Aus meiner Sicht liegt hier eine große Chance zur Stärkung der Demokratie. Ich bin mir sicher, dass auch eine Mehrheit in diesem Hause dieses Ziel unterstützen kann. Mit diesem Gesetz reiht sich Hamburg in die Reihe der Bundesländer ein, in denen bereits ein Informationsfreiheitsgesetz existiert. Weil die Redezeit nicht ausreicht, will ich nur darauf hinweisen, dass es in der Bremischen Bürgerschaft eine sehr umfängliche Analyse gibt und – Sie haben es auch gesagt – es gibt auch auf Bundesebene einen entsprechenden Referentenentwurf zu diesem Thema.
Schon um sich sachgerecht mit der Drucksache zu befassen und ihr die entsprechende Aufmerksamkeit entgegenzubringen, unterbreite ich den Vorschlag, sie an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Herr Maaß, schade, dass Sie nicht in der letzten Legislatur in diesem Parlament waren.
Was wir heute erleben, ist ein Tollhaus. Die GAL kippt im Untersuchungsausschuss um und verhindert die Erforschung von Filz. Die SPD hat ihre Oppositionsrolle gelernt – ich beglückwünsche Sie dazu – und will plötzlich mehr Informationen haben. Das war vor einem Jahr undenkbar. Ich bin dankbar, dass Sie so gut gelernt haben.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Zuruf von Krista Sager GAL)
Die CDU ist offen in diesem Thema, Frau Sager. Sie brauchen nicht zu glauben, dass wir jetzt in eine Regierungsrolle à la SPD reinwachsen. Wir werden uns das im Rechtsausschuss sehr genau ansehen, aber das, was die GAL hier durch Herrn Maaß geliefert hat, ist wirklich unglaublich.
Es sind einige Punkte, die man einfach prüfen muss. Ist das alles auch so umsetzbar? Es ist schön, dass Herr Franz sich dem anschließt, das Ganze auch im Rechtsausschuss zu debattieren. Die Ziele des Gesetzes sind die Verhinderung von Korruption. Da haben wir vielfältige Erfahrungen im Untersuchungsausschuss gehabt. Und wir wollen Korruption und Filz verhindern. Ob ein solches Gesetz etwas bringt, ist die Frage. Sehen Sie Paragraph 6 an: Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse sind geschützt. Reicht das dann aus, dass wir solch ein Gesetz haben. Die Verhinderung von Filz ist ein großes Anliegen. Das wollen wir auch gerne umsetzen.
Informationszugang als Bürgerrecht finde ich eine sehr gute Sache. Die Frage ist nur, ob das tatsächlich alle Informationen sind, die die Bürger haben wollen? Diejenigen, die interessiert sind, kommen vielleicht an einige Informationen gar nicht heran, weil sie unter den geschützten Bereich fallen. Wir müssen sehen, ob das Ganze ausreicht.
Ich glaube, Herr Maaß, Sie suggerieren manchen Bürgern mehr Einflussnahme und Mitwirkung, als Sie tatsächlich durch solch ein Gesetz erreichen können. Da müssen wir einfach ehrlich sein. So weit können wir nicht gehen, dass wir nun alle Regeln über Bord werfen.
Ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir im Untersuchungsausschuss solche Erfahrungen gemacht hätten. Ihre Neugestaltung des parlamentarischen Systems und dass der Bürger plötzlich solche Kontrollrechte bekommen muss, Herr Maaß, daran muss ich wirklich zweifeln, ob dass das richtige System ist. Noch hat immer das Parlament die Hauptkontrolle. Ich finde es gut, wenn Bürger mehr mitwirken. Mit uns wird es aber nicht möglich sein, dass plötzlich die Mitwirkung nur allein vom Volk, vom Bürger ausgeht, sondern das wird immer noch das Parlament sein. Ich freue mich auf die Debatte im Rechtsausschuss. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die GALFraktion hat uns einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt. Es geht hier um die Herstellung von mehr Transparenz durch die Gewährung von größtmöglichen Informationspflichten der Stadt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. In Paragraph 1 heißt es dann auch in der Erklärung, dass staatliches Handeln insbesondere zum Zweck der Bekämpfung von Filz und Korruption kontrolliert werden soll. Das sind im Grunde genommen ganz neue Töne. Meine Vorrednerin hat es bereits gesagt.
Im Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kontrolle und Vergabe“ konnten sich die GALAbgeordneten noch nicht einmal dazu durchringen, die Vokabel Filz auch nur zu erwähnen. Nun wird nicht nur die Existenz des Filzes zugegeben, sondern er soll auch noch ausdrücklich bekämpft werden. Es geschehen noch Zei
chen und Wunder. Ganz kleinlaut wurde dann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss offensichtlich Verfilzung in der damaligen Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales heruntergespielt,
wurden Verantwortliche wie Ortwin Runde nicht benannt. Sie haben letztendlich den Filz geduldet und somit auch noch gefördert.
