Protokoll der Sitzung vom 25.09.2003

Frau Dr. Hilgers, bitte.

Auf welche Grundlage stellen Sie Ihre Nachforderung beziehungsweise Erhöhung in Höhe von 11 Millionen Euro für das nächste Jahr, wenn Sie keine Übersicht über die Daten haben?

Ausgehend von dem, was bisher an Wohngeld beantragt beziehungsweise bewilligt wurde, lassen sich natürlich Hochrechnungen für das anstellen, was noch zu erwarten ist.

Auf der Basis dessen, was sich in einem Jahr ergibt, wird natürlich auch der Haushalt des nächsten Jahres veranschlagt, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht groß ändern.

Frau Dr. Hilgers.

Das heißt, Sie sind weder für dieses noch für nächstes Jahr sicher, ob die 11 Millionen Euro ausreichen werden?

Sicher kann in der Frage niemand sein, weil die Frage der Beschäftigung und damit auch die Frage des Einkommens eine große Rolle spielt. Auch meine Kollegen im Senat haben keine hellseherischen Fähigkeiten, sondern wir können Daten nur auf der Grundlage dessen, was in etwa war, für den kommenden Zeitraum veranschlagen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann ist der nächste Fragesteller Herr Maaß.

Frau Präsidentin! Laut Pressemitteilung der Staatlichen Pressestelle vom 20. September 2003 hat Senator Rehaag seit seinem Amtsantritt am 31. Oktober 2001 insgesamt fünf verschiedene Ämter und Funktionen für verschiedene Gesellschaften wahrgenommen; seine Tätigkeit für die Gesellschaften habe sich auf die Suche und auf die Bestellung von Nachfolgern beschränkt. Ich frage den Senat:

Wann hat Senator Rehaag die Senatskanzlei erstmals von seiner Tätigkeit für Wirtschaftsunternehmen unterrichtet?

Für den Senat antwortet Herr Staatsrat Dr. Heller.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich antworte in Vertretung des Chefs der Senatskanzlei, Herrn Dr. Schön, da die Senatskanzlei nach der Geschäftsverteilung des Senats für die Beantwortung dieser Fragen zuständig ist.

Sie nehmen – das gestatten Sie mir als Vorbemerkung – Bezug auf eine Presseerklärung vom 20. September 2003. Da dies keine Urkunde ist und auch ein gleicher Kenntnisstand für die Beantwortung der Frage wichtig ist, verlese ich die Presseerklärung.

"Senator Peter Rehaag informiert zur aktuellen Diskussion:

Während meiner Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt zählte unter anderem die Übernahme der Geschäftsführung einer GmbH sowie die Mitgliedschaft als Verwaltungsrat in einer ausländischen Gesellschaft, die Vorstandstätigkeit in einer gemeinnützigen Stiftung sowie die Stellung als Treuhänder von Firmenanteilen zu den üblichen Berufsfeldern.

Bevor ich aus diesen Ämtern ausscheiden konnte, musste zunächst ein geeigneter Nachfolger gefunden und ordnungsgemäß bestellt werden. In den nachfolgend genannten Gesellschaften war ich faktisch noch nach dem 31. Oktober 2001 im Amt, ohne jedoch in irgendeiner Weise die Geschäfte geführt zu haben. Meine Bemühungen beschränkten sich ausschließlich auf

A C

B D

die Suche und auf die Bestellung von Nachfolgern. Nach dem 31. Oktober 2001 habe ich keinerlei Vergütungen mehr erhalten.

• Sozius der Kanzlei Dommel, Schlosser und Partner Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

• Verwaltungsrat einer Patentverwertungsgesellschaft in Vaduz/Liechtenstein

• Geschäftsführer der Dress Immobilienverwaltungsgesellschaft

• Geschäftsführer und Treuhänder der Kanert und Partner Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH

• Mitglied des Vorstandes der gemeinnützigen Walter und Käthe Busche Stiftung (diese Tätigkeit übe ich derzeit mit Genehmigung der Senatskanzlei weiter aus)

Über die oben genannten Tätigkeiten hatte ich die Senatskanzlei zu Beginn des Senatorenamtes informiert. Sämtliche Unterlagen wie Handelsregister-Auszüge, Gesellschafterbeschlüsse und notarielle Urkunden wurden abschließend – nach vollständigem Eingang bei mir – mit Schreiben vom 8. August 2002 der Senatskanzlei übersandt."

