Protokoll der Sitzung vom 05.04.2000

Lassen Sie mich den Begriff „Betreutes Wohnen“ darstellen.Ich habe viele Gespräche geführt und dabei immer wieder festgestellt, daß viele Menschen diesen Begriff kennen, sich aber nichts Genaueres darunter vorstellen können.Ich schilderte am Anfang einerseits die Koppelung zwischen Heim und Wohnung als Parallele zum Heim; hier ist sicher das Heimgesetz angebracht. Andererseits gibt es eine seniorengerechte Wohnanlage, in der sich jemand eine Wohnung sucht, für die gleichzeitig ein Betreuungsvertrag angeboten wird. Dieser Vertrag bietet bestimmte Leistungen an und ist mit einem Mietvertrag gekoppelt; alle zusätzlichen Leistungen müssen später dazugekauft werden.

In Hamburg gibt es einen Servicevertrag, der von der BAGS festgelegt wurde. Danach bietet das Serviceunternehmen eine allgemeine regelmäßige Sprechzeit, die zweimal wöchentlich stattfinden muß, die Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagssorgen, kleine, individuelle, nicht regelmäßig wiederkehrende Hilfeleistungen, die Organisation eines einrichtungsspezifischen Kulturangebotes – damit die Menschen nicht so allein sind und aus ihren Wohnungen herauskommen –, die Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen und interessanterweise auch die jährlich dreimalige Fensterreinigung von außen an. Dieser Katalog der BAGS ist gut und wird auch angenommen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat aber Anfang 1999 ein Urteil gefällt, wonach der gesamte Bereich „Betreutes Wohnen“ unter das Heimgesetz fällt. Das bedeutet, daß der Bezug Wohnen und Betreuung mit dem Bezug Wohnen und Heim plötzlich gleichgesetzt ist.Das hat seine Auswirkungen.

(Lutz Jobs REGENBOGEN – für eine neue Linke)

In Hamburg ist folgender Fall passiert: Ein Bauträger möchte für seine älteren Mieter seniorengerechte Wohnungen bauen und stellt einen Bauantrag, dem zugestimmt wird. Er beantragt öffentliche Mittel, die er auch bekommt, und möchte mit dem Bau beginnen. Haben Sie eine Vorstellung, was passiert? Die Heimaufsicht kommt und will mitbestimmen. Der Bauträger ist erschrocken, denn er will kein Heim, sondern ganz normale Wohnungen für seine Mieter bauen. Die Menschen, die in diese Wohnungen ziehen möchten, wollen auch keine Heimbewohner, sondern Mieter normaler Wohnungen mit den Sicherheiten sein, die ich zuvor zitiert habe. In diesen Fällen muß die Heimmindestverordnung, die Heimbauverordnung und auch der Heimbeirat herausgehalten werden.Ich möchte damit nicht die Heimaufsicht beschimpfen, im Gegenteil, die Heimaufsicht hat bei dem, was sie machen soll und machen muß, unsere volle Unterstützung.

Das Heimgesetz muß hier stärker differenzieren und deutlich machen, was nicht unter die Heimaufsicht fällt. Ferner muß das Gesetz erklären, welche rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung es für die Bewohner bei tatsächlicher Führung eines eigenen Haushalts hat, wie ein Grundservice aussehen muß, welche übrigen Leistungen zugekauft werden können, daß hier Wahlfreiheit stattfinden kann und muß und daß zum Beispiel nicht derjenige, der das Servicepaket anbietet, automatisch der Anbieter weiterer Serviceleistungen ist. Es ist eine Sicherheit für den Bauträger und für die Dienstleister – ob Kirche, Rotes Kreuz oder wer auch immer – erforderlich, da diese immer Personal vorhalten müssen. Sie müssen wissen, wieviel Geld sie ausgeben können und was über die Verträge eingenommen werden muß. Auch der Mieter muß die Sicherheit haben, daß er dort wohnen kann, daß das Servicepaket stimmt und daß er durch das Dazukaufen von Leistungen lange bleiben kann.

