Protokoll der Sitzung vom 08.09.2004

Herr Dr. Maier, ich rufe Sie zur Ordnung.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident, ich komme noch einmal zu den Materialien. Eine noch so schöne Architektur mit noch so schönen Materialien verliert ihre Wirkung, wenn sie nicht einhergeht mit einer entsprechenden Freiraumplanung. Gerade in der HafenCity sind großartige Ansätze zu sehen.

Ich stelle fest: Wir müssen uns der Debatte stellen und können über Architektur trefflich weiter streiten, aber insgesamt halte ich diese Debatte für ein bisschen überzogen.

(Gesine Dräger SPD: Warum melden Sie sie dann an?)

Wir sind in dieser Stadt wirklich gut aufgestellt und wir werden versuchen, die Liebenswertigkeit, die die Stadt Hamburg hat, zu erhalten. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann stelle ich fest, dass die Große Anfrage 18/536 besprochen worden ist.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 25 und 38 auf, Drucksachen 18/768 und 18/777, Senatsantrag: Einführungsgesetz zum Hamburger Kinderbetreuungsgesetz – Regelungen für den Übergang ab dem 1. Januar 2005 – sowie Antrag der SPD-Fraktion: Keine Lobby für Kinder und Eltern – Hamburger Kinderbetreuungsgesetz in schlechten Händen.

[Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes Einführungsgesetz zum Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (EGKibeG) – Regelungen für den Übergang ab dem 1. Januar 2005 – Drucksache 18/768 –]

und

[Antrag der Fraktion der SPD: Keine Lobby für Kinder und Eltern – Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) in schlechten Händen – Drucksache 18/777 –]

Beide Drucksachen möchte die SPD-Fraktion an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Die Abgeordnete Dr. Hilgers.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was uns hier seitens des Senats als Vorschaltgesetz zum von vor vier Monaten beschlossenen Kinderbetreuungsgesetz vorgelegt wird, ist eine bodenlose Unverschämtheit.

(Beifall bei der SPD)

Die Bissigkeit, der Geist, der dahintersteckt, hat uns etwas früher am Abend der Finanzsenator deutlich gemacht.

Es wird klar, dass die jetzige Regierung die 170 000 Unterschriften des Volksbegehrens nicht achtet und einstimmige Bürgerschaftsbeschlüsse nur eine Halbwertszeit von etwa vier Monaten haben. Das Kinderbetreuungsgesetz ist – wie gesagt – vier Monate alt und legt in Paragraph 26 fest, dass ab dem 1. Januar nächsten Jahres Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder wie alle anderen an dem Gutscheinsystem partizipieren sollen und ihre Eltern Wahlfreiheit erhalten. Das wird mit dem Vorschaltgesetz um 19 Monate auf August 2006 verschoben.

Die Begründung ist fadenscheinig und heißt im Grunde nur: Die Behörde wusste im April nicht, dass das, was im Kompromiss beschlossen wurde, Arbeit nach sich zieht. Diese Arbeit haben Sie, Frau Senatorin, nicht gemacht. Ihre Konsequenz: Sie brechen den Kita-Kompromiss.

(Beifall bei der SPD – Uwe Grund SPD: Pfui!)

Der nunmehr vorliegende Senatsentwurf für ein Einführungsgesetz, das vorgeschaltet werden soll, wird den Kindern an einem weiteren zentralen Punkt nicht gerecht. Wir haben mit diesem im April beschlossenen Gesetz die Chance, bundesweit mit einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vorbild zu werden.

Die neu für die Kindertagesbetreuung zuständige Senatorin – Sie, Frau Schnieber-Jastram – rühmt sich gerne mit der Vorreiterrolle, die Hamburg mit den neuen gesetzlichen Ansprüchen einnimmt. Mit dem In-Kraft-Treten der Rechtsansprüche nach diesem Gesetz sind Mehrausgaben, nicht weniger Ausgaben für die Qualität und den Ausbau, der Kinderbetreuung erforderlich.

