Ich glaube, in Hamburg nennt man das Spökenkiekerei, was Sie hier betrieben haben, und dieses auf dem Rücken von vielen Betroffenen. Ich finde das wirklich ganz schlimm, was Sie da gemacht haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass sich alle hier im Hause darüber einig sind, dass durch die Vorkommnisse im UKE großes Leid über Patienten und ihre Angehörigen gebracht worden ist. Zehn Jahre Strahlenskandal sind meines Erachtens nach eine unverhältnismäßige Zeit und ich möchte gerne versuchen, das Problem in drei Ebenen noch einmal aufzugreifen, erstens die medizinische Komponente, zweitens die politische Komponente und drittens die juristische Komponente.
Zur medizinischen Komponente kann man, glaube ich, klar und deutlich sagen, dass sich diese vom „Bernbeck-Skandal“ abhebt, weil da ganz klar und deutlich fahrlässiges Verhalten vorgelegen hat. Dieser Skandal hebt sich auch vom Strahlenskandal ab, den wir in den Siebzigerjahren im AK St. Georg gehabt haben. Dort waren technische Ursachen dafür verantwortlich, dass es zu den schrecklichen Zwischenfällen gekommen war. Was das UKE angeht, haben wir hier eine ganz besondere Situation. Wir haben – das darf man ja auch nicht vergessen – einmal den Fall Professor Hübener und auf der anderen Seite den Fall Professor Frischbier. Herrn Frischbier wurde damals von den Gutachern vorgeworfen, dass er nach veralteten Methoden bestrahlt hätte. Herrn Hübener hat man vorgeworfen und auch teilweise nachgewiesen, dass er mit so genannten überzogenen Methoden großes Leid über die Patienten gebracht habe. Die strafrechtliche Schuld von Herrn Hübener, das muss man hier heute klar und deutlich sagen, ist nach wie vor richterlich unbewiesen und so lange sind wir noch in einer Situation, wo wir nicht handeln können. Unterstellt, Herr Professor Hübener wollte Leid von seinen Patienten nehmen, ist die ganze Dimension sehr schwierig zu bewerten, weil er möglicherweise eine progressive medizinische Gläubigkeit gehabt hat. Ob das gut ist, das mögen andere Mächte entscheiden. Er hat auf jeden Fall, so sehe ich das, die Grenzen überschritten und in der Rückschau ist sein Verhalten als sehr problematisch zu bewerten. Aber nach wie vor – ich bin kein Mediziner – gibt es eine Gratwanderung in der forschenden Medizin. Medizin darf kein Stillstand sein. Ich denke hier insbesondere an die Risiken, die wir im pharmakologischen Bereich, in der Aidstherapie, in der Krebstherapie haben. Es hinterlässt große Betroffenheit und große Ratlosigkeit, wenn man dieses vor dem Komplex „Hübener“ sieht.
Die politische Dimension: Ich komme immer gerne noch einmal auf einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zurück, dem ich nicht als Abgeordneter angehört habe, sondern als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das ist der legendäre Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Bernbeck“. Wenn ich mir da die Petita angucke, muss ich wirklich sagen, da können sich einem schon die Haare sträuben. Das Ganze ist von 1986. Der Fall „Hübener“ war sieben Jahre später. So hat der PUA einvernehmlich beschlossen:
„Die Bürgerschaft ersucht den Senat, unverzüglich mit der Einführung einer datenschutzrechtlich abgesicherten, EDV-gestützten Qualitätssicherung in allen operativ tätigen Abteilungen der Hamburger Krankenhäuser
Sicherlich ist Bestrahlung nicht operativ, aber ich denke, in den sieben Jahren hätte sich das Bild auch auf andere Bereiche ausbilden müssen.
