In unserer Gesellschaft wird die Gewaltanwendung längst als breiter Sockel, als gesellschaftlich relevant angesehen nach dem Motto, das ist eben so und das muss man hinnehmen. Man muss sich aber einmal an die Ursachenbeseitigung machen. Es geht um die Täter, dass wir die zufassen kriegen
und dass die stärker als bisher eingebunden werden. Dazu ist das Wegweisungsgesetz eine gute Grundlage, aber es muss konsequent angewendet werden. Die prügelnden Männer müssen intensiv und konsequent als Gewaltverbrecher behandelt werden. Das sind keine Kavaliersdelikte und jeder prügelnde Mann muss zur Therapie verpflichtet werden. Es wird immer wieder von den Rechten und dem Persönlichkeitsschutz gesprochen, aber die Gewalttäter müssen ganz klar und deutlich aus den Wohnungen heraus, hinein in die Therapie und wenn sie das nicht machen, müssen sie ins Gefängnis oder sonst wo untergebracht werden.
Hierbei können wir ganz neue Wege gehen. Ich habe in der Zeitung gelesen, dass es die Möglichkeit gibt – ich habe vergessen, in welchem Land –, dem Mann ein Armband anzulegen und sobald er sich der Wohnung der Frau näher, piept es. Dann wird die Polizei angerufen und sie steht vor der Haustür, bevor er kommt. Das ist die bessere Lösung.
Man mag mit der Verringerung der Plätze nicht glücklich sein und ich bin es vielleicht auch nicht, aber es ist eine notwendige Sparmaßnahme, denn gerechterweise muss es alle Bevölkerungsgruppen treffen,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Fakt ist, dass der derzeitige Zustand in allen Häusern, wie wir sie noch glücklicherweise in Hamburg haben, sich traurigerweise dadurch auszeichnet, dass sie zu mehr als 100 Prozent ausgelastet sind. Wir reden im Moment von Fällen, die sich traurigerweise schon ereignet haben. Wenn Sie jetzt argumentieren, die Interventionsstelle würde aus mittel- oder langfristiger Sicht dazu führen, dass die Zahlen reduziert werden, frage ich Sie, Frau Senatorin: Wohin sollen jährlich 450 Frauen mit
ihren Kindern gehen, die dann, wenn Sie Ihre geplante Streichung umsetzen, vor verschlossenen Türen stehen werden?
(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD – Vizepräsidentin Bettina Bliebenich übernimmt den Vorsitz.)
Auch Ihre Interpretation und Ihr Verständnis wundern mich ein wenig, Frau Senatorin, weil Sie unüblicherweise bei unserer Ausschusssitzung dabei waren.
Es hat sich in der Expertenanhörung ziemlich deutlich gezeigt, dass alle Experten – selbst Ihre Vertreterin der CDU aus Nordrhein-Westfalen – bestätigt haben, dass die Interventionsstelle immer nur eine ergänzende Leistung erbringen kann, und zwar ergänzend zu dem, was die Frauenhäuser leisten.
Die Vergleiche, die Sie vorhin anbrachten, wir seien in Hamburg fast überversorgt, sind traurig für eine Sozialsenatorin. Manchmal frage ich mich, ob Sie sich als Finanzsenatorin verstehen.
Ich bin der Überzeugung, dass die Schließung des ersten Hauses eine Fortsetzung der frauenfeindlichen Politik ist, die der Senat hier schon seit 2002 betreibt. Wir wissen, es ist schon sehr viel in der Landschaft weggebrochen, beispielsweise Beratungsstellen und sehr viele Einrichtungen mehr. Das heißt, wir haben weder eine vorgehende Beratung noch eine nachgehende Beratung. Selbst die Vertreterinnen und Vertreter, die in der Interventionsstelle arbeiten, mit denen wir natürlich kommunizieren, bestätigen, dass die Interventionsstelle in keiner Weise Frauenhausplätze ersetzten kann. Es gibt sicherlich eine kleine Schnittmenge, wobei wir auch gleichzeitig wissen, dass die Dunkelziffer im Bereich der Gewaltdelikte gegen Frauen weitaus höher ist, als das, was sich momentan traurigerweise in den Frauenhäusern wiederfindet.
