Frau Gundelach hat kürzlich auf einer Tagung zum Lärmschutz und zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie gesprochen. Leider war da von ihr überhaupt nichts zu hören, wie es in Hamburg vorangehen soll, nichts über die Umsetzung der Richtlinie in Hamburg. Ich habe auch eine Schriftliche Kleine Anfrage dazu gestellt. Da sagt man im Wesentlichen: Wir warten ab, bis das Bundesgesetz fertig ist und ansonsten tun wir nichts. Das kann nicht Ihre Antwort sein. Damit meldet sich die Umweltpolitik in Hamburg ab.
Meine Damen und Herren! Unser Antrag heute zeigt deutlich auf, was für eine zügige Umsetzung des Lärmschutzes in Hamburg zu tun ist, wie man einen hohen Standard anlegt, wie man die Bürger beteiligt – eine substanzielle Forderung der Richtlinie – und wie man moderne Methoden einsetzt, um Bürger zu beteiligen, um das zu einem breiten Prozess in Hamburg zu machen. Wir haben gestern auch über digitale Demokratie geredet. Wir schlagen vor, dort das DEMOS-Projekt einzusetzen. Das wäre dort sehr gut angebracht.
Meine Damen und Herren! So macht man Umweltpolitik. Sie machen es nicht. Die Staatsrätin ist leider auch nicht anwesend. Eine Ausschussbefassung lehnen Sie auch ab. Das ist, finde ich, ein besonderes Armutszeugnis. Ich könnte es ja verstehen, wenn Sie sagen, dass wir uns darüber noch mehr Kenntnisse verschaffen müssen, aber dass Sie das nicht im Ausschuss debattieren wollen, ist wirklich ein Armutszeugnis und das macht deutlich, dass die Umweltpolitik bei Ihnen auf dem Abstellgleis ist. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die GAL schafft mit ihrem Antrag eine riesige AB-Maßnahme für die Hamburger Verwaltung.
Wer die Kosten der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen trägt, lassen Sie vollständig offen. Dies ist typisch für Ihre Art, Politik zu machen. Weder Brüssel noch Berlin zahlen für die Folgekosten der Umsetzung der Richtlinie. Es wird eines beträchtlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwandes bedürfen.
So muss die strategische Lärmkartierung finanziert werden. Hier geht es um Millionen Euro und Sie machen keinen Gegenfinanzierungsvorschlag.
Man könnte sogar annehmen, dass Sie dort Arbeit für Ihnen nahestehende Gutachter schaffen. Die Kosten für die Lärmminderungsplanung können noch nicht einmal abgeschätzt werden, da die Vorgaben für die Durchführung der Planung erst mit Festlegung durch eine Rechtsverordnung möglich werden. Insoweit sind die Kosten nicht feststellbar. Trotzdem fordern Sie. Aber auch im Detail bestehen große Probleme.
Mit der Richtlinie soll zwar ein gemeinsames Konzept der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden, dieses Konzept beschränkt sich jedoch im Grunde nur auf die bekannten Bausteine der Lärmminderungsplanung nach Paragraph 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wenn gleichwohl ein höheres Schutzniveau angestrebt wird, ist dies bereits mit den erheblichen Belästigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erreichen. § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz ist bereits heute ein geeignetes Instrument, Lärmschutz effektiv zu gestalten. Bereits jetzt ist im geltenden Recht eine Lärmminimierung in der Fachplanung und eine Lärmkartierung oder Fassung der Lärmbelastung bei einzelnen Lärmquellen möglich.
Meine Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, dass der Senator, der die Ressorts in seiner Behörde vereint, die hier alle drei notwendig sind …
Meine Damen und Herren! Heute haben einige ein Kurzzeitgedächtnis. Das, was für die letzte Debatte galt, gilt jetzt auch hier. Die Rednerin hat ein Recht darauf, zu Wort zu kommen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Ich finde, es ist schon ein Skandal, dass ausgerechnet der Senator, der in seinem Ressort alle die Fachbereiche hat, die für einen wirksamen Lärmschutz notwendig sind, nämlich Umwelt, Verkehr und Stadtentwicklung, hier nicht vertreten ist und noch nicht einmal seine Staatsrätin anwesend ist. Da kann ich nur sagen, dass sein Schnack vom Führerhaus wirklich sehr passend ist. Das Führerhaus ist leer und der Zug steht in der Walachei und bewegt sich nicht.
Meine Damen und Herren! Herr Hecht, Sie werden in Hamburg die EU-Umgebungslärmrichtlinie auch umsetzen müssen, ob es Ihnen passt oder nicht. Es ist zwar richtig, dass wir nach Paragraph 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Vorschrift haben, die auf dem gleichen technischen Niveau ist wie die Umgebungslärmrichtlinie, nur gibt es dabei einen entscheidenden Unterschied: Es ist eine Vorschrift, die zu nichts veranlasst. Es ist niemand gezwungen, sie anzuwenden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie macht endlich Druck, dass im Lärm
schutz etwas geschieht, denn bisher ist es tatsächlich so, dass die verlärmten Gegenden verlärmt sind und dort Menschen leben, die darunter leiden. Weg zieht der, der es sich leisten kann, aber wer es sich nicht leisten kann, muss unter dem Lärm leiden, wird krank und stirbt früher. Darum ist Lärmschutz sozial etwas immens Wichtiges und wer nichts für den Lärmschutz tut, ist unsozial, meine Damen und Herren.
