Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch für die CDU-Fraktion kann ich noch einmal an dieser Stelle, Herr Dr. Petersen – wir hatten vor fünf Wochen die Grundthematik schon einmal, die Wichtigkeit und Bedeutung der Gesundheitserziehung und -förderung im vorschulischen und schulischen Bereich und das Streichen –, im Grundsatz natürlich zustimmen. Etwas anderes ist mit Sicherheit hier im Hause auch nicht an Meinung vertreten.
Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, warum es notwendig sei, diese gehabte, gelebte und herrschende Praxis in Hamburg – ich werde im Nachfolgenden darauf eingehen – noch einmal in Form eines Antrages zu betonen. Bereits infolge der Beratung im Gesundheitsausschuss über den Antrag der SPD, „Stärkung der Prävention in der Gesundheitspolitik“, Drucksache 17/314, wurde im August
letzten Jahres einstimmig als Ausschussempfehlung beschlossen, unter anderem die gesundheitserziehenden Maßnahmen an Kindern in Kindergärten und Schulen weiterzuentwickeln. Das war ein einstimmiger Ausschussbeschluss. Somit wurde vom Grundsatz her Ihrem Antrag doch bereits entsprochen.
Sehen wir uns aber zunächst einmal den Bereich der vorschulischen Erziehung an. Bereits jetzt – und da benötigen wir nicht unbedingt das von Ihnen geforderte Konzept – ist die Gesundheitsförderung mit Präventionsschwerpunkt bei der Zahnprophylaxe, der Förderung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung sowie der Bewegungsförderung als fester Bestandteil in der vorschulischen Erziehung enthalten. Diese vielfältigen Maßnahmen richten sich nicht nur an Kinder in den Kindertageseinrichtungen selbst, sondern in Kooperation mit anderen Partnern erfolgt in vielen Einrichtungen eine Information der Eltern auch über andere wichtige Themen wie Prophylaxe der Zähne oder Fettleibigkeit hinaus, so zum Beispiel über Aids-Prävention, Suchtprävention und Unfallverhütung.
Ihre Forderung, Herr Dr. Petersen, nach einer Ausbildung, die die Erzieherinnen und Erzieher in die Lage versetzt, Kindern in Kindergärten erste Schritte der gesunden Lebensweise zu vermitteln, ist schon jetzt erfüllt, denn ein fester Bestandteil der dreijährigen Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist das Fach „Gesundheit und Bewegung“ im Umfang von 240 Stunden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Wahlpflichtbereich das Thema „Gesundheitserziehung“ durch Kurse und Projekte weiter zu vertiefen. Des Weiteren hat der Senat bereits beschlossen, in der Erzieher- und Sozialassistentinnenausbildung ab dem Schuljahr 2004/2005 den Regelbaustein „Suchtprävention“ neu mit aufzunehmen.
Mit der von Ihnen in anderen Punkten kritisierten Einführung des Kita-Gutscheinsystems zum 1. August 2003 ist darüber hinaus auch, Herr Dr. Petersen, in Paragraph 2 gesetzlich abgesichert, die Aufgabe der Träger beschrieben, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder zu unterstützen und ihnen ein Grundwissen über ihren Körper zu vermitteln. Darüber hinaus, das wissen Sie, werden die Träger auch verpflichtet, ein ausgewogenes Angebot mit einem Wechsel von Ruhe und Bewegung vorzuhalten und insbesondere die Erziehungsberechtigten anzuregen, kostenlose Voruntersuchungen und notwendige Impfungen einzuleiten und dann auch wirklich durchzuführen. Das ist ein Punkt, wo wir sicherlich in der flächendeckenden Wahrnehmung dieser wichtigen Impfungen und Untersuchungen insgesamt weiter kommen müssen, als es bisher der Fall ist.
