Auch die Rechtsform des LBK wird eine wesentliche Rolle spielen, damit das, was Sie als frommen Wunsch äußern, auch in die Realität umgesetzt werden kann. Das sage ich Ihnen als Grüner, denn wir haben damit schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht.
Als wir an der Regierung waren, gab es ein öffentliches Unternehmen – die HEW –, das mehrheitlich im Besitz der Hansestadt Hamburg war. Es war dem Mehrheitseigner nicht möglich, diesem Unternehmen vorzuschreiben, welche Kraftwerke oder Ähnliches betrieben werden sollen, weil es als Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt wurde. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist verpflichtet, stets die Möglichkeit zu wählen, die den maximalen Ertrag bringt. Wenn er dies nicht tut, hat jeder einzelne Aktionär ein Klagerecht. Deshalb war es uns damals nicht möglich – obwohl der politische Wille vorhanden war –, das umzusetzen, was politisch gewollt war, weil dies bei der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nicht geht.
Wir haben den Senat gefragt: Wollen Sie den LBK in eine Aktiengesellschaft umwandeln, um zu verhindern, dass bestimmte Standards sichergestellt werden? Darauf erhielten wir weder im Parlament noch im Ausschuss eine Antwort. Auch den Bürgern wurde nichts dazu gesagt. Daher drängt sich förmlich der Eindruck auf, dass Sie darauf keine Antwort haben, letztendlich ist Ihnen diese Antwort auch egal. Es geht Ihnen darum, den LBK wie eine heiße Kartoffel fallen zu lassen, Sie wollen die finanziellen Verpflichtungen und die Verantwortung loswerden. Dazu sind wir nicht bereit. Darum unterstützen wir dieses Volksbegehren. Wir hoffen, dass es Erfolg haben wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute Morgen hat Herr Professor Biedenkopf im großen Festsaal des Rathauses eine grundsätzliche Rede über die Rolle des Staates, des Marktes, die Eigenverantwortung, den Wettbewerb und über Veränderungsprozesse gehalten. Herr Professor Biedenkopf hat Ihren Bundeskanzler als jemanden gelobt, der offenbar verstanden hat, dass Veränderungsprozesse nötig sind, dass dieser Staat eine Rolle hat, aber dass man über diese Rolle neu nachdenken sollte. Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn Sie bei der Rede dabei gewesen wären
und gehört hätten, dass mittlerweile zumindest Ihr Bundeskanzler und Parteivorsitzender die Veränderungsnot
wendigkeiten des Staates erkannt hat. Dann könnten Sie sich vielleicht auch den Besuch am heutigen Abend in der Fischauktionshalle ersparen.
wer für die Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich zuständig ist, empfehle ich Ihnen einen schlichten Blick in das Sozialgesetzbuch V. Alle Regelungen, Instrumente und Maßnahmen der Qualitätssicherung im Krankenhausbereich gelten unabhängig von der Rechtsform und der Eigentümerstruktur des betreffenden Krankenhauses. Seien Sie sicher: Wir haben uns das Ziel, die medizinische Versorgung auf hohem Niveau und zu bezahlbaren Preisen zu sichern, nicht nur vorgenommen, sondern nehmen es auch ernst. Wir werden dieses Ziel auch in Zukunft voll erfüllen.
Wenn Sie in das Sozialgesetzbuch schauen – ein Blick in die Gesetzgebung kann nie schaden –, dann werden Sie feststellen, dass die Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle im Krankenhaussektor eine Aufgabe der Selbstverwaltung ist. In Paragraph 137 des Fünften Sozialgesetzbuches steht, dass eine gemeinsame Verantwortung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft besteht. Es gibt eine Arbeitsgemeinschaft „Externe Qualitätssicherung“, die unter Einbeziehung der Ärztekammer Hamburg genau sichert, wie die Anforderungen an eine bezahlbare Qualität in der Gesundheitsvorsorge auszusehen hat.
Sie wissen doch wie ich, dass Qualitätsstandards unabhängig von der Frage eingehalten werden, ob der Anbieter ein öffentlich-rechtlicher oder ein privater Träger ist. Herr Rutter hat schon darauf hingewiesen, dass es gerade in Hamburg gute Beispiele privater Krankenhäuser und Diakonie-Krankenhäuser gibt, die beweisen, dass Qualitätssicherung von der Frage, wer Eigentümer ist, unabhängig ist.
