Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesundheit ist ein hohes Gut. Schon unsere Vorväter haben mit dem Bau von Krankenhäusern dafür gesorgt, dass die Behandlung von kranken Hamburgerinnen und Hamburgern in höchster Qualität stattfinden kann. Die Krankenhäuser in St. Georg, Eppendorf und Barmbek waren am Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Anspruch erbaut worden,
„bis in die kleinsten Einzelheiten den höchsten Ansprüchen der Humanität und Wissenschaft zu entsprechen“.
Schon unsere Vorfahren in Bürgerschaft und Senat haben die Krankenhausversorgung als wichtige Aufgabe empfunden. Hier möchte ich anschließen. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Hamburger Patientinnen und Patienten immer mit größter Qualität behandelt werden. Es
darf nie dazu kommen, dass das Behandlungsangebot in Hamburger Krankenhäusern nicht medizinisch ausreichend ist. Die Bürgerschaft und der Senat haben dafür zu sorgen, dass eine hochqualitative medizinische Grundversorgung in Krankenhäusern allen Hamburgerinnen und Hamburgern jederzeit zur Verfügung steht. Natürlich unterstützen wir die Ziele der Volksinitiative zum Erhalt des LBK
Mit uns wird es keinen Ausverkauf des LBK geben. Für uns sind zum weiteren Umgang mit dem LBK aber noch existenzielle Fragen offen. Wie kann zum Beispiel gewährleistet sein, dass bei einem Verkauf des LBK ein entsprechender Einfluss der Bürgerschaft aufrechterhalten bleibt? Auf Dauer heißt eben nicht nur eine Generation. Auch in Hamburg gibt es Firmen, in denen durch entsprechende Vertragsgestaltung der Minderheitsbeteiligte das Sagen hat. Es bleiben also noch viele Fragen zu erörtern. Dem Antrag jetzt zuzustimmen, wäre parlamentarisch nicht korrekt. Es gibt noch viel zu klären. Sollte die Koalitionsfraktion der Überweisung nicht folgen, wäre für uns die Sache natürlich nicht zu Ende. Die zweite Stufe der Volksgesetzgebung hätte unsere volle Unterstützung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Sozialdemokraten stehen hinter dem LBK und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wir wollen, dass der LBK nicht nur für uns, sondern auch für unsere Kinder und Enkel mit der hohen Qualität der Krankenversorgung als ein Hamburger Unternehmen erhalten bleibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist das Ziel der Bürgerkoalition und des Senats, dem Landesbetrieb Krankenhäuser eine echte Zukunftsperspektive zu geben und durch die Umgestaltung die Leistungsfähigkeit und die Behandlungsqualität dieser Krankenhäuser zu stärken und damit den Gesundheitsstandort Hamburg insgesamt zu stärken.
Der Landesbetrieb Krankenhäuser bietet Chancen und Risiken und insofern muss man auf die Risiken gucken, die dazu führen, dass es der Landesbetrieb nicht aus eigener Kraft schaffen kann, diesen Weg zu meistern. Die Risiken sind: Verbindlichkeiten bei der Landeshauptkasse im Jahr 2000 von 390 Millionen D-Mark, zusätzliche Altersversorgungslasten um 900 Millionen D-Mark, Zusatzbelastungen aus der Umstellung der Altersversorgung von 200 Millionen D-Mark und ein weiterhin riesiger Investitionsbedarf, obwohl wir in den vergangenen zwölf Jahren rund 1,2 Milliarden Mark an Investitionsmitteln in den Landesbetrieb gesteckt haben. Dazu kommt die rotgrüne Gesundheitspolitik, wir haben es diskutiert, die mit Budgetierung und staatlicher Kostensteigerung und falschen Steuerungseingriffen die Einführung der neuen Vergütungssysteme belastet. Allerdings, auch das gehört zu den Chancen und Risiken des Hamburger Krankenhausmarktes, sind auch die anderen Hamburger Krankenhäuser in einer ähnlichen Zwangssituation. Auch die freigemeinnützigen Krankenhäuser, die privaten und das UKE leiden unter der gleichen Politik und wurden in den vergangenen Jahren darüber hin
Vor diesem Hintergrund setzt der Senat zu Recht auf eine Fortentwicklung des LBK, der die bestehenden Probleme wirklich löst, der Arbeitsplätze sichert, der die Krankenversorgung sichert und der den Patienten für Hamburg gute Krankenhäuser gewährleistet. Wir wollen die Stärken des Landesbetriebs durch ein starkes Engagement leistungsfähiger Partner entwickeln.
Wir wollen die Größe des Landesbetriebs für effektive und wirtschaftliche Behandlungen nutzen. Wir wollen die Strahlkraft eines solchen Unternehmens dafür nutzen, Patienten aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland im Sinne eines Gesundheitsmarktes nach Hamburg holen, und wir wollen, dass der Landesbetrieb als Nachfrager in Zusammenarbeit mit der Universität und den Hamburger Medizin- und Biotechnikunternehmen eine starke Entwicklung auch in diesem Wirtschaftszweig garantiert. Dies alles, meine Damen und Herren – und da kommen wir heute an der Gretchenfrage nicht vorbei –, geht allerdings nur mit starken Partnern, die Know-how und Finanzkraft mitbringen.
Und hier, meine Damen und Herren, wie die GAL und wie die Initiative, von vornherein einen Staatsbesitz von 50 Prozent festzuschreiben, wird genau dazu führen, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Deshalb ist es keine Lösung und deshalb ist es nicht zustimmungsfähig heute.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: Das ist ja nicht richtig, was Sie sagen!)
Meine Damen und Herren, der Weg des Senats ist genau richtig, jetzt mit externen Beratern die Analyse vorzunehmen und dann Partner zu suchen und schnell eine Entscheidung herbeizuführen. Ganz entschieden wollen wir aber auch in Zukunft keine Monokultur eines Krankenhausunternehmens in Hamburg. Eine solche Monokultur würde den Wettbewerb aushebeln, was zulasten der Patienten, der Krankenkassen und der Stadt gehen würde. Wir stärken deshalb mit unserer gesamten Gesundheitspolitik, unter anderem mit der Realisierung des Masterplans, das UKE und wollen es zu einem medizinisch-wissenschaftlichen Zentrum Nordeuropas aufbauen. Wir fördern Fusionen und Kooperationen von bestehenden Krankenhäusern, um leistungs- und zukunftsfähige Kliniken zu schaffen wie beim Diakonieklinikum, aber auch in Bergedorf, in Harburg, auch in Bezug auf das Kinderkrankenhaus und Amalie Sieveking. Wir sind in diesem Zusammenhang auch offen für eine lokale Lösung, die öffentliche und freigemeinnützige Krankenhäuser einbezieht. Wir wollen mit diesen Maßnahmen auch den Wettbewerb um die beste Versorgung der Hamburger und wohnortnahe Versorgung erhalten und deshalb lassen wir auch die anderen Hamburger Krankenhäuser nicht im Stich.
Ein Wort zu drei Punkten aus Ihrem Antrag: Dieser Antrag der GAL schwankt zwischen Selbstverständlichkeiten und illusorischen Forderungen. Drei Punkte: Sie führen die Gefährdung der parlamentarischen Kontrollrechte durch eine Privatisierung an. Meine Damen und Herren, das ist 1995 von einem rotgrauen Senat beschlossen worden,
denn diese Form der Anstalt öffentlichen Rechtes hat den LBK der parlamentarischen Kontrolle bereits entzogen. Sie alle wissen das aus den Debatten. Er wird von der Exekutive kontrolliert, aber nicht mehr vom Parlament. Wir haben keinen Einblick mehr.
Das Zweite ist die Qualität der Leistungen der Krankenhausversorgung. Auch das gilt überall und hat gar nichts mit der Frage einer Privatisierung oder Teilprivatisierung LBK zu tun und ist eine Aufgabe, der alle Krankenhäuser zusammen mit den Krankenkassen nachkommen müssen. Und schließlich – ich hatte es vorhin erwähnt –, ein Teilverkauf, der von vornherein über 50 Prozent bei der Stadt festschreibt, wird dieses Kapital nicht in den Landesbetrieb Krankenhäuser lenken und wird deshalb dessen Probleme nicht lösen.
Insofern lehnen wir den Antrag heute ab, weil er keine Lösung für die Probleme des LBK bietet. Wir unterstützen den Senat in seinem Vorgehen, jetzt eine Analyse vorzunehmen, starke Partner für den Landesbetrieb Krankenhäuser zu suchen und offen zu sein für eine Lösung, die in Hamburg auch mehr als 50 Prozent durch andere Betreiber dem LBK übergibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag der GAL ist der durchsichtige Versuch, die Privatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser auf zwei Wegen durch die Hintertür zu stoppen. Ich kann Ihnen versprechen: Daraus wird nichts. Sie versuchen hier durch unverantwortliche Panikmache wider besseren Wissens in der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sei durch den Verkauf von Teilen des LBK oder des gesamten Landesbetriebes Krankenhäuser gefährdet.
Dabei stehen Ihnen die Gewerkschaften zur Seite. Deren Interesse ist aber nicht das Wohl der Patienten, sondern ausschließlich der Versuch der Besitzstandswahrung.
Pikanterweise ist ausgerechnet Herr Grund ein hoher Funktionär dieser Gewerkschaft, die heute die Privatisierungspläne bekämpft, hat aber als jahrelanger SPD-Abgeordneter in diesem Hause die handwerklichen Fehler bei der Überführung des LBK in eine Anstalt des öffentlichen Rechtes mitzuverantworten.