„Die Bürgerschaft ersucht den Senat, durch die Erfassung verbindlicher Dienstanweisungen die ärztliche Pflicht zur umfassenden Aufklärung der Patienten in allen Hamburger Krankenhäusern eindeutig vorzuschreiben.“
„Die Bürgerschaft ersucht den Senat, durch eine Neufassung und Präzisierung der entsprechenden Dienstanweisungen die eindeutige Zuständigkeit für die Dokumentation aller Patientenunterlagen klar zu regeln.“
Ja, meine Damen und Herren, wenn ich dieses im Nachklapp lese und dafür sind auch Millionen von Geldern, wie es gestern angesprochen worden ist, ausgegeben worden: Was sind denn parlamentarische Untersuchungsausschüsse wert, wenn sieben Jahre später die Ergebnisse gleich Null sind und es noch zu solchem Verhalten in Krankenhäusern kommen kann? Ich finde das einen Skandal.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Rolf Kruse CDU: Sehr wahr!)
Sie haben sich heute hier so als der Vertreter der Patienten aufgespielt, Frau Freudenberg. Ich erinnere mich noch sehr genau, da war ich noch sehr jung im Parlament, dass wir erbärmliche Diskussionen im Wissenschaftsausschuss gehabt haben, wo Frau Senatorin Sager gesessen hat – ich habe sie damals als Chefin im Bremserhäuschen bezeichnet –, wo nämlich die Regulierung mit den Patienten plötzlich ins Stocken geraten ist. Das war Ihre Senatorin.
Ich glaube, es ist ein großer Unfug, was Sie uns als Bürgersenat und Regierungsfraktionen unterzuschieben versuchen, dass wir nämlich an diesem Hamburger Modell nicht weiter festhalten wollten.
Die dritte Ebene ist die juristische Ebene. Es ist für mich als Nichtjuristen unbegreiflich, wie lange sich Ermittlungen hinziehen können. Weder ist dieses den Patienten und ihren Angehörigen gegenüber zu vertreten, noch ist es, das sage ich hier ganz deutlich, dem betroffenen Professor Hübener zuzumuten.
Nicht Aufgabe der Wissenschaftspolitik ist es, über die juristischen Dinge zu reden, aber bei mir bleibt ein großes Unbehagen angesichts dieses langen Zeitraumes. Es ist für die Angehörigen und Betroffenen, die teilweise gar nicht mehr leben, nicht zumutbar, dass so lange Zeit ins Land ziehen muss, bevor eine wirklich definitive, letztendliche Entscheidung da ist. Es hinterlässt wieder Ratlosigkeit und Betroffenheit.
Optimistisch hingegen stimmt mich die jetzige Situation in der Strahlentherapie des UKE. Davon hat heute noch gar keiner geredet. Ich glaube, dass Professor Alberti und sein Team eine hervorragende Arbeit machen
und Qualitätsmanagement ein ganz wichtiger Punkt in dieser Abteilung ist. Ich denke, dass ist eine positive Botschaft für die Patienten, und ich hoffe, von dieser Diskussion und auch durch die Presseberichte in den letzten Tagen wird das UKE nicht wieder in eine Negativecke gestellt. Diese ganze Sache ist über zehn Jahre her. Das muss man hier auch einmal ganz klar und deutlich sagen. Es sind dort viele positive Entwicklungen gewesen.
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt, was die lange Dauer des Verfahrens angeht. Aber wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik, wo man sich hinstellen kann und sagen: So, Rübe ab und weg. Das Verfahren – und damit sage ich etwas zum goldenen Handschlag – muss abgewartet werden. Dann muss disziplinarisch entschieden werden. So ist das Verfahren nun einmal und so ist es auch gut.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von der Großen Anfrage, die ich als wissenschaftspolitischer Sprecher gelesen habe, Frau Dr. Freudenberg, war ich eigentlich sehr angetan, da die Fragen, die Sie gestellt haben, wirklich alle positiv beantwortet wurden. Aber das, was Sie hier eben gebracht haben – es wurde eben gerade schon gesagt –, kann ich gar nicht verstehen. Das hat mit der Großen Anfrage doch gar nichts zu tun. Das einzige, worauf Sie sich beziehen, ist auf das „Können“ und nicht, dass es jetzt „könnten“ und nicht „können“ heißt. Darüber reden wir jetzt, von Ihrer Großen Anfrage. All das, was dazwischen gesagt worden ist, von den Opfern, von der Zeit – was ja auch schon gesagt worden ist, zehn Jahre ist es her –, ist natürlich mehr als Leid und wir sollen auch alle darüber nachdenken, was damals geschehen ist, und so etwas darf auch nicht noch einmal passieren.