Die in Hamburg bisher praktizierte Lösung ist gut. Wir wollen seniorengerechte Wohnungen, aber keine zusätzlichen Heime haben, wir wollen für die Bewohner dieser Wohnungen die Wahlfreiheit für die zusätzlich zu kaufenden Leistungen. Der Senat ist gefordert, sich in diesem Sinne auf Bundesratsebene dafür einzusetzen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort erhält Herr Schira.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Wohnform „Betreutes Wohnen“ wird seit geraumer Zeit von den älteren Menschen gern nachgefragt. Das selbstbestimmte Wohnen mit der Möglichkeit, auf verschiedene Serviceleistungen zurückzugreifen, ist ein wesentliches Element des „Betreuten Wohnens“. Angebote wie Hausmeisterdienste, Unterstützung bei Behördengängen und Notrufsysteme sind wichtige Bestandteile dieser Wohnform. Diese Angebote bieten, wenn sie klar und eindeutig und damit seriös vereinbart werden, den älteren Menschen die Möglichkeit, ihre Eigenständigkeit zu erhalten.

Es gibt aber auch Angebote, die den Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht verdienen. Unklare Leistungskataloge, schwammige Betreuungszusagen und fehlende Transparenz in der Vertragsgestaltung sind die Merkmale solcher Angebote. Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, auf das Sie sich in Ihrem Antrag beziehen, sollen die älteren Menschen besser vor möglichen Kehrseiten des

„Betreuten Wohnens“ geschützt werden.Wie es nun einmal so im Leben ist, gibt es aber auch dort eine andere Seite der Medaille.

Der Münsteraner Richterspruch weist auf ein eher negatives Bild des Alters hin. Danach gelten ältere Menschen überwiegend als hilfsbedürftig und inkompetent.Weil diese Vorstellung über das Alter auch unser aller Verhalten gegenüber den Senioren prägt, wird daher der Verlust von Autonomie für Ältere zugunsten ihres Schutzes eher in Kauf genommen, als dies bei anderen Altersgruppen denkbar wäre. Der notwendige Schutz älterer Verbraucher, die Anhebung beziehungsweise die Sicherung der Qualität des „Betreuten Wohnens“ darf nicht zu Lasten ihrer Autonomie im zentralen Lebensbereich des Wohnens erfolgen; das ist zum Beispiel die erklärte Position der Landesseniorenvertretung in Nordrhein-Westfalen.Diese Interessenvertretung der Senioren geht sogar noch weiter. Sie fordert die zuständige Bundesministerin, Frau Dr.Bergmann, auf, im Zusammenhang mit der Novellierung des Heimgesetzes bestehende Probleme nicht durch die Aufnahme in das Heimgesetz, sondern durch eigenständige Regelungen zu lösen.

Wenn die Wohnform des „Betreuten Wohnens“ voll in den Geltungsbereich des Heimrechts einbezogen wird, hat das natürlich auch Konsequenzen für den Bewohner. Es wäre fatal, wenn in betreuten Wohnanlagen die Häuslichkeit des Bewohners, die durch ein hohes Maß an Sicherheit und Autonomie gekennzeichnet ist, durch Bestimmungen des Heimgesetzes eingeschränkt würde. Wie vereinbaren sich diese zum Beispiel mit dem grundgesetzlichen Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung?

Die rotgrüne Bundesregierung sollte bei der Novellierung des Heimgesetzes das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.Wir sind für Rechtsklarheit und für eine klare Definition des Begriffes „Betreutes Wohnen“; daher stimmen wir dem Antrag zu. Wir sind aber gegen die Einschränkungen der Selbständigkeit älterer Menschen.Daher empfehlen wir der Bundesregierung, bei der Novellierung stärker als bisher die Ratschläge der Seniorenorganisationen ernster zu nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort erhält Frau Dr. Freudenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Fast niemand will ins Heim, es wird von vielen negativ mit Altenghetto, totaler Institution, Endstation und Elend assoziiert. „Betreutes Wohnen“ klingt dagegen besser. Mit dem Begriff verbinden wir die positive Vorstellung von geschütztem Wohnraum und daß sich jemand fürsorglich um uns kümmert, wenn wir zu Hause Hilfe brauchen. „Betreutes Wohnen“ klingt also im Gegensatz zu Heim richtig anheimelnd. Aber – das haben Sie wohl gemerkt – im Wort „anheimelnd“ steckt das Wort „Heim“. Es ist schon absurd, wie die Begriffe hier durcheinandergehen.

