Der Neubau von Haus 18 nach den neuesten Erkenntnissen der Technik macht einen Ausbruch schier unmöglich. Beanstandungen wurden sofort behoben. Wir verwehren uns dagegen, dass auch nur ein forensischer Patient vorzeitig in ambulante Behandlung gegeben wird. Überbelegung ist für uns kein Argument.
Wenn Sie den Bericht genau lesen, werden Sie feststellen, dass man sich in der Vergangenheit über externen Sachverstand hinweggesetzt hatte. Darin liegen unter anderem die Mängel. Wir müssen die Bevölkerung vor diesen kranken Menschen schützen. Auch wir haben angeregt, dass die circa 15 nicht therapierbaren Patienten unbedingt von den derzeit 130 Patienten getrennt werden sollen. Man kann das mit einem Korb Äpfel vergleichen, in dem ein fauler Apfel ist, der die anderen ansteckt.
Ob die Patienten verschärft in extra Gebäuden, in Gefängnissen oder unter ärztlicher Beobachtung untergebracht oder von den Patienten auf dem Gelände des Klinikum Nord getrennt werden, werden wir mit Sicherheit im Ausschuss erörtern können. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
In unserem Wahlprogramm sollte die forensische Psychiatrie der Justiz zugeordnet werden. – Viel Spaß im Ausschuss damit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema ist schwierig und manchmal habe ich den Eindruck, dass wir als Parlament überfordert sind, dem Thema gerecht zu werden.
Herr Barth-Völkel, Sie haben mit Ihren Äpfeln kein gutes Beispiel geliefert. So einfach ist die Sache nicht.
Es geht hier um psychisch kranke Menschen, die Straftäter geworden sind, und es geht darum, dass sie in einer Institution untergebracht sind, die ungeheuer sachkundig und kompetent mit ihnen umgeht. Jeder, der ein bisschen mehr davon versteht als die meisten Leute, weiß, dass die Definition, wann ein psychisch kranker Mensch nicht therapierbar ist, eigentlich gar nicht zu beantworten ist. Deshalb ist die Forderung nach Separation sehr problematisch. Es ist aber notwendig, dass wir die Gelegenheit nutzen und im Gesundheitsausschuss mit den Experten, die den sehr
Herr Petersen, wir werden im Ausschuss Fragen zu Ihren Anträgen stellen, aber, ich denke, Sie sind über das Ziel hinausgeschossen. Es ist nicht unsere Aufgabe als Parlament, den Senat aufzufordern, der Klinik genaue Vorschriften zu geben, wie sie sich zu organisieren hat. Das können wir auch gar nicht leisten. Dies liegt nicht in unserer Verantwortung, sondern in der des ärztlichen Leiters.
Es ist unstimmig, wenn Sie je eine Sonderstation für Schizophrene und Minderbegabte fordern. Über die Hälfte der Patienten in der forensischen Abteilung in Ochsenzoll sind Schizophrenerkrankte. Unter 6 Prozent sind Minderbegabte. In Ihrer Presseerklärung werden aus diesen Minderbegabten plötzlich Demenzkranke. Es ist ein schwieriges Thema, also lassen Sie lieber diese Details! Wir sollten vielmehr sehen, dass wir als Parlament der Forensik Voraussetzungen für gute Arbeit schaffen, wie wir es getan haben, als wir Mittel für den Neubau zur Verfügung gestellt haben und indem wir darauf achten, dass für möglichst gute Therapien – zur Sicherheit von uns allen – Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist keine Lösung, dass wir haarklein Vorschriften machen und meinen, wir wüssten alles besser. Das tun wir hier alle nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Petersen hatte zu Recht auf die Dichotomie des Maßregelvollzugs hingewiesen. Es geht einmal um die Patienten, es geht aber auch um die Gesellschaft. Für mich hat, ebenso wie für Sie, keines der beiden Vorrang, aber natürlich auch keines der beiden Nachrang.
