diesem Thema und dem Opferschutz auseinander setzen, wie die GAL-Fraktion es getan hat, ist es kein Tabuthema. Für die Gesellschaft ist es umso wichtiger, dass dieses wichtige und komplexe Thema politisch zur Sprache gebracht wird. Ihre Initiative ist dahin gehend richtig. Aber umso mehr bedauere ich es und möchte mich meinem Vorredner anschließen, dass Sie es darauf reduzieren, die Kinder und Jugendlichen in dem Hauptteil Ihres Antrags zu kriminalisieren. Sie reduzieren Ihren Antrag auf schlichte zwei Spiegelstriche.
Dabei ist Ihr Antrag auch noch schädlich, Frau Strasburger, denn er beinhaltet einen wesentlichen Aspekt, dem wir so nicht zustimmen können, zum Beispiel die Frage des Datenschutzes.
Stellen Sie sich bitte vor, Sie richten ein Modellprojekt ein, wonach Täter und Opfer sexueller Übergriffe in allen Einrichtungen, die damit zutun haben, erfasst und registriert werden. Es kann nicht angehen, dass beispielsweise – unter Ausschluss des Datenschutzes – Opfer und Täter in der Schule registriert werden. Das ist weder im Interesse des Opfers noch im Interesse des Täters, denn, wie Sie gerade richtig feststellten, haben Täter und Opfer oft gleiche Strukturen. Es geht nicht nur darum, auf der einen Seite die Opfer zu sehen. Wir müssen auf der anderen Seite auch die Täter sehen und beiden muss natürlich geholfen werden.
Meine Damen und Herren, Sie reduzieren den Antrag auf zwei Spiegelstriche und fordern ein Modellprojekt, ohne vorher genau die Tatsachen zu kennen. Darum kann ich es nicht nachvollziehen, warum Sie sich unserem Zusatzantrag verweigern. In unserem Antrag dienen drei bis vier Punkte der Informationsbeschaffung. Wir haben eine hervorragende Gewaltpräventionsstelle an der BBS. Es wäre sinnvoll, wenn wir den Herrn in unserem Ausschuss einmal zu Wort kommen lassen. Wenn wir diese Informationen sammeln würden und daraus eine gute Maßnahme stricken, wäre das im Sinne der Jugendpolitik.
Es ist außerordentlich wichtig, zur wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder eine Gesamtstrategie zu entwickeln. Die Gesamtstrategie können wir nicht entwickeln, indem wir ein Modellprojekt machen, es muss eingebettet sein in einen Katalog von Maßnahmen. Dieses Modellprojekt ist im Prinzip nichts Neues, es beruht auf einer Initiative der rotgrünen Bundesregierung, die es im Jahre 2004 – eingebettet in einen kompletten Maßnahmenkatalog – gefordert hatte. Wenn Sie den Antrag einsehen möchten, er besteht aus insgesamt 18 Unterpunkten. Nur das Modellprojekt ist ein Unterpunkt. Wir haben einige Ideen aufgegriffen und in unserem Zusatzantrag untergebracht. Ihr Verhalten ist natürlich verständlich, der Antrag kommt von der Opposition. Die Opposition in der Bundesregierung hat auch keinen Gefallen daran gefunden, aber, ich denke, Sie sollten es besser machen. Sie sollten sich einen Ruck geben und sagen, nur gemeinsam können wir das hinkriegen.
Lassen Sie mich noch auf einen Punkt zu sprechen kommen: Sie haben in Ihrer Rede deutlich herausgestellt, wie wichtig präventive Hilfe und Angebote vor Ort sind.
Frau Strasburger, erklären Sie mir einmal, warum Sie dort über 10 Prozent gekürzt haben. Das widerspricht Ihrer Aussage, wie wichtig diese Einrichtungen vor Ort sind. Sie schaffen etwas Neues, nehmen den gestandenen Trägern, die auf diesem Gebiet hervorragende Arbeit leisten, die Finanzen weg. Ich habe mich genauso wie Herr Schulz mit den Trägern unterhalten und die haben mir bestätigt, dass sie daraufhin ihr Angebot stark reduzieren mussten. Beratungsgespräche können zum Teil nicht mehr stattfinden. Das ist absolut kontraproduktiv.
Wenn Sie meinen, Frau Strasburger, dass das so nicht stimmt, dann würde ich mich erst recht darüber freuen, wenn wir das Thema im Jugendausschuss unter Anwesenheit dieser Träger diskutieren. Dann werden die Ihnen bestätigen, dass diese Kürzungen so vorgenommen worden sind, aber vielleicht bekommen wir auch ein anderes Ergebnis.
Es ist allemal sinnvoll, zur Umsetzung dieses wichtigen komplexen Themas, einen Gesamtkatalog zu finden und nicht Ihren Antrag in der Form zu beschließen, dass es schädlich ist, was den Datenschutz angeht. Sie verlangen von der Behörde, dass über die Schule und über alle Einrichtungen, die Sie hier aufzählen, geschützte Daten öffentlich weitergegeben werden. Das darf nicht sein.
Diagnostik, Behandlungen und Therapie befinden sich viel besser eingebunden in einem Gesamtmaßnahmenkatalog, zu dem wir auch die Jugendpsychiatrie holen.
Ich möchte noch auf einen letzten Punkt zu sprechen kommen. Wir hatten in der Jugendausschusssitzung das Thema der seelisch belasteten Jugendlichen. Auch in dem Bereich ist gekürzt worden. Wir haben in Hamburg zu wenig Jugendpsychologen. Es wäre gut, wenn wir unsere gemeinsame Ausschusssitzung mit dem Gesundheitsausschuss nützen würden, über das Thema der Versorgung mit Jugendpsychiatern zu sprechen. Es fehlen ausgebildete Jugendpsychiater, die auch die Chance haben, sich in Hamburg niederzulassen, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben.