Die Schließung des ersten Hauses, meine Damen und Herren, wird nur ein weiterer Schritt zur Zerschlagung der frauenspezifischen Angebote in Hamburg sein. Wir wissen, dass das nicht vertretbar ist in Anbetracht der Tatsache, dass die Gewaltdelikte gegen Frauen steigen.
Ich möchte noch einmal auf den Punkt Migrantinnen zurückkommen. Frauen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung sollen nach Ihren Plänen, Frau Senatorin, kein Recht auf den Schutz in einem Frauenhaus mehr erhalten. Bei den Frauen mit einer Aufenthaltsgestattung handelt es sich um Frauen in einem Asylverfahren. Diese Frauen sind ganz speziell betroffen, weil sie nämlich nach der Flucht, die Sie schon erlebt haben, jetzt auch noch ein zweites Mal fliehen müssen, und zwar dieses Mal vor häuslicher Gewalt. Gerade Frauen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung leben in einer von Perspektivlosigkeit und Mittellosigkeit gekennzeichneten Lebenssituation. Ihr rechtlich unsicherer Status macht sie potenziell eher zu Opfern von Gewalt.
Bis diese Frauen den Weg in ein Frauenhaus finden, haben sie schon massiv Gewalt und Brutalität erdulden müssen, Frau Senatorin, und ihre Kinder direkt oder indirekt auch. Der Aufenthaltsstatus einer von Gewalt betroffenen Frau darf nicht zum Ausgrenzungsmerkmal werden, wenn es um den Schutz von Leib und Seele geht.
Die Begründung, die Sie uns nahe legen, Frau Senatorin, Frauen mit Duldung sollten kein Recht auf den Schutz haben, weil sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ist schlichtweg falsch. Das hat sich in der Expertenanhörung im Sozialausschuss als fadenscheinig herausgestellt, denn die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben nichts mit der Unterbringung in einem Frauenhaus zu tun.
Die Unterbringung in einem Frauenhaus ist in keinem Sozialgesetzbuch irgendwie geregelt. Das hat im Übrigen Ihre Behörde auch als Antwort auf eine Kleine Schriftliche Anfrage, die Nummer 17/3699, selbst ausdrücklich erklärt. Insofern ist Ihre Begründung absurd.
Es hat sich ebenfalls in der Anhörung herausgestellt, dass diese Gruppe der Frauen in Hamburg gerade mal ein Prozent ausmacht. Das heißt, wir reden hier nicht von 44 oder 450 Plätzen im Jahr, sondern wir reden, wenn wir das aufs Jahr hochrechnen, von gerade mal zwei Plätzen. Das ist kein großer Spareffekt, Frau Senatorin.
Aber ich denke, dass bei dieser Frage etwas ganz anderes viel wesentlicher ist, nämlich, dass wir dafür sorgen müssen, dass jeder Mensch in unserer Stadt ein Anrecht auf ein gewaltfreies Leben hat.
Das Recht auf gewaltfreies Leben ist ein grundlegendes Menschenrecht und Menschenrechte sind nicht teilbar. Den Schutz für Leib und Seele eines Menschen am Aufenthaltsstatus festzumachen, ist ein grober vorsätzlicher Verstoß gegen die Menschenrechte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Koop, Sie haben zu diesem Thema Sachlichkeit in der Diskussion eingefordert. Da sind wir völlig Ihrer Meinung, doch ich möchte Sie daran erinnern, dass es die Oppositionsparteien waren, die sich in mehreren Sitzungen des Sozialausschusses bemüht haben, dieses Thema überhaupt auf die Tagesordnung zu bekommen. Sie haben sich mit Händen und Füßen ge
sträubt und immer wieder versucht, eine Anhörung zu verhindern. Es ist absolut falsch, dass, wie es Frau Meyer-Kainer in einer Zeitung in Hamburg veröffentlicht hat, die CDU eine Expertenanhörung eingeleitet hätte. Daher mussten Sie dankenswerterweise auf uns zurückgreifen.
Der Bedarf an Frauenhausplätzen richtet sich nach den Belegungszahlen, was auch eindeutig in der Anhörung von allen Experten ausgedrückt worden ist. Wenn die Frauenhäuser immer wieder zu über 100 Prozent belegt sind, dann brauchen wir diese Plätze. Wer einer Frau unterstellt, dass sie freiwillig und immer wieder gern in ein Frauenhaus geht, der weiß nicht, wovon er spricht.