Zweitens: Die Einrichtung muss einen konkreten Entlastungseffekt für die Belegungssituation im Maßregelvollzug bewirken.
Die dritte und für mich gleichfalls unerlässliche Bedingung – Herr Dr. Petersen hatte eben freundlicherweise über Zahlen gesprochen, über Kosten –: Die Finanzierung einer solchen ambulanten Nachsorge erfolgt, wenn überhaupt, über das SGB V. Das heißt, nach entsprechender Vereinbarung durch die Krankenkassen, da das Klinikum Nord bekanntlich bereits über eine Institutsermächtigung nach Paragraph 118 SGB V verfügt. Alles andere wäre geradezu ein Systemfehler und an dieser Stelle bin ich nicht gewillt, das mitzumachen. Ansonsten wünsche ich uns allen eine freudige Diskussion im Gesundheitsausschuss über diese Themen. – Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Senator, ich weiß nicht, woher Sie die Zahlen haben. Es ist so, dass 128 Betten im Maßregelvollzug im Haus 18 sind und 147 Delinquenten beziehungsweise Patienten dort sind. Das heißt, wenn Sie sich das vor Ort angucken, dass dort auch Räume mit Patienten besetzt sind, die eigentlich als Fernsehraum und so weiter dienen sollten. Von daher würde ich Sie bitten, die Zahlen, die Ihnen dort genannt worden sind, zum Beispiel auch von Dr. Knecht, einmal genau nachzuprüfen. Wir werden in den nächsten zwei Jahren einen steilen Anstieg haben und wir haben dort ein Problem, das wir jetzt dringend lösen müssen.
Das Ambulanzproblem mit finanziellen Aspekten zu hinterfragen, ist natürlich völlig korrekt. 200 Euro pro Tag kostet ein Patient, der stationär aufgenommen ist, und 10 Euro am Tag ein ambulanter Patient. Da müssen wir doch sehen, dass wir die 200 Euro sparen und die Patienten möglichst in die Ambulanz geben. Von daher wünsche ich mir, sich ein bisschen besser zu informieren, damit wir dann auch klarkommen. – Vielen Dank.
Herr Petersen, so langsam reicht es. Das muss ich mal sagen. Vielleicht sollten Sie jetzt einmal die Ehrlichkeit haben, über das Zustandekommen dieses Antrages zu berichten. Genau das, was Sie in die Bürgerschaft mit diesen Anträgen eingebracht haben, hat der Leiter der Abteilung, Herr Knecht, 14 Tage später im Rahmen eines Kongresses als Konzept des Klinikums Nord vorgestellt. Ich gehe nicht davon aus, dass Herr Knecht von Ihnen abgeschrieben hat, sondern eher umgekehrt.
Da hat Frau Freudenberg ganz Recht. Wir geben die politische Richtung vor, aber die Konzepte müssen die Fachleute machen.
Was zur Ehrlichkeit gehört, ist, glaube ich, dass Sie einsehen, dass die SPD hier einen Kurswechsel gemacht hat, dass Sie endlich alte Zöpfe Ihrer Politik abgeschnitten haben, denn es ist doch die Einsicht bei Ihnen erstmalig formuliert worden, dass ein Teil der Straftäter nicht therapierbar ist und nur noch weggesperrt werden kann. Dagegen haben Sie sich bisher immer geweigert.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Petra Brinkmann SPD: Das ist nicht wahr!)
Ich möchte noch zu einem letzten Aspekt etwas sagen. Es sind dort – Sie haben das auch zu Recht gesagt – Aufwendungen menschlicher Art, was die Therapeuten und die Mitarbeiter angeht, aber es sind auch ganz erhebliche finanzielle Aufwendungen. Sie haben es vielleicht errechnen können, dass wir bei einem Untergebrachten bei rund 91 000 Euro pro Jahr liegen. Wir haben jetzt gerade 12 Millionen Euro in den Erweiterungsbau investiert. Wir haben im Jahr 1997 für den Betrieb noch 5,3 Millionen Euro aufgewendet, im Jahr 2000 bereits 9,9 Millionen Euro und wir werden im Jahr 2002 und 2003 rund 12 Millionen Euro aufwenden. Das ist eine Steigerung auf 225 Prozent. Meine Damen und Herren, das ist auch eine Leistung dieser Koalition für die öffentliche Sicherheit, aber diese Steigerungen mit jährlich 20 Prozent Mehrkosten sind auch eine Belastung für den Haushalt und insbesondere eine Belastung für den Haushalt der Gesundheitsbehörde, die diese Steigerungen aufzufangen hat. Da besteht, denke ich, tatsächlich in der Zukunft Handlungsbedarf, auch diesen Teil der öffentlichen Sicherheit ordentlich zu finanzieren.
