Dann heißt es, das Gesetz solle 2008 auslaufen. Das Gesetz soll 2008 leise auslaufen und Sie hoffen, dass sich niemand mehr daran erinnert und das bemerkt. Aber das, Frau Ahrons, werden wir Ihnen hier nicht durchgehen lassen.
Es kann doch nicht sein, dass sich schon heute auf Baustellen, an denen öffentliche Unternehmen in dieser Stadt
beteiligt sind, nicht an gesetzliche Vorschriften gehalten wird. Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise auf der Messebaustelle 35 deutsche Bauarbeiter entlassen werden, anscheinend mit Billigung des Bauträgers, weil man wegen der erhöhten Kosten sonst nicht mit den Baukosten hinkommen würde, und dafür 35 türkische Kontingentarbeiter eingestellt werden, die zum gesetzlichen Mindestlohn arbeiten, der immerhin 5 Euro geringer ist. Und wenn Sie dann mal mit der Gewerkschaft sprechen und sich die Praxis auf den Baustellen angucken, dann werden Sie Folgendes feststellen: Da werden Verträge für 120 Stunden unterschrieben, aber die Mitarbeiter müssen 220 Stunden ableisten, das wird nicht kontrolliert. Ein Teil der Löhne wird über Polen umgeleitet und geht an bestimmte Unternehmen zurück. Das ist die Realität auf den Baustellen und Sie wollen die Schutzgesetze für die Hamburger Bauwirtschaft und die Bauarbeiter unter diesen Voraussetzungen entschärfen und ändern; das machen wir nicht mit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ahrons, es ist immer ein bisschen schwierig, wenn man sich aus dem Fenster lehnt und behauptet, andere hätten nicht genug recherchiert, und dann passiert einem das selber.
Es gab tatsächlich zwei Gesetzentwürfe: einen im Januar 2004 von der GAL und den anderen von der Partei Rechtsstaatlicher Offensive. Beide waren insoweit gleichzeitig Urheber dieser Idee, zumindest im parlamentarischen Raum. Sicherlich haben beide Fraktionen sich das auch nicht ausgedacht, sondern haben damit die Forderung aufgenommen, die von wichtigen Organisationen in dem Bereich – ich nenne insbesondere Transparency International, eine internationale Organisation, die sich gegen Korruption massiv einsetzt – erhoben wurden.
Beide Fraktionen haben das parallel zueinander aufgenommen und haben sich dann zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammen mit der SPD zusammengerauft. Die – damals ja nicht mehr so richtig – Schill-Partei hat dann noch darauf bestanden, dass sie oben auf dem Gesetzentwurf steht. Das hat uns wenig ausgemacht.
Die CDU war gegen dieses Gesetz und hat es auch in seiner Umsetzung sabotiert. Jetzt wollen Sie dieses Gesetz als Artikel 13 b – hinten versteckt in einem anderen Gesetz – ganz schnell abschaffen. Das ist nicht in Ordnung. Wir lassen Ihnen diese Haltung nicht durchgehen, dass Sie sagen, ach, Korruption, da muss man doch nicht so genau hingucken. Wir brauchen dieses Korruptionsregister, es ist das richtige Mittel.
Noch ein Wort zur Rückwirkungsklausel. Was Sie behauptet haben, ist rechtlich nicht haltbar, denn was hier stattfindet, ist nichts anderes als das, was in vielen Gesetzen – Sie haben das Stichwort erwähnt – prinzipiell als Zuverlässigkeitsprüfung stattfindet, nur dass das systematischer ist. Niemand käme auf die Idee, bei einem Gesetz, das neu eingeführt wird – beispielsweise zu einer neuen Technologie, etwa zur Biotechnologie –, zu sagen, Umstände, die es vor fünf oder zehn Jahren gab, seien
Das Gesetz sieht klar vor, dass Straftatbestände, wenn sie erfüllt sind, wenn eine Verurteilung vorliegt, aufgenommen und nach fünf Jahren gelöscht werden. Da gibt es eine klare Frist. Insoweit hätten tatsächlich all die Straftaten aufgenommen werden müssen, die in den zurückliegenden fünf Jahren geschehen und aufgrund derer Verurteilungen oder ähnliche Rechtsfolgen eingetreten sind.
