Protokoll der Sitzung vom 13.07.2000

Siebtens: Fortführung der betrieblichen Altersversorgung für alle Mitarbeiter der Eisenbahnerwohnungsgesellschaften bis zu deren Eintritt in den Ruhestand.

Achtens: Aufrechterhaltung aller Betriebsvereinbarungen und Erhaltung der tarifvertraglichen Besitzstände bei den Eisenbahnwohnungsgesellschaften für mindestens zehn Jahre.

Neuntens:Verstärkte Schulungs- und Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiter der Eisenbahnwohnungsgesellschaften.

Zehntens: Verpflichtung der Erwerber, in den Aufsichtsräten der Eisenbahnwohnungsgesellschaften einen Vertreter des Bundeseisenbahnvermögens als ständigen Gast ohne Stimmrecht zuzulassen.

Elftens: Verpflichtung der Erwerber, innerhalb von zehn Jahren nach Übernahme der Geschäftsanteile insgesamt nicht mehr als 20 Prozent des derzeitigen Wohnungsbestandes der Gesellschaften zu veräußern.

(Dr.Ulrich Karpen CDU:Wie viele haben Sie noch?)

Noch zwei.

Zwölftens: Der Angebotspreis für Mieterprivatisierung liegt um 10 Prozent unter dem Marktpreis, damit wird die Mieterprivatisierung ausgedehnt.

Dreizehntens: Verschmelzungen, mit denen eine Eisenbahnwohnungsgesellschaft untergeht, sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundeseisenbahnvermögens ausgeschlossen.

Zu zweitens: Der Senat muß zur Kenntnis nehmen, daß die Bundesregierung an der Absicht festhält, die notwendigen Beiträge zur Haushaltsentlastung durch einen Verkauf der Eisenbahnwohnungsgesellschaften zu realisieren. Ich gehe davon aus, daß der Katalog der Mieterrechte einen erheblichen Beitrag zur sozialen Sicherung der Mieter darstellt, auch wenn wir/ich einen Nichtverkauf bevorzugt hätten.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Fragen? – Frau Uhl.

Das sind erfreuliche Mieterschutzbestimmungen.Das ist richtig, das war auch von der alten Bundesregierung – soweit ich weiß – eingeleitet worden.

(Glocke)

Fragen, ich weiß.

Frau Uhl, kommen Sie bitte zur Frage. Keine Bewertung...

Teilt der Senat...

(Glocke)

Entschuldigen Sie, solange ich rede, möchte ich bitte, daß Sie zuhören. Keine Bewertung, keine Debattenbeiträge, sondern eine Anschlußfrage können Sie stellen.

Teilt der Senat meine Auffassung, daß trotz Mieterschutzbestimmungen, die in dem Vertrag angelegt sind, dies kein Erhalt des wichtigen sozialen Wohnungsbestandes sowohl im Bund als auch sicherlich im Land darstellt?

Herr Senator.

Da will ich einmal auf das zurückgehen, was ich sonst auch gegenüber der Öffentlichkeit erklärt habe: Hamburg kann nicht für Fehlentwicklungen, die durch die vorherige Bundesregierung verschuldet worden sind, eintreten. Meine Damen und Herren, wir können nicht für all die Dinge, die irgendwo nicht richtig gehändelt worden sind, den Ausputzer spielen. Das kann niemand bezahlen.

Frau Uhl, Sie haben eine letzte Zusatzfrage.

Teilt der Senat meine Auffassung, daß die jetzige Bundesregierung keinesfalls gezwungen ist, diese Wohnungen zu verkaufen, wie es die alte Bundesregierung vorgesehen hat, sondern diesen Verkauf rückgängig machen beziehungsweise gar nicht erst vollziehen kann und dementsprechend auch der Hamburger Senat, sowohl auf Bundesebene als auch auf Hamburger Ebene, intervenieren kann, indem er für die Fehlentwicklungen des Bundes einspringt, und daß dies auch nötig ist?

Herr Senator.

Ich würde vorschlagen, daß Sie diese Frage in geeigneter Form an die Bundesregierung stellen.

(Beifall bei Dr. Rolf Lange SPD)

Gibt es weitere Fragen aus dem Plenum? – Frau Sudmann, bitte.

Ich würde gerne wissen, ob es der Hamburger Bausenator normal findet, daß Fragen, die an den Hamburger Bausenator gestellt werden, von der Bundesregierung beantwortet werden sollen.

(Barbara Duden SPD: Die sind doch nicht an ihn zu stellen!)

Herr Senator.

Wenn der Hamburger Bausenator gefragt wird, was die Bundesregierung denkt, dann ist es besser, wenn die Bundesregierung direkt gefragt wird.

(Senator Eugen Wagner)

(Beifall bei der SPD und bei Dr. Martin Schmidt GAL)

Gibt es weitere Fragen zu dem Komplex? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich den nächsten Fragesteller auf. Herr Beuß.