Sie haben sich in der CDU daran beteiligt, dass im Bundesrat der Lärmschutz und die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie weiter verschleppt wird. Man hat es jetzt immerhin schon geschafft, die Inhalte der Umsetzung zu ändern. Allerdings ist die Finanzierung noch offen, aber ich denke, das ist auch keine Frage, denn es ist Sache der Länder. Wir sind zwar hier ein Länderparlament, aber wenn es so ist, muss man das einfach zur Kenntnis nehmen und endlich mal anfangen, hier etwas zu tun.
Strittig ist auch die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmerfassung. Hier sagt die CDU, es sei alles umständlich, bürokratisch und hinderlich. Man wird aber die Öffentlichkeit hier mit einbeziehen müssen, um Einzelinteressen nicht dominieren zu lassen, denn beteiligt sollen vor allen Dingen diejenigen werden, die vom Lärm betroffen sind. Wie man das macht, zeigt uns Hamburgs kleine Schwester Norderstedt. Dort wurden alle Haushalte mit einbezogen. Alle wurden informiert. Wer mehr wissen wollte, konnte mehr Informationen bekommen. Es haben sich immerhin 2 Prozent der Bevölkerung bemüht, tiefgreifendere Informationen zu beschaffen. Was ich bemerkenswert finde, ist, dass von 70 000 Einwohnern in Norderstedt über 100 Leute über ein halbes Jahr in Arbeitsgruppen mitgearbeitet und dort Sacharbeit geleistet haben. Das finde ich nachahmenswert, meine Damen und Herren.
Und – das sollten Sie sich einmal hinter die Ohren schreiben, Herr Hecht – das alles unter einem CDU-Bürgermeister.
In Hamburg hat aber die CDU Angst davor, dass sich die Leute einmischen und mitreden. Darum sind sie auch so vehement gegen die Weiterführung der Volksgesetzgebung. Wir leben aber nicht mehr im Feudalstaat, meine Damen und Herren, sondern in einer modernen Demokratie, in der sich die Leute selbst einbringen wollen.
Es ist in der Tat richtig, dass Lärmschutz eine teure Angelegenheit ist, aber Norderstedt schafft es auch, dass Haushaltsmittel dafür aufgewandt werden. Das geht natürlich nicht alles auf einmal, sondern immer peu à peu.
Man muss allerdings auch sagen, dass Norderstedt Geld bekommt, weil diese vorzeitige Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie dort in einem Modellprojekt der Metropolregion durchgeführt wird.
Das ist etwas, was dann auch mit unserem Geld gefördert wird, denn Norderstedt bekommt Geld aus dem Förderfonds Nord, in den auch Hamburg einzahlt. Meine Damen und Herren, es ist doch nicht zu vertreten und irgendwie absurd, dass wir die Umsetzung der Richtlinie in Norderstedt fördern, es aber den Hamburgern und Hamburgerinnen nicht gönnen, dass sie ruhig leben können.
Die Staatsrätin Gundelach hat vor ungefähr 14 Tagen auf der Fachtagung zur Umgebungslärmrichtlinie gesagt, dass es in Hamburg keine einschränkenden verkehrslenkenden Maßnahmen geben werde, schließlich lebten wir in einem Staat, wo freie Fahrt für freie Bürger gelte. Aber, meine Damen und Herren, das ist ein Spruch, den noch nicht einmal der ADAC vor sich herträgt.
Die Staatsrätin hat gesagt, dass sie sich darauf verlassen wolle, was die Industrie an Innovation am Fahrzeug bringe. Es ist richtig, Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Aber selbst wenn die Industrie jetzt Fahrzeuge auf den Markt bringt, die leise sind, wird sich das auf den Straßen überhaupt nicht auswirken, denn es dauert natürlich sehr lange, ehe die lauten Kisten alle verschwunden sind. Darum wird auch Hamburg an Lärmbrennpunkten in passiven Lärmschutz oder auch in verkehrslenkende und verkehrsmindernde Maßnahmen investieren müssen. Was dann im Einzelnen vor Ort passiert, muss mit den Betroffenen zusammen entschieden werden. Man darf in dem Zusammenhang natürlich nicht vergessen, Lärmminderungsmaßnamen gleich mit Luftreinhaltemaßnahmen zu verbinden, denn das eine kann für das andere kontraproduktiv sein.
Um es ergänzend zu sagen, es geht nicht nur um Verkehrslärm, sondern auch um Gewerbelärm, um Industrielärm, um Hafenlärm, um Schienenlärm und um Fluglärm, für die jetzt auch in Hamburg erst einmal die Daten erhoben werden müssen. Herr Lieven hat das gesagt. Ich denke, die Verwaltung arbeitet schon kräftig daran, darum brauchen Sie sich gar nicht so zu sträuben.
Der eigentliche Lärmschutz soll bis 2008 fertig sein. Die Zeit ist zwar knapp, aber dieses Datum, meine Damen und Herren, ist ausgesprochen günstig, denn im Februar 2008 wird Hamburg wählen. Wenn die Lärmbetroffenen erst einmal erfahren, dass die CDU sich gegen den Lärmschutz ausspricht, dann werden sie Ihnen bei der Wahl zu Recht eine Quittung zukommen lassen.
Das ist wohl auch der Grund dafür, dass Sie keine Lust haben, im Ausschuss den GAL-Antrag zu beraten, weil Sie nicht wollen, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass Sie dagegen sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Maier hatte eine gute Bemerkung gemacht, die vielleicht erklärt, warum die CDU sich offenbar gegen Lärmschutz richtet. Der Grund könnte dafür sein, dass sie