Mich würde interessieren, ob die feministische Organisation Planerinnen und Architektinnen FOPA, die die bauliche Um
welt im Interesse von Frauen verändert und eine Zweigstelle unter anderem auch in Hamburg hat, im Nationalkomitee der HABITAT vertreten ist.
Meine Frage lautete, ob die feministische Organisation Planerinnen und Architektinnen FOPA, welche die baulich-räumliche Umwelt im Interesse von Frauen verändert und auch eine Zweigstelle in Hamburg hat, im Nationalkomitee HABITAT vertreten ist.
Im Zusammenhang mit der letztjährigen ISKA-Studie und der Debatte um die Kita-Card sollen weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben werden. Meine erste Frage:
Welche Untersuchungen wurden im Zusammenhang mit der ISKA-Studie mit welchen Themen beziehungsweise Aufgabenstellungen in Auftrag gegeben?
Die zweite Frage: Welche Untersuchungen oder Gutachten wurden im Bereich Kindertagesbetreuung mit welchen Themen oder Aufgabenstellungen seit dem Sommer 2000 in Auftrag gegeben?
Zu Frage 1: Es wurde im Oktober 2000 eine Expertise zur Studie der ISKA Nürnberg zur Kinderbetreuung und Berufstätigkeit in Hamburg in Auftrag gegeben. Der Bearbeiter war Herr Dr. Burkhard Gusy von der Freien Universität Berlin. Bei dem Auftrag ging es um eine fachliche Bewertung der der ISKA-Studie zugrunde liegenden Methodik.
Zur Antwort auf die erste Frage: Wird diese fachliche Bewertung der ISKA-Studie im bürgerschaftlichen Ausschuß zum Beispiel bei der ISKA-Anhörung vorgestellt? Wird das Ergebnis der Studie überhaupt der Bürgerschaft vorgestellt?
Frau Sudmann, wenn Sie Interesse an der Zusammenfassung des Ergebnisses haben, dann kann ich Ihnen diese auch jetzt zur Kenntnis geben.
Der Gutachter ist zu der Auffassung gekommen, daß das von uns beauftragte Institut ISKA sehr gut gearbeitet hat und daß es den Anforderungen, die an Telefonumfragen zu stellen sind, in vollem Ausmaß nachgekommen ist. Aber wenn Sie darüber weitere Informationen wünschen, werden diese im Rahmen der Anhörung gern gegeben.
Frau Senatorin, bekanntlich hat die ISKA-Studie circa 150 000 DM gekostet. Vom Senat verlautete, daß die Aussagekraft der Studie nicht sehr hoch und nicht sehr repräsentativ sei.
Ich frage Sie erstens: Entspricht die Qualität der Studie aus Sicht des Senats der bei der Auftragserteilung erhofften?
Zweitens: Ist der Auftrag so formuliert worden, daß die vorliegende Studie keine andere Darstellung erbringen konnte?
Herr Abgeordneter Harlinghausen, dazu habe ich schon ausführlich im Rahmen einer Ausschußsitzung Stellung genommen. Dort habe ich dargelegt, daß die Beauftragung eine telefonische Umfrage vorgesehen hat, die lediglich ein Nachfragepotential abzuschätzen oder aber einen Bezug für entstehende Kosten von Nutzern herzustellen hat. Insofern beschränkt sich die Aussagekraft immer auf das, was erhoben wurde. Darüber hinaus ist eine Beantwortung der zweiten Frage anhand der Studie nicht möglich.
Die Frage, ob das Institut seinem Auftrag nachgekommen ist, muß man eindeutig mit Ja beantworten. Das Institut hat eine methodisch korrekte Studie vorgelegt.
Gibt es weitere Fragen? – Die sehe ich jetzt nicht. Herr Scheurell, Sie sind heute der letzte Fragesteller.