Noch ein Punkt, bei dem Sie nicht genau hingeguckt haben. Es handelt sich um die Große Anfrage der SPDFraktion zum Thema Wirtschaftskriminalität. Darin stehen die Zahlen und Sie haben behauptet, die von mir genannten Zahlen würden nicht nach privatem und öffentlichen Bereich differenzieren. Die Mühe hat sich die SPD gemacht. Sie hat nachgefragt. Es sind bestimmte Straftatbestände, vom Senat zusammengefasst unter den Paragraphen 331 fortfolgende Strafgesetzbuch, das ist die Bestechung im öffentlichen Bereich, und da sind es die erwähnten 49 Verurteilungen im Jahre 2002 und zwölf im Jahre 2003. Die anderen Zahlen liegen auch vor. In 2002 gab es eine Verurteilung im privaten Bereich und keine in 2003. Hier wird also sehr wohl differenziert. Sie können nicht sagen, dass es keinerlei Korruption gegeben hätte, was Sie gestern bei unserem schönen Streitgespräch bei Herrn Schalthoff behauptet haben.
Es gibt einen zentralen Punkt, warum wir dieses Gesetz brauchen. Wir brauchen einerseits eine gesetzliche Regelung.
Rotgrün hat sich für eine solche bundesgesetzliche Regelung eingesetzt und die CDU hat diese Regelung im Bundesrat – wie viele andere Dinge, die sinnvoll gewesen wären – blockiert. Jetzt sagt sie, prinzipiell sei sie bereit zu manch einer Reform – diese Erklärungen sind wohlfeil und die werden wir auch bei vielen anderen Gesetzesvorhaben finden –, aber wenn es zum Schwur kommt, dann sagt die CDU, nein, mit dem Problem lassen wir die Regierung doch alleine.
Wenn Sie diese Regelung auf Bundesebene tatsächlich wollen, dann tun Sie etwas dafür, aber entscheidend ist, dass wir so lange ein Korruptionsregister haben, bis es diese Regelung gibt.
Der entscheidende Punkt, wofür wir dieses Gesetz brauchen, ist Folgendes: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung und keine Regelung, die nur durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen ist. Wir brauchen eine Regelung, wie sie das Korruptionsregister vorsieht, dass all solche Umstände, all solche Verurteilungen tatsächlich pflichtgemäß zu melden sind. Wir brauchen eine Verpflichtung, wie sie im Gesetz steht, bei allen Vergaben hineinzugucken.
Was ganz zentral ist, wir brauchen die Rechtsfolge, dass nicht nur ein Unternehmer belangt wird, der persönlich Bestechung vornimmt oder es persönlich veranlasst hat, sondern dass auch ein Unternehmen auf absehbare Zeit von der Vergabe ausgeschlossen wird, dessen Mitarbeiter in der unteren Hierarchie Bestechungsversuche vor
Nur so, das sagt Ihnen Transparency International eindeutig, können Sie verhindern, dass die Verantwortung auf untere Mitarbeiter abgeschoben wird. Wenn Sie die Korruptionsbekämpfung wirklich ernst meinen würden, dann würden Sie dieses Gesetz jetzt nicht abschaffen.
Bevor ich Senator Dr. Peiner das Wort gebe, weise ich darauf hin, dass es sich lohnt, noch Platz zu nehmen. Die Rednerliste ist noch lang, meine Herren Abgeordneten. – Senator Dr. Peiner.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist in der Tat – Herr Kollege Kusch hat das vorhin auch schon festgestellt – Wahlkampf und in Zeiten des Wahlkampfes darf man nicht jedes Wort der Opposition auf die Goldwaage legen.
