Protokoll der Sitzung vom 27.06.2002

(Jenspeter Rosenfeldt SPD: Wenn Sie das mit Ver- trauen meinen! Das ist eine Farce!)

Im Fortgang folgt der Antrag wieder einmal der irrigen Annahme, dass mehr Geld automatisch auch mehr Qualität bedeuten muss. Das ist so nicht richtig. Wir müssen angesichts unserer Haushaltslage sehen, dass wir auch ohne mehr Geld zu einer qualitativen Steigerung hier und in anderen Bereichen kommen. Es fehlt dann auch noch – wie so oft bei den Anträgen der SPD – der Deckungsvorschlag. Wenn Sie schon mehr Geld wollen, dann hätten wir gerne gewusst, wo das denn herkommen soll. Das ist auch immer wieder das Problem.

Ein weiterer Punkt. Die Unterscheidung zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft in der Frage der Kompetenzzuordnung macht doch im Grunde genommen keinen Sinn. Sie haben die ökologische Landwirtschaft und die Forstwirtschaft bei der Umweltbehörde gehabt und die normale Landwirtschaft bei der Wirtschaftsbehörde. Es ist kein Wunder, dass da Synergieeffekte verloren gegangen sind; die müssen schon zusammengefasst bleiben.

Wenn wir schon bei den Flächen und den betroffenen Betrieben sind – und damit komme ich zu Ihrem zweiten Antrag –, haben Sie Ihre Zahlen zwar in Prozentzahlen ausgeführt, aber rechnen wir das doch einfach mal runter. Wir haben in Hamburg circa 1259 landwirtschaftliche Betriebe im größeren Rahmen. Jetzt ziehen wir den Obstbau, den Gemüsebau, den Blumen- und Zierpflanzenbau ab, weil die natürlich alle nicht von Nitrofen belastet sein können. Solange man Äpfel und Gurken nicht mit Futtermitteln heranzieht, wird sich daran auch nichts ändern. Die Baumschulen und den Mehrspartengartenbau ziehen wir ab, dann verbleiben noch 140 landwirtschaftliche Betriebe insgesamt in Hamburg. Von diesen 140 Betrieben sind – Sie haben es gesagt – 6 Prozent ökologisch. Das sind sieben

(Christian Maaß GAL)

Betriebe, über die wir hier reden, die alle nicht betroffen sind. Auch das wurde vor zwei Wochen gesagt. Eigentlich hätte man von Ihrem Antrag noch erwarten können, dass Sie auch noch einen Spiegelstrich zum ökologischen Weinbau in Hamburg machen. Aber, was macht denn das für einen Sinn?

Außerdem – und das ist eigentlich die Unverschämtheit an diesem Antrag – verlangen Sie von der Stadt Hamburg, dass sie Zuwendungen an betroffene ökologische Betriebe frei macht, während Ihre Regierung – und auch das habe ich bereits vor zwei Wochen gesagt – 900 000 Euro für eine Kampagne zur Eierrichtlinie, die erst in drei Jahren relevant wird, zum Fenster rausschmeißt, wobei das Geld deutlich bei den Ökobauern besser aufgehoben wäre. Gleiches gilt für eine völlig unsinnige Werbekampagne für das Ökosiegel und die Krönung des Ganzen für den albernen TeuroGipfel, den Frau Künast jetzt veranstaltet, um vom Versagen der Bundesregierung bei der Einführung des Euro abzulenken.

Stattdessen werden vernünftige finanzielle Maßnahmen wie die Aufstockung des Kapitalstocks der Stiftung Warentest unterlassen. Da könnten Sie mal etwas für den Verbraucher tun.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Zum Verbraucherinformationsgesetz, hoffentlich abschließend, das ist ja schon fast wie bei der Stadtbahn. Dieses Gesetz ist schlicht nicht akzeptabel. Es ist unausgewogen und praxisfern. Über die Länder und deren Kommunen hinweg werden nicht bezifferte Mehrkosten verursacht und Gebühren für die Verbraucher die Folge sein, und zwar für wenig Informationsgewinn. Herr Dr. Schinnenburg hat das gestern schon ausgeführt. Es wird in dem Moment eine Gebühr bezahlt, wo ich eine Anfrage an eine Behörde richte. Was die Behörde mir dann antwortet, steht damit in keinerlei Zusammenhang. Dabei kann durchaus herauskommen, tut mir Leid, sehr geehrter Herr Bürger, wir haben keine Ahnung, und dafür wurde dann diese Gebühr entrichtet. Ferner gibt es ein sehr bürokratisches Antragsverfahren für diese Auskünfte und damit wird dann dieses Placebogesetz gekrönt. Stattdessen sollte auf eine freiwillige Informationspolitik der Anbieter gesetzt werden. Dazu bedürfte es unserer Ansicht nach einer transparenten Dreieckskooperation zwischen Wirtschaft, Behörden und Verbraucher. Innovative Unternehmen haben nämlich längst erkannt, dass eine offensive Informationspolitik einen Marktvorteil bedeutet. Also brauchen wir mehr Verbraucherinformationen durch den Aufbau einer Datenbank mit Basisinformationen über Produkte und Dienstleistungen durch Unternehmen auf freiwilliger Basis, zum Beispiel über eine Kooperation von Firmen auf Verbandsebene oder innerhalb einer Stiftung, die Präzisierung von Produktkennzeichnungen in einfacher und verständlicher Form. Ich kann Ihnen vielleicht am Rande – das führt hier jetzt zu weit – die durchaus richtungsweisende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Cassis-deDijon-Fall erläutern. Das ist in der Tat sehr erleuchtend.

