Insofern kann ich mich Frau Stapelfeldts Worten nur anschließen, denn auch ich habe mich gewundert, wieso Sie diese Anfrage zur Debatte angemeldet haben.
"Eine Richtlinie zur Regelung der stadtbildrelevanten Belange der Gesamtstadt erscheint aus planerischer Sicht wenig geeignet und nicht praktikabel."
Wollten Sie das herausarbeiten? Das wussten wir doch schon, das war bekannt. Es gibt in Hamburg elf Gestaltungsverordnungen – die Binnenalsterverordnung, die Außenalsterverordnung, Verordnungen für die Palmaille, die Deichstraße und weitere –, die lokal richtig sind. Man kann nicht die ganze Stadt über einen Kamm scheren, das wäre völlig absurd. Sie haben selbst verschiedene Bauphasen wie zum Beispiel die weiße Stadt und die rote Stadt genannt. Wie sollte es hier eine einheitliche Gestaltungsverordnung geben? Wir haben die Hamburgische Bauordnung, die dick genug ist, sogar zu dick. Sie gibt einen Rahmen für die Gesamtstadt.
Spannend ist einmal wieder, worüber Sie nicht sprechen, meine lieben Kollegen von der CDU. Wenn man das Thema Baukultur in Hamburg anreißt, muss man eigentlich auch über diesen berühmten Satz von der Freien und Abrissstadt Hamburg sprechen. Vor über 100 Jahren hat Alfred Lichtwark diesen Satz geprägt. Wenn man heute im Internet recherchiert, stellt man fest, dass er immer noch reichlich in allen Zeitungen und Publikationen zitiert wird. Das ist immer noch ein Markenzeichen oder eine Metapher, die für Hamburg häufig angewandt wird. Warum ist das so? Weil sie leider immer noch gilt und Hamburg mit seinem baukulturellen Erbe ziemlich schlecht umgeht. Ich könnte Ihnen eine Reihe von Beispielen für Abrisse – die Europa Passage wurde schon genannt – nennen, wie Hagenbecks Geburtshaus in der Brandstwie
te, die Hausnummern 52 und 54 am Neuen Wall oder auch weitere Gebäude, die denkmalschutzwürdig oder auch eingetragene Denkmäler waren. Diese sind in der Tradition der Kaufmannsstadt Hamburg abgerissen worden: Was sich nicht rechnet, wird platt gemacht. Das ist ein großes Defizit in Hamburgs Baukultur. Das haben Sie wieder einmal mit keinem Wort erwähnt.
Hamburg hält viel auf seine Wettbewerbe, Sie und wir auch. Da besteht wahrscheinlich Konsens. Man muss sich allerdings auch einmal anschauen, wo keine Wettbewerbe stattfinden. Für die Europa-Passage hat es keinen Wettbewerb gegeben. In diesem Zusammenhang wurde die Binnenalsterverordnung angesprochen. Dort hätte man ein Erhaltungsgebot für die Fassade des Europahauses in den Bebauungsplan einfließen lassen können. Sie haben sich dagegen ausgesprochen. Explizit Sie waren dagegen, Herr Finck, diese Fassade an diesem wunderbaren Ensemble an der Binnenalster zu erhalten. Das wäre tatsächlich ein Verdienst um Hamburgs Baukultur gewesen.
Es ist auch interessant, dass es Wettbewerbe für das Bauen gibt, die aber dennoch falsch situiert sind. Ich erinnere an den Rosengarten. Für die CCH-Erweiterung wurde ein Wettbewerb durchgeführt, denn Wettbewerbe versprechen Legitimität. Es wurde ein großes Gremium von Experten und aus der Politik einberufen, aber dennoch war dieser Bau völlig falsch platziert. Es kam eine wunderbare Halle in einem Park heraus, aber sie war dort falsch verortet. Darum ist dieser Wettbewerb letzten Endes auch gescheitert und musste zurückgenommen werden. Wettbewerbe sind also kein Allheilmittel. Das müssen Sie sich merken.
Es bleibt festzuhalten, dass Baukultur weit vor Wettbewerben beginnt. Sie beginnt bei der vorbereitenden Bauleitplanung, beim Flächennutzungsplan und bei den Bebauungsplänen. Das ist auch die Ebene, mit der wir uns eigentlich befassen müssten, und zwar muss sich die Bürgerschaft mit den Flächennutzungsplänen und die Bezirke müssen sich in erster Linie mit den B-Plänen befassen.
Paragraph 12 der Hamburgischen Bauordnung – das haben Sie selbst gesagt – verbietet Bausünden. Sie benötigen viele Rechtsanwälte und Gerichte, bevor Sie eine Bausünde definiert haben. Mir fällt, ehrlich gesagt, kaum ein Fall ein, wo einmal ein Entwurf oder ein Vorhaben als Bausünde abgelehnt worden ist. Der Rest unterliegt der Gestaltungskraft der Architekten, dem öffentlichen Diskurs und dem Willen der Investoren. Das ist das sich immer fortschreitende Entwickeln der Stadt im aktuellen Zeitgeschmack. Dieser hat zum Glück viel Diversität und man muss ihn nicht mit übertriebenen Regularien einfangen.
Wir müssen viel früher anfangen, über Baukultur zu reden. Wir müssen über das System der zentralen Orte reden und darüber, wo Hochhäuser gebaut werden.
