Protokoll der Sitzung vom 27.06.2002

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Herr Rehaag, vielleicht könnten Sie, weil ein guter Teil Ihres Etats von Ihrem Kollegen kommt, mit Herrn Uldall sprechen, ob er über seinen ökologischen Schatten springen könnte. Es geht wirklich nicht um die Subventionierung von Einzelbetrieben, sondern um die Förderung eines Sektors, der für die Hamburger Wirtschaft und das Wiederherstellen des Vertrauens der Verbraucher nicht unwichtig ist. Vielleicht kann man hier kreativer mit Sparvorschlägen umgehen als sonst.

Ein letzter Punkt. Die strukturellen Fehler, die bei der Behördenorganisation gemacht wurden, bieten auch eine Gelegenheit, diese zu verändern. Verlagern Sie die ökologische Land- und Forstwirtschaft wieder in den Bereich der Behörde für Umwelt und Gesundheit, damit sie dort hinkommt, wo sie hingehört. Sehen Sie zu, dass Sie den Bereich weiter effektivieren.

Die Bitte meiner Fraktion an die Koalitionsfraktionen lautet: Schließen Sie sich diesen Anträgen an. Fallen Sie den Verbrauchern nicht in den Rücken, denn alle, die sich mit Verbraucherpolitik beschäftigen, haben diese Vorschläge mit unterstützt. Nehmen Sie, Herr Rehaag, diese als Verbrauchersenator wahr. Stärken Sie das Hygiene-Institut und unterstützen Sie den Handelssektor der biologischen Produktion ganz konkret und nicht nur mit schönen Sonntagsreden.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort hat die Abgeordnete Gienow.

(Jenspeter Rosenfeldt SPD)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rosenfeldt, vorweg eine kleine Bemerkung. Ich hoffe, ich mache nicht den gleichen Fehler wie Sie. Sie haben immer in das linke Mikrofon gesprochen und von der Akustik her sammelt sich das Gesprochene auch auf dieser Seite, ich aber konnte Sie deshalb sehr schlecht verstehen. Nur zum Schluss habe ich gehört, dass Sie immer von D-Mark gesprochen haben, wir haben aber inzwischen den Euro.

(Jenspeter Rosenfeldt SPD: Es waren D-Mark im letzten Jahr! 60 000 DM, also 30 000 Euro!)

Ja, dann sagen Sie das in Euro. Dann sind es rund 30 000 Euro.

Zu Ihren Anträgen. So ganz taufrisch und aktuell ist das, was Sie uns mit Ihren beiden Anträgen präsentieren, nicht – ich komme Ihnen aber sehr gerne entgegen –

(Vizepräsident Farid Müller übernimmt den Vorsitz.)

und kann es wohl auch nicht sein, wenn sich die Ereignisse und Meldungen derartig überschlagen.

Vor 14 Tagen haben wir schon einmal ausführlich zum Thema Nitrofen gesprochen. Inzwischen hat sich einiges getan. Es gibt neue Erkenntnisse, zum Beispiel, dass nicht nur – wie Sie in Ihrem Einleitungssatz zum Antrag 17/997 schreiben – ausschließlich die ökologische Landwirtschaft betroffen ist, sondern wir wissen inzwischen, dass auch bei konventionellen Erzeugnissen Nitrofene gefunden wurden. Aber Sie haben den Antrag sicherlich vorher geschrieben und ich will Ihnen gerne zugestehen, dass das passieren kann.

Zweite Hiobsbotschaft. Nach neuen Erkenntnissen sind 6,5 Tonnen Geflügelfleisch mit gesundheitsgefährdenden Nitrofuranen über die Ladentheke in Hessen gegangen. Ungeklärt ist, wie die mit Antibiotika verseuchten Lebensmittel trotz der Kontrollen in den Handel gelangen konnten. Sie sprachen auch Hamburg an und unsere wichtige geographische Lage. Dieses Fleisch hat Hamburg – Gott sei Dank – nicht erreicht.

