ärztlichen Notdienst nun auch ausschließlich privatärztliche Mediziner beteiligen müssen. Künftig ist es eben nicht nur die Aufgabe der Kassenärzte, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu organisieren. Ich glaube, dass es diesen stärken und es auch entsprechende Auswirkungen geben wird.
Die CDU-Fraktion wird deshalb dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. Wir freuen uns, dass dieser Gesetzentwurf auf allgemeinen Konsens stößt. Insofern befürworten wir die Zustimmung in der zweiten Lesung. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bartelt. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Sommer von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der ersten Lesung zum Heilberufsgesetz haben wir alle Inhalte ausgetauscht, und es gab wenige Kontroversen. Herr Rentsch hat § 23 als ergänzende Rechtsgrundlage für den Notfalldienst angesprochen und angemerkt, dass er sich diesbezüglich bei der KV kundig machen wolle. Das hat er sicherlich ebenso getan, wie ich das getan habe. Deshalb konnte man zur Kenntnis nehmen, dass die KV diesen Paragrafen begrüßt.
Der vorgelegte Gesetzentwurf – Herr Dr. Bartelt hat schon darauf hingewiesen – ist eine Weiterentwicklung. Er schafft eine bessere Übersichtlichkeit. Er ist eine Präzisierung und eine Modernisierung. Er enthält formale Veränderungen und Veränderungen im Bereich von EU-Regelungen und Transparenzgeboten. Er enthält also nichts wirklich Spannendes.
Eine grundlegende Überarbeitung des Heilberufsgesetzes ist das aber nicht. Jedoch stellen Sie, Herr Grüttner, eine grundsätzliche Neufassung des Gesetzes in Aussicht, sodass dies bezüglich der Anforderungen gemeinsam mit der Kammer beraten werden soll. Das begrüßen wir sehr.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Verordnungsproblematik und das deutliche Stadt-Land-Gefälle in Bezug auf die Verfügbarkeit von Ärzten, aber auch in Bezug auf die Verfügbarkeit von Psychotherapeuten hinweisen. Diese Problematik ist uns nicht neu. Insofern ist eine differenziertere und flexiblere Bedarfsplanung dringend notwendig, meine Damen und Herren.
Wichtig ist hierbei, dass die Besonderheiten der Regionen und der in ihnen lebenden Menschen mit den Besonderheiten, ihren spezifischen soziodemografischen und auch morbiditätsbezogenen Merkmalen, aber auch die Besonderheiten der spezifischen heilkundlichen Tätigkeiten bei der Neuordnung der Bedarfsplanung Berücksichtigung finden. Hier ist noch Luft nach oben und weiterer Einsatz notwendig, meine Damen und Herren.
Herr Grüttner, deswegen habe ich auch noch eine Frage an Sie: Inwieweit wollen Sie sich dafür einsetzen, dass sich hinsichtlich der Bedarfsplanungsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss etwas ändert, sodass bezogen auf regionale Besonderheiten, etwa bezüglich der Bevölkerungs-, Morbiditätsoder Versorgungsstrukturen, beispielsweise durch Verhältniszahlen oder durch einen Demografiefaktor, Verbesserungen angestrebt werden, sodass kleinräumlich agiert werden kann?
Von diesem kleinen Exkurs wieder zurück zum vorliegenden Gesetz. Insgesamt sind die Veränderungen im Heilberufsgesetz überschaubar, mit kleinen Spotlights. Leider ist
der Kollege Merz gerade austreten, aber ich hatte ihm versprochen, mein Halstuch zu erwähnen: Das Gesetz ist quasi wie mein Tuch, dem die Zebras als Eyecatcher abhandengekommen sind. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch einen schönen Abend.
Vielen Dank, Frau Dr. Sommer. – Als nächste Redner spricht nun Kollege Bocklet von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Frau Dr. Sommer hat es schon gesagt: Über dieses Gesetz besteht weitestgehend Einigkeit, es ist ein Gesetz, das zum 31. Dezember 2016 ausläuft und deswegen einer Verlängerung bedurfte. Es wurden im Rahmen der Evaluation viele angehört – Landesärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekerkammer usw.
Diese Anhörung ergab, dass es im Grundsatz ein gutes Gesetz ist, aber es noch einiger Ergänzungen bedarf. Das hat die Landesregierung übernommen und mehrere Kleinigkeiten eingefügt, beispielsweise, dass man jetzt auch mehr digital arbeiten kann, dass die Kontaktdaten von Wahlen erleichtert und Satzungsbeschlüsse bei der Aufsichtsbehörde klarstellend geregelt werden müssen. Auch die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder der Kammervorstände und viele andere Kleinigkeiten mehr, die eigentlich unstrittig sein könnten, werden jetzt so geregelt.