Der Bürgermeister hat das versprochen und er hat auch versprochen, dass es keine Standardabsenkung geben wird. Aber mit seinem Gesetzentwurf plant der Senat für die kommenden Jahre gravierend weniger Mittel für die Kinderbetreuung ein als in der Vergangenheit und will circa 5000 Kinder mehr betreuen. In der Drucksache ist das nicht auf Anhieb erkennbar, aber hier sollen im KitaEtat strukturell 70 Millionen Euro, also ein Fünftel des Gesamtetats, gespart werden. Damit wird die Qualität in der Kinderbetreuung leiden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wohl gerade noch ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, aber nichts mehr für Bildung und für die Sprachförderung tun.

Sie ignorieren hier zum Schaden der Kinder, aber zur Freude des Finanzsenators, der durch Sie seine Einsparungen realisiert, völlig alle Notwendigkeiten, die sich aus PISA ergeben. Dieser Finanzsenator versteht von der Sache nichts, aber auch gar nichts. Das hat er uns heute klar gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Der Senat wählt dieses Vorschaltgesetz, um auf die laufenden Verhandlungen unzulässigen Druck auszuüben, frei nach dem Motto: Bist du nicht willig, so brauche ich Gewalt. Was ist das für eine Verhandlungsführung eines Vertragspartners, bei dem die Vorstellung des mächtigeren Partners per Gesetz festgeschrieben wird? So verhandelt man nicht, Frau Senatorin, das ist ein Diktat.

(Wolfhard Ploog CDU: Aha!)

Verhandeln Sie, legen Sie ein neues Angebot vor, nehmen Sie diese Drucksache vom Tisch. Wenn Sie dies tun, brauchen Sie auch nicht den dritten Teil des Vorschaltgesetzes, nämlich eine neue Kommission, denn ich bin mir sicher, dass die Anbieter für Kinderbetreuung in dieser Stadt Ihrer Verantwortung nachkommen werden.

Wie sehr den Hamburgerinnen und Hamburgern dieses Thema am Herzen liegt, hat die eindrucksvolle Demonstration am 2. September gezeigt. 10 000 Menschen – kleine und große – haben ihren Forderungen phantasievoll und nachdrücklich Ausdruck verliehen.

(Glocke)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Harlinghausen?

Frau Dr. Hilgers, wie passt Ihre heutige Einstellung über Einsparungen damit zusammen, dass auch Ihre Fraktion zum Ende der Regierungszeit, die Sie zu verantworten hatten, 27 Millionen DM im Kinderbetreuungsbereich eingespart hat? Haben Sie Ihre Meinung über diese Einsparungen geändert?

(Beifall bei der CDU – Petra Brinkmann SPD: Er hat es noch nicht verstanden!)

Erstens: Ich habe meine Meinung über diese Einsparung geändert; das habe ich auch schon öffentlich und an anderer Stelle kundgetan.

Zweitens: Wir hatten die gleichen Vorgaben aus der Behörde bekommen, dass es sich mit einer Effizienzsteigerung und allem Drum und Dran zurechtrüttelt. Diesem Traum hängt die Behörde offensichtlich immer noch nach.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Verhandeln Sie also, legen Sie ein neues Angebot vor, dann brauchen Sie diese Kommission nicht. Nehmen Sie endlich diese Menschen ernst, die sich für Kinder einsetzen und demonstrieren. Machen Sie Ihren Job ordentlich, nehmen Sie Ihre Lobbyfunktion wahr und setzen Sie dieses Gesetz ohne Abstriche bei den Standards um.

Es wäre eine Selbstverständlichkeit gewesen, dieses Gesetz an den Ausschuss zu überweisen. Dazu können Sie sich nicht durchringen. Immerhin war es möglich – hier gilt der Dank den Jugendpolitikern der CDUFraktion –, dass es auf dem gestern beschlossenen Wege der Selbstbefassung am 22. Oktober eine Anhörung zu dem Thema im Fachausschuss geben wird. Wir werden diesem Gesetz natürlich nicht zustimmen und auch die zweite Lesung verweigern.