Nach dem schrecklichen Überfall von Kampfhunden auf einen kleinen Jungen in einer Wilhelmsburger Schule überprüft die Schulbehörde Informationen zufolge alle Schulen auf entsprechende Sicherheitsstandards.

Erstens: Nach welchen Kriterien werden durch wen die Hamburger Schulen wegen des oben beschriebenen Unglücks überprüft?

Zweitens: Welche Sicherheitsstandards werden dabei im einzelnen zugrunde gelegt?

Frau Senatorin Pape, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Voranstellen möchte ich, daß vorrangig die vom Senat vom 28. Juni 2000 beschlossene Hundeverordnung – und die Bürgerschaft hat sich dieser gestern angeschlossen – die Gefahren, die von gefährlichen Hunden für Schulkinder und auch für andere Kinder ausgehen, eindämmen soll und auch eindämmen wird. Aber ergänzend dazu habe ich unmittelbar nach dem furchtbaren Tod des kleinen Jungen in Wilhelmsburg die Schulaufsicht beauftragt, ihre Kenntnisse über Beschwerden von Schulen, über Belästigungen und die eventuelle Gefährdung der Sicherheit der Schulkinder durch Hunde innerhalb des Schulgeländes zusammenzutragen.

Die Schulaufsicht bereitet zur Zeit nach Sichtung dieser Zusammenstellung ein Informationsschreiben an alle Schulleitungen und Elternräte vor, in dem Hinweise zum Umgang mit möglichen Gefährdungen auf dem Schulgelände und dem Schulweg enthalten sein werden. Maßgebendes Kriterium für die Notwendigkeit von Maßnahmen ist dabei die Einschätzung jeder einzelnen Schule durch Schulleitung, Lehrerschaft und Eltern, weil sich die Verhältnisse auf den Schulgeländen und in den Stadtteilen einer generalisierenden Betrachtung entziehen.

Zu Ihrer zweiten Frage. Der Wunsch nach größtmöglicher Sicherheit der Schulgelände konkurriert mit dem Wunsch und dem Programm zur Öffnung der Schulgelände für den Stadtteil. Die Schulen werden jeweils eigenständig entscheiden können und müssen, wieweit sie zur Verbesserung der Sicherheit Teile ihrer Schulgelände zusätzlich sichern oder schließen wollen. Bei öffentlichen Durchgängen durch Schulgelände werden sie ebenso wie bei Gefährdungen auf dem Schulweg mit den örtlichen Instanzen, also den Bezirks- und Ordnungsämtern, im Einzelfall beraten müssen, was gegebenenfalls zu tun ist. Das Programm zur Öffnung der Schulgelände zum Stadtteil soll auch nicht durch eine unangemessene Schließung von Schulhöfen in Frage gestellt werden.

Herr Beuß, bitte.

Können Sie schon etwas über Ergebnisse dieser Überprüfung sagen und welche Konsequenzen gezogen wurden? Zu welchen Kosten führt das, und wer trägt diese?

Frau Senatorin. Vier Fragen waren das.

Man kann zu den Befunden sagen, daß es Schulgelände gibt, durch die mehr oder weniger öffentlich genutzte Wege führen. Da können natürlich immer Hundehalter mit Hunden durchgehen, mit oder ohne Leine. Es gibt an einigen Stellen Gelände, die eingezäunt sind, aber dort gibt es auch schadhafte Zäune. Es gibt Beobachtungen an ganz wenigen Standorten, daß sich nach Schulende auch Hunde auf dem Gelände aufhalten.Es gibt auch in einigen Ausnahmefällen Hunde, die auf den Schulgeländen gehalten werden durch die Hausmeister. Das ist aber so geregelt, daß es dort ein grundsätzliches Verbot der Haltung gibt und in jedem Einzelfall eine Genehmigung durch die Schulleitung erteilt werden muß.Es ist auch nicht bekannt, daß durch solche Hunde bisher Kinder gefährdet worden wären. Weil die Lage so ist, wie ich sie gerade geschildert habe, erscheint eine generelle Regelung von seiten der Schulbehörde nicht sinnvoll. Wir haben uns dafür entschieden, ein Informationsschreiben an alle Schulleitungen zu schicken, das noch einmal darauf hinweist, wie vorgegangen werden kann für den Fall, daß am speziellen Ort bestimmte Gefährdungen gesehen werden. Falls Kosten, etwa für zusätzliche Umzäunungen, Sicherungen, Schließung oder ähnliche Dinge anfielen, würden diese selbstverständlich aus dem entsprechenden Etat der Schulbehörde gedeckt sein.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Professor Karpen.

Frau Senatorin Pape, darf ich die Antwort auf die erste Frage des Kollegen Beuß so interpretieren, daß Sie die Schulleiter auffordern wollen, im Quartier nach gefährlichen Hunden und unzuverlässigen Haltern zu fahnden und diese anzuzeigen?

Frau Senatorin.