Wir werden diese Fragen sicherlich im Ausschuss weiter beraten können, denn die Organisation des Lebensmittelschutzes wird uns weiter häufiger beschäftigen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage, Drucksache 17/956, zum Verbraucherinformationsgesetz, mit der Frage, welche Mängel das Gesetz habe, heißt es, es gebe wettbewerbsrechtliche Probleme. Ich zitiere:
„Die diesbezüglichen Belange der Wirtschaft sind hierbei zu berücksichtigen, jedoch nicht grundsätzlich höher zu bewerten als der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Das scheint die grundsätzliche Haltung des Senats zu sein: Nicht grundsätzlich, im allgemeinen aber ja.
Wenn hier gesagt wird, das grundsätzliche Problem sei die sorgfältige Prüfung, dann muss ich Ihnen entgegnen, dass Sie nicht wissen, wovon Sie reden. Das Problem bei dieser ganzen Problematik ist, dass Sie nicht die Chance haben, sorgfältig zu prüfen.
Sie sind bei diesem Problem gezwungen, allein im Kämmerlein – wie ich das vor zwei Wochen gemacht habe – innerhalb von eineinhalb Stunden zu entscheiden, ja, ich gebe die Information raus oder nicht. Da hilft Ihnen auch kein Gesetz weiter. Es sichert Sie womöglich weiter ab, Sie setzen sich keinen Schadensersatzforderungen aus. Diese Dinge müssten umgesetzt werden. Die fehlen übrigens auch in diesem Gesetz.
Es ist natürlich eine ausgesprochene Wackelpartie, Entscheidungen zu fällen und dann offensichtlich in dem Bereich zu sein, dass man sich Schadensersatzforderungen aussetzt. Aber mit einer sorgfältigen Prüfung kommen wir überhaupt nicht weiter. Sie haben maximal eine halbe Stunde. Machen Sie sich darüber einmal Gedanken.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 17/996 und 17/997 an den Umweltausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum Antrag aus der Drucksache 17/996. Wer möchte ihn annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt dem Antrag aus der Drucksache 17/997 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 53: Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Förderkriterien der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.
[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Förderkriterien der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt – Drucksache 17/1016 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Viele Hamburgerinnen und Hamburger wünschen sich ein Leben in den eigenen vier Wänden. Die Kosten für den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Neubaus sind jedoch für die meisten Interessenten zu hoch. Aus Sicht vieler Bürger kommt erschwerend hinzu, dass die Eigentumskomponente des Wohnungsbauförderungsprogramms der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt eine Förderung im Bereich Ankauf von Altbauwohnungen und beim Erwerb von gebrauchten Eigenheimen nur dann vorsieht, wenn zum Familienhaushalt mindestens zwei nicht volljährige Kinder gehören.
Dieses Kriterium ist ein wesentlicher Grund dafür, dass gerade junge Familien mit nur einem Kind bei der Suche nach bezahlbarem und familiengerechtem Wohnraum oder Wohneigentum ins Umland abwandern. Dem Wunsch dieser Familien nach Eigentumsbildung und der damit verbundenen Eigentumssicherung wird somit nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen.
Als Beleg hierfür kann nur gelten, dass neueren Studien zufolge derzeit rund 70 000 Mieterhaushalte in unserer Stadt ein realistisches Interesse am Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes haben. Diese Zahl beinhaltet dabei noch nicht einmal die Möglichkeit einer angebotsindizierten Nachfrage beziehungsweise einer Verbesserung der Erwerbskonditionen. Der rotgrüne Senat setzte in der Vergangenheit seine Prioritäten anders, obwohl die vom Senat damals selbst erhobenen Zahlen Bände sprachen. So wurde das Wohnungsbauprogramm der Wohnungsbaukreditanstalt bis Mitte 1999 im Bereich Mietwohnungsneubau erst zu 29,3 Prozent, im Eigentumsbereich aber schon zu 82,3 Prozent bewilligt. Die Nachfrage nach Wohneigentum ist damals schon wesentlich größer gewesen. Dennoch plante der Senat beziehungsweise die Baubehörde, das Wohnungsbauprogramm für Mietwohnungen unverändert durchzuziehen, anstatt eine Umsteuerung in Eigentumsmaßnahmen vorzunehmen. Wir wollen den Erwerb von gebrauchten Immobilien besser fördern. Eine Vorgabe aus unserem Koalitionsvertrag ist die Ausdehnung der Förderung des Gebrauchterwerbs auf Familien mit mindestens einem Kind.
Meine Damen und Herren! Eine Beispielrechnung ergibt, dass eine vierköpfige Familie, die von der Stadt mit rund 45 000 Euro bezuschusst wird und die 15 Prozent Eigenmittel aufbringt, beim Erwerb eines 150 000 Euro teuren gebrauchten 100 Quadratmeter großen Eigenheimes lediglich mit einer Belastung von 420 Euro rechnen muss. Das ist weniger als die Anfangsmiete im sozialen Wohnungsbau. Ein weiterer zusätzlicher Effekt ist, dass die Familie in Hamburg bleibt und der Stadt dadurch Einnahmen sichert.