Jetzt geht es darum, dass Glaubwürdigkeitsprobleme ja immer nur die anderen haben. Gleichwohl werden wir Ihren Gesetzesentwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überweisen, da eine Vielzahl von Fragen und offene Punkte noch klärungsbedürftig sind. Im Grundsatz ist es natürlich richtig, Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Hier hat sich im Zuge der Etablierung des Internets auch schon einiges getan. Es ist aber wohl unbestritten, dass ein solches Gesetz, wenn es beschlossen wird, einen erheblichen Regelungsbedarf und zudem auch einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Behörden bedeutet. Problematisch erscheint mir da insbesondere, die vielen Ausnahmetatbestände in die Praxis umzusetzen. Wie wollen Sie zum Beispiel in Paragraph 6 beim Schutz von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen feststellen, wann ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse des Unternehmens an der Geheimhaltung besteht und wann nicht? Wer soll dies anhand welcher Kriterien feststellen? In jedem Fall binden auch Prüfungen und Ermessensausübungen sowie die in Paragraph 10 genannten Beratungsverpflichtungen gegenüber den Antragstellern zusätzlich Personal in den Ämtern. Der Entwurf sieht auch vor, dass zusätzliche Organisationsstrukturen geschaffen werden sollen. Es ist sogar von einem Trennungsprinzip die Rede.
Meine Damen und Herren! Wir müssen sicherlich dafür Sorge tragen, dass Verwaltungshandeln noch transparenter und somit nachvollziehbarer wird.
Dieser Anspruch darf jedoch nicht dazu führen, dass die Behörden in zusätzlichem Regelungsbedarf ersticken. Gerade die knappen Personalressourcen müssen unser Augenmerk auf eine effektive Verwaltung legen, die schnell und kompetent Dienstleistungen gegenüber den Bürgern unserer Stadt erbringt. Alle Fragen sollten wir deshalb im Rechtsausschuss beraten. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Mahr spricht für die GAL – mit Unterbrechung – nach vier Jahren wieder vom Filz. Sind wir also glücklicher über einen bekehrten Sünder denn über 100 Gerechte, denn das Gesetz, das die GAL eingebracht hat, hat ja ganz gute Ansätze. Auch wir Liberalen sehen die Notwendigkeit dafür, ein Informationsfreiheitsgesetz für Hamburg zu schaffen. Es ist bereits gesagt worden, dass alle westlichen Industrienationen ihren Bürgern solche und ähnliche Rechte einräumen. Insofern kann es auch Ham
burg gut tun, die Rechte der Presse zu stärken, sich vor Filz und Korruption in Zukunft nachhaltig zu schützen und Behördenabläufe der Öffentlichkeit transparenter zu machen.
Es ist auch in Ordnung, dass man – so wie es die GAL gemacht hat – einen Mix aus den schon bestehenden Informationsfreiheitsgesetzen anderer Länder zusammenstellt. Man muss das Rad ja nicht jedes Mal neu erfinden. Der GAL-Entwurf verarbeitet hier insbesondere die Gesetze aus Schleswig-Holstein und Bremen. Aber, meine Damen und Herren, man sollte dann auch nur das Beste aus solchen Gesetzen herausziehen und Erfahrungen, die man mit ähnlichen Gesetzen an anderer Stelle gemacht hat, berücksichtigen.
Ich will nur drei kurze Kritikpunkte anreißen. Zum einen hätte man besser daran getan, die nordrhein-westfälische Regelung zu übernehmen, was den Schutz von Unternehmen angeht. Nach dem Entwurf der GAL ist viel zu schwammig formuliert, wie denn abgewogen werden soll zwischen den berechtigten Schutzinteressen von Unternehmen vor ihren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf der einen Seite und dem sicherlich berechtigten Verbraucherschutz auf der anderen Seite. Aber solch eine Abwägung müssen wir auch in ein Gesetz hineinschreiben. Da gibt es sehr viel bessere Beispiele.
Ein anderer Punkt ist die aktive Veröffentlichung verbraucherrelevanter Informationen, die unserer Meinung nach im GAL-Entwurf viel zu weitgehend ist, wo wir auch wiederum Unternehmensinteressen nachhaltiger schützen müssen, um zu einer gerechten Abwägung zwischen hier widerstreitenden Interessen im Einzelfall zu kommen. Denn was ist denn Verbraucherinteresse in dieser allgemeinen Form, wie es im GAL-Entwurf steht. Das müssen wir doch viel mehr definieren.
Ein dritter Punkt ist der zu weite Gebührenrahmen, den der Gesetzentwurf vorsieht. Ein Informationsfreiheitsgesetz nützt dem Einzelnen nur dann, wenn er seine Freiheit auch bezahlen kann, meine Damen und Herren. Wenn Sie sich die Gebührensätze angucken, dann werden Sie erschrecken, was da an einzelnen Kosten zukommen kann. Beispielsweise haben die Erfahrungen mit dem Umweltinformationsgesetz gezeigt, dass Behörden dazu neigen, eher an die Obergrenze von Gebührenrahmensätzen zu gehen. Dieser Gefahr müssen wir begegnen. Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung gerade am Beispiel Umweltinformationsgesetz darauf hingewiesen, dass die Gebührensätze, die für die Erteilung von Informationen vorgesehen sind, zu hoch wären.
Dies und anderes mehr wollen wir gerne im Rechtsausschuss erörtern. Deswegen werden wir den Überweisungsanträgen zustimmen. – Danke.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/910 an den Rechtsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig geschehen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP zur Verlängerung der AKN bis zum Hauptbahnhof.
[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Verlängerung der AKN bis zum Hauptbahnhof – Drucksache 17/907 –]
Mir ist von den Regierungsfraktionen signalisiert worden, dass auf eine Debatte verzichtet wird. Wir kommen dann gleich zur Abstimmung. Hierzu liegt ein Antrag der GALFraktion, Drucksache 17/989, vor.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 17/907 und 17/989 an den Bau- und Verkehrsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit abgelehnt.
Dann lasse ich jetzt in der Sache abstimmen. Wer möchte den GAL-Antrag, Drucksache 17/989, beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt dem Antrag aus der Drucksache 17/907 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.