Sie malen gemeinsam ein Gespenst an die Wand, dass bei einer Privatisierung die medizinische Versorgung leide und dass ein neuer Betreiber sofort sämtliche sozialrechtlichen Errungenschaften von heute auf morgen streiche. Das ist natürlich beides blanker Unsinn. Was die Arbeitsplätze und Bedingungen betrifft: Jeder private Träger muss Verträge unterschreiben, die garantieren, dass diese weitestgehend erhalten bleiben. Das schreibt das Gesetz schon so vor.
Die Privatisierung des LBK hat vier Ziele. Erstens: Wir wollen die bislang hervorragende Versorgung und den modernen medizinischen Standard in Hamburgs Krankenhäusern halten. Zweitens: Wir wollen die Jobs der rund 13 000 Beschäftigten sichern. Drittens: Der Gesundheitsstandort Hamburg muss noch attraktiver gemacht werden. Wir wollen in der Stadt die Gesundheitsbranche als Wirtschaftsschwerpunkt ausbauen und deshalb werden wir darauf drängen, dass der Hauptsitz des künftigen Konzerns in Hamburg ist. Und viertens, das ist einfach eine Notwendigkeit: Wir wollen den Haushalt dauerhaft von den für den LBK notwendigen Investitionen entlasten. Was Sie natürlich verschweigen, ist die Tatsache, dass Sie, meine Damen und Herren von der GAL und Ihre politischen Freunde von der SPD, für die finanzielle Schieflage des Landesbetriebes verantwortlich sind. Was wir momentan tun, ist Altlastenbeseitigung, und zwar der Altlasten – jetzt kommt das wieder, ich weiß das schon –, die uns 40 Jahre SPD-Politik im Gesundheitswesen eingebrockt haben.
Bei der Überführung des LBK in eine Anstalt öffentlichen Rechts 1995 haben Sie keine Rücklagen für die absehbar auf den Landesbetrieb zukommenden Pensionszahlungen gebildet. Wir sprechen hier nicht über kleine Beträge, wir sprechen über circa 500 Millionen Euro, die wir als Konsequenz rotgrüner Politik nun aufbringen müssen. Diese Pensionszahlungen für inzwischen 9000 ehemalige Klinikmitarbeiter konnte damals und kann heute selbst der inzwischen umstrukturierte Landesbetrieb nicht selber tragen. Der zweite Mühlstein, den Sie dem LBK um den Hals gehängt haben, sind die etwa 350 Millionen Euro, die für Investitionen dringend nötig sind und die von Ihnen immer wieder vor sich hergeschoben wurden. Diese beiden Versäumnisse, die Sie sehenden Auges in Kauf genommen haben, haben erst die Situation geschaffen, die wir nun bereinigen müssen. Und Sie selbst, Herr Dr. Petersen – jetzt ist er gar nicht da –, haben einmal bei einer Podiumsdiskussion richtig formuliert, das hätten Sie selber vermurkst, wie man das in der „Welt“ nachlesen kann. Sie bemühen sich hier, einen Beschluss herbeizuführen, dessen Folge jeden denkbaren Investor abschrecken würde. Wir sprechen über einen Verkehrswert des LBK zwischen 1,0 Milliarden und 1,2 Milliarden Euro. Selbst Sie in der GAL müssen wissen, dass sich kein Unternehmen auf eine Minderheitsbeteiligung bei einem solchen Investitionsvolumen einlassen würde. Und genau darauf spekulieren Sie.
Zu guter Letzt empfehle ich Ihnen von der GAL und den Gewerkschaften einen Grundkurs im Rechnen. Legt man einen Wert des LBK von circa 1,1 Milliarden Euro zugrunde, so ergäbe der Verkauf von 49,9 Prozent nur einen Erlös von 540 Millionen Euro. Der zu deckende Bedarf liegt aber bei 850 Millionen Euro. Derartige Rechenfehler haben uns diese Situation eingebrockt und deshalb werden wir Ihren Antrag ebenfalls ablehnen.
„Die marktbeherrschende Stellung wird abgebaut und gegebenenfalls werden einzelne Standorte, unter anderem mit dem Ziel einer Fusion mit anderen Trägern, verselbständigt.“
An diese Regelung sind die Koalitionsparteien und auch der Senat und alle Senatoren gebunden. Diese Regelung, meine Damen und Herren, ist sinnvoll.
Zunächst besteht bei einem Marktanteil von circa 50 Prozent eine marktbeherrschende Stellung. Es ist nämlich auf den regionalen Hamburger Krankenhausmarkt und nicht etwa auf den deutschen abzustellen. Insbesondere im Bereich der Grund- und Regelversorgung sucht die Masse der Patienten ein Krankenhaus in der Nähe. Ein so großer Marktanteil ist überall in der Wirtschaft ein Problem. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist dieses Problem besonders groß. Neuen Marktteilnehmern und damit möglichen Konkurrenten ist nämlich der Marktzugang durch die gesetzlich vorgeschriebene staatliche Krankenhausplanung sehr erschwert. Mit anderen Worten: Eine marktbeherrschende Stellung ist in diesem Bereich besonders schwer von Mitbewerbern zu beseitigen.