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die erste Frage wie folgt:

Die genannten Tätigkeiten wurden der Senatskanzlei unmittelbar nach Amtsantritt angezeigt. Wie in der Presseerklärung bereits genannt, wurde im August 2002 durch Herrn Senator Rehaag der Senatskanzlei schriftlich nochmals bestätigt, dass er neben seinem Amt als Mitglied des Senats keine Berufstätigkeit mehr ausübe und lediglich die Vorstandstätigkeit in der Walter und Käthe Busche Stiftung weiterhin von ihm ausgeübt werde. Hiergegen hat die Senatskanzlei keine Bedenken erhoben.

Frau Dr. Schaal, Herr Grund und dann Herr Kerstan.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsrat, Sie haben die Tätigkeiten, die Herr Senator Rehaag nach eigenen Angaben ausgeübt hat, verlesen. Ich frage Sie, warum der unter zweitens genannte Verwaltungsrat einer Patentverwertungsgesellschaft in Vaduz, Liechtenstein, nicht mit Namen genannt wird im Gegensatz zu allen anderen Sozietäten und Firmen, die aufgeführt wurden?

Die zweite Frage schließe ich gleich an: Wie heißt die Patentverwertungsgesellschaft in Vaduz, Liechtenstein, in der Herr Senator Rehaag als Verwaltungsrat tätig war?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Der Senatskanzlei lagen die entscheidenden Unterlagen vor. Von der Nennung eines Namens wird abgesehen, da es in Rücksprache mit dem Unternehmen nicht gewünscht wird, dass dieser Name genannt wird. Im Übrigen hat es mit der Beurteilung der Nebentätigkeit nichts zu tun.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Jenspeter Rosenfeldt SPD: Ach, das hat schon etwas damit zu tun! – Dr. Andrea Hilgers SPD: Sind das Umweltpaten- te?)

Herr Grund.

Herr Staatsrat, in einer Sitzung dieses Hauses im Juni, als es um die Nebentätigkeit von Herrn Wellinghausen ging, habe ich Sie gefragt, ob es weitere Mitglieder des Senats gibt, die ehemals Rechtsanwälte gewesen sind, die Nebentätigkeiten ausführen. Damals haben Sie erklärt, solche Untersuchungen würde der Senat nicht anstellen, sondern sich um die Fälle kümmern, die gerade zur Rede stünden.

Wenn Sie damals bereits von Herrn Rehaag wussten, dass er solche Nebentätigkeiten ausübt, warum haben Sie dann das Parlament aufgrund meiner Frage nicht ordnungsgemäß informiert?

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Damals ging es um die Beantwortung der von Ihnen angesprochenen Frage. Diese Antwort ist korrekt erfolgt. Im Übrigen gab es meines Wissens danach noch eine Schriftliche Kleine Anfrage, in der nochmals nachgefragt wurde und die auch entsprechend vom Senat beantwortet worden ist.

Herr Grund mit einer zweiten Frage.

Herr Staatsrat, ich habe Sie präzise danach gefragt, ob es im Senat einen ehemaligen Anwalt gibt, der noch weitere Nebentätigkeiten ausübt. Ihre Antwort war, dazu würden keine weiteren Untersuchungen angestellt, obwohl Sie wussten, dass solche Nebentätigkeiten angemeldet waren. Sind Sie nicht der Meinung, dass das nicht die Wahrheit ist, die man dem Parlament gegenüber zu nennen hat, wenn man solche Fragen gestellt bekommt?

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Zu diesen Unterstellungen, die ich hier weder zu Protokoll noch sonst wie kundgetan habe, nehme ich keine Stellung. Ich habe die Schriftlichen Anfragen nach bestem Wissen und damaliger Kenntnis beantwortet.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Der Nächste ist Herr Kerstan.

Herr Staatsrat, im GmbH-Gesetz ist genau geregelt, welche Organe einer GmbH für die Bestellung und die Suche nach einer Geschäftsführung bestellt sind. Das ist die Gesellschafterversammlung, einzelne Gesellschafter oder der Beirat einer GmbH. Stimmen Sie mir zu, dass vor diesem Hintergrund die Ausführung von Senator Rehaag, seine einzige Tätigkeit hätte darin bestanden, einen Nachfolger zu suchen und zu bestellen, unglaubwürdig und fragwürdig ist?

(Dietrich Wersich CDU: Das ist doch Quatsch! – Bernd Reinert CDU: Ach, Unsinn!)

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Mir steht es nicht zu, das GmbH-Gesetz auszulegen. Aber das, was Sie hier unterstellen, hat, glaube ich, mit der Frage nichts zu tun.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Frau Opitz.

Auch ich habe eine Nachfrage an den Senat. Wie soll das Parlament beurteilen, ob eine Nebentätigkeit vorgelegen hat, wenn hier nicht der Name der Patentverwertungsgesellschaft in Liechtenstein angegeben wird?