Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Maier hatte eine gute Bemerkung gemacht, die vielleicht erklärt, warum die CDU sich offenbar gegen Lärmschutz richtet. Der Grund könnte dafür sein, dass sie
sonst ihre vielen Lautsprecher in ihrer Fraktion ausstellen müsste. Davon hätte diese Stadt allerdings viel.
Herr Hecht, zu einigen Argumenten, die Sie vorgetragen haben. Sie haben uns vorgeworfen, wir würden uns nicht um die Kosten kümmern, die die Umsetzung der Richtlinie verursacht. Richtig ist, dass die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Kosten verursacht. Richtig ist jedoch auch, dass die Richtlinie umgesetzt werden muss, und richtig ist auch, dass schlichtes Abwarten diese Kosten in keiner Weise irgendwie reduziert. Das ist einfach nicht der Fall. Auch Sie werden diese Richtlinie umsetzen müssen. Sie kommen nicht drum herum.
Nun kann man sich entweder legal verhalten und sie rechtzeitig umsetzen – das wäre unser Vorschlag – oder man kann sich illegal verhalten und sie nicht umsetzen. Das schlägt die CDU vor. Na super, dann haben wir einen rechtsfreien Raum beim Lärmschutz.
Ein weiter Einwand von Ihnen war Paragraph 47 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der sei heute schon ein Superparagraph und die Lärmminderungsplanung könne auch auf dieser Rechtsgrundlage getätigt werden.
Wenn dieser Paragraph 47 a wirklich so super ist, dann frage ich mich allerdings, warum er um Himmels willen nicht angewendet wird. Es gibt nach meiner Kenntnis nicht einen einzigen Lärmminderungsplan in Hamburg und Sie sagen, das sei eine Supervorschrift. Unter einem guten Paragraphen verstehe ich etwas anderes als einen Paragraphen, den man schlicht ignoriert.
Dann haben Sie sich am Schluss noch zu einer sonderbaren Äußerung verstiegen, nämlich dass die Richtlinie an sich überflüssig sei, Lärmschutz praktisch überflüssig sei. Wir könnten im Prinzip auf die Umsetzung verzichten, so habe ich Sie verstanden. Dann muss ich Sie aber auch einmal nach einem Gegenfinanzierungsvorschlag fragen. Wenn man die Umsetzung der Richtlinie ignoriert, dann führt das in aller Regel dazu – der Europäische Gerichtshof hat schon mehrere Exempel statuiert –, dass man zu Strafgeldern verurteilt wird, die um die 100 000 Euro am Tag lauten können.
Das Einzige, was man an Ihrer Rede begrüßen kann, ist, dass wir Klarheit haben, dass Lärmschutz für die CDU offenbar überflüssig ist. Das ist schön zu hören, das bringt tatsächlich Klarheit auch für die Leute, die unter Lärm leiden. Ihr Verhalten ist gerade denjenigen gegenüber, die mit ihren Familien tagtäglich Lärm ausgesetzt sind, die darunter leiden und dabei ihre Gesundheit aufs Spiel setzen – Herr Lieven hat die genauen Zahlen für Hamburg genannt, es sind zehntausende Bürgerinnen und Bürger –, nur noch zynisch.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Schaal hat sich eben gerade entlarvt, als sie sagte, man müsse irgendetwas tun. Genau das ist es, dieser blinde Aktionismus, ohne zu überlegen, was man eigentlich macht.
Wenn Sie sich die Richtlinie genau angeguckt haben – Herrn Maaß traue ich das zu –, werden Sie gesehen haben, dass dort viele Begriffe aufgeführt sind. Ein Beispiel ist der Ballungsraum, der dort gar nicht definiert ist. Wir haben Lärmkarten. Es ist nicht festgelegt, wie die aussehen sollen.
Wir haben Lärmminderungspläne, in denen die Kriterien nicht festgelegt sind. Das Ganze soll dazu dienen, dass man eine europaeinheitliche Vergleichsbasis schafft. Das ist aber mit dieser Richtlinie nicht gegeben, weil diese Festlegungen fehlen. Deswegen ist sie unzweckmäßig in der Umsetzung. Frau Dr. Schaal sprach von Durchsetzung. Es ist wunderschön, wenn man eine Lärmkarte und eine Lärmminderungsplanung hat. Aber die Richtlinie geht in keiner Weise darauf ein, wie die dort gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen sind.
Lärmschutz ist uns ungemein wichtig, der ist bei der CDU in guten Händen und das können Sie mir ruhig glauben. – Danke.
Meine Damen und Herren! Herr Hecht, wenn Sie denn so versessen darauf sind, im Detail zu diskutieren über die Definition von Ballungsräumen, über das, was in Lärmminderungsplänen steht oder über die Datenerhebungen zu diskutieren, warum überweisen Sie den Antrag nicht? In den Ausschuss gehört die Fachdiskussion und nicht ins Plenum.
Am 18. März ist das Thema zum soundsovielten Mal auf der Tagesordnung im Bundesrat. Ich bin gespannt, Herr Hecht, wie sich Hamburg dort verhalten wird. Ich werde das genau verfolgen und bin neugierig, ob sie dort die Richtlinie endlich auf den Weg bringen. – Vielen Dank.
Wer stimmt dem Überweisungsantrag zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 18/1853 annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 14, Drucksache 18/1825 und 18/1826, Berichte des Eingabenausschusses.
Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 53/05 abgegeben hat? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wer stimmt den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer möchte diesen folgen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
haben Sie in einer Neufassung erhalten. Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.