Meine Damen und Herren! Für uns steht an erster Stelle die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtung. An zweiter Stelle steht die Therapie und in dem Sinne werden wir uns damit im Rechts- und Gesundheitsausschuss befassen.
Heißt das, dass das Haus 9 weiter bestehen bleibt und nicht nur die bisherigen und jetzt erweiterten Kapazitäten im Haus 18 genutzt werden? Das mit den Zahlen ist mir nämlich neu und das finde ich sehr interessant.
Eine Sache noch, da wir jetzt ja doch mehr in die Diskussion eingestiegen sind. Wenn man die Kosten ambulante gegen stationäre Unterbringung rechnet, ist doch gerade der Punkt, dass eine Ambulanz für forensische Patienten nur dann Sinn macht, wenn diese Menschen auch nach ihrer Entlassung in Hamburg leben können. Was wir meiner Meinung nach mehr brauchen, um zu einer Entlastung zu kommen, ist eine forensische Nachsorgeeinrichtung und für die müssten wir auch wieder Geld aufbringen. Es kann einfach nicht sein, dass wir sagen, wir entlassen die
Leute, dann kostet es nur noch die paar Euro für den Ambulanzbesuch, sondern das Wichtige ist, dass einige dieser Menschen eine sehr gut betreute Wohneinrichtung brauchen, die auch notwendig ist, um den Maßregelvollzug von Patienten zu entlasten, die nicht mehr die vollstationäre klinische Versorgung brauchen. Aber auch das können wir im Ausschuss debattieren. Ich wollte das nur nicht so stehen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 17/912, 17/913 und 17/914 zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisungen sind einstimmig erfolgt.
Der nächste Tagesordnungspunkt ist Punkt 36a, den ich hiermit aufrufe, Drucksache 17/1058: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes.
[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 17/868: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) (Senatsantrag) – Drucksache 17/1058 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Titel Hamburger Hochschulgesetz klingt sehr vielversprechend, aber hinter der hier vorliegenden Gesetzesinitiative verbirgt sich etwas, wo ich eigentlich fast sagen würde, ich verweise auf die Rede meines Vorgängers, dem Abgeordneten Roland Salchow, die er exakt zu dem Hochschulgesetz, das Rotgrün vor einem Jahr eingebracht hat, damals hier gehalten hat.
Ich will trotzdem gerne zwei, drei Gedanken aufnehmen, denn dieses Gesetz haben wir damals in vielen Dingen kritisiert und angekündigt, wenn wir an die Regierung kämen, würden wir ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Wir sind zurzeit dabei. Deswegen macht es keinen Sinn, dass bestimmte Inhalte und Fristen, die in dem alten Hochschulgesetz stehen, jetzt umgesetzt werden, weil dieses Gesetz von uns in absehbarer Zeit reformiert wird. Auf dem Weg ist ein Referentenentwurf zum Hochschulgesetz
Unser Ziel ist es, zu versuchen, mit diesem neuen Gesetz wirkliche Reformen an den Hochschulen hervorzubringen. Sie haben es nur geschafft, Frau Sager, beim Hochschulhaushalt in Ihrer Legislaturperiode gegen 15 Prozent einzusparen
Weiterhin haben Sie bei reduzierter Finanzierung gleichzeitig die Angebote der Leistungen aufrechterhalten, was zu großen Problemen im Bereich der Kapazitäten der Hochschulen selbst geführt hat. Mit Ihrem Hochschulgesetz sind Schwerpunktsetzungen für die Zukunft unmöglich und das wollen wir ändern, weil die Gremienvielfalt, die Sie in Ihrem Gesetz vorgesehen und fortgeschrieben haben, eine Reform der Hochschullandschaft in Hamburg behindert und nicht fördert.
Die Gremienvielfalt führt vielmehr zu einer Binnenorientierung und vernachlässigt die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Ansprüche an die Hochschulen und dieses werden wir mit einem neuen Hochschulgesetz in Hamburg ändern.
Deswegen ist die Debatte zu dem Hochschulmodernisierungsgesetz aus meiner Sicht heute noch nicht angezeigt, weil ich denke, dass wir hier über einen Referentenentwurf reden, der dann in Abstimmung mit den Experten, mit den anderen Behörden auf den Weg gebracht werden soll. Ziel sollte es sein, wenn dieses Hochschulmodernisierungsgesetz vom Senat der Bürgerschaft zugeleitet wird, dass wir dann eine vernünftige Diskussion um dieses Gesetz führen. Wir bitten darum, dass Sie heute diesem Gesetzesantrag zustimmen, weil er letztlich nur das exekutiert, was in dem alten Gesetz steht, das wir als Bürgerkoalition ablehnen. – Vielen Dank.