Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

Herr Petersen, regen Sie sich doch nicht auf.

Wenn Herr Müller hier über das Thema Verbraucherschutz spricht und dem Senat und den Regierungsfraktionen Ignoranz vorwirft, obwohl wir uns auf Antrag der SchillFraktion im Mai in der Sitzung genau mit diesem Thema in Selbstbefassung befasst haben, nämlich mit unerwünschten Faxen und den 0190er-Nummern, und uns zuerst darum gekümmert haben,

(Anja Hajduk GAL: Aber wie!)

dann ist das einfach heiße Luft, ein Vorwurf, der mit den Realitäten nichts zu tun hat. Dann muss Herr Müller in die Ausschüsse kommen, wo die Koalition diese Themen bearbeitet.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Rosenfeldt.

Herr Wersich, ich werde das jetzt nicht bewerten. Das können Sie selber tun. Aber Sie

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP)

erinnern sich auch noch sehr gut an die Ausschusssitzung. Das war eigentlich keine richtige Beratung. Das war ein absolutes Chaos.

(Dr. Michael Freytag CDU: Hauptsache, Sie kom- men zum Schluss!)

Das Ende des Ganzen...

(Dr. Michael Freytag CDU: Was wollen Sie denn sagen?)

Hören Sie doch einfach zu.

(Dr. Michael Freytag CDU: Das kann ich nicht, wenn Sie nichts sagen!)

Das liegt wahrscheinlich an Ihren Ohren.

Das Ende des Ganzen ist doch, dass die Koalition überhaupt nicht gehandelt hat. Es ist nichts dabei herausgekommen. Es wurde geredet, aber es ist nichts getan worden. Dieser Antrag will Sie dazu bringen, etwas zu tun. Das muss ja wohl nachvollziehbar sein.

Jetzt noch einmal etwas zu dem Thema Datenschutz. Es geht hier darum, dass ich als Kunde gerne wissen möchte, mit wem ich einen Vertrag schließe. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn man ein Gesetz dazu macht, dass sich mein Vertragspartner auch zu erkennen gibt und dieses nicht durch Datenschutz in irgendeiner Form verhindert werden soll. Das ist doch barer Quatsch. Ich habe wirklich Probleme damit. Herr Müller-Sönksen, das war wirklich ideologisches Rumgeeier, was Sie hier gebracht haben.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Eben nicht! Das BGB schützt die Bürger!)

Das gipfelte in dem Wort von einem frei regulierten Markt; sich so herumzuwinden, das macht es doch deutlich. Klar ist hier etwas passiert. Ich habe das ausdrücklich gesagt. Im Wirtschaftsausschuss ist das morgen dran. Was von den CDU-geführten Ländern bisher als Einwand gebracht wurde, bezog sich hauptsächlich auf den Paragraphen 15, wo Sie Sorgen hatten bei bestimmten Rechten, dass die Wirtschaft damit belastet wird.

(Dr. Michael Freytag CDU: Das ist bekannt! – Rolf Kruse CDU: Das ist nicht neu!)

Die Bundesregierung hat längst dazu gesagt, dass sie darüber noch reden würde. Das geschieht aber erst morgen. Aber worauf es Ihnen immer ankommt – und das ist genau der Punkt, der bei allen Sachen hier läuft –, das ist Blockadehaltung beim Kundenschutz, Blockadehaltung der CDU-geführten Länder beim Unterlassungsklagegesetz und Blockadehaltung beim Verbraucherinformationsgesetz. Und das Ganze nur, weil Sie es nicht abkönnen, dass die Bundesregierung weiterhin – solange sie noch im Amt ist und darüber hinaus, wenn sie nämlich die Wahl noch gewinnt – Gesetze macht und ihre Arbeit nicht ein halbes Jahr vor der Wahl einstellt. Ein halbes Jahr haben Sie übrigens kaum hinter sich und noch nicht gearbeitet.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Barth-Völkel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass Sie sagen, hier geschehe nichts, ist total falsch. Ich habe gestern ein Schreiben der Behörde für Umwelt und Gesundheit erhalten und möchte es einmal kurz zitieren.