Früher hießen die Heiminsassen Bewohner, dann wurden sie zu Kunden. Zum Glück scheint sich angesichts ihrer Hilfsbedürftigkeit dieser Euphemismus nicht halten zu können. Herr Polle ist zwar nicht da, aber ich muß in diesem Zusammenhang sagen: Daß der Afrikaner in der Abschiebehaft ein Kunde sein soll, ist sehr schwer zu verstehen. Die Euphemismen müssen hier als sehr bedenklich angesehen werden.

(Wolfgang Baar SPD)

Um auf die Begriffe zurückzukommen: Warum kein „Betreutes Wohnen“ im Heim? Die Popularität der Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“ spiegelt zwei Dinge wider: erstens das negative Image der Heime und zweitens die Defizite unserer Wohnstrukturen. Die meisten alten Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Leider sind die Wohnungen in ihrer Lage und Ausstattung oft so ungünstig, daß dieser Wunsch bei zunehmender Hilfs- und Pflegebedürftigkeit irgendwann nicht mehr erfüllbar ist.

Angesichts der demographischen Entwicklung – wie Sie wissen, sind im Jahr 2030 etwa ein Drittel der Hamburger über 60 Jahre alt – müssen wir endlich dafür sorgen, daß Wohnungen und Wohnumfeld grundsätzlich altengerecht, barrierefrei und so sind, daß wir, auch wenn wir alt geworden sind, dort bleiben können. Eine autonome Lebensführung muß überall, auch bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit möglich sein, sonst kommen wir hier auch gesellschaftlich nicht weiter.

Neben einer anderen Architektur – der Begriff „Lebenslaufwohnen“ umschreibt das gut – geht es auch um soziale Probleme. Es geht darum, daß es mangelnde Hilfsangebote gibt. Die gesellschaftliche Entwicklung ist so, daß sich die meisten von uns nicht darauf verlassen können, daß sie bei Bedarf von Familienangehörigen oder auch Nachbarn diese Hilfe tatsächlich erhalten.Wir müssen uns über neue Formen von Dienstleistungen Gedanken machen. Es kann das Leben alter Menschen zur Hölle machen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, selbst kleinere Reparaturen auszuführen, und sie niemanden haben, der dies für sie erledigt und der Besorgungen unternimmt, wenn sie es nicht mehr schaffen. Hier müssen wir Wege finden, denn die Attraktivität des Begriffes „Betreutes Wohnen“ hängt damit zusammen.

Dabei halte ich die Konzeption des „Betreuten Wohnens“ für sehr problematisch. Die Rechtsunsicherheit ist groß; das haben Untersuchungen des Deutschen Zentrums für Altenfragen auch ergeben. Die Miet- und Betreuungsverträge bestehender Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“ sind sehr variabel und genügen in vielen Fällen hinsichtlich Transparenz und Bestimmtheit der Leistungen den Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht.Viele Nutzer und Nutzerinnen von Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“ haben ihr blaues Wunder erlebt, wenn ihnen Rechnungen für in Anspruch genommene Leistungen präsentiert wurden, von denen sie eigentlich angenommen haben, daß sie mit der monatlichen Pauschale, die oft ziemlich hoch ist, abgegolten seien. Aber das ist keinesfalls so. Sie können, wenn sie nicht zufrieden sind, auch keinen anderen Anbieter in Anspruch nehmen, denn oft ist ein bestimmter Anbieter vertraglich festgelegt.