Ich denke, ein tatsächlich inhaltlicher Fortschritt ist auch, dass beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung nun die Möglichkeit eröffnet wird, dass auch ausschließlich privatärztlich niedergelassene Ärzte verpflichtend am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Hessen teilnehmen und sich an den dabei entstehenden Kosten zu beteiligen haben. Das ist in der Tat ein inhaltlicher Fortschritt, alles andere ist wenig strittig. Angesichts der Uhrzeit fasse ich mich deshalb auch kurz: Ich bedanke mich für die Arbeit und bei allen Akteuren, die sich daran beteiligt haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Als nächste Rednerin spricht nun Kollegin Wolff von der Fraktion der CDU.
Entschuldigung, Sie sind erst später dran. – Ich rufe Kollegen Rentsch von der Fraktion der FDP auf. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mich sehr gefreut, zu hören, was Frau Kollegin Wolff zur Gesundheitspolitik zu sagen hätte. Insofern sollte sie sich vielleicht überlegen, ob sie nicht ihre Wortmeldung zu diesem Punkt vorzieht.
(Beifall des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Holger Bellino (CDU): Frau Kollegin Wolff kann zu allem reden! – Heiterkeit der Abg. Karin Wolff (CDU))
Frau Kollegin Dr. Sommer hat es so nett und charmant gesagt, aber Frau Sommer, Sie haben mich mit dem Vergleich mit Ihrem Tuch ein bisschen drausgebracht, weil wir es natürlich nicht genau sehen konnten. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, das Tuch nachher noch einmal durch die Reihen gehen zu lassen, um einfach einmal zu schauen, was drauf ist. Ansonsten konnten wir den Vergleich nicht ganz nachvollziehen.
Meine Fraktion und mein parlamentarischer Geschäftsführer haben mich gebeten – dem will ich gerne nachkommen –, an dieser Stelle auch einmal ein bisschen grundsätzlich über die Gesundheitspolitik zu sprechen.
Ich glaube, das ist der richtige Zeitpunkt dafür, kurz vor Weihnachten – ich finde, Herr Kollege Dr. Bartelt hat das ganz charmant gemacht – einmal den vielen zu danken, die in diesem Land in den Gesundheitsberufen tätig sind, den vielen Ärztinnen und Ärzten, die das als angestellte Ärzte oder freiberuflich tun.
Hier möchte ich ansetzen: Ja, wir haben uns über diese Frage des gesamten Bereiches des Bereitschaftsdienstes informiert, der mit diesem Gesetz verändert wird. Unser Gespräch mit der KV hat ergeben – jetzt gehen wir immer davon aus, dass die KV das auch genau so weitergibt, wie es ihr gesagt worden ist –, dass die Privatärzte bei dieser Frage mitstimmen werden, weil es hier eine Vereinbarung zwischen Landesärztekammer und KV gibt. Insofern werden wir auch diesem Punkt, den wir noch bei der ersten Lesung offengelassen hatten, zustimmen.
Ich möchte noch einmal einen Schritt zurückgehen, weil die Veränderungen im Gesundheitssystem spürbar sind. Es sind heute viele Bürger hier, die sich mit dieser Frage beschäftigen, wenn sie zum Arzt gehen oder in irgendeiner Form auf Gesundheitsversorgung angewiesen sind, die aber natürlich auch merken, dass sich das Gesundheitssystem in einem strukturellen Wandel befindet und in den Regelungen, die wir hier teilweise streitig, teilweise auch gemeinsam diskutieren, natürlich das eine oder andere angepasst werden muss.
Ich glaube, in einer solchen Debatte sollte man auch noch einmal Wert darauf legen, dass wir in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben – trotz vieler Kritik, die wir teilweise auch selbst üben. Aber was wir hier organisieren, in der Qualität unserer Mediziner, des Pflegepersonals, der Strukturen, der im Vergleich zu allen anderen europäischen Ländern extrem wohnortnahen Versorgung, wenn man das sieht, der Freiberuflichkeit – die übrigens ein Erfolgsmodell ist, Gott sei Dank haben wir sie –: Ich glaube, in diesem Bereich dürfen wir einfach auch Dank an diejenigen sagen, die das machen; denn ohne die wären wir in Deutschland nicht so gesund und gut versorgt. Insofern an dieser Stelle herzlichen Dank von unserer Seite.