Deswegen nehme ich das, was Sie in den letzten Tagen erklärt haben, alles nicht so ernst: "Die Union verhindert bundeseinheitliche Regelung", "Korruptionsbekämpfung für Hamburger Senat kein Thema mehr", "Senat verzichtet auf Korruptionsbekämpfung", "Für die CDU scheint Bestechung Ausdruck von unternehmerischer Initiative zu sein". Was Sie da erzählt haben, ist unwahr und es ist auch unanständig. Aber ich trage Ihnen das nicht nach, weil Wahlkampf ist.
Wenn er hier wegen des Korruptionsgesetzes den Untergang der Bauwirtschaft beschreibt, dann sollte er wissen, dass dieses nicht nur mit der Bauwirtschaft und der Handwerkskammer abgesprochen ist, sondern auch mit allen betroffenen Verbänden.
Die teilen Ihre Untergangsstimmung überhaupt nicht. Das ist auch richtig, wie man dort vorgehen soll.
Also, meine Damen und Herren, bleiben Sie ehrlich, bleiben Sie bei der Sache und kümmern Sie sich um die Probleme und die Sachthemen.
Es gibt in diesem Komplex drei Themen. Einmal geht es um die Frage des Gesetzes insgesamt und seine Befristung. Seine Befristung ist deswegen vernünftig – das haben wir ausführlich mit den Kammern besprochen und haben auch die Unterstützung der Handwerkskammer –, weil man ein solches Gesetz nach einer gewissen Zeit evaluieren muss. Das Vernünftigste ist dann zu sagen, wir nehmen uns einen Zeitraum von drei Jahren, um danach zu evaluieren, wie die tatsächliche Praxis ist, weil wir alle heute noch nicht wissen, wie sich die Situation in
den nächsten drei Jahren insgesamt entwickelt. Deswegen scheint mir das zu diesem Zeitpunkt auch eine belastbare Datenbasis zu sein. Ich kann nur wiederholen: Diesem hat sich auch die Handelskammer angeschlossen.
Das Zweite ist die Bindung der öffentlichen Unternehmen. Auch hier haben wir gesagt, die öffentlichen Unternehmen können wir natürlich nicht so einbeziehen wie die öffentliche Hand. Es sind Aktiengesellschaften, es sind Gesellschaften in eigener Verantwortung. Ich weiß, es fällt Ihnen schwer, das zu akzeptieren, aber wenn man Gesellschaften in der Form einer Aktiengesellschaft schafft, dann sind das Aktiengesellschaften. Die kann man in der Form nicht reglementieren. Aber wir haben gesagt, sehr wohl behalten wir die öffentlichen Unternehmen im Auge, indem wir anbieten, dass innerhalb des Ausschusses für öffentliche Unternehmen diese Unternehmen in vertraulichen Sitzungen über ihre Vergabepraxis berichten, sodass das Parlament jederzeit die Möglichkeit hat, hier auf diese Dinge dementsprechend einzugreifen. Es ist auch eine praxisnahe Regelung, dass wir uns die öffentlichen Unternehmen gesondert angucken. Vorsitzender des Ausschusses für öffentliche Unternehmen ist Herr Kerstan. Ich hoffe, dass er diese Chance nutzt als Abgeordneter, dementsprechend die Fragen zu stellen.
Das Dritte ist das Thema des Korruptionsregisters. Frau Ahrons hat sehr gut und sehr sachlich die Dinge dargestellt. Hamburg ist natürlich mit allen Mitteln für die Korruptionsbekämpfung. Wir haben das gerade noch einmal mit dem Aufbau unserer Sondertruppe zum Umsatzsteuergesetz deutlich gemacht. Hier sind wir führend im Bund, hier sind wir führend unter anderen Ländern, hier leiten wir die entsprechenden Maßnahmen ein.
Aber man muss natürlich auch sehen, dass ein Gesetz, in dem wir nur eine Insellösung bieten, schlicht nicht praktikabