Welche Gegenleistung erhalten die Stadt Hamburg und ihre Bürgerinnen und Bürger für die Überlassung der Domain hamburg.de zu kommerziellen Zwecken an die Betreibergesellschaft, nachdem die Betreibergesellschaft aus der Verpflichtung entlassen wurde, die "Bürgersäule" mit zu betreiben?
Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst und nach Auskünften von hamburg.de liegt mir hierzu keine Stellungnahme vor.
Hat der Senat Kenntnisse darüber, wie viele Nutzer von Homepages, E-MailAdressen oder Visitenkarten sich aufgrund der Kostenpflicht bereits abgemeldet haben?
Herr Staatsrat, liegen denn schon Zahlen vor, wie viele Leute sich positiv zurückgemeldet haben, dass sie das Konto beibehalten wollen?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Wir bedauern es deshalb nicht, weil wir diese geringen Gebühren in einem breit angelegten, von allen Parteien getragenen Restrukturierungsmodell eingeführt haben.
Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, dass das Parlament dem Grunde nach bereits im Jahre 2002 in einem Unterausschuss über diese Kostenbeteiligung informiert wurde. Ich frage deshalb den Senat, warum die Nutzerinnen und Nutzer von hamburg.de nicht früher über die Einführung dieser Kostenpflicht informiert wurden, sodass sie in der Lage gewesen wären, sich frühzeitig auf diese Umstellung einzustellen?
Der Unterausschuss wurde über den notwendigen Prozess zur Konsolidierung von hamburg.de informiert. Das ist völlig zu trennen von der Frage der Nutzer, denn wir mussten zunächst einmal ein Konzept erarbeiten, wie wir hamburg.de bei den sich andeutenden Verlusten wieder lebensfähig machen.
Viele Nutzerinnen und Nutzer haben angekündigt, ihr hamburg.de-Konto zu kündigen. Wie beurteilt der Senat den damit verbundenen Imageverlust für die Stadt Hamburg, weil E-Mail-Adressen-Nutzerinnen mit hamburg.de auch eine kostenfreie Werbung für die Stadt Hamburg im gesamten Bundesgebiet und international sind?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Auch diese Frage ist natürlich im Rahmen des Restrukturierungsprozesses diskutiert worden. Wir gehen aufgrund der erheblichen Vorteile im Vergleich zu den sehr geringen Gebühren davon aus, dass sich hier keine gravierenden Auswirkungen ergeben werden. Letztlich werden wir natürlich in wenigen Monaten schlauer sein.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Kann der Senat eine Ziffer angeben, von der er ausgeht, dass durch die kostenpflichtige Regelung Einsparungen beziehungsweise Mehreinnahmen eintreten werden?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Die Zahlen sind damals im Unterausschuss IuK genannt worden. Wir haben noch keine Erkenntnisse, in welchem Umfang sie bisher tatsächlich eingetreten sind, weil das Modell ganz neu ist. Aber ich denke, dass wir ein halbes Jahr nach Einführung dieser Gebühren eine valide Datenbasis haben, um eine Abschätzung vornehmen zu können.
Ist das vor dem Hintergrund dessen, was Herr Steffen gerade zur Marketingwirkung der Änderung hamburg.de im E-Mail-Verkehr ausgeführt hat, nicht widersprüchlich, im Haushaltsplan für das Jahr 2005/2006 für die Hamburg Marketing GmbH nach meiner Kenntnis einen Titel von 4,75 Millionen Euro vorzusehen und gleichzeitig die Nutzung der E-Mail-Adresse hamburg.de kostenpflichtig zu machen?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich wies bereits darauf hin, dass hamburg.de ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern ist. Ich denke, die Frage der Marketing
Vielen Dank, Herr Präsident. Bereits im August dieses Jahres entschied die Behörde für Soziales und Familie, die Zuwendung 2004 für das erste Frauenhaus auf eine monatliche statt der für Zuwendungsempfänger üblichen zweimonatlichen Auszahlung der Abschlagszahlung umzustellen. Nun will die Behörde gar nicht mehr zahlen.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Zu Frage Nummer 1: Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung dürfen Auszahlungen für nicht bestandskräftige Bescheide regelmäßig nicht vorgenommen werden. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt Zuwendungen ausgezahlt werden, ist dann im Einzelfall zu entscheiden.
Da im Fall des ersten Hamburger Frauenhauses gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wurde, war dieser nicht bestandskräftig. Es ist in solchen Fällen üblich, Zuwendungen dann monatlich auszuzahlen.