Aber das, was Sie uns gesagt haben, ist unverständlich. Sie fingen schon mit irgendeiner Verdichtung der Rehabilitation an. Wenn ich das schon höre! Wenn Sie irgendwo drin eine Verdichtung sehen, dann ist es für mich leider noch nicht ganz klar, dass ich sehen muss, dass es in der Zukunft tatsächlich so kommt. Das war das Erste. Ich habe es nicht verstanden. Darüber diskutieren wir. Dann sind das irgendwelche Alarmglocken, die bei Ihnen sofort schellen. Ich verstehe es, wenn bei Ihnen Alarmglocken schellen, aber dann müssen doch bei den übrigen 120 Bürgerschaftsabgeordneten nicht auch die Alarmglocken läuten.
Dann haben Sie hier gestanden und waren der Richter der Bürgerschaft. Sie haben hier ein Urteil fällen wollen über einen Professor, den man bisher noch nicht einmal als Täter bestellen kann. Sie stellen sich hier hin und sagen, die Bürgerschaft müsse das Urteil fällen. Das kann so nicht sein, Frau Dr. Freudenberg, und das müssten Sie normalerweise eher wissen als ich.
Ich werde jetzt nicht über Ihre Große Anfrage reden, obwohl ich mich eigentlich darauf vorbereitet hatte. Ich möchte Ihnen nur eines noch einmal hinterherwerfen: Das, was Sie im Internet von der DEGRO gesehen haben, das habe ich auch gesehen. Da stand tatsächlich etwas von dem Professor, den man noch nicht Täter nennen kann, aber da stand nicht, dass man sich davon distanziert. Man hat nur gesagt, das sei ein so großes Konstrukt, da solle man woanders gucken. Die DEGRO selbst schreibt darüber nichts.
Der letzte Punkt: Das, was Herr Dr. Petersen gesagt hat, war genau richtig. Da sage ich nur: Vielen Dank, Herr Dr. Petersen, das ist das, was ich auch in meinem Herzen habe. So hätte ich es hier auch gesagt.
Ich möchte von der Großen Anfrage nur noch auf eins eingehen und das ist für den wissenschaftlichen Sprecher genau das Richtige, nämlich auf das Ende Ihrer Frage. Das Ende stimmt ganz klar. Da steht:
Dazu sage ich nur: Das ist richtig. Das damalige Problem ist schon in Angriff genommen worden. Aber das, was da stand, ist genau das Richtige. Dem UKE geht es jetzt besser und ich hoffe, dass so etwas auch nie wieder passiert, was damals geschehen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich der Äußerung von Herrn Brandes anschließen. Herr Dr. Petersen, auch ich kann das, was Sie sagen, nur wörtlich so unterschreiben. Das war genau richtig.
Aber, Frau Dr. Freudenberg, was Sie hier vorgeführt haben, war – ich sage es ganz deutlich – unerträglich.
Ich habe es einmal nachgezählt. Heute haben Sie fünf Mal Vermutungen und Spekulationen angestellt: Die „Alarmglocken“ schrillen, das zweite Gutachten empfiehlt „möglicherweise“ eine Einstellung. Wir haben „das Gefühl“, es könnte etwas passieren, der Ermittlungsführer „soll“ irgendetwas gemacht haben. Ich nehme Ihre Pressemitteilung. Dort finde ich drei weitere Spekulationen. Das können Sie ja gerne machen, als Anlass zu weiteren Untersuchungen. Aber nein, Sie ziehen gleich insgesamt sechs weitere Pauschalverdächtigungen daraus. In der Pressemitteilung drei und heute wieder drei. Und am Ende haben Sie schon das Urteil gesprochen: Der dürfe auf gar keinen Fall seine Approbation wieder bekommen, sondern müsse sie endgültig entzogen bekommen.
Meine Damen und Herren, das ist – um nicht mit dem Präsidium in Konflikt zu kommen – unerträglich. Ich könnte noch ganz andere Worte finden.