Ich möchte noch einmal etwas genauer auf den Punkt der schulischen und der vorschulischen Erziehung eingehen. Im Bereich der schulischen Erziehung und Bildung werden in den neuen Bildungsplänen aller Schulformen – wir haben an dieser Stelle sehr häufig darüber gesprochen – Inhalte des Aufgabengebietes Gesundheitserziehung, Bewegungsförderung, Suchtprävention, Unfallverhütung und Hygieneerziehung verbindlich neu festgeschrieben. Dieses hatte ich Ihnen an dieser Stelle vor fünf Wochen schon einmal gesagt und für die Grundschule und die Sekundarstufe I damals auch detailliert erläutert. Deshalb an dieser Stelle noch einmal: Selbstverständlich ist die Gesundheitserziehung schon jetzt Bestandteil der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst und dieses wird ab dem Schuljahr 2003/2004 durch den neuen Regelbaustein „Suchtprävention“ erweitert. Für die erste Phase der Leh
rerausbildung ist hingegen die Gesundheitsförderung nicht als Schwerpunktthema vorgesehen, da im Zuge der Reform der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer die Bereiche interkulturelle Bildung, Medien und Schulentwicklung zu prioritären Themen ernannt worden sind, übrigens interessanterweise noch vom alten Senat, aufgrund der Ergebnisse der Hamburger Lehrerbildungskommission. Dieses könnte man als geneigter Leser, um weiter einzusteigen, der Drucksache 16/5668 entnehmen.
Bevor also hier, Herr Dr. Petersen, Veränderungen durchgeführt werden – da dieses ja Beschlüsse des Senates auf Basis einer Lehrerbildungskommission sind –, schlage ich vor, sollten wir diese neu entwickelten Kerncurricula erst einmal ausreichend probieren und dann möglicherweise zu Ergänzungen kommen.
Lassen Sie mich abschließend auf den Punkt 4 Ihrer Forderungen eingehen. Das Institut für Lehrerfortbildung, aber auch das Landesmedienzentrum oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung arbeiten schon seit Jahren eng mit den Schulen in Hamburg zusammen und stellen regelmäßig Arbeitshilfen zur Verfügung. Daran hat sich durch den Regierungswechsel nichts geändert. Sie sehen, somit ist auch in diesem Punkt den Forderungen Ihres Antrages seit vielen Jahren entsprochen.
Ich denke abschließend, dass der Senat insbesondere durch die stärkere Verankerung der Suchtprävention sowohl in der Ausbildung als auch in Unterricht und Betreuung im schulischen und vorschulischen Bereich einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, die Gesundheitserziehung in Hamburg zu verbessern. Insofern nehmen Sie von uns heute mit, Herr Dr. Petersen: Dieser Bereich liegt uns sehr am Herzen. Das steht außer Zweifel. Aber lassen Sie uns bitte ganz konkret auf der Basis neuer Ansätze darüber reden, die nicht schon in Bereichen umgesetzt sind, wie ich sie gerade beispielhaft genannt habe, in denen wir Gesundheitserziehung im schulischen und vorschulischen Bereich bereits haben, insbesondere auch in der Diskussion und nach der Einführung des Schulgesetzes und auch in der Frage um alles, das sich um Sprachförderung, um Schuleingangsuntersuchungen dreht – auch ein Punkt, der durch die neue Koalition ja im Schulgesetz festgeschrieben wird –, wenn sich das Ganze in der Erprobungsphase entweder als wirksam oder als ergänzungsfähig herausgestellt hat. Dass uns die Gesundheitsprävention, insbesondere im schulischen und vorschulischen Bereich, am Herzen liegt, das hatte ich unter anderem durch den Verweis auf die Schuleingangsuntersuchungen und durch die schulärztlichen Untersuchungen deutlich gemacht. Ich denke, dass wir in diesem Bereich völlig einer Meinung sind.
Wir müssen aber dazu kommen, dass die Maßnahmen, über die wir hier reden, und letzten Endes auch die Maßnahmen, die Sie in einem Antrag konkret fordern, ganz genau danach beleuchtet werden, ob es sie schon gibt oder ob es sie noch nicht gibt. Deswegen bleibt uns unter dem Strich aus den genannten Gründen, da es keine neuen Dinge sind, die Sie fordern, nur die Möglichkeit, Ihren Antrag bedauerlicherweise abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kollege Petersen, manchmal beschleicht den Leser Ihrer Anträge das Gefühl eines Déjà-vu. Nicht nur, dass Sie sich wiederholen, Sie scheinen die Antworten des Senates auf Ihre Großen Anfragen nicht zu lesen. Würden Sie diese Antworten nämlich lesen, könnten Sie feststellen, dass der Antrag, über den wir heute debattieren, in weiten Teilen längst erledigt ist, und wenn Sie diese Lektüre scheuen, werde ich Sie da einmal auf den aktuellen Stand bringen.
Das von Ihnen geforderte pädagogische Konzept und die Integration der Gesundheitserziehung in die vorschulische Erziehung existieren doch längst. Wie Sie wissen, gibt es den Öffentlichen Gesundheitsdienst, der ein weit gefächertes Angebot gerade für kleinere Kinder anbietet. Die Mütterberatungsstellen bieten Sprechstunden, Beratungen und Gruppenangebote an. Es werden sogar Hausbesuche bei Eltern von Säuglingen und Kleinkindern durchgeführt. In diesem Alter, aber auch später, ist die Ansprache und Überzeugung der Eltern der einzige Weg zu einer wirksamen Gesundheitserziehung. Eltern haben aber nicht nur das Recht, die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen, sondern sie haben auch die Pflicht, sich um deren gesundheitliches Wohl zu kümmern. Eltern an diese Pflicht zu erinnern und nicht nur der wiederholte Ruf nach dem Staat ist der richtige Weg. Liest man Ihren Antrag, so kommen Eltern dort überhaupt nicht vor. Was Sie aber übersehen, ist die Tatsache, dass die Eltern für das Gesundheitsbewusstsein und das Ernährungsverhalten der Kinder sehr viel prägender sind, als es Kindergarten oder Schule sein können.
Nichtsdestotrotz wird mit der Einführung des Kita-Gutscheinsystems zum 1. August 2003 eine Vereinbarung zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der zuständigen Fachbehörde wirksam, die die Träger verpflichtet, die Eltern auf die Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge hinzuweisen. Allerdings ist das bereits heute in den meisten Einrichtungen schon Praxis und funktioniert auch. Mehr allerdings ist auch gar nicht möglich, da die Kindergärten von Freien Trägern unterhalten werden und die Freie und Hansestadt Hamburg nicht über Weisungsbefugnisse verfügt.
Wenn die Kinder dann in die Schule kommen, greifen die Angebote des schulärztlichen Dienstes der Bezirke, mit denen auch die Kinder erreicht werden, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht an der Kinderfrüherkennungsuntersuchung U 9 teilgenommen haben. Außerdem wird zur Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern durch die schulärztlichen Dienste der Bezirke in Zusammenarbeit mit den Eltern, den Schulen und den Grundschülern und Grundschülerinnen beraten und betreut. Zusätzlich gibt es in dem Bereich eine Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Hamburg e.V. und den Krankenkassen. In regelmäßigen Abständen führt der schulärztliche Dienst außer den normalen Untersuchungen in allen Schulen Sprechstunden durch und berät Lehrer, Eltern und Schüler in allen gesundheitlichen Fragestellungen. Er leistet aktive Unterstützung der schulischen Gesundheitsförderung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schulen und erfüllt damit die von Ihnen formulierte Forderung nach Arbeitshilfen im Bereich Gesundheitserziehung. Die Schulen versuchen, im Rahmen der Leistungen zur Gesundheitsförderung, die Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, Verantwortungsbewusstsein und engagiertes Eintreten für die eigene Gesundheit zu entwickeln. Dazu gehören als ver
bindliche Themen Bewegungsförderung, Ernährungserziehung, Persönlichkeitsförderung, Suchtprävention und weitere Sachen.
Insofern sind diese Themen bereits verbindlich implementiert. Alles in allem werden die meisten Ihrer Forderungen längst erfüllt, werden von bestehenden Einrichtungen abgedeckt oder sind tägliche Praxis und das wissen Sie auch. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Barth-Völkel, auch mich beschleicht immer wieder ein Déjà-vu-Erlebnis, wenn ich Ihnen zuhöre.
(Beifall bei Christa Goetsch GAL und Petra Brink- mann, Dr. Andrea Hilgers und Dr. Mathias Petersen, alle SPD – Petra Brinkmann SPD: Sehr richtig!)
Sie haben wieder nicht kapiert, worum es eigentlich geht. Herr Petersen hatte einen Antrag zur Gesundheitserziehung in der Schule gestellt und Sie haben über den Öffentlichen Gesundheitsdienst gesprochen. Das ist etwas ganz anderes. Aber ein Déjà-vu hatten wir bei Ihnen schon öfter.
Wir finden es auch richtig und wichtig, dass Kinder in der Schule das lernen, was sie interessiert, die eigene Gesundheit mehr als die Gesundheit der Nacht- oder Nacktschnecke. Ich glaube, es gibt beides. Ich weiß es nicht mehr so genau, aber wir wurden damit auch schon traktiert.
Ich denke, man kann Kindern da viel mehr vermitteln. Mich würde es mehr interessieren, als von Herrn Drews zu hören, was jetzt alles schon in die Curricula aufgenommen ist, wie es denn umgesetzt wird. Wie sehen diese Konzepte aus? Sind sie auch wirklich so praxisbezogen, dass die Kinder damit etwas anfangen können? Sind sie mit Praktikern entwickelt worden? Ich glaube, gerade das wollen Sie mit Ihrem Antrag, Herr Petersen. Und können wir überprüfen oder hören wir auch hier im Parlament nicht nur von Herrn Drews, sondern vielleicht sogar einmal vom Senat selbst, wie es denn in den Schulen und Kindergärten ankommt und ob sich das Gesundheitsverhalten der Kinder wirklich ändert?
„Wenn alle Beteiligten wie Kindergärten, Schulen, Selbsthilfegruppen, Ärztekammern, Verbraucherschutzorganisationen, Krankenkassen, Erwachsenenbildung und nicht zuletzt politische Entscheidungsträger diese Aufgabe ernst nehmen, werden wir unseren nachfolgenden Generationen ein gesundes Leben ermöglichen und ein funktionierendes Gesundheitssystem erhalten.“
Ich glaube nicht daran, dass das so einfach ist, denn die Situation ist doch eher so, dass die Kinder dann in der Schule hören, wie das gesunde Leben aussieht, wie sie sich gesund ernähren sollen, und wenn sie dann nach Hause kommen, gibt es vielleicht einmal wieder Nudeln ohne alles oder Pommes frites und bewegen können sie sich auch kaum, da der Senat dafür sorgt, dass es keine Bewegungsräume für Kinder gibt, sondern freie Fahrt für freie Bürger mit Tempo 60 überall. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich damit beginnen zu sagen, was die Kollegen Drews und Barth-Völkel schon sagten: dass uns dieser Antrag nicht sehr viel weiter bringt. Das tue ich jetzt nicht.
Diese Debatte war nicht vergeblich. Ich habe dazugelernt. Wenn ich demnächst einen Patienten mit diffusen und nicht begründbaren Beschwerden im linken Unterkiefer in meiner Zahnarztpraxis habe, weiß ich ganz genau, dass ich ihn am besten sofort zu Herrn Dr. Petersen schicken werde.
Sie merken, möglicherweise haben wir auf diese Weise auf dem kurzen Dienstweg durch Bildung eines medizinischen Netzes, das wir hiermit informell begründet haben, etwas für die Gesundheit getan.
Spaß beiseite. Die Kollegen Drews und Barth-Völkel haben das meiste, was ich hier sagen wollte, schon gesagt. Ich habe es hoffentlich richtig mitgeschrieben. Ich werde also nur noch das ergänzen, was sie noch nicht gesagt haben.
Es gibt also eine Ernährungsschulung in Kitas und Schulen, was mit den Vereinbarungen mit den Trägern noch weiter vertieft wird. Wer wüsste das besser als ich, wenn nicht meine Töchter, die, wenn sie aus der Schule oder Kita kommen, mich böse angucken, wenn ich eine Knackwurst esse. Das haben sie nicht von mir, das gebe ich zu, sondern sie haben es aus der Schule und aus der Kita.
Ich werde quasi auch rausgeschmissen, nicht von meiner Frau, sondern von meinen Töchtern. Nein, sie akzeptieren das.
Der zweite Punkt, den ich noch erwähnen wollte: Es gibt bereits längst Schulungen der Mitarbeiter bei Kitas und auch der Lehrer durch die HAG, die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft. Es gibt bereits eine Bewegungsförderung. Ich habe ja nun im Rahmen der Debatten über das KitaGutscheinsystem viele Kitas besucht. Es gab, glaube ich, keine einzige Kita, die mir nicht sehr sorgfältig dargelegt hat, wie sie die Bewegung der Kita-Kinder fördert. Meine Damen und Herren, genau das passiert bereits.
Deshalb, trotz des Lerneffektes mit dem linken Unterkiefer, wird auch die FDP-Fraktion dafür stimmen, diesen Antrag abzulehnen, nicht, weil er von der Grundaussage falsch wäre, sondern weil er einfach nur etwas fordert, was es eigentlich schon gibt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Drews, wieso habe ich eigentlich immer das Gefühl, dass ich einen Oberlehrer vor mir habe, wenn ich Sie hier höre?