Protokoll der Sitzung vom 22.09.2004

(Beifall bei der CDU)

Bei Artikel 23 handelt es sich jedoch nicht um das einzige europarechtliche Thema, das die Kommission beschäftigt. Erörtert werden auch die Verbesserung der Umsetzung von EU-Recht und die Finanzverantwortung bei mangelhafter Beachtung von EU-Recht. Neben diesen europarechtlichen Fragen werden andere verfassungsrechtliche Fragen in der Kommission diskutiert. Es geht um die Entflechtung von Entscheidungsprozessen zwischen Bund und Ländern, eine deutlichere Zuordnung der politischen Verantwortlichkeit von Bund und Ländern mit einer Stärkung der Länderkompetenzen sowie die Steigerung der Effizienz der Aufgabenerfüllung.

Die Bandbreite der vorgeschlagenen Lösung ist außerordentlich groß. Bei dem hier entscheidenden Thema, dem Artikel 23, werden zwischen Bund und Ländern weit auseinander liegende Positionen vertreten. So wird von einigen Länderregierungen verlangt, dass die Länder selbst die Verhandlungen in Brüssel führen, wenn innerstaatliche Länderzuständigkeiten betroffen sind. Moderatere Ansätze aufseiten der Länder fordern lediglich, dass das Ländervotum bei Länderzuständigkeiten verbindlich für die Bundesregierung sein müsse.

Der Bund tritt diesen Vorstellungen verständlicherweise entgegen. Die Handlungsfähigkeit des Bundes dürfe nicht durch die Länder belastet werden, die Außendarstellung müsse weiterhin als Bundesstaat und nicht als Staatenbund erfolgen.

Schon die Komplexität nur dieser Probleme, die sich um Artikel 23 ranken, zeigt, dass eine Einigung gegenwärtig schwierig erscheint. Sie ist nur im Rahmen der Gesamtverhandlungsmasse der Bundesstaatskommission möglich. Deshalb, Herr Kollege Sarrazin, erweist sich Ihr Antrag insbesondere im ersten Spiegelstrich schon aus verhandlungstaktischen Gesichtspunkten als grundverkehrt. Wir werden diesen Antrag hier und heute deshalb ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Sie verlangen, dass Hamburg seine Position zu Artikel 23 vorab und dezidiert darlegt. Damit gefährden Sie eine Gesamtlösung aller Probleme. So kann man nicht verhandeln.

(Beifall bei der CDU)

Eine Festlegung des Senates oder der Senatsmitglieder in der Kommission führt zu einer Präjudizierung im weiteren Verhandlungsprozess. Sie schwächt die Verhandlungsposition Hamburgs. Im Übrigen ist innerhalb der Kommission auch vereinbart worden, eine Festlegung auf Einzelpositionen zu vermeiden. Sie wird auch von keinem Bundesland praktiziert. Ich weiß, dass Sie wenig Vertrauen in das Verhandlungsgeschick des Justizsenators haben. Das kann ich sogar verstehen. Das ist Ihre Aufgabe als Opposition.

(Ingo Egloff SPD: Nein, wir kennen den!)

Aber ich versichere Ihnen, die CDU-Fraktion vertraut Herrn Dr. Kusch. Wir sind uns sicher, dass er das Beste für Hamburg erreichen wird.

(Beifall bei der CDU)

Daneben ist Ihr Antrag aber auch inhaltlich wenig überzeugend. Dies gilt insbesondere für den zweiten Spiegelstrich. Dieser Antrag ist unausgegoren und in sich widersprüchlich: Zunächst sollen Bund und Länder je nach Zuständigkeit die Umsetzungskompetenz für EU-Recht bekommen. Im Anschluss daran ist von einer Vollkompetenz des Bundes die Rede. Eine Vollkompetenz kann es in ureigenen Länderkompetenzen wie zum Beispiel der Bildung doch nicht geben. Hier wird noch nicht einmal ansatzweise klar, was Sie wirklich wollen.

Im dritten Spiegelstrich verlangen Sie dann die Einbindung der Bürgerschaft in nationale Strategiebildungen in Bezug auf die Angelegenheiten der Europäischen Union. Hier rate ich Ihnen, einmal einen Blick in die Verfassung unserer Stadt zu werfen, Herr Sarrazin. Dort heißt es in Artikel 31 Absatz 1 Nummer 5:

"Der Senat unterrichtet die Bürgerschaft über … Angelegenheiten der Europäischen Union, insbesondere über Initiativen gegenüber den für diese Angelegenheiten zuständigen Institutionen und Gremien, soweit sie für die Freie und Hansestadt Hamburg von grundsätzlicher Bedeutung sind".

Herr Sarrazin, wer mehr will, muss zunächst die Verfassung ändern und der muss das dann hier auch deutlich sagen.