Im Zusammenhang mit dem Pflanzenschutzmittel Nitrofen gab es eine neue Warnung. In Thüringen ist verseuchtes Gerstenschrot aufgetaucht. Wir wissen inzwischen, dass es nicht nur eine Lagerhalle in Malchin gab, sondern auch noch eine zweite in Altentreptow. Diese Meldungen haben erneut deutlich gemacht, dass es entweder durch Verantwortungslosigkeit oder aber durch Dummheit immer wieder zu derartigen negativen Überraschungen – das ist noch vornehm ausgedrückt – bis hin zu kriminellen Handlungen kommen kann. Nur durch strengste Kontrollen in der Lebensmittelbranche und durch Bestrafung der Verantwortlichen können wir uns davor schützen.

Für jeden, der Lebensmittel erzeugt, muss Sicherheit oberste Priorität sein. Wenn hierbei Fehler und Probleme auftreten, muss dem unverzüglich nachgegangen werden. Dies gilt für alle Betriebe des ökologischen wie auch des konventionellen Landbaus.

Ich möchte jetzt zu Ihrem Antrag kommen. Da Sie besonders in Ihrem Antrag 17/996 viele Punkte aufgeführt haben, auf die ich detailliert eingehen möchte, möchte ich zunächst zu Ihrem Antrag 17/997 Stellung nehmen, und zwar zu dem ersten Spiegelstrich. Sie schreiben dort:

„... ein zeitlich befristetes Untersuchungsprogramm für die betroffenen Betriebe der ökologischen Landwirtschaft in Hamburg aufzulegen.“

Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass die Hamburger Landwirte gar nicht so sehr davon betroffen sind. Vorschneller Aktionismus ist immer etwas Schädliches. Besonderes Vorpreschen und eine Hamburger Insellösung wird es in diesem Fall auch nicht geben. Wir müssen hier die Entscheidungen des Bundes abwarten, vielleicht noch weitergreifend der EU, des Bundes und der Länder, und die gemeinsam koordinieren und dann handeln.

Zum zweiten Spiegelstrich:

„... die Kürzungen im Bereich der Förderung von ökologischen Agrarerzeugnissen.“

Welche Kürzungen? In 2002 hatten wir 140 000 Euro, in 2003 werden es 132 000 Euro sein, das heißt, es ist eine lächerliche Summe von 8000 Euro. Das sind flankierende Maßnahmen und keine gezielten Kürzungen.

Zum dritten Spiegelstrich:

„... das Amt für ökologische Land- und Fortwirtschaft aus der Wirtschaftsbehörde in die Behörde für Umwelt und Gesundheit zu verlagern.“

Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Alles im Leben ist eine Frage der Einstellung. Ich sage das jetzt mal ein bisschen lapidar: Je nachdem, wo ich stehe und wie ich das sehe, für vieles – das wissen Sie – kann man Pro- und Kontraargumente finden. Wenn ich natürlich sage, meine Maxime lautet, von der Kette vom Stall bis auf den Tisch, dann gehört das natürlich eher in den Gesundheitsbereich. Ich kann aber auch andere Prämissen setzen. Landwirtschaft, Forstwirtschaft – der Akzent liegt auf Wirtschaft –, Bauwirtschaft. Nun liegt es mal in der Wirtschaftsbehörde und das rückgängig zu machen, das würde zum heutigen Zeitpunkt ein Jahr Rückfall bedeuten und ist deshalb abzulehnen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU, der Partei Rechts- staatlicher Offensive und der FDP)

Ich komme zu dem Antrag 17/996, der zwar mit vielen Spiegelstrichen versehen ist, aber sich im Grunde nur mit drei Dingen beschäftigt. Der Hauptpunkt ist das HygieneInstitut, doch ich komme zunächst auf Ihre Forderung, die Verbraucher und Verbraucherinnen unverzüglich und umfassend über die Marken, die Hersteller und die Verkaufsstellen von Produkten zu informieren.