Wir hatten seinerzeit im letzten Gesundheitsausschuss die Anregung gemacht, doch bitte ein Dialer-Programm im Internet zu platzieren. Das ist passiert, die Behörde hat es gestern geschrieben – ich zitiere einmal ganz kurz –:

„Das vom Gesundheitsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gewünschte Angebot zum Herunterladen von Sperrprogrammen gegen Dialer-Programme für den PC für Verbraucherinnen und Verbraucher kann inzwischen direkt über die Web-Seite der Behörde für Umwelt und Gesundheit, und zwar unter www.dialerschutz.de, heruntergeladen werden.“

Da hat die Behörde gearbeitet und gezeigt,

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

wie schnell wir reagieren. Dafür brauchen wir keine großen Anträge. Innerhalb von sechs Wochen ist dieses passiert und ich finde das toll. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Schinnenburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man diesen Antrag der SPD liest, fragt man sich natürlich, ob es hier um Verbraucherschutz oder einfach nur um Werbung für ungeeignete Gesetze geht. Ich habe das unbestimmte Gefühl, es ist das Letztere. Wenn man sich das nämlich durchliest, findet man einen langen Text über die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und nebenbei streuen Sie immer so ein bisschen das Verbraucherinformationsgesetz ein; das kommt bei Ihnen immer wieder latent durch.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Ja!)

Vielleicht haben Sie da eine Art Trauma, aber das Verbraucherinformationsgesetz war einfach nicht zustimmungsfähig, es war nicht einmal verbesserungsfähig und wurde deshalb im Vermittlungsausschuss abgelehnt.

(Dr. Mathias Petersen SPD: Inwiefern schützen Sie konkret die Verbraucher?)

Das will ich ein bisschen begründen. Es gab erstens im Verbraucherinformationsgesetz keine hinreichende Güterabwägung zwischen den Rechtspositionen der Wirtschaft, des Verbrauchers und des Naturschutzes. Dann gab es eine völlig ungeeignete Kostendeckungsvorschrift. Nach Ihrem Gesetz hätte folgendes passieren können und ich bin sicher, es wäre auch passiert. Da hätte ein Bürger gesagt, gebt mir einmal eine Auskunft über dieses und jenes, wofür er Verwaltungsgebühren zahlen müsste mit dem Ergebnis, es wäre vielleicht gesagt worden, es lägen keine Informationen dazu vor. So wären Sie mit dem Geld der Bürger nach Ihrem Gesetzestext umgegangen, das konnten wir doch nicht zulassen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Zurufe von der GAL)

Sie fordern in Ihrem Antrag den Senat auf, das Verbraucherinformationsgesetz zu unterstützen. Da müssen Sie sich gefallen lassen, dass ich Ihr völlig unzureichendes Gesetz, Ihre völlig unfähige Ministerin Kühnast hier einmal kritisiere.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Zurufe von der GAL)

(Jenspeter Rosenfeldt SPD)

Weiter war in diesem Gesetz das Haftungsrisiko nicht geklärt. Sie sind doch diejenigen, die jetzt Senator Rehaag angreifen, weil er, entsprechend Ihren Forderungen, schnell frühzeitig alles bekannt zu geben, in seiner Liste zwei oder drei falsche Unternehmen hatte. Da stellt sich – nicht in diesem Fall, aber grundsätzlich – die Haftungsfrage. Auch das war in Ihrem Gesetz nicht ausreichend geklärt.

Und schließlich war der entscheidende Punkt, den man bei so einem Gesetz hätte angreifen können, gar nicht dabei; es wurde keine Kennzeichnungspflicht verbessert. Den Verbraucher interessiert es doch nicht, für teures Geld bei der Behörde nachzufragen, was im Shampoo enthalten ist. Er will auf der Shampoo-Flasche schon im Geschäft ganz genau lesen können, was drin ist.

(Barbara Duden SPD: Sollen wir da telefonieren?)

Dazu brauchen wir eine Verbesserung der Kennzeichnungsverordnung und nicht ein völlig minimales Verbraucherinformationsgesetz; das war also nicht nachbesserbar.

(Beifall bei Burkhardt Müller-Sönksen FDP)

Dann hat der Kollege Farid Müller sich herabgelassen, hier von Hilflosigkeit und Ähnlichem des Senats zu sprechen. Die Erste, die in diesem Bereich aktiv war, war die FDP, nicht die Bürgerschaftsfraktion, sondern die Bundestagsfraktion; Kollege Müller-Sönksen hat es schon erwähnt. Es gab eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die Bundesregierung zur Eindämmung unzulässiger Faxe mit 0190er-Nummern aufzufordern – ich will nicht alles vorlesen –, von der Bundesregierung im November 2001 beantwortet. Frage:

„Welche effektiven Rechtsverfolgungswege schlägt die Bundesregierung dazu vor?“

Antwort: Nicht etwa eine neue Verordnung, sondern

„das Zivilrecht bietet angemessene Lösungen“.