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, daß sich in Steilshoop zunehmend junge Mütter über eine mangelnde Versorgung ortsansässiger Kinderärzte beklagen, frage ich den Senat:
Erstens: Rechtfertigt die Niederlassungsfreiheit der Ärzte, die Zulassung nach Übernahme einer Praxis in einem Stadtteil wie zum Beispiel in Steilshoop in einen anderen Stadtteil mitzunehmen?
Herr Abgeordneter Scheurell, nach den Vorschriften des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches, die die formalen Vorgaben beschreiben, ist es Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung für den jeweiligen Bezirk einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen auch der jeweiligen Entwicklung anzupassen. Dabei sind sowohl Unter- wie auch Überversorgung zu berücksichtigen und gegebenenfalls auch Zulassungsbeschränkungen auszusprechen.
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erfolgt durch den für den jeweiligen Bezirk von einer kassenärztlichen Vereinigung eingerichteten Zulassungsausschuß, dem jeweils drei Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen angehören.
Nach den Bedarfsplanungsrichtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen, der dafür die Vorgaben gibt, ist das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg insgesamt ein Planungsgebiet im Sinne des SGB V. Innerhalb dieses Planungsbereiches ist der Arzt berechtigt, seinen Praxissitz zu verlegen. Der Zulassungsausschuß darf einer solchen Praxisverlegung nur dann widersprechen, wenn objektive, eindeutig nachweisbare Gründe der vertragsärztlichen Versorgung für die in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten einer Verlegung entgegenstehen.
Dazu möchte ich noch fragen: Kann eigentlich in dem von mir angesprochenen Stadtteil, in dem circa 3000 Kinder leben und in dem nur noch ein Kinderarzt von ehemals drei Kinderärzten praktiziert, von einer Vollversorgung gesprochen werden? Hält sich die Ärztekammer in diesem Zusammenhang an die Vereinbarung des Sozialgesetzbuches?
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung, die – wie gesagt – für diesen Bereich zuständig ist, stellt sich die Situation in Steilshoop aktuell wie folgt dar:
Zur Zeit sind dort zwei Kinderärzte zugelassen. Nach Einschätzungen der Kassenärztlichen Vereinigung ist damit auch eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Und zwar deswegen, weil ein Hamburger Kinderarzt im Quartal circa 1500 Patienten behandelt, von denen nicht jedes Kind in jedem Quartal ärztliche Hilfe benötigt, so daß somit bei zwei zugelassenen Ärzten die Versorgung der 3500 Kinder durch die ortsansässigen Ärzte durchaus möglich ist.
Zu berücksichtigen – so die Kassenärztliche Vereinigung – sei außerdem, daß unter Einbeziehung der angrenzenden Stadtteile Barmbek, Bramfeld und Ohlsdorf in dieser Region insgesamt elf Kinderärzte zugelassen sind und der Versorgungsgrad für Kinderärzte in der Gesamtregion nach dem Stand vom Mai 2000 bei 135 Prozent liegt.
Eine Vereinbarung mit der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung hinsichtlich der vertragsärztlichen Versorgung existiert nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung ist an die Definition der gesetzlichen Krankenversicherung zur Über- beziehungsweise Unterversorgung gebunden und kann davon nicht einfach abweichen. Eine Unterversorgung für den Planungsbereich Hamburg liegt nach den oben genannten Angaben nicht vor. Aufgrund der Rechtslage besteht für die zuständige aufsichtsführende Behörde auch keine Möglichkeit, die Kassenärztliche Vereinigung zu veranlassen, zusätzliche Kinderarztpraxen in Steilshoop einzurichten.
Eine Zusatzfrage: Herr Staatsrat, könnte es sein, daß es unterschiedliche Kriterien für die einzelnen Fachärzte gibt, weil meines Wissens die Zulassungen von Zahnärzten offensichtlich nicht verlagert werden durften und zum Beispiel auch die ortsansässigen Internisten ihre Praxis nicht verlagern können, obwohl andere Ärzte vorhanden sind?
Mir sind, Herr Scheurell, solche Unterschiede nicht bekannt. Aber wenn Sie mir konkrete Fälle nennen, mache ich mich gerne sachkundig und informiere Sie darüber.