Ihre drei Drucksachen sind von der Tendenz her richtig, zumindest diskussions- und nachdenkenswert. Ich möchte kurz auf die Berichte der zuständigen Kommission verweisen. Es war in der Tat so, dass die Einweisungszahlen drastisch gestiegen sind. Das ist aber kein Nachteil an sich. Es ist immer besser, wenn der Richter – sachverständig beraten – erkennt, dass ein Täter einen psychiatrischen Hintergrund hat und deshalb nicht in das „normale“ Gefängnis, sondern in einen Maßregelvollzug gehört. Da ist es durchaus sinnvoll, wenn zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Aber die unangenehmen Folgen haben Sie völlig richtig beschrieben. Ich will auch gar nicht sagen, Sie hätten das in den vergangenen 44 Jahren besser machen können. Es ist ein Problem, das – wenn auch vielleicht in geringerem Maße – ebenfalls außerhalb Hamburgs besteht.
Allerdings – jetzt sind wir über die drei Anträge hinaus – sind wir an einen Punkt gekommen, der diskussionswürdig ist. Wir hatten vorhin mehrere Anträge zur Schule, in denen die Regierungskoalition Prüfaufträge an den Senat erteilen wollte. Die wollten Sie an den Ausschuss überwiesen haben, was ich falsch finde, denn ein Prüfauftrag braucht im Ausschuss aus meiner Sicht nicht mehr groß diskutiert zu werden. Sie machen hier etwas anderes. Bei Ihnen stehen in allen Anträgen Forderungen wie beispielsweise: Das müsst ihr einrichten oder das sollt ihr einrichten. Das sind definitive Forderungen, die in den Ausschuss
gehören und da sehr sorgfältig diskutiert werden müssen, damit auch etwas Vernünftiges dabei herauskommt. Deshalb sollten wir dies hier auf keinen Fall beschließen, sondern die Anträge an die Ausschüsse überweisen.
Der zweite Mangel Ihrer drei Drucksachen besteht in Folgendem: Auch wenn man alle drei Forderungen für richtig befindet, fehlt mir ein Gesamtkonzept. Frau Dr. Freudenberg hat Recht. Wir alle hier werden kein perfektes Gesamtkonzept erreichen.
Ich möchte vier Punkte nennen, die Ihre Drucksache aufgreift. Aus meiner Sicht sollte es beim Maßregelvollzug vier Säulen der Psychiatrie geben. Die erste Gruppe ist die ambulante Versorgung entlassungsfähiger Patienten, und zwar nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch, weil die Gesellschaft ihren Teil dazu beitragen kann.
In der zweiten Gruppe sollten ungefährliche, aber nicht therapierbare Patienten sein, zum Beispiel solche mit Angstsymptomen. Die könnten „heimartig“ untergebracht werden, mit Beschäftigungsangeboten, weil sie ungefährlich sind. Man muss für sie sorgen, aber die Gesellschaft braucht vor ihnen nicht unbedingt geschützt zu werden.
Die dritte Gruppe wäre der klassische Maßregelvollzug für gefährliche, aber therapierbare Patienten.
Die vierte Gruppe – das haben Sie nicht erwähnt, sie wird ein bisschen problematisch gesehen – sind die gefährlichen und untherapierbaren Patienten. Hier sollte der Maßregelvollzug allerdings auch ein bisschen entlastet werden. Da es sich um nicht therapierbare Patienten handelt, sollte der Sicherungsgedanke, der Schutz der Gesellschaft, Vorrang haben. Dann kann in den bisherigen Stationen der Sicherungsgedanke betont werden oder es können gleich gefängnisartige Strukturen – ich traue mich, dieses Wort zu verwenden – eingesetzt werden.
Diese vier Gruppen stelle ich mir als Grundlage eines Gesamtkonzepts vor. Alles Weitere muss selbstverständlich im Ausschuss diskutiert werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Schinnenburg, das Letzte, was Sie angesprochen haben, ist ganz klar und deutlich Entlastung des Maßregelvollzuges durch Einrichtung einer besonderen Station für nicht therapierbare Patienten. Es ist die Drucksache 17/912. Das kann einem natürlich mal durchgehen, wenn man so viel zu lesen hat. Also, das haben wir berücksichtigt.
