Protokoll der Sitzung vom 28.11.2001

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wer wünscht in dieser Angelegenheit noch das Wort? – Frau Dr. Schaal.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich vermisse den Senator für Umwelt und Gesundheit.

(Frank-Thorsten Schira CDU: Man kann nicht alles haben im Leben!)

Man kann nicht alles haben im Leben, aber ich möchte gern, wenn es um seine Behörde geht, dass er mit uns diskutiert, denn es gibt nicht nur Kritik, sondern auch Lob.

Wir begrüßen es durchaus, dass der Verbraucherschutz in die neue Behörde für Umwelt und Gesundheit integriert wird; das ist wegweisend. Aber dass im Gegenzug das Fachamt für Ökologische Forst- und Landwirtschaft in die Wirtschaftsbehörde abgegeben wird, ist ausgesprochen kontraproduktiv.

Das zeigt auch – hier möchte ich den Senator Rehaag persönlich ansprechen –, dass Sie von Natur- und Umweltschutz nichts verstehen oder dass Sie noch nicht gelernt haben, für die Belange Ihres Ressorts einzustehen und zu kämpfen.

Frau Koop, Sie haben gesagt, dass die SPD insbesondere mit ihren Anträgen an der Vergangenheit hänge. Dazu möchte ich Ihnen folgendes berichten:

Senator Rehaag hat sich vor einiger Zeit den Vertretern der Verbände und seinen Mitarbeitern vorgestellt. Auf die Frage, wie er arbeiten möchte, antwortete er, dass die Arbeit des Vorgängers gut gewesen sei, wir knüpfen daran an. Hier werden wir den Senator beim Wort nehmen müssen. Wir wollen, dass die Arbeit so fortgesetzt wird.

(Beifall bei der SPD)

Die Pflege der Wälder in Natur- und Landschaftsschutzgebieten erfolgte bisher in enger Abstimmung mit dem Naturschutz und unter Mithilfe und fachkundiger Beratung der Verbände. Wenn dieses Ressort in der Wirtschaftsbehörde angesiedelt wird, werden wir darauf wohl in Zukunft verzichten müssen. Aber Naturschutz ohne die Mithilfe und die Beratung der Verbände ist nicht denkbar und auch viel zu teuer.

Durch die Aufteilung der Zuständigkeit zwischen Wirtschafts- und Umweltbehörde droht die Pflege von Forsten und landwirtschaftlichen Flächen, die auch zum Vertragsnaturschutz genutzt werden, ineffizient und teuer zu werden.

Die Aspekte der ökologischen Forst- und Landwirtschaft werden nämlich im Dschungel der Kompetenzstreitigkeit zwischen zwei Fachbehörden versinken.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Warte mal ab!)

In einer Großstadt wie Hamburg spielt sicher der landwirtschaftliche Bereich eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Aber ihre Bedeutung und Verantwortung für Umwelt, Klima, Wasser und Bodenschutz ist dafür umso größer. In

diesem Zusammenhang wurde die Arbeit der Umweltbehörde auch vom Bauernverband gelobt. Insofern ist es wichtig, auf die Vergangenheit hinzuweisen und anzuknüpfen.

Die Umweltbehörde hat die Bauern bei der Einführung des ökologischen Landbaus sowie bei der Vermarktung und Verarbeitung ihrer Produkte unterstützt. Sie hat auch geholfen, dass immer mehr Bauern ökologisch produzieren, denn das ist es gerade, was die Verbraucherinnen und Verbraucher – darauf hat der Kollege Maaß hingewiesen – angesichts der Lebensmittelskandale wollen. Sie wollen sichere Produkte. Die Sachwalterin dafür ist die Umweltbehörde; das sollte aus unserer Sicht auch so bleiben.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wenn Ihnen, Herr Senator – er ist immer noch nicht da –, Umwelt- und Naturschutz und die Versorgung der Bevölkerung mit ökologisch wertvollen Produkten wirklich so sehr am Herzen liegt, dann wagen Sie doch einmal den Streit im Senat und machen die vorgeschlagene Entwicklung rückgängig.