Es ist ein großes Problem, daß sehr häufig Mietverträge mit Betreuungsverträgen gekoppelt sind.Sie können den Mietvertrag nur gemeinsam mit dem Betreuungsvertrag kündigen. Der Betreuungsvertrag definiert in vielen Fällen auch, welcher Anbieter die Leistungen erbringt, die in Anspruch genommen werden. Wir sind der Meinung, daß die Wahlfreiheit wirklich wichtig ist und daß zur Autonomie gehört, diese Wahlfreiheit zu haben. Wenn eine Koppelung zwischen Mietvertrag und Betreuungsvertrag besteht, dann handelt es sich um einen Heimvertrag;das macht den Kern eines jeden Heimvertrages aus.

Das Heimgesetz wird derzeit novelliert. Das derzeitige Heimgesetz reflektiert nur klassische Heimtypen und achtet viel zuwenig auf die Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes und darauf, wie die Rechte des Bewohners aus

sehen müssen. Das muß geändert werden, daran wird gearbeitet. Es ist auch wichtig, daß das Heimgesetz mit den Maßnahmen der Qualitätssicherungen in der Pflege nach SGB XI verbunden wird. Wichtig ist, daß die Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit dem „Betreuten Wohnen“ bei der Novellierung beseitigt werden.

Die Alten- und Pflegeheime müssen endlich ihr schlechtes Image verlieren. Sie müssen endlich den Charakter der totalen Institutionen verlieren und sich öffnen.Das können wir nicht durch Sonntagsreden erreichen, sondern durch eine Struktur, die selbstverständlich macht, daß Angehörige und Freunde in die Heime gehen und sich bei den Pflegebedürftigen aufhalten.

Wir haben in den Heimen eine Entwicklung vor uns, wie wir sie vor 20 Jahren in der Kinderheilkunde hatten, als endlich das berühmte „Rooming in“ eingeführt wurde. Früher durften Eltern ihre Kinder im Krankenhaus nicht besuchen, weil gesagt wurde, daß die Kinder leiden, wenn die Eltern sie verließen. Ähnlich sieht es oft im Heim aus. Die Angehörigen haben dort keinen Platz, zu bleiben.Es muß sich endlich ändern, daß die Heime so ausgestattet sind, daß es selbstverständlich ist, die Heimbewohner in der Eingewöhnungsphase und auch in der Sterbephase zu begleiten. Hier müssen wir noch viel tun.

Erst wenn alte Menschen selbstverständlich erwarten, daß sie, wenn es zu Hause nicht mehr geht, im Heim gut betreut werden, dann haben wir mit dem Pflegeversicherungsgesetz und mit dem Heimgesetz das erreicht, was wir erreichen wollten. Wenn wir in den Fragen der Architektur und Dienstleistungen nicht weiterkommen, wird auch der Begriff des „Betreuten Wohnens“ seine Attraktivität und Anziehungskraft nicht verlieren. – Danke.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort erhält Herr Jobs.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Keine Frage: Es gibt eine Definitions-, aber es gibt natürlich auch eine Regelungslücke; das ist in der Debatte deutlich geworden. Diese Regelungslücke muß geschlossen werden. Deshalb ist der Antrag in seinem Petitum richtig, aber in seiner Begründung ein wenig mißverständlich. Diese Mißverständnisse hat die Debatte ausgeräumt, weil alle Vorrednerinnen und Vorredner deutlich darauf Bezug genommen haben, daß diese Neuregelungen natürlich in erster Linie die Belange der Nutzerinnen und Nutzer und nicht – wie es vorher so oft bei Neuregelungen der Fall gewesen ist – die der Betreiber solcher Einrichtungen berücksichtigen muß. Diesem Impuls können wir uns anschließen und der Behörde mit auf den Weg geben, daß sie bei der Novellierung der Heimgesetzgebung dafür Sorge trägt, daß tatsächlich die Belange der Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen berücksichtigt werden. – Danke.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke und bei Dr. Hans-Peter de Lorent GAL)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema liegen mir nicht vor. Wer will die Vorlage annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Somit wurde dieser Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 11: Große Anfrage der Gruppe REGENBOGEN zur Hamburg-Messe.