Ich habe noch zwei Bemerkungen, und zwar zu dem Käse und den Äpfeln. Herr Barth-Völkel, das ist einfach ein bisschen zu populistisch, wenn man hier von faulen Äpfeln redet. Das sind Menschen.
Wir müssen versuchen, mit diesen Menschen richtig umzugehen und ihnen das zuzuleiten, was wir können. Frau Freudenberg, wenn Sie hier von Käse reden, wir haben natürlich einen Vorsprung. Deswegen haben wir auch gefordert, dass der Senat dieses dann auch gleich umsetzt, weil wir mit den Fachleuten viele und lange Gespräche gehabt haben. Sie werden im Ausschuss
sehen, wenn wir mit den Fachleuten sprechen, dass die Forderungen der Fachleute mit unseren einhergehen. Deswegen fordern wir den Senat auf, natürlich schon jetzt ein bisschen zu tun. Ich hoffe auch, dass der Senat etwas tut, denn das Wichtige bei dieser ganzen Geschichte ist nicht ein Gesamtkonzept. Das ist völlig richtig, Herr Schinnenburg. Das können wir nicht so schnell über die Bühne kriegen. Aber unsere Vorschläge sind relativ rasch umzusetzen, damit wir jetzt schnell eine Entlastung für den Maßregelvollzug haben und damit mehr Sicherheit für die Hamburgerinnen und Hamburger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte erhitzt sich bei diesem Thema – wie auch in der Vergangenheit – immer wieder. Wir wissen alle, dass das Thema Maßregelvollzug emotional zumeist hoch besetzt ist, aber die hier diskutierten Anträge gehen unter anderem von der Behauptung aus, es gebe im Klinikum Nord eine – so wörtlich – „massive Überbelegung“.
Meine Damen und Herren! Orientieren wir uns zunächst einmal an den tatsächlichen Zahlen. Derzeit sind 157 Plätze im Hamburger Maßregelvollzug mit 147 Patientinnen und Patienten belegt.
Wer hier bereits einer Überbelegung das Wort redet, der verkennt die Realitäten und die intensiven Steuerungsbemühungen des LBK Hamburg. Nach der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus im Haus 18 im April und der bereits abgeschlossenen Renovierung des Hauses 9 sind die Kapazitäten gegenwärtig zwar ausgelastet, aber nicht massiv überbelastet. Auch die Belegungsprognose des LBK Hamburg hält die Kapazitäten – jedenfalls zumindest für die beiden kommenden Jahre – für so ausreichend, dass wir uns hier an klaren Fakten orientieren können und über künftige Überbelegung allenfalls in längeren Zeitintervallen diskutieren sollten. Der Vorschlag der SPD zu den nicht therapierbaren Tätern ist entsprechend und dementsprechend auch bestenfalls unter dem Gesichtspunkt einer Ressourcenplanung plausibel.
Sicherheit im Maßregelvollzug – da sind sich die Fachleute und Praktiker einig – bedeutet eben nicht nur äußere Sicherung im technisch logistischen und überwachend personellen Sinne. Die innere Sicherung als weiteres wichtiges Standbein für die Abläufe innerhalb der Klinik beruht ja gerade auf einem Ansatz, der über die reine Verwahrung hinausgeht. Auch über diese Themen muss seriös diskutiert werden.
Erstens: Die mit der Einrichtung intendierte Nachsorge beim Maßregelvollzug – wenn man über dieses Thema entsprechend weiter diskutieren will – muss nachweislich so angelegt sein, dass die Sicherheit der Bevölkerung weiter erhöht werden kann. Es darf also keinen Abbau an Sicherheit geben.
Zweitens: Die Einrichtung muss einen konkreten Entlastungseffekt für die Belegungssituation im Maßregelvollzug bewirken.