(Zuruf)

Ja, die Juristen kennen es natürlich, wenn man Europarecht gemacht hat.

Erstens: Ausreichende Lebensmittelkontrollen in den Ländern sicherstellen. Klar, aber das wird hier in Hamburg getan.

Zweitens: Verständlichkeit und Verbrauchertauglichkeit von Gesetzestexten mittels eines Gesetzes-TÜV gewährleisten.

Drittens: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wirtschafts- und verbraucherbezogen modernisieren.

In allem haben Sie unsere Zustimmung.

Viertens: Verbraucherthemen wie Rechts- und Ernährungsfragen im Schulunterricht verankern. Auch eine Idee, sie in der Lehrerausbildung, im Lehrplan oder als Basisunterricht aufzunehmen.

Das Produktsicherheitsgesetz regelt schon heute Verfahren bei sicherheitsrelevanten Produktmängeln. Würden alle vorhandenen Regelungen und Gesetze zur Produktsicherheit und die vorgenannten freiwilligen Maßnahmen zunächst zügig und konsequent umgesetzt, wäre die Notwendigkeit für ein Verbraucherinformationsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zumindest fraglich.

Noch etwas. Bevor Frau Künast und diese Bundesregierung ihre Behörden gesetzlich verpflichten will, die Verbraucher zu informieren, sollte sie vielleicht dafür Sorge tragen, dass sie selber informiert wird. Dann hätten wir uns diese und die Debatte vor zwei Wochen sparen können. – Danke.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Wort hat Senator Rehaag.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich vor zwei Wochen in der Aktuellen Stunde ausführlich über die Auswirkungen des Nitrofen-Problems in Hamburg berichtet habe, war allen Beteiligten klar, dass dieses erst der Anfang einer Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen sein würde. Mittlerweile wird deutlich, dass das Problem eine Dimension erfahren hat, die nicht nur, wie in den Anträgen der SPD-Fraktion zum Ausdruck kommt, die ökologischen Produkte und ihre Hersteller, Landwirte und Einzelhändler betrifft, sondern, wie es in den Vorreden schon dargestellt wurde, auch den konventionellen Anbau und die dortigen Erzeugnismethoden.

Ich möchte Ihnen hier nicht die ganze Bandbreite der von uns eingeleiteten Einzelmaßnahmen aufzählen, aber einige Dinge sollten hier deutlich genannt werden, um das Sicherheitsgefühl etwas mehr zu stärken, weil hier teilweise versucht wird, die Bevölkerung bange zu machen.

Wir sind eng in die so genannte Task Force von Bund und Ländern eingebunden und beteiligen uns gegenwärtig alle paar Tage an einer bundesweiten Telefonschaltkonferenz, um neueste Entwicklungen auszutauschen und die jeweiligen Maßnahmen miteinander abzustimmen.

Wir haben innerhalb unserer Fachabteilung umgehend einen Arbeitsstab Nitrofen eingesetzt, der für die kooperierenden Stellen bei Bund und Ländern rund um die Uhr telefonisch und auch unter einer eigenen Mailadresse mit der Bezeichnung „Nitrofen@bug.hamburg.de“ jederzeit erreichbar ist.

Wir haben uns darüber hinaus mit dem Hygiene-Institut im Wege der Amtshilfe für Mecklenburg an der Beprobung von Futtermittellieferungen beteiligt. Das heißt, das Hygiene-Institut hilft in diesem Bereich anderen Bundesländern; das zur Leistungsstärke dieses Unternehmens.

(Ekkehard Rumpf FDP)

Allen Hinweisen zu konkreten Lieferungen nach Hamburg ist im Rahmen der Futtermittelkontrolle unverzüglich nachgegangen worden. Das Veterinäramt Grenzdienst hat die Untersuchungsquote von nitrofurangefährdeten Sendungen – zum Beispiel Shrimps und Geflügelfleisch aus Thailand – auf 100 Prozent ausgeweitet

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

und entspricht damit in vollem Umfange den Vorgaben der EU und der Bundesregierung.

Zu den Ergebnissen der vielfältigen Untersuchungen. In den in Hamburg entnommenen Futtermittelproben ist kein Nitrofen festgestellt worden. Ich hatte das bereits vor zwei Wochen ausgeführt. Von den in Hamburg untersuchten Lebensmittelproben gibt es zwei positive Befunde mit geringfügigen Grenzwertüberschreitungen, über die ich kürzlich in diesem Hause berichtet hatte. Die beiden infrage stehenden Warenproben waren bereits vorzeitig aus dem Verkehr gezogen worden.