(Dr. Dorothee Freudenberg GAL)

A C

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[Große Anfrage der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Die Messe, der Verkehr und die Arbeitsplätze – Drucksache 16/3931 –]

Von wem wird das Wort gewünscht? – Das Wort bekommt Frau Sudmann.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Die Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage „Die Messe, der Verkehr und die Arbeitsplätze“ hat leider unsere Vorwürfe, die wir dem Senat schon vor Wochen gemacht haben, in vollem Umfang bestätigt.Wir können mehrere Punkte feststellen.

Aufgrund wirklich hanebüchener Vorgaben des Senats konnte es gar keine Alternativen zum jetzigen Vorschlag geben. Erstens wurde eine Entwicklung der Messe innerhalb der jetzigen Flächen nicht ernsthaft geprüft. Die Anforderungen, die man aber an Alternativstandorte gestellt hat, sind völlig überzogen. So sollten allen Ernstes 25 Hektar Parkplatzflächen angeboten werden, das ist Platz für 25 000 Autos nebeneinander. Da der Senat bei der Bedarfsberechnung davon ausgeht, daß 25 000 Besucherinnen zur Messe kommen, müßte jede Besucherin/jeder Besucher erstens alleine zur Messe fahren und zweitens mit dem Auto. Es wird weder in Betracht gezogen, daß Besucherinnen auch mit dem ÖPNV zur Messe kommen könnten, noch wird der Umstand berücksichtigt, daß 25 000 Stellplätze auch auf wesentlich weniger Fläche in Parkhäusern, Parkpaletten und ähnlichem untergebracht werden können. Kein Wunder also, daß der Senat sagt, wir haben keinen alternativen Standort gefunden. Bei dieser Prüfung konnte nichts anderes herauskommen.

Wir stellen fest, daß die Verkehrsprobleme am vorhandenen Standort für die Wohnbevölkerung und den Fleischgroßmarkt für den Senat keine Rolle spielen.Der Senat hat in der Großen Anfrage gesagt, daß er angeblich keine Zahlen über den täglichen Lkw-Verkehr von und zum Schlachthof habe. Daß der gesamte Lkw-Verkehr aber nach Wegfall der Zufahrt über Rentzelstraße, Lagerstraße durch die Wohngebiete im Schanzenviertel rollen wird, nimmt der Senat sehenden Auges in Kauf, denn er weiß genausogut wie wir, daß aufgrund der Arbeitszeiten des Fleischgroßmarktes die meisten Lkws spätnachts beziehungsweise frühmorgens zum Fleischgroßmarkt fahren. Heute schon fordern die Sanierungsbeiräte in dem Gebiet nächtliche Durchfahrtsverbote für die Weidenallee und für andere Straßen. Der Senat, obwohl er gar nicht weiß, wie viele Lkws dort fahren werden, sagt jetzt schon, daß er auf gar keinen Fall irgendwo ein nächtliches Durchfahrtsverbot erlassen werde. Eines ist sicher: Dann ist es endgültig vorbei mit dem ruhigen Schlaf für die Schanzenviertelbewohnerinnen; diese Sauerei machen wir nicht mit.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Wenn wir uns die Antworten des Senats angucken, so schlägt er viele Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrsbelastung vor, doch bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen schweigt er sehr beredt:7400 neue Stellplätze, Schließung der Lagerstraße, Verengung der St.Petersburger Straße.

(Dr. Martin Schmidt GAL: Das steht da doch gar nicht!)

In der Drucksache hat der Senat, Herr Schmidt, sehr klare Vorstellungen geäußert, doch wie die eh schon stark bela

steten Wohnviertel diesen Mehrverkehr bewältigen sollen, dazu hat er keine Vorstellungen. Das ist eine ungeheuerliche Ignoranz gegenüber den berechtigten Interessen der Bewohnerinnen.