Die Wohnungsbaupolitik der letzten Jahrzehnte hat sich vorrangig mit dem Mietwohnungsbau beschäftigt. Hamburg zählt deshalb mit einer Quote von unter 20 Prozent im Bereich Wohneigentum noch immer zu den Schlusslichtern im bundesweiten Vergleich. Während sich Bausenator Wagner in der Vergangenheit als Mietensenator feiern ließ, wurde ein wesentlicher Pfeiler der Altersvorsorge breiter Schichten der Bevölkerung sträflich vernachlässigt.
Meine Damen und Herren! Es wurde eine starke Abhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger von staatlichen Zuwendungen und Wohnungszuweisungen geschaffen. Die unübersehbare Tatsache, dass immer mehr Menschen immer länger leben, die so genannte Alterspyramide, scheint in der rotgrünen Senatspolitik keine Rolle gespielt zu haben.
Die Schaffung von Wohneigentum, meine Damen und Herren, ist eine wichtige Form der Alterssicherung und verhindert somit einen Teil der Altersarmut und der damit einhergehenden Sozialabgaben.
Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass es unsere Aufgabe sein muss, die Hamburger Wohnraumförderung auf ein differenziertes, nachfrageorientiertes Wohnraumangebot zuzuschneiden. Vor allen Dingen muss es attraktiv auf junge Familien wirken, um deren Abwanderung ins Umland zu verhindern. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Es wirft sich natürlich die Frage auf, Herr Roock, auf welchen Antrag Sie sich eigentlich bezogen haben,
denn das, was hier steht, hat mit Ihrer Rede in Wirklichkeit nichts zu tun. Das war ein bisschen ein recycelter Zettelkasten aus der letzten Legislaturperiode. Ich muss ehrlich sagen, da müssen Sie einiges erneuern. Die Zahlen, 150 000 Euro für ein Eigenheim, ich weiß nicht, wo das liegen soll. Vermutlich nicht in den Grenzen dieser Stadt.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen verspricht veränderte Förderkriterien der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt, doch wenn man auf den Antrag guckt, dann sieht man, das ist eine Inhaltsangabe, aber ohne jeglichen Inhalt. Änderungswünsche sind nicht erkennbar. Ein Konzept, das Sie verfolgen, ist nicht einmal ansatzweise in Ihrer Rede deutlich geworden.
Ich will noch mal eine Zahl nennen, damit die Märchen, die man sich immer erzählt, ein bisschen weniger werden. 60 Prozent aller Familien, die von Hamburg ins Umland ziehen, ziehen nicht in ihr Einfamilienhaus, sondern ziehen weiterhin in Mietwohnungen. Das nur dazu, damit man endlich nicht mehr dieses Märchen weitererzählt, alle, die Hamburg verlassen, würden in Eigenheime ziehen. Aber wenn man Ihren Antrag durchliest – und ich will mich bei meiner Rede auch auf den Antrag beziehen –, gibt es noch eine Reihe von Fragen, die sich daraus erkenntlich machen.
Sie sagen, Besserverdienende sollen sozusagen auch gefördert werden. Welche Vorgaben haben Sie dafür? Was sind für Sie Besserverdienende? – Unklar.
Sie sagen, Gesamtkosten im zweiten Förderweg müssten angepasst werden. An was denn bloß? Nur auf Eigentumsmaßnahmen bezogen oder auf was? – Auch unklar.
Sie sagen – das ist besonders schön, das kann man fast genüsslich zelebrieren –, Flächenschonung im Geschosswohnungsbau. Da frage ich Sie: Wo sind denn Ihre BPläne, in denen Sie Geschosswohnungsbau vorsehen, außer den alten Plänen, die wir in den Bezirksversammlungen liegen hatten? Etwas Neues von Ihnen in dieser Frage gibt es nicht.
Auch das ist weitgehend unklar. Ich glaube, man kann nur daran appellieren, dass es auch Ihnen, die dieser Idee der „Wachsenden Stadt“ genauso anhängen wie viele in die
Dann sagen Sie – und das ist besonders schön –, Familien aus dem Umland sollen gezielte Fördermöglichkeiten angeboten bekommen. Wie soll das denn aussehen? Muss man als junge Familie den Umweg über Pinneberg machen, um in den Genuss höherer Fördermittel zu kommen? Wo bleibt denn die Gleichbehandlung von Hamburger jungen Familien?
Eine weitere Frage muss erlaubt sein: Wie reagieren eigentlich die Umlandkreise auf solche Form von Abwanderung. Viele, die in dieser Bürgerschaft schon länger sind, werden sich daran erinnern, wie empfindlich wir alle zusammen darauf reagiert haben, wenn Umlandgemeinden Gewerbetreibende abgeworben haben zu Konditionen, die wir ihnen niemals bieten konnten. Ich glaube nicht, dass sich so etwas mit dem Metropolkonzept verbindet.