Die Wahrheit ist ganz einfach. Sie wollen unbedingt vermeiden, über das KitaDesaster zu sprechen, weil sogar Ihnen das Krisenmanagement des Bürgermeisters peinlich ist. So kommen Sie heute vielleicht durch die Aktuelle Stunde, über die nächsten Wahlen kommen Sie mit Sicherheit nicht.
Wir sind in diesem Hause im Konsens, dass die Schulen in freier Trägerschaft höhere staatliche Zuwendungen benötigen, um ihre Arbeit überhaupt fortsetzen zu können.
Die SPD wird der Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft daher ohne Änderungsanträge zustimmen.
Dennoch möchte ich im Namen meiner Fraktion einige Wünsche aussprechen, die aus unserer Sicht im Verfahren offen geblieben sind. Wir halten es für wünschenswert, wenn alle Schulen in freier Trägerschaft sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung, an externer Evaluation beteiligen. Uns ist es ein Anliegen, dass sich die Schulen in freier Trägerschaft im Interesse der Schüler und Schülerinnen an solchen Verfahren beteiligen. Dies haben die katholischen Schulen in der Vergangenheit bei der Hamburger LAU-Studie und der KESS-Studie vorbildlich getan.
Ein zweiter Wunsch zielt auf eine gestaffelte Ressourcenzuweisung an Schulen, die auf Schulgeld verzichten. Hier hätte es nach unserer Meinung Sinn gemacht, über eine Besserstellung solcher Schulen nachzudenken, gerade im Hinblick auf Schulen in sozialen Brennpunkten, die sich bemühen, Kinder jeglicher sozialer Herkunft sinnvoll zu bilden und zu erziehen.
Ein dritter Punkt liegt in der Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Bemessung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft.
Das beinhaltet sowohl die ethnische Zusammensetzung als auch die Ressourcen der Elternhäuser. – Vielen Dank für Ihr Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Schulen in freier Trägerschaft stehen für Pluralität in der Bildungslandschaft. Sie erfüllen eine wichtige Funktion insbesondere in sozialen Brennpunkten und leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration.
Sie arbeiten innovativ, probieren neue Lernmethoden aus, von denen auch staatliche Schulen profitieren können, und bieten Eltern parallel zum staatlichen Bildungswesen eine Alternative. Hier können Kinder individuell nach ihren Fähigkeiten und Veranlagungen gezielt gefördert werden, was im staatlichen Schulwesen durch die Vielzahl der verschiedenen Möglichkeiten nicht alles geleistet werden kann. Sie sind eine perfekte Ergänzung und verdienen unserer Meinung nach jede mögliche Unterstützung.
Das scheint die frühere Regierung und jetzige Opposition – ich ziele in diese Richtung – nicht so gesehen zu haben. Bei meinen Besuchen in Privatschulen musste ich immer wieder feststellen, wie schlecht es mittlerweile um diese Schulform steht. Verschimmelte Wände, zugige Fenster, defekte Dächer waren bei diesen Besuchen wirklich keine Seltenheit.
Hier hat man die gesamte Schulform dieser Art sehenden Auges zugrunde gehen lassen und es ist allerhöchste Eisenbahn, dies zu reparieren und hier Abhilfe zu schaffen.
Das im September 2001 beschlossene Gesetz, welches erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde, hatte zwar neuerdings einen Baukostenzuschuss für Privatschulen vorgesehen, welche aber
von Ihnen gleichzeitig durch die Absenkung anderer Vergünstigungen wieder aufgehoben wurde, sodass für die Privatschulen unterm Strich nichts übrig blieb.
Man konnte bis vor einigen Monaten noch nicht einmal konkret benennen, wie hoch eigentlich die Kostenerstattung der Schülerkostensätze im Vergleich zu den staatlichen Schulen ist. Hier wurde zunächst nachgearbeitet, was Sie jahrzehntelang versäumt hatten.
Das erschreckende Ergebnis dabei war, dass Sie nur 59 Prozent der Schülerkostensätze erstattet haben. Diese Schulen leisten eine von uns anerkannte gute Arbeit, was von Ihnen aber anders gesehen wurde, denn nur so kann ich mir erklären, warum Sie diese Chancen vertan und die Schulen so vernachlässigt haben. Das war Ihre Chancengleichheit. Das sehen wir anders. Wir setzen uns für die Chancengleichheit dieser Schulen ein und sie sollen sich mit staatlichen Schulen messen und konkurrieren können.
Die neue Berechnungsgrundlage beinhaltet, dass die Schülerjahreskostensätze sich nicht nur aus dem Lehrerpersonalkostenaufwand und den Baukostenaufschlägen berechnen, sondern dass auch Mehrausgaben für Integrationsklassen, Ganztagsschulen oder Sprachförderung zugrunde gelegt werden.
Durch die stufenweise Erhöhung der Schülerjahreskostenerstattung bis zu 85 Prozent im Jahre 2011 wird den Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit gegeben, den derzeit herrschenden unhaltbaren Zustand zu beenden und wieder eine solide schulische Arbeit zu leisten.
Unser neues Gesetz dient der finanziellen Verbesserung der 44 Schulen in freier Trägerschaft, der Planungssicherheit für diese Schulen und sie sorgt erstmals für eine transparente Berechnungsgrundlage.
Ich wünsche mir, dass dieses Gesetz nicht nur, wie Sie auch eben wieder angekündigt haben, einstimmig verabschiedet wird, sondern dass Sie auch über Ihren Schatten springen und sich nicht selber konterkarieren und am 26. November dieses Jahres in erster und zweiter Lesung für dieses Gesetz stimmen.
"Schulen in freier Trägerschaft sind Teil des öffentlichen Schulwesens und sichern seine Pluralität. Sie unterstützen den wünschenswerten Wettbewerb um eine Qualitätsentwicklung im gesamten Schulsystem."
Das ist ein Zitat aus einem GAL-Antrag, den wir im Frühjahr gestellt haben, und ich will das noch ergänzen. In
den Positionen der Grünen sind die Schulen in freier Trägerschaft fester Bestandteil der Hamburger Schullandschaft. Die GAL hat diese Position immer vertreten und dafür gearbeitet, dass die Akzeptanz der Schulen in freier Trägerschaft in der Öffentlichkeit steigt, denn die Schulen sind keine closed shops, sie sind auch keine Eliteeinheiten, sondern sie tragen zur Vielfalt bei und sie sollen gleichwertig sein. Man muss auch deutlich sagen, diese Schulen zeichnen sich im Gegensatz zu den staatlichen Schulen durch eine hohe Autonomie aus, die wir in den staatlichen Schulen erst erreichen wollen. Ich erinnere an das Buch von Professor Jach "Abschied von der verwalteten Schule". Wir finden es gut, wenn Schüler und Eltern ihre Schule mitgestalten, weil man dann wirklich wählen kann, und wenn gelebte Schulkonzepte die Weiterentwicklung des Schulwesens fördern, weil Unterschiede wertvoll sind. Wir finden es ebenfalls richtig, wenn autonome Schulen ein eigenes pädagogisches Profil bilden, und es ist besonders wichtig, dass zum Beispiel bestimmte Schulen in freier Trägerschaft die Kinder gemeinsam lernen lassen, weil wir wissen, dass alle Talente gebraucht werden.
Uns Grünen sind auf Bundes- und Landesebene die Schulen in freier Trägerschaft in der Bildungs- und pädagogischen Debatte immer kompetente Gesprächspartner gewesen. Aber es versteht sich von selbst, dass die Schulen in freier Trägerschaft natürlich nicht nur von Luft und Liebe leben können. Insofern ist das Ringen um eine bessere Finanzierung der Schulen bei knappen Kassen kompliziert und hat in der letzten Legislatur nur zu einem Kompromiss geführt, der uns Grüne auch nicht richtig froh gestimmt hat. Ich fand es allerdings damals wie auch heute richtig, dass Migrantenkinder und Kinder aus sozial schwächeren Familien im alten Gesetz Berücksichtigung fanden. Das fällt jetzt im neuen Gesetz leider weg. So mussten die Schulen nach dem alten Gesetz weiter aussondern, zum Beispiel die Waldorfschulen über das Schulgeld, was natürlich ein Widerspruch zum Bundesverfassungsgerichtsurteil ist, oder über den katholischen Schulen schwebt das Damokleswert, dass sie geschlossen werden.
Die GAL hat deshalb die bessere Finanzierung unterstützt, im Frühjahr einen Antrag eingebracht und den Senat gedrängt, ein Stufenkonzept vorzulegen, um die vollmundigen Wahlversprechen einzulösen. Das ist nun passiert und es ist auch interessant, dass der Rechtssenat frisches Geld lockergemacht hat. Ich hoffe nur, dass es seriös finanziert ist und nicht nur virtuell; man weiß bei diesen Löchern zurzeit ja nie, was man glauben soll.