Im vierten Spiegelstrich beschäftigen Sie sich dann mit dem Subsidiaritätsprotokoll. Mit diesem Thema hat sich die Kommission noch gar nicht befasst. Ich aber bin sicher, dass der Senat bei der innerstaatlichen Ausgestaltung der Ziele des Subsidiaritätsprotokolles auf eine angemessene Beteiligung der regionalen Parlamente achten wird. Insofern erweist sich Ihr Antrag als überflüssig.

(Beifall bei der CDU)

Völlig abwegig wird es im letzten Spiegelstrich, wenn Sie, meine Damen und Herren von der GAL, verlangen, dass die Senatsmitglieder in der Kommission dem Europaausschuss berichten mögen. Hier ist der Senat doch bereits tätig geworden. Herr Staatsrat Stuth hat im Europaausschuss am 22. Juni 2004 berichtet und gerade gestern, Herr Sarrazin – Sie waren auch dabei –, hat der Justizsenator dem Europaausschuss den aktuellen Sachstand mitgeteilt. Sie aber tun so, als ob der Senat seiner Verpflichtung zur Unterrichtung des Parlamentes nicht nachkommen wolle und extra hierzu aufgefordert werden müsse.

(Bernd Reinert CDU: So sind die!)

Selten ist ein Antrag so schnell durch die Wirklichkeit gerichtet worden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Herr Klooß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihre Philippika, Herr Sarrazin, hat mir gut gefallen. Das können Sie sich denken.

(Bernd Reinert CDU: Aber inhaltlich war Herr Jäger besser!)

Wenn ich Ihnen trotzdem nicht im Ergebnis folge, hat das nicht damit zu tun, dass ich nun zum Verteidiger von Herrn Dr. Kusch geworden wäre.

Bei Ihrer Jungfernrede allerdings, Herr Dr. Jäger, fand ich, war es nicht nötig, solch einen Kotau zu machen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Meine Damen und Herren, der Antrag der GAL beziehungsweise meines jungen Kollegen Sarrazin ist gut gemeint, enthält auch einen bunten Strauß von interessanten Ideen, ist aber überfrachtet und in dieser Form für uns bedauerlicherweise nicht zustimmungsfähig. Er enthält auch eine Reihe von Punkten, die sich eher an den Bundesgesetzgeber richten. Einige Vorschläge sind auch so komplex, dass man sie nicht mal eben hier durchwinken kann. Mit anderen Worten: Die SPD möchte, dass dieser Antrag – Herr Sarrazin hat einmal von "Skizze" gesprochen – zunächst im Europaausschuss beraten wird und vielleicht ein bisschen später auch andere Ausschüsse beteiligt werden, zum Beispiel der Rechts- oder Verfassungsausschuss.

Der Antrag hat zwei Schwerpunkte. Der erste hat die Zielsetzung,

"die Europatauglichkeit der föderativen Kompetenzordnung zu verbessern".

Ein löbliches Vorhaben auf den ersten Blick. Doch was ist damit gemeint? Es geht hier um die Entwicklung, Darstellung und Durchsetzung der Position Deutschlands in der Europäischen Union auf den verschiedensten Ebenen. Diese Materie ist in Artikel 23 des Grundgesetzes geregelt. Das heißt, jede Veränderung bedarf einer verfassungsändernden Mehrheit im Deutschen Bundestag. Wir haben gestern im Europaausschuss von Senator Kusch die ernüchternde Auskunft erhalten, dass es für tiefer gehende Veränderungen derzeit keine Aussicht auf Erfolg gebe, weder bei der Bundesregierung, noch bei den Fraktionen im Deutschen Bundestag, die sich in dieser Frage selten Partei übergreifend einig sind. Insofern ist der hier vorgelegte Antrag – nehmen Sie es mir bitte nicht übel – etwas treuherzig. In der Sache selbst aber soll Veränderungsbedarf nicht abgestritten werden. Auch insofern ist der Antrag nicht überflüssig, wie Sie gemeint haben, Herr Dr. Jäger.

Ein Sonderthema ist die Frage, inwieweit die Landesregierungen an Beschlüsse ihrer Parlamente gebunden sind. Hier sollten wir erst einmal vor unserer eigenen Haustüre kehren. Regelung oder Nicht-Regelung wären zunächst einmal an der Hamburger Verfassung zu messen oder zu entwickeln. Die Frage geht ja auch weit über

das Gebiet der Europapolitik hinaus. Das kann man nicht mal so eben hier beschließen.

Noch einen Schritt weiter geht der Antrag, soweit er sich mit der Rahmengesetzgebung betreffend europäischer Angelegenheiten befasst. Hier werden weitgehende Forderungen erhoben, die sowohl auf Länder- wie auch auf Bundesebene zum Teil ungeklärt, zum Teil umstritten sind. Auch die Mehrheitsposition der Ministerpräsidenten der Länder, die, wie wir gestern von Senator Kusch gehört haben, vom Ersten Bürgermeister mitgetragen wird, ist in diesem Punkt nicht eindeutig festgelegt. Auch hier lassen Sie uns deshalb bitte etwas behutsamer vorgehen.

Im zweiten Schwerpunkt fordert der Antrag eine stärkere Beteiligung der Bürgerschaft an der Willensbildung und Positionierung des Hamburger Senates in europapolitischen Angelegenheiten. Das ist im Prinzip in der Tat wünschenswert. Auch diese Materie ist allerdings schon gesetzlich geregelt, nämlich in Artikel 31 der Hamburger Verfassung. Die SPD-Fraktion hatte dazu vor zwei Jahren einen Antrag gestellt, der die Rechte der Hamburgischen Bürgerschaft so stärken sollte, wie sie zum Beispiel dem Landtag von Baden-Württemberg und zwei weiteren Bundesländern zustehen. Dieser Antrag wurde damals leider mehrheitlich – von Ihnen nämlich – abgelehnt. Die SPD-Fraktion ist gern bereit, ihre entsprechenden Bemühungen fortzusetzen. Der vorliegende Antrag bleibt allerdings in diesem Punkt hinter den konkreten Vorschlägen von vor zwei Jahren zurück beziehungsweise ist zu unscharf, wenn er Weiteres fordert.

Ich fasse zusammen: Lassen Sie uns den Antrag weiter im Europaausschuss beraten. Das Thema ist es wert. Es muss auch nachdenklich stimmen, dass sich der Senat, wie wir ebenfalls gestern gehört haben, mit diesen Fragen offensichtlich noch nicht befasst hat. Das ist zu wenig und ich denke, wir werden ihn dazu bringen, dass das geändert wird.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort hat jetzt Herr Sarrazin.

Ich habe zwei oder drei kurze Punkte. Ich versuche, jetzt auch langsamer zur reden als gerade vorher.

Zunächst zum zweiten Spiegelstrich: Das sollten Sie noch einmal nachlesen. Das ist auch nicht mein Vorschlag. Ich habe den letztendlich abgeschrieben. Es geht nur um die Bereiche, die bisher doppelt umgesetzt werden. Es wäre eine Chance, Hamburg Arbeitsersparnis zu verschaffen. Darüber sollten Sie vielleicht noch einmal nachdenken.

Ich möchte aber noch einmal ganz deutlich sagen: Wir hatten gestern Herrn Kusch im Ausschuss. Herr Kusch hat uns im Ausschuss gesagt, er halte es nicht für notwendig, sich mit Positionen in der Föderalismuskommission zu beschäftigen, wenn er nicht sehe, dass diese vielleicht eine Zweidrittelmehrheit kriegen würden. Mehr hat er inhaltlich zu seinem Verhalten in der Föderalismuskommission nicht sagen wollen. Da finde ich Ihre Treueschwüre tatsächlich schon – sagen wir einmal: waghalsig. – Danke sehr.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD – Präsident Berndt Röder übernimmt den Vorsitz.)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/791 in der Neufassung an den Europaausschuss zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist abgelehnt.

Ich lasse in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 18/791 in der Neufassung annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mit sehr großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 57 auf, die Drucksache 18/859, Antrag der CDU-Fraktion: Förderung der Verknüpfung von Ganztagsschulen und Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen und -verbänden in Hamburg.

[Antrag der Fraktion der CDU: Förderung der Verknüpfung von Ganztagsschulen und Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen und -verbänden in Hamburg – Drucksache 18/859 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Sportausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Der Abgeordnete Dietrich hat es.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Ärztlichen Untersuchungen zufolge leiden in Deutschland circa 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen an Übergewicht. 60 Prozent weisen Haltungsschäden auf und 40 Prozent haben Koordinationsprobleme. Weitere 25 Prozent leiden an Herz- und Kreislaufschwäche. Hauptursache für diesen recht schlechten Gesundheitszustand unserer deutschen Kinder und Jugendlichen ist vor allem das Bewegungsdefizit, welches stetig wächst, bedingt durch zwangsläufiges Sitzen in der Schule und beim Hausaufgabenmachen, aber natürlich auch die zunehmende Zahl der Stunden vor dem Fernseher oder Computer oder ähnlichen animierenden Unterhaltungsmedien wie Gameboys. Diese Zahlen sind aus meiner Sicht alarmierend hoch und weisen einen negativen Trend auf, sodass wir geeignete Maßnahmen finden müssen, da von einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Kindern und Jugendlichen in unserem Land auszugehen ist. Dies stellt insbesondere vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ein ganz besonderes Problem dar, denen zufolge die Bewegungsfähigkeit auch für die Intelligenzentwicklung und den Hirnaufbau von großer Bedeutung ist.