Na ja, Sie wollen nicht. Und es ist vergebene Liebesmühe, für Sie noch einmal in die Bütt zu gehen, weil Sie konzeptionell keinen blassen Dunst haben, wie es geht, ein Reformprojekt einzuführen.
Herr Woestmeyer, lesen können Sie doch. Es geht uns nicht darum, erst 2006 anzufangen. Das ist doch Kokolores. Es geht darum, dass man ein solches Reformprojekt
vernünftig einführt, und zwar nicht nur eine kleine „Pipischule“ – Entschuldigung –, sondern so, dass jeder Bezirk davon profitiert. Das ist doch selbstverständlich.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es für Eltern und Schüler wenigstens eine Schulform, auf die sie sich zumindest zurzeit verlassen können. Das sind in dem Fall nämlich die Gesamtschulen. Da weiß man wenigstens, wie man zum Abitur kommt. Ich hoffe nur, dass Sie nicht auch das noch zerschlagen, denn wenn Sie das Sparprogramm durchführen, haben Sie demnächst keine gymnasialen Schüler mehr in der Gesamtschule.
Ich gehe davon aus, dass Sie auf die Nase fallen, weil Sie keine Vorstellungen haben, wie die Organisation eigentlich laufen soll. Wir haben Juni, in acht Wochen beginnt das neue Schuljahr und es ist nichts organisiert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Goetsch, natürlich ist es legitim, dass Sie hier sagen, wir hätten kein Konzept. Wenn Sie es mit Inhalten nicht begründen können, kommen Sie mit zeitlichen Argumenten. Wenn Sie es mit zeitlichen Argumenten nicht begründen können, kommen Sie mit Inhalten, die nicht zutreffend sind.
Sie können aber nicht sagen, dass diese Koalition nicht bereit ist, mit klarem Kurs und mit klaren Inhalten etwas durchzusetzen. Sagen Sie es doch deutlich, was Ihnen nicht passt.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Zuruf von Thomas Böwer SPD)
Wir haben diese Debatte, ob es das Abitur nach zwölf Jahre geben soll oder nicht, über Jahre in Hamburg ertragen müssen. Sozialdemokraten und Grüne konnten sich weder zu Hü noch zu Hott, weder zu Fisch noch zu Fleisch entscheiden. Argumente und Anhörungen haben nichts gebracht, um eine Entscheidung herbeizuführen. Insofern, Frau Goetsch, fällt der Vorwurf des Nichthandels auf Sie ganz alleine zurück. Kommen Sie uns mit allen möglichen inhaltlichen Anreicherungen, wie Schule in dieser Stadt vorankommen kann, aber hören Sie mit Ihrem Gequengel auf, was wir im Bereich des Nichthandelns alles nicht machen sollen. Wir werden handeln,
Am Rande würde mich interessieren, was eine „Pipischule“ ist und wie lange man da braucht, um Abitur zu machen. Das nur zur Qualität der Ausführungen von Frau Goetsch.
Ich habe aber Ihren Antrag mitgebracht. Entweder Sie sagen, ich kann nicht lesen oder Sie können nicht schreiben. Ich darf Ihnen vorlesen, was Sie selber gerade offensichtlich nicht wahrhaben wollten.
Nichts anderes habe ich eben gesagt. Wenn wir uns als gewählte Bürgerkoalition einigen, das Abitur nach zwölf Jahren so schnell wie möglich einzuführen, wenn wir wissen, dass das nicht „mit links“ zu machen ist, und wir deshalb sagen, wir gehen das gescheit an, indem wir zum Jahre 2002/2003, also jetzt, die Wochenstundenzahl erhöhen, damit wir Zeit haben, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen, dann ist das ein klarer und ein rascher Weg. Dann ist das etwas anderes, als Ihr ewiges Herumgespringe mit den Springerklassen, wo Sie nichts zuwege gebracht haben. Wir haben etwas zuwege gebracht.
Diese Ignoranz wird Sie spätestens im Herbst wieder einholen und die wird Sie auch an anderen schulpolitischen Themen wieder einholen. Sie verkennen die Situation an den Schulen, wo keine Informationen über das vorliegen, was Sie vorhaben. Sie haben kein Konzept und Sie haben hier nicht dementieren und darlegen können, wie der Mittagstisch in den neuen Ganztagsschulen organisiert werden soll. Hier werden zaghafte Andeutungen gemacht, dass man sich in Arbeitsgruppen befindet und vielleicht im Dezember irgendwelche Lösungen für Schulen gefunden werden sollen, die im August mit diesem Projekt beginnen sollen. Sie haben bisher keinerlei Finanzierung für das Abitur nach zwölf Jahren. Diese Antwort sind Sie trotz beschlossenem Haushaltsplan und trotz erheblicher Debatten über diese Finanzen schuldig geblieben.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/855 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den GAL-Antrag aus der Drucksache 17/855 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 33. Drucksache 17/843, Antrag der Fraktionen der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive.
[Antrag der Fraktionen der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Änderung von § 31 Satz 2 Nummer 6 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Drucksache 17/843 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man hat den Koalitionsfraktionen vorhin vorgeworfen, wir würden diejenigen Beauftragten in dieser Stadt, die eine ernst zu nehmende Tätigkeit haben, nicht hinreichend würdigen. Nun beweise ich Ihnen das Gegenteil.
Die von uns vorgelegte Drucksache fußt auf einem Bericht des Datenschutzbeauftragten Hamburgs, der gerügt hat, dass seit längerem ein demokratisches Mittel dieser Stadt, die Volksinitiativen, in einem bestimmten Punkt ohne gesetzgeberische Grundlage funktioniert.
Wer in unserer Stadt eine Volksinitiative vornimmt, ist rechenschaftspflichtig über Herkunft und Verwendung der seiner Initiative zugeflossenen Mittel. Das ist auch richtig so. Ähnlich wie es bei Parteien ist, hat die Gesellschaft selbstverständlich ein legitimes Interesse daran zu erfahren, welche Finanzmittel von welcher interessierten Seite eingesetzt werden, um schlussendlich zu einem Gesetz zu kommen. Das Problem ist die Umsetzung dieser Regelung durch den vorangegangenen Senat.
Es hat zwar ein Ermächtigungsgesetz für eine Rechtsverordnung gegeben, in dem geregelt wird, dass über das Verfahren eine Rechtsverordnung gemacht werden darf. Es fehlt jedoch die inhaltliche Ausgestaltung der Angaben, die erforderlich sind, um einen solchen Rechenschaftsbericht hinterher abzugeben.
Dies kann nicht sein. Es ist natürlich eine sehr persönliche Angelegenheit, wenn Spender, Geldgeber, die möglicherweise selber gar nicht mehr wissen, dass Sie eines Tages in einem entsprechenden Rechenschaftsbericht Erwähnung finden, ihre persönlichen Angaben gegenüber der Finanzbehörde wiederfinden.
Ein solch erheblicher Eingriff kann nur dann rechtens sein, wenn wir ihn uns als Gesetzgeber bewusst machen und ihn auch bewusst in einer gesetzlichen Regelung wollen. Dementsprechend stehen wir, steht die FDP, stehen die Koalitionsfraktionen, voll hinter der Kritik des Datenschutzbeauftragten und möchten das Gesetz an dieser Stelle ändern. – Danke schön.