Unverzügliche und umfassende Informationen finden auch wir sehr gut. Es ist so geschehen, wie es das Produktsicherheitsgesetz in Paragraph 8 vorsieht. Man unterscheidet zweierlei: einmal die Warnung und einmal die Empfehlung. Die Warnung muss gegeben werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht. Bei Verdacht wird nur eine Empfehlung ausgegeben und genau daran hat sich der Senat gehalten.

Auf das Hygiene-Institut will ich auch noch im Detail eingehen. Sie hatten, glaube ich, richtig erwähnt – das war akustisch bei mir nicht so ganz angekommen –, dass die Privatlabore die Futtermittelprobleme untersuchen und das Hygiene-Institut die Lebensmittelproben. Wenn Sie in einem Ihrer Punkte sagen, alles soll das Hygiene-Institut machen, dann muss ich Ihnen dazu sagen, dass ich glaube, dass das arbeitsmäßig quantitativ gar nicht zu leisten ist.

Sie sprechen von unbefristeten, dauerhaften Aufträgen. Dazu möchte ich Ihnen nur sagen, dass es keine befristeten Aufträge gibt, es wird immer kontrolliert, und zwar immer das, was gerade aktuell ist.

Dann sagen Sie, die Untersuchungen dürfen nicht zulasten der anderen Untersuchungen gehen. Das ist fast illusorisch. Wenn mehr Arbeit anfällt, dann verzögern sich die anderen Aufgaben. Ich denke, temporär wird es da tatsächlich eine Verzögerung einiger Untersuchungen geben. Im Übrigen wird immer auf Pestizide untersucht und Nitrofen ist eben auch dabei.

Zu den privaten Laboren möchte ich noch eine kurze Bemerkung machen, die ich hier schon in einem Diskussionsbeitrag gemacht habe. Ich wiederhole, dass die Privatlabore ganz wichtige Untersuchungen durchführen und ganz wichtige Arbeit abnehmen. Ohne die Privatlabore würde das Ganze gar nicht klappen. Dass sie ein kommerzielles Interesse haben, will ich gar nicht bestreiten, aber wo liegt da das Böse? Solange ein Privatlabor sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, kann man es auch nicht verteufeln.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Zu Ihrem vorletzten Punkt, der Zusammenführung von Hygiene-Institut und Amt für Umweltuntersuchungen, welches Wasser, Boden und Luftproben untersucht, und den Synergieeffekten möchte ich Ihnen nur sagen: Für mich ergeben sich Synergieeffekte vielleicht bei der Intendanz. Das ist sicherlich ein bisschen umstritten und man weiß es nicht genau. Die einen Experten sind dafür und die anderen dagegen. Im Grunde ist die Forderung überflüssig. Soweit mir bekannt ist, ist das schon geprüft und auch beschlossen worden. Wir hätten darüber also gar nicht mehr lange reden müssen.

Letzter Punkt: Das Verbraucherinformationsgesetz. Ich möchte Sie nicht langweilen. Einiges, Herr Dr. Schinnenburg, haben Sie schon gestern Abend im Schnellfeuerton gesagt. Ich hatte nicht genau verstanden, was es war. Entschuldigung. Es ist gut, wenn man so schnell sprechen kann. Sie haben einige Dinge erwähnt. Ich kann sie nicht mehr genau nachvollziehen. Deshalb ermüde ich Sie vielleicht mit einer Wiederholung. Ich glaube nicht, dass Sie erwähnt hatten, dass die europäische Abstimmung nicht hervorragend gelungen ist. Sie alle, die sich mit dem Thema beschäftigen, wissen, dass zum Januar 2004 von der EU für alle Produktgruppen Produktionssicherheitsrichtlinien verlangt werden. Darüber steht im Verbraucherinformationsgesetz nichts. Ein Hinweis auf Inhaltsstoffe für Allergiker fehlt, Ausführungsgesetze der Länder sind nach wie vor unterschiedlich, Verbraucherinteressen und Interessen der Wirtschaft sind nicht ausgewogen berücksichtigt. Ich beende meine Aufzählung. Vielleicht kann man an anderer Stelle noch detaillierter und expliziter darauf antworten. Ich finde, dieses Gesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt und müsste abgelehnt werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Rutter.