Weiterhin sind sich alle Fraktionen einig, dass die zweite Lesung erst nach der Anhörung am 22. Oktober stattfindet, nämlich auf der übernächsten Sitzung der Bürgerschaft am 27. Oktober. Auch das ist positiv. Das ist eine Rückkehr zu einem Minimum an parlamentarischem Stil, den wir in der letzten Wahlperiode oft vermisst haben.

Nutzen auch Sie, Frau Senatorin, diese von den Fraktionen vereinbarte Zeit zwischen der ersten und der zweiten Lesung. Denn spätestens die Anhörung wird Ihnen zei

gen, wie sehr Sie mit ihren bisherigen Vorschlägen danebenliegen.

Liebe CDU-Fraktion! Wir haben Ihnen in der letzten Debatte zu diesem Thema versprochen, dass wir einen Antrag zum Kinderbetreuungsgesetz vorlegen werden, mit dem auch Sie Ihrer Verantwortung für das gemeinsam beschlossene Gesetz gerecht werden können. Dieser Antrag liegt Ihnen vor. Er beschreibt die insbesondere nach dem Chaos in der letzten Wahlperiode notwendige Kontrolle des Parlaments für die Durchführung des Kinderbetreuungsgesetzes ab Januar 2005 und zeigt die Ressourcen auf, die für Kinderbetreuung eingesetzt werden können und müssen.

Wir sind der Auffassung, dass die gemeinsam von dem Parlament für dieses Jahr beschlossene Grundsteuererhöhung nicht nur in 2004, sondern auch in den Folgejahren für den Kita-Bereich gesichert werden muss. Wir sind ebenso der Auffassung, dass drei Fünftel der Einsparung aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in die Kinderbetreuung fließen sollte.

Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie zu oder überweisen Sie zumindest diesen Antrag zur Beratung an den Fachausschuss. Es ist gute gemeinsame Tradition des Fachausschusses für Kinder und Jugend, dass die dort versammelten Abgeordneten aller Fraktionen zäh für die Interessen der Kinder und Jugendlichen dieser Stadt kämpfen und dass sie Nervensägen in ihren jeweiligen Fraktionen und vor allem gegenüber der Exekutive sind.

Lassen Sie uns, verehrte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, im Jugendausschuss diese Tradition gemeinsam weiterpflegen; es lohnt sich.

(Beifall bei der SPD und bei Christiane Blömeke GAL)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Weinberg.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Liebe Frau Dr. Hilgers, es ist selbstverständlich – denn unsere Kultur, die wir im Jugendausschuss pflegen, ist etwas Besonderes; deswegen haben wir dieses Verfahren auch gewählt –, dass wir natürlich am 22. Oktober gemeinsam beraten werden und dann am 27. Oktober mit der zweiten Lesung das Gesetz verabschieden. Insoweit wird Ihr Antrag am 22. Oktober thematisch auch mitbehandelt werden; das ist gar keine Frage.

Sie haben – darauf möchte ich eingehen – gesagt, dass Sie Ihre Meinung geändert haben, als zu Recht die Zwischenfrage nach den 27 Millionen DM gestellt wurde. Das ist schon einmal gut und richtig. Sie haben Ihre Meinung auch in vielen anderen Fragen in den letzten zweieinhalb Jahren geändert. Ich erinnere mich an die Debatten, die wir hier geführt haben.

Es waren einmal 18 000 Kita-Plätze, die gefehlt haben. Die ganze Stadt wurde damit aufgeschreckt. Diese fehlenden 18 000 Kita-Plätze gibt es in dieser Form nicht, das ist mittlerweile widerlegt worden. Sie haben auch gesagt, dass die Berufstätigen in dieser Stadt keinen Kita-Platz bekommen würden und so ihrer Tätigkeit nicht nachgehen könnten. Das ist mittlerweile völliger Quatsch. Jetzt haben alle Berufstätigen einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.