Ich darf darauf hinweisen – das habe ich an anderer Stelle auf Ihre Fragen hin auch schon erläutert –, daß die Mietverhandlungen, die mit dem Investor unter Beteiligung der Liegenschaftsverwaltung, der betroffenen Richterräte, der Personalräte und der Gerichtsverwaltungen derzeit geführt werden, noch nicht abgeschlossen sind, und zwar weder hinsichtlich der Größe der Hauptflächen noch der Nebennutzflächen, noch der Archivflächen.Wir kennen auch den Inhalt der Bau- und Leistungsbeschreibung noch nicht.Wie es bei einem so großen Gesamtunternehmen üblich ist, müssen alle Nutzer ihre Ansprüche, Vorstellungen und Forderungen rechtzeitig einbringen, um daraus die möglichen Mietpreise zu ermitteln.
Nach dem aktuellen Verhandlungsstand ist zur Zeit voraussichtlich von einem Mietpreis von 390 000 DM – immer nur bezogen auf das Justizforum Ost am Lübeckertordamm – auszugehen. Das entspricht einem jährlichen Mietpreis von etwa 4,69 Millionen DM.
Zu Frage 2. Sie fragen danach, ob wir einen Wirtschaftlichkeitsvergleich angestellt haben. Das ist selbstverständlich. Die Justizbehörde hat das Projekt Justizforum Ost bezüglich der Dauerbelastung für den Betriebskostenhaushalt, nämlich Mietkosten und übrige Betriebskosten, einem Wirtschaftlichkeitsvergleich unterzogen. Den eben erwähnten, neu entstehenden Mietkosten stehen nach diesem Vergleich durch Aufgabe angemieteter Flächen anderswo in der Stadt Einsparungen gegenüber – auch darüber haben wir an anderer Stelle schon wiederholt gesprochen –, und zwar in Höhe von derzeit 4,85 Millionen DM.Nicht präzisiert und damit nicht berücksichtigt werden konnten einmalig entstehende Investitionskosten für erforderliche Umbauten in den Justizgebäuden, die weiterhin genutzt, also nicht aufgegeben werden, weil es Mietflächen sind.
Hier spreche ich vor allen Dingen von dem Zusammenhang mit der kommenden „Segmentierung plus“ und natürlich auch von den Kosten des Umzugs, die Sie hinzugefügt haben und die auch hineingerechnet werden müssen. Den in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten stehen Einsparungen, die jetzt aber auch noch nicht exakt beziffert werden können, durch Synergieeffekte gegenüber. Ich darf daran erinnern, daß vier Gerichte unter ein Dach, in ein erstmals nach dem Kriege für Gerichtszwecke ausschließlich errichtetes Gebäude hineinziehen sollen und werden, und wir denken daran – das ist auch mit allen betroffenen Gerichten intensiv verhandelt worden –, die Bibliothek, die Sitzungssäle, Wartezonen und ähnliches mehr gemeinsam zu nutzen. Auch die Bauunterhaltung wird auf diese Weise merklich reduziert werden.
Schließlich erwarten wir, daß auch außerhalb des Justizressorts, zum Beispiel beim Behördentransportservice der Finanzbehörde, dauerhafte Einsparungen erzielt werden können, wenn die Akten nicht mehr an vier Einzelorte transportiert werden müssen, sondern in ein gemeinsames Gebäude.
Dies alles zusammengenommen führt dazu, daß wir derzeit von einer weitgehenden Kostenneutralität bei der Umsetzung dieses Projekts ausgehen können und ausgehen.
Ich habe noch die Nachfrage, wann die Grundsatzentscheidung gefallen ist, überhaupt eine Neuplanung zu machen. In der Senatsmitteilung von letzter Woche zur Mantelbebauung Berliner Tor taucht die Justizbehörde nur in einer einzigen Zahl auf, und das wundert dann doch.
Frau Abgeordnete Spethmann, ich gehe davon aus, daß Sie die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Herrn Professor Karpen kennen. Dort haben wir im einzelnen dargestellt, seit wann die ersten Verhandlungen laufen und wann in meinem Hause von dem Angebot, das uns von der Behörde für Wissenschaft und Forschung gemacht worden ist, Gebrauch gemacht worden ist. Das haben wir im März dieses Jahres mitgeteilt, nachdem bereits seit April letzten Jahres Informationsveranstaltungen bei den betroffenen Gerichten stattgefunden haben, und zwar in wiederholter Form mit sehr wechselnden Gremien.
Frau Senatorin, wenn es sich denn so verhält, daß Sie Anfang März die Entscheidung getroffen haben, wie ist es dann zu erklären, daß Sie in der 337. Deputationssitzung am 6. April 2000 auf Nachfrage der CDU-Deputierten erklärt haben, es sei noch nichts entschieden?
Herr Professor Karpen, dieses Zitat ist ebenso falsch wie das, das Sie kürzlich zum Gegenstand einer Pressemitteilung gemacht haben. Ich habe eben nicht gesagt, die Entscheidung sei gefallen oder nicht gefallen, sondern ich habe berichtet, daß ich in einem Brief an die Wissenschaftssenatorin mitgeteilt habe, daß wir von ihrem Angebot Gebrauch machen wollten, weil wir es für eine einmalige Chance halten, erstmals in ein für die Justiz und nicht für Bürozwecke gebautes Gebäude mit vier Gerichten einziehen zu können. Das ist so, und dabei bleiben wir auch.
Die Deputationssitzung, die Sie erwähnen und an der Sie natürlich nicht teilgenommen haben, so daß Sie auf Berichte angewiesen sind, ist anders verlaufen. Dort habe ich darauf hingewiesen, daß natürlich die Gerichte in erster Linie die Chance haben werden, in dieses neue Gebäude einzuziehen, die ihre jetzige Mietbelegenheit aufgeben, und das sind das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht, das Finanzgericht und Teile des Amtsge
richts. Ich habe aber hinzugefügt, daß wir nicht beabsichtigen, mit dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht etwa nach einem Vorbild, das uns allen noch in Erinnerung ist aus einem anderen Ressort, einen jahrelangen Krieg zu führen. Die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte werden, wenn sie sich nicht verständigen können, in dieses neue extra für sie und andere Gerichte gebaute Gebäude einzuziehen, sich damit beschäftigen müssen, daß wir auch an einen Ringtausch denken könnten. Mit anderen Worten: Sie kehren zum Sievekingplatz zurück, wo sie ja vor vielen Jahrzehnten schon einmal waren, und die Richter, die seit Jahrzehnten in schwierigen Gebäuden untergebracht sind, um es einmal vorsichtig zu sagen, hätten endlich einmal die Chance, auch in ein neues schönes Gebäude zu ziehen.
Frau Senatorin, in der Antwort auf die erste Frage der Kollegin Spethmann haben Sie gesagt, die Verhandlungen mit dem neuen Investor, nämlich der Lübeckertordamm und Siemens GmbH, seien noch nicht abgeschlossen, haben dann aber einige Zwischenergebnisse in globalen Summen genannt. Sind Sie in der Lage zu bestätigen, daß bei den Mietverträgen für das Oberverwaltungsgericht am Nagelsweg mit der holländischen Versicherung Delva ein Quadratmeterpreis von rund 24 DM vereinbart wurde, hingegen bei den gegenwärtigen Verhandlungen für das Justizforum mit dem bekannten Investor, der Lübeckertordamm und Siemens GmbH, der Quadratmeterpreis bei etwa 27 DM liegt, so daß die Differenz allein für die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, noch nicht gerechnet das Amts- und das Finanzgericht, bei etwa 15 000 DM pro Monat liegt, und zwar 15 000 DM mehr zu Lasten der Staatskasse?
Herr Professor Karpen, diese Frage kann ich nur zum Teil nicht beantworten, da es nicht zu meinen Aufgaben gehört, jede Mark im Kopf zu haben. Aber ich stelle mit großem Bedauern fest, daß Sie den Ausführungen vielleicht nicht wirklich gefolgt sind. Wenn vier Gerichte unter ein Dach gehen, dann haben sie natürlich zum Teil reduzierte Gemein- und Gesamtkosten, das habe ich eben versucht darzustellen, so daß ein direkter Vergleich zwischen dem Bürogebäude Nagelsweg und dem künftigen Gerichtsgebäude Lübeckertordamm selbstverständlich sehr wenig bringt. Ich darf daran erinnern, daß auch die Mietbelegenheit Dammtorstraße aufzugeben ist, wo sich derzeit das Familiengericht befindet. Dasselbe gilt für das DAG-Haus und ähnliches mehr. Überall haben wir unterschiedliche Mietpreise, unterschiedliche Verkehrsflächen, Warteflächen, überall müssen wir Sitzungssäle vorhalten, und zwar für jedes Gericht gesondert. Alles in allem werden wir dort auf jeden Fall nicht teurer werden, als für diese vier Gerichte zusammen jetzt ausgegeben werden muß.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Fall eines hessischen Lehrers entschieden, daß verordnete Teilzeitbeschäftigung mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht vereinbar sei. Es herrscht die verbreitete Auffassung, daß dieses Urteil auch für die Hamburger Einstellungspraxis von Lehrerinnen und Lehrern wegweisend ist. Entsprechend hat dies zu Hoffnungen und Verunsicherungen geführt. Von daher frage ich den Senat.
Erstens: Wie bewertet der Senat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, und welche Konsequenzen zieht er daraus?
Zweitens: Welche Auswirkungen hat dies für die Einstellungssituation zum 1.August 2000, das heißt, wie viele Einstellungen in den Hamburger Schuldienst wird es, aufgeschlüsselt nach Schulformen, geben und unter welchen Konditionen?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Dr. de Lorent! Es ist nicht Sache des Senats, ein Urteil zu bewerten, das zum Gesetz eines anderen Landes ergangen ist. Der Senat hält gegenwärtig an der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung der Teilzeiteinstellung im Hamburgischen Beamtengesetz fest und wendet das Gesetz so an, wie es der Gesetzgeber, die Hamburgische Bürgerschaft, beschlossen hat. Durch die Beschäftigung auf Dreiviertelstellen konnten insgesamt, seitdem diese Regelung gilt, 328 Lehrerinnen und Lehrer mehr eingestellt werden, als bei Vollzeitbeschäftigung hätten eingestellt werden können.
Für Hamburg ist von Bedeutung, wie die hamburgischen Verwaltungsgerichte in den anhängigen Verfahren entscheiden werden. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der ersten Instanz im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gibt es unterschiedliche Entscheidungen. Für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes der Allgemeinen Verwaltung im Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 9 haben verschiedene Kammern des Verwaltungsgerichts zunächst zugunsten der widersprechenden Beamtinnen und Beamten entschieden. Über die dagegen vom Senat eingelegten Rechtsmittel hat das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Inwieweit sich das Oberverwaltungsgericht an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts orientieren wird, bleibt abzuwarten.
Anderes gilt für die Laufbahnen des höheren Dienstes und des gehobenen Dienstes mit dem Eingangsamt A13, zu denen überwiegend die Lehrerlaufbahnen gehören.Hier ist im Fall einer Nachwuchskraft des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes vom Verwaltungsgericht Hamburg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten der Stadt entschieden worden.In dieser Entscheidung sieht sich der Senat in seiner Auffassung bestätigt, daß Paragraph 76b des Hamburgischen Beamtengesetzes verfassungskonform ist und keineswegs, wie einige aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ableiten, unvereinbar mit Artikel 33 Absatz 2 und 5 des Grundgesetzes. Eventuelle Konsequenzen sind erst dann zu ziehen, wenn die in Hamburg zuständigen Gerichte im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung getroffen haben. Diese Entscheidung wird in diesem Sommer erwartet.
Zu zweitens möchte ich wie folgt antworten: Zum 1. August 2000 bestehen Einstellungsmöglichkeiten auf 101
Stellen, die sich wie folgt auf die Schulkapitel verteilen: Grund-, Haupt- und Realschulen 30 Stellen, Sonderschulen fünf Stellen, Gymnasien 24 Stellen, Gesamtschulen 20 Stellen und berufliche Schulen 22 Stellen. Bei grundsätzlicher Einstellung im Dreiviertelteilzeitverhältnis bedeutet dies, daß insgesamt auf 101 Stellen bis zu 126 Lehrkräfte eingestellt werden können.Lediglich in Mangelfächern und Lehrämtern mit Angebotsmangel am Lehrerarbeitsmarkt erfolgt als Ausnahme eine Vollzeiteinstellung. Man muß aber sagen, daß an der Stelle dann auch die Bedingung des Paragraphen 76b gar nicht existent ist, sondern entfällt.
Mich interessiert, ob es Gespräche mit Gewerkschaften und Personalräten gegeben hat, außergerichtliche Regelungen einvernehmlich herzustellen, und mit welchem Ergebnis.
Es ist richtig, daß die GEW vorgeschlagen hat, jetzt sofort alle auf Dreiviertelstellen beschäftigten Beamtinnen und Beamten voll einzustellen.Die Linie des Senats habe ich eben vorgetragen.
Frau Senatorin, die Presse sprach von 800 Lehrerinnen und Lehrern, die in Hamburg auf Dreiviertelstellen eingestellt wurden, der Personalrat der Gesamtschulen von 1300. Ich frage den Senat, wie viele Lehrerinnen und Lehrer zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich auf Dreiviertelstellen beschäftigt sind, und dies bitte auch nach Schulform aufgeschlüsselt.
Es handelt sich bei den seit Dezember 1999 vorgenommenen Einstellungen von bisherigen Lehrkräften im Angestellten-Verhältnis als Beamtinnen und Beamte um circa 1400. Die Aufschlüsselung nach Schularten habe ich nicht präsent, die gebe ich Ihnen aber gerne zu Protokoll.
Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich den nächsten Fragesteller Herrn Jobs auf.
Obwohl Hamburg unter den alten Bundesländern die höchste Selbstmordrate hat, plant die Leitung der psychiatrischen Abteilung des UKE offenbar zum 1. Juli drastische Kürzungen im Therapiezentrum für Suizidgefährdete: 50 Prozent bei den therapeutischen Kapazitäten und 80 Prozent bei den Mitteln für Forschung und Lehre, was nach Auskunft des Leiters das Aus des TZS bedeutet.
Erstens: Was tut der Senat, um zu gewährleisten, daß das therapeutische Angebot für selbstmordgefährdete Menschen und die nötige Begleitforschung auch nach dem 1. Juli 2000 in Hamburg mindestens auf dem derzeit ge
Zweitens: Was hat sich seit der Senatsantwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 16/2080, im letzten Jahr verändert, nach der die Kosten für die beiden Arbeitsbereiche des TZS – Zitat – „im Budget der Kernklinik abgedeckt“ seien und aktuelle finanzielle Probleme oder gar eine Bestandsgefährdung des Zentrums nicht gegeben seien?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Jobs! Die von Ihnen vorgetragenen Zahlen kann ich hier nicht bestätigen.Zu Ihrer ersten Frage möchte ich ausführen, daß das Therapiezentrum für Suizidgefährdete organisatorisch Bestandteil der Kernklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKE ist. Die Vergütung erfolgt wie auch bei den zehn weiteren psychiatrischen Institutsambulanzen unmittelbar durch die Krankenkassen. Die für alle psychiatrischen Ambulanzen pauschal einheitliche Vergütung wurde im Oktober 1999 um 25 DM von 870 DM auf 845 DM pro Fall und Quartal reduziert. Diese Reduzierung war das Ergebnis eines Vergleichs nach einem von den Krankenkassen vor dem Sozialgericht geführten Rechtsstreit. Der Bereich Forschung und Lehre wird wie bisher aus Haushaltsmitteln finanziert.
Aufgrund der nach diesem Vergleich geänderten Ertragssituation muß im Therapiezentrum für Suizidgefährdete wie in allen anderen psychiatrischen Einheiten ein stärkeres Gewicht auf eine wirtschaftliche Betriebsführung gelegt werden. Es stellt sich hierbei nicht die Frage nach der Fortexistenz des Therapiezentrums für Suizidgefährdete, wohl aber die Frage nach dem Umfang von Leistungen, die aufgrund der reduzierten Pauschalvergütung für alle psychiatrischen Ambulanzen überprüft werden müssen.