Ich weiß genau, Herr Engels, dass es in Ihrer Fraktion eine ganze Reihe von Kollegen gibt – zum Beispiel Herr Kruse –, die sich für den ökologischen Landbau und für die ökologische Forstwirtschaft einsetzen und engagieren. Sie werden Herrn Senator Rehaag sicher dabei unterstützen, dass der Bereich wieder in die Umweltbehörde zurückgeholt wird. Wir stimmen jedenfalls der Verlagerung des Fachamtes für Ökologische Forst- und Landwirtschaft nicht zu, denn sie ist fachfremd. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Hilgers.

Nur zwei Sätze. Die Kollegin hat schon darauf hingewiesen, dass Senatoren teilweise nicht anwesend sind,

(Karen Koop CDU: Das war doch gang und gäbe in der Vergangenheit!)

aber sie befleißigen sich auch keiner Antwort auf zentrale Fragen des Behördenzuschnitts, die angesprochen wurden. Wir haben Ihnen einen Punkt genannt, über den Sie einmal nachdenken sollten, ob er rechtlich korrekt ist. Sie sehen sich nicht in der Lage, dass dazu ein Mitglied des Senats Stellung nimmt. Das ist peinlich und nicht besonders Klasse.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wird noch weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Somit können wir zur Abstimmung kommen.

Ich komme zunächst zu den Zusatzanträgen der SPD. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/91 annehmen? – Gegenprobe. – Das ist die Mehrheit. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wer stimmt dem Antrag aus der Drucksache 17/92 zu? – Gegenprobe. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wer schließt sich dem Antrag aus der Drucksache 17/93 an? – Gegenprobe. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit. Enthaltungen? – Somit ist der Antrag abgelehnt.

(Thomas Böwer SPD)

Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsbehörden und anderer Gesetze beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt sein Einverständnis zu erkennen.)

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Beschluss ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig gefasst worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Antrag der Fraktion der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP zur Aufhebung des Gesetzes über die Polizeikommission und Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Aufhebung des Gesetzes über die Polizeikommission – Drucksache 17/17 –]

[Antrag der Fraktion der SPD: Aufhebung des Gesetzes über die Polizeikommission – Drucksache 17/52 –]

Die GAL-Fraktion beantragt eine Überweisung beider Drucksachen an den Innenausschuss. Dieser Ausschuss wird am Ende unserer Sitzung eingesetzt werden. Wer begehrt das Wort? – Das Wort hat Herr Ehlers.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das institutionalisierte Misstrauen in die Hamburger Polizei hat heute ein Ende.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Dafür gibt es gute Gründe. Herr Mahr hat 1998 bei der Gründung der Kommission einen innenpolitischen Erfolg gesehen. Das musste schon stutzig machen. Wenn Frau Sager heute in der Presse nachschiebt, dass die Kommission eine „unverzichtbare Institution“ sei, dann können wir ganz sicher sein, dass ihre Abschaffung richtig ist.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ingo Kleist wurde damals die Zustimmung von Teilen der SPD abgenötigt. Er gab zu Protokoll: „Wenn die Kommission nicht angenommen wird, muss neu gedacht werden.“ Das Denken hat die SPD dann vergessen.

Die CDU hielt diese Kommission von Anfang an für überflüssig wie einen Kropf und für schädlich. Deswegen ist die Abschaffung eine der ersten politischen Taten dieser neuen Koalition; sie ist ihr besonders leicht gefallen.

Sie ist ein Signal an die Polizei, dass dieser Senat und diese Koalition Vertrauen in die Hamburger Polizei und ihre Menschen haben, die in dieser Stadt unter unglaublich schwierigen Bedingungen und Einsatz ihrer gesamten Persönlichkeit täglich einen schweren Dienst für uns alle leisten.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Die Abschaffung ist das Signal dieser Koalition und des Senats, dass sie hinter der Polizei und ihren Menschen

stehen, um ihnen zu helfen, und nicht – wie es die Sozialdemokraten tun – hinter ihnen zu stehen, um ihnen besser in das Kreuz treten zu können.