Ich will mich eigentlich nicht auf die Oberflächen zurückbegeben. Wir müssen uns dem Diskurs stellen; das hat Frau Dr. Stapelfeldt auch gesagt. Die Politik sollte sich in ästhetischen Fragen nicht zum Bestimmer aufschwingen. Wir müssen auch über die Oberflächen, die gebaut werden, in den Diskurs gehen. Wir haben eine große Diversität der Architektursprache und gerade in der HafenCity wollen wir sie. Wir wollen dort einen Stadtteil des 21. Jahrhunderts bauen. Es wäre verfehlt, dort mit einer Verordnung bestimmte Architektursprachen vorzuschreiben. Deswegen muss dort mit Wettbewerben gearbeitet werden. Das darf nicht durchbrochen werden.
Es gibt erste Tendenzen, dass Investoren besonders prominente Architekten mitbringen, die bestimmte Baumaterialien verwenden oder dass sich Investoren mit Architekten zusammenschließen, die beauftragt werden, wodurch Wettbewerbe ausgeschlossen werden. Das darf nicht einreißen, denn ein solches Beispiel macht sehr schnell Schule, andere Vorhabenträger berufen sich darauf und das Prinzip des Wettbewerbs wäre schnell außer Kraft gesetzt.
Wir müssen versuchen, den Rahmen zu setzen, den Wohnungsbau in der Stadt zu fördern, die Stadtsilhouette zu bewahren, die Lebensqualität der Stadt, kurze Wege, Grünverbindungen und die Nahversorgung zu fördern. Der Zehn-Punkte-Katalog des BDA hat sehr maßgeblich und sehr gut die wesentlichen Forderungen aufgelistet. Mit denen sollten Sie sich auseinander setzen. Die verdichtete Stadt, auf der man eine Architekturdebatte führen kann, die Stadt der kurzen Wege ist eine Grundlage, aber nicht auf der Grundlage Glas, Stahl oder Klinker. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich nehme noch einmal das Wort, weil Sie den Kollegen Finck in einer Art und Weise angegangen sind,
denn sie wird seit Wochen in der gesamten Stadt geführt. Warum soll das Parlament diese Debatte nicht aufnehmen und versuchen, sie weiterzuführen.
Ich vermisse in dieser gesamten Debatte die grundlegende Feststellung, dass es in Hamburg keine für das gesamte Stadtgebiet gültigen Bauregeln und Beispiele gibt und auch nicht geben kann. Hamburg ist durch sehr unterschiedliche Stadtteile und Quartiere geprägt und das macht unter anderem Hamburgs Profil aus. Wir wollen das zukünftig so erhalten und weiter ausbauen,
denn Vielfalt ist notwendig. Darauf haben Frau Dr. Stapelfeldt und auch der Kollege Finck hingewiesen. Städtebauliche und architektonische Vielfalt beleben eine Stadt, machen sie attraktiv und unverwechselbar. Darüber hinaus ist sie eine Voraussetzung für Innovation und auch Kreativität.
Architektonische Vielfalt entsteht nicht nur aus unterschiedlichen Stilen und Materialien, sondern auch durch ein harmonisches Nebeneinander von Alt- und Neubau sowie individuellen Bauweisen, die speziellen Anforderungen gerecht werden. Hierfür muss aber auch die jeweilige politische Weichenstellung erfolgen. Ich will Ihnen das an einigen Beispielen erläutern, was wir in unserer Fraktion auf diesem Gebiet vorhaben.
Wir haben vor – das wurde auch angesprochen –, die neue Bauordnung dahingehend zu erweitern, dass weitere als die bisher zulässigen Baustoffe verwendet werden können. Dies ist möglich, da die Qualität der Baustoffe ständig weiterentwickelt wird und somit den modernsten Sicherheitsstandards und anderen Anforderungen entspricht.
So soll es zum Beispiel zulässig sein, auch für mehrgeschossige Gebäude Holz zu verwenden. Bislang ist eine Holzbauweise nur für zweigeschossige Einfamilienhäuser zulässig.
In diesem Zusammenhang sollen auch entsprechende Voraussetzungen für das Wohnen auf dem Wasser geschaffen werden, die das hochwertige Wohnen mit attraktiver und innovativer Architektur verbinden.
Des Weiteren werden wir besonders spezifische städtebauliche Strukturen durch Erhaltensverordnungen bewahren. Für besondere Bereiche – darauf wurde auch schon hingewiesen – gibt es heute entsprechende Verordnungen, die gegebenenfalls im Einzelfall zu ergänzen sind.
Ein Beispiel hierfür ist die geplante Erhaltensverordnung an der Elbchaussee. Der spezifische Charakter und Charme wird dort durch eine Einheitsarchitektur bedroht. Hier werden wir entsprechend gegensteuern, um dieses zu erhalten.
Schon bei der Vergabe von Baugrundstücken können wir für eine Individualisierung des architektonischen Angebots sorgen. Wir werden beispielsweise die kleinteilige Vergabe an Baugemeinschaften forcieren, um zu große Gebiete und einseitige Milieus zu vermeiden und urbanes Wachstum nachdrücklich zu fördern. So vermeiden einheitliche und monotone Baustrukturen, die oft …
Herr Abgeordneter, ich möchte darauf hinweisen, dass die antragstellende Fraktion das Thema so benannt hat: Welche
Materialien sollen die HafenCity im Speziellen und das Stadtbild im Allgemeinen prägen? Ich bitte Sie, sich daran zu halten.
(Dr. Willfried Maier GAL: Die Fragestellung ist zwar blöd, aber man muss sich daran halten! – Glocke)