Nach meinem Verständnis stehen diese beiden Phänomene nicht im Zusammenhang. Ich habe über organisatorische Zwänge, die sich aus der tatsächlichen Haushaltssteuerung des ersten Schulhalbjahres ergeben, berichtet.
Herr Dr. Behrens! In den Jahren vor 2001 wurden durchschnittlich 266 Lehrerstellen besetzt. Trifft es zu, dass im Jahre 2001 – dem eben von der GAL angesprochenen Wahljahr – deutlich mehr Lehrer eingestellt wurden, als es in den Jahren zuvor üblich war?
Nach meinem Wissen trifft dieses zu. Es hat dort, glaube ich, eine Kleine Anfrage und eine Antwort des Senats gegeben.
Herr Dr. Behrens, trifft es ferner zu, dass dieses von der GAL hinterfragte Defizit im Personalbudget unter anderem deshalb entstanden ist, weil die alte Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung die Ausstattung der unterschiedlichen Schulformen in Hamburg nicht mit tatsächlichen und angesetzten 100 Prozent an Lehrerstellen versorgt hat, sondern mit weniger?
Herr Abgeordneter, über die Versorgung der Schulen und die Planstellenbestände hat es hier bereits umfängliche Ausführungen gegeben. Insofern kann ich mich dazu nicht weiter äußern.
Herr Staatsrat! Wenn die Behörde im Februar wusste oder davon ausging, dass aus fachlicher Notwendigkeit zusätzliche 80 Stellen benötigt wurden, gleichzeitig aber wusste, dass damit Haushaltsrecht verletzt würde, gehen Sie nicht auch davon aus, dass für den Fall die Bürgerschaft hätte unterrichtet werden müssen über die Konfliktlage zwischen von Ihnen erkannter fachlicher Notwendigkeit und dem Bruch des Haushaltsrechts?
Den Begriff „Bruch des Haushaltsrechts“ ziehe ich mir nicht zu. Die fachliche Notwendigkeit bezog sich auf die Zeit Januar, denn zum 1. Februar 2002 mussten die Schulen aufgrund einer vorab – das heißt zu Beginn des ersten Schuljahrhalbjahres – angelegten Versorgungsstruktur der Schulen versorgt sein.
Herr Staatsrat! Wenn Sie am 22. Januar über die Situation und auch über diese Konfliktlage Bescheid wussten, wie erklären Sie sich dann, dass in der Öffentlichkeit von der Behörde unwidersprochen dem alten Senat beziehungsweise der alten Bürgerschaft Bruch des Haushaltsrechts vorgeworfen wird, Sie
Ich habe auf fachliche Notwendigkeiten verwiesen, die per 1. Februar 2002 wirksam wurden und die natürlich als Notwendigkeiten angelegt waren.
Herr Staatsrat! Treffen Informationen zu – vielleicht haben Sie darüber ja welche –, nach denen im Jahre 2002 in den jeweiligen Kollegien eine wesentlich größere Fluktuation zu verzeichnen war?
Herr Staatsrat! Halten Sie es für ein übliches Verfahren, dass ein Senator, wenn er sich in den Verhandlungen mit dem Finanzsenator nicht hat durchsetzen können, trotz eines bestehenden Defizits 80 Stellen mehr besetzt, als er bewilligt bekommen hat, weil er meint, dass ihm etwas anderes politisch nicht zuzumuten sei, wie das im Ausschuss von der Behörde dargelegt worden ist?
Ich glaube, auch hier geht es mehr um eine Bewertung. Nehmen Sie auf das Konto meiner geringen Amtserfahrung, dass ich Ihre Bewertung nicht bewerte.
Wie erklären Sie uns den Widerspruch, dass der Senator im Ausschuss dargelegt hat, er sei erst im Januar 2002 über das Defizit informiert worden, in einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage von Frau Ernst aber davon die Rede ist, die Leitung sei bereits im November 2001 informiert worden, und auch Sie hier wiederum gesagt haben, Informationen hätten schon 2001 vorgelegen und nicht erst 2002?
Frau Abgeordnete! Ich möchte ungern Dinge wiederholen und sicherlich nicht so kompetent, die der Senator bereits an verschiedenen Stellen vorgetragen hat.
(Beifall bei der CDU – Wolfgang Drews CDU: Das hat er doch im Ausschuss dargestellt! – Bernd Reinert CDU: Alles schon im Ausschuss so darge- stellt!)
Herr Staatsrat! Trifft es zu, dass in der eben viel zitierten Sitzung des Schulausschusses am 22. Januar nicht der Senator anwesend war, sondern der ehemalige Staatsrat Lange?
Herr Abgeordneter! In Bezug auf die Sitzung am 22. Januar muss ich in meiner Behörde zurückkoppeln, wer dort vertreten war. Sie wissen, dass ich damals nicht im Amte war.
Herr Staatsrat! Wie können Sie sich erklären, dass im Februar dieses Jahres ein dringender Mehrbedarf entstanden ist, den Sie durch die Stellen sofort decken mussten, und gleichzeitig Lehrerstellen zum 1. August wieder abbauen?
Herr Abgeordneter! In gemeinsamer Kenntnis des Schulbetriebs wissen wir, dass Bedarfe zum 1. Februar aus Organisationsgründen natürlich im Dezember und Januar als solche bekannt und auch vorgeplant worden sind. Ich verweise noch einmal auf den zweiten Teil der Anfrage der Abgeordneten Goetsch. Wenn allerdings eine Planung, und zwar insbesondere eine Ganzjahresplanung, gründlich vorgenommen wird, dann kann man auch so planen, dass eventuell entstehende Lücken im Verlaufe des Schuljahres ausgeglichen werden können. Bloß dieses – ich verweise erneut auf die zweite Anfrage und meine Antwort darauf – war im ersten Halbjahr des Schuljahres 2001/2002 nicht der Fall und nicht geplant worden.
Herr Staatsrat! Sie haben von der fachlichen Notwendigkeit zum Ausgleich des Defizits gesprochen. Welche fachlichen Notwendigkeiten außer dem Ausgleich des so genannten Swings haben zu dem Defizit geführt?
Im ersten Halbjahr sind Lehrer, wie das üblich ist, erstens ausgeschieden – ich paraphrasiere jetzt ausschließlich die zweite Antwort, die