Ganz so einfach, Frau Strasburger, wie Sie das hier dargestellt haben, ist es nicht. Das Thema ist komplexer,
es besteht nicht nur aus zwei Spiegelstrichen und dann haben wir das Modellprojekt und alles ist erledigt. Leider nicht. Ich hoffe, die CDU erlaubt sich, ein so komplexes Thema an den Ausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schulz, liebe Kollegin Blömeke, sexuelle Gewalt unter Kindern und Jugendlichen ist ein Thema – ich denke, das hat Frau Strasburger sehr, sehr deutlich gemacht –, das uns alle bewegt und wo es sehr viele Gemeinsamkeiten zwischen unseren Fraktionen gibt. Deswegen sollten wir dieses Thema so bearbeiten, dass es für die Betroffenen hilfreich ist. Das heißt aus Sicht der CDU-Fraktion, dass wir Beschlüsse fassen müssen, dass wir agieren und nicht nur diskutieren wollen. Deswegen werden wir den CDU-Antrag heute beschließen und nicht an den Ausschuss überweisen, weil wir handeln und etwas für diese Kinder und Jugendlichen tun wollen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Opposition! Gerade wir Jugendpolitiker – das weiß der Kollege Schulz, das weiß die Kollegin Blömeke – diskutieren oft über solche Themen. Es ist nicht so, Kollege Schulz, wie Sie eben dargestellt haben, dass wir im Jugendausschuss immer nur Themen haben, wie Sie sie eben zitiert haben.
Wir haben uns mit Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich schon sehr, sehr häufig beschäftigt und die CDUFraktion verweigert sich keiner Diskussion zu diesem Thema.
Hören Sie bitte zu. Ich möchte nicht über dieses Thema streiten, weil es keinen Grund zum Streit gibt.
Ich glaube, dass dieser Antrag ein guter Anfang und eine gute Hilfe ist. Das hat Frau Strasburger deutlich gemacht, ich sehe Ihre Bedenken, Frau Blömeke, nicht ganz so, was den Datenschutz angeht. Wir können gerne im Ausschuss diskutieren. Dafür brauchen wir aber keine Überweisung. Die CDU-Fraktion hat sich im Jugendausschuss nie einer Selbstbefassung zu einem solchen Thema verweigert.
(Beifall bei der CDU – Antje Möller GAL: Wir müs- sen doch die Arbeit nicht selbst beschaffen, wenn es zwei Anträge gibt!)
Ich kann für die CDU-Fraktion sagen, dass wir uns mit diesem Thema gerne beschäftigen, wenn es gewünscht ist. Wir stehen mit Trägern in Gesprächen genauso wie Sie. Wir haben als CDU-Fraktion in diesem Bereich, Frau Möller, auch sehr viele Initiativen entwickelt. Es ist bestimmt keine Überraschung, dass auch dieses Mal aus der CDU-Fraktion diese Initiative kommt. Insofern arbeiten Sie mit uns gemeinsam an dem Thema, damit es eine Verbesserung in der Situation selber gibt. Wir verweigern uns keiner Diskussion im Ausschuss. Der Antrag muss aber heute beschlossen werden, damit zumindest ein guter Anfang gemacht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Hesse, wenn das wirklich nur ein formales Problem ist, dann können wir das wirklich ganz leicht lösen. Es spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen, dass die CDU ihren Antrag zur Abstimmung stellt. Wir werden dem Antrag übrigens zustimmen und ihn nachträglich an den Ausschuss überweisen. Das ist geübte Praxis, häufig genug gemacht.
Wer sich wirklich mit dem GAL-Antrag befassen will, der immerhin 14 Punkte umfasst, ohne ihm in allen 14 Punkten zustimmen zu wollen, der kann den GAL-Antrag ohne Beschlussfassung an den Ausschuss überweisen. Das ist überhaupt kein Problem. Machen wir uns nichts vor, der GAL-Antrag ist die eigentliche Grundlage und vom Umfang und von der Thematik her ist der CDU-Antrag eher der Zusatzantrag; aber wer zuerst kommt, der heißt eben Antrag und der andere ist der Zusatzantrag. Der Schatten, über den Sie springen müssen, der ist wirklich nicht hoch. Nun machen Sie es auch. Die Kinder und Jugendlichen brauchen das.
Herr Kollege Hesse, eine lächerlichere Begründung als Ihre, warum ein Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen werden kann, habe ich wirklich noch nie gehört.
(Lars Dietrich CDU: Warum machen Sie jetzt alles kaputt! Das ist dumm. Hören Sie auf zu reden! – Zuruf von der CDU: Schwachsinn!)
Das Wort "Schwachsinn" wollen wir hier jetzt ausklammern. Es geht schlicht und ergreifend um die Thematik. Sie ist ernst genug, sie ist komplex. Es ist gerade so, als hätte Herr Hesse dargestellt, dass wir im Ausschuss oft zu lange debattieren.
Sie haben alle sehr viel dazu zu sagen. Ich freue mich darüber. Es gibt oft genug Jugendthemen, die die CDU nicht interessiert, aber dieses Thema interessiert sie. Das finde ich gut. Stellen Sie gern Ihre Zwischenfrage. Wir können auch gerne privat weiterreden, dann kommen wir vielleicht weiter.
Zurück zur Sache. Wir haben einen Antrag und wie bei vielen Anträgen ist es der normale und übliche Weg, dass der Fachausschuss das richtige Gremium dafür ist, die Anträge zu besprechen. Wir wollen uns auch nicht tot diskutieren und tot debattieren.