Herr Präsident, meine dankenswerterweise ausharrenden Damen und Herren! Eigentlich hatte ich erwartet, dass meine Ausführungen in meiner ersten Rede deutlich genug gewesen sind,

(Dr. Mathias Petersen SPD: Wen sprechen Sie jetzt an?)

aber offensichtlich ist das nicht der Fall. Also noch einmal langsam zum Mitdenken.

Bei einem täglichen Konsum in Hamburg von 5000 Tonnen Lebensmitteln ist es absolut unmöglich, eine hundertprozentige Sicherheit herzustellen. Selbst bei allen Prüfungen kann man das nicht erreichen. Schließlich wird nämlich nicht nur nach Nitrofen untersucht, sondern nach allen möglichen Beeinträchtigungen, für die es nicht einmal einen Verdacht gibt, und das ist doch eigentlich das Entscheidende. Stellen Sie sich einmal vor, Sie sollten alle Lebensmittel auf Salmonellen, auf Listerien, auf Herbizide untersuchen. Das ist einfach unmöglich.

(Dr. Monika Schaal SPD: Nichts ist unmöglich!)

Nein, das ist einfach unmöglich. Wenn Sie jeden Tag 5000 Tonnen vorkauen wollen, probieren Sie es mal. Sie werden etwas dicker dabei.

(Uwe Grund SPD: Darum geht es doch gar nicht!)

Zu dem vorliegenden Fall. Natürlich werden im Fall eines konkreten Verdachtes sofort verstärkt alle in Betracht kommenden Lebensmittel untersucht. Wenn aber die Ursache und die Verbreitungswege lückenlos bekannt sind, ist es nicht mehr notwendig, dass übereifrige und teilinformierte Parlamentarier Hysterie verbreiten.

Wenn gefordert wird, dass vorrangig staatliche Untersuchungsstellen mit den Untersuchungen von Lebensmitteln betraut werden sollen, dann sei darauf hingewiesen, dass es in dem vorliegenden Fall eine staatliche Stelle war, die einen ersten Verdacht hatte und nur deswegen diesen Verdacht nicht weitergeleitet hat, weil sie in privatem Auftrage handelte. Private Unternehmen werden in aller Regel vorrangig von privaten Auftraggebern beschäftigt, um zusätzliche Untersuchungen vorzunehmen, die über das Maß der gesetzlichen Vorschriften hinausgehen, das heißt also freiwillige Untersuchungen und darauf haben wir ohnehin keinen Zugriff. Die staatlichen Stellen arbeiten in aller Regel schon sehr perfekt und sehr professionell.

Um nun zu den betroffenen Marken und Betrieben zu kommen. Wir sollen die Verbraucher sofort über jeden Verdacht informieren. Vorsicht damit. Ich weise noch einmal auf den Fall Birkel hin, wo ein Verdacht sofort dazu geführt hat, dass alles groß hinausposaunt worden ist und das Land Baden-Württemberg nachher Millionen als Wiedergutmachung zahlen musste. Wenn jemand solch eine Forderung stellt, dann sollte er als Abgeordneter schon einmal aus eigener Tasche einen Fonds anlegen, um für den Fall, dass er selbst in Regress genommen wird, auch zahlungsfähig zu sein.

(Vereinzelter Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Anja Hajduk GAL: Wenn das Ihre Hauptsorge ist!)