Die öffentliche Information über möglicherweise belastetes Schweinefleisch aus Schleswig-Holstein hat sich als sinnvoll und richtig erwiesen. Ein einziges der dort genannten Geschäfte hatte tatsächlich keine Fleischlieferung aus Schleswig-Holstein erhalten, eine andere Adresse bezog sich nicht auf ein Ladengeschäft. Diese Ungenauigkeiten sind den schleswig-holsteinischen Kollegen unterlaufen.

Es ist bedauerlich, dass die auch aus der Öko-Branche positiv bewertete Maßnahme, durch konsequente Verbraucherinformationen Transparenz zu schaffen, durch diese Einzelheiten in der öffentlichen Diskussion belastet wurde. Bei gleichem Sachverhalt würde ich dennoch auch künftig wieder genauso konsequent zugunsten des Verbraucherschutzes entscheiden.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Zu den Anträgen der SPD-Fraktion. Die vorschnelle Forderung nach innerbehördlichen Strukturentscheidungen und Unterstützungsprogrammen geht an der Realität vorbei. Es ist jetzt nicht die Zeit für ein isoliertes Vorgehen eines einzelnen Stadtstaates, sondern für ein abgestimmtes Gesamtkonzept zwischen Bund und Ländern. Auch das wurde in den Vorreden erwähnt. Wenn derartige Maßnahmen greifen sollen, ist dieses nur inhaltlich ausgewogen in einem entsprechenden übergeordneten Rahmen möglich. Ich sage in aller Deutlichkeit: Hamburg sieht in Insellösungen keinen Sinn.

Zum Gesamtkomplex. Das Hygiene-Institut ist modern und leistungsstark. Sämtliche Lebensmittel, die im Rahmen der amtlichen Überwachung beprobt werden, sollen auch in Zukunft ausschließlich im Hygiene-Institut untersucht werden.

Nitrofen-Untersuchungen erfordern keine besondere zusätzliche apparative Ausstattung. Die Kapazitäten sind ausreichend. Es besteht hinreichend Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, ohne Standards an anderer Stelle vernachlässigen zu müssen.

Zum Verbraucherinformationsgesetz. Die Gesetze sind bundesweit ausgetauscht. Auch heute noch einmal: Wir brauchen eine geeignete gesetzliche Regelung. Auch das ist keine Frage. Ich bin zuversichtlich, dass Bund und Länder nach der Bundestagswahl schnellstens ein geeignetes, mehrheitsfähiges Gesamtkonzept auf den Weg bringen

können, das dann nicht mehr mit den eklatanten Fehlern, wie es zurzeit der Fall ist, behaftet ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Rosenfeldt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nur ein paar kurze Bemerkungen machen.

Wir haben bei der Bildungsdebatte gemerkt, dass das Erfassen komplexer Sachverhalte ein Problem ist. Was Sie ausgeführt haben, betraf mehrere Bereiche. Es erinnert mich ein bisschen an das Buch meiner Tochter, in dem es heißt „Peter und der Unsichtbare“. Es wird hier gegen etwas argumentiert, was niemand gesagt hat, und dafür holt man sich dann Beifall bei seinen Leuten.

Es ist keinesfalls lapidar, wenn kleinere Kürzungen für einen kleinen Bereich erfolgen, sondern es kann bedeutende strukturelle Wirkungen haben. Meine Sorge ist, dass das Problem bei den Koalitionsfraktionen lapidar betrachtet wird.

Weiterhin möchte ich die Beauftragung privater Institute erwähnen. Es hat niemand gesagt, es sollten keine Privaten beauftragt werden, sondern ich hatte ausgeführt, dass Herr Dr. Lachner von einem privaten Institut ausdrücklich erklärte, es müssten stärkere staatliche Kontrollen der privaten Institute stattfinden, weil sie dadurch, dass sie im Auftrage Privater handelten, in Interessenkonflikte geraten. Das ist etwas Normales und überhaupt kein Vorwurf. Man muss akzeptieren, dass das in einem solchen System so ist, und man muss die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, damit es nicht negativ zum Tragen kommt.

(Ekkehard Rumpf FDP: Warum schreiben Sie das dann nicht in Ihren Antrag?)

Das Beispiel Birkel wird seit Jahren herangezogen. Bei Birkel war das Problem der Entschädigung am Ende nicht, ob man etwas hätte sagen dürfen, sondern dass etwas gesagt wurde, ohne vorher ausreichend zu prüfen. Das ist der Punkt. Wir sollten uns darüber einig sein, dass man ausreichend prüft, bevor man eine Warnung ausspricht.

(Dietrich Wersich CDU: Das ist echt die Höhe, dass Sie sich jetzt in die Büsche schlagen!)

Wir werden diese Fragen sicherlich im Ausschuss weiter beraten können, denn die Organisation des Lebensmittelschutzes wird uns weiter häufiger beschäftigen.