Gesundheit braucht Verantwortung und Kompetenz, aber keine Polemik. Gehen Sie davon aus, dass wir dieser Verantwortung gerecht werden, aber die Entscheidung darüber den Gremien überlassen, die der Gesetzgeber – der Bundestag und der Bundesrat – dafür vorgesehen haben.
Herr Senator, Sie haben etwas über Qualitätssicherung und Selbstverwaltung gesagt. Sehen Sie es so, dass durch das Sozialgesetzbuch gesichert ist, auch das Angebot durch die Selbstverwaltung zu regeln, für welche bestimmte Region oder Stadt dies gelten soll? Wer soll das kontrollieren?
und dass Sie, zweitens, davon ausgehen können, dass alle Träger, egal ob staatlich, gemeinnützig oder privat, der
Verantwortung des Gesetzes gerecht werden. Nennen Sie mir einen Fall, wo ein privater Träger in Deutschland der Verantwortung des Sozialgesetzbuches bisher nicht gerecht wurde. Es gibt keinen.
Die zweite Dimension ist das finanzpolitische Thema, das ich nur am Rande streifen möchte. Seit 1995 ist dieses finanzpolitische Problem nicht gelöst. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass wir auf der einen Seite Altlasten und auf der anderen Seite einen erheblichen Investitionsbedarf für die Zukunft haben.
Wir müssen schlicht feststellen – das wissen Sie alle –, dass wir als Freie und Hansestadt Hamburg beides, nämlich die Bezahlung der Altlasten und den zukünftigen Investitionsbedarf für den LBK, nicht erfüllen können. Wir brauchen einen Partner. Mit Recht sagt doch die Geschäftsführung des LBK: Wir haben erhebliche Sorgen, wenn wir keinen finanzstarken Partner finden. Das kann nicht im Interesse der Patienten und der Mitarbeiter sein.
Deswegen sagen wir ganz klar: Unser Ziel ist es, einen starken Partner für den LBK zu finden, der die gesundheitspolitischen Interessen und die Mitarbeiter- und Standortinteressen gleichermaßen berücksichtigt. Das ist wahrscheinlich der Unterschied zu Ihrer früheren Politik. Wir verkaufen nicht aus Geldinteresse.
Wir suchen Partner, um langfristig ein Unternehmen abzusichern, das für Hamburg eine wichtige strategische Bedeutung hat, das auch ein wichtiger Teil des Wettbewerbs in der Region und des Medizinclusters ist und das uns absichert, dass es auch in Zukunft ein vernünftiges Angebot in diesem Bereich geben wird.
Natürlich suchen wir einen starken Partner. Ich kann Sie nur bitten: Wenn Sie jemanden kennen, der sich mit unter 50 Prozent beteiligen und keinen Einfluss nehmen will, viel Geld mitbringt und keine Rendite sehen will, dann nennen Sie ihn uns. Ihn nehme ich doch sofort!
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Die Gewerkschaften!)
Ich wiederhole noch einmal: Wenn die gewerkschaftliche Pensionskasse bereit ist, als Minderheitspartner mehrere hundert Millionen Euro ohne Rendite zur Verfügung zu stellen, dann ist sie herzlich willkommen, der Datenraum ist geöffnet. Melden Sie sich doch bitte!
Wir haben klar gesagt, dass wir in der Frage der Mehrheitsverhältnisse offen sind. Aber wir wollen, dass die von uns gesetzten Ziele mit dem Partner erfüllt werden. Hier gilt auch eines: Wir werden dabei auch die Interessen der Mitarbeiter im Auge haben. Es ist doch selbstverständlich, dass der Senat Anwalt der Mitarbeiter ist.
Bei allen Privatisierungen von Krankenhäusern in der Vergangenheit hat es Vereinbarungen gegeben, die die Interessen der Mitarbeiter vernünftig abgesichert haben. Das wird auch hier der Fall sein.
Sie stellen die Frage, warum wir heute noch keine Einzelheiten nennen. Das wissen Sie doch genau. Wir sind mitten in einem Ausschreibungsverfahren und mitten in Verhandlungen. Wir haben uns vorgenommen, dieses bis September abzuschließen. Dann werden wir sehr genau wissen, welche Voraussetzungen vorhanden sind und wie der Partner aussieht, was er für die Sicherung der medizinischen Qualität des Standortes Hamburg und der Beschäftigung von Mitarbeitern tut und welchen finanziellen Beitrag er leisten wird. Wenn alle unsere Kriterien erfüllt sind, wären wir froh, einen solchen Partner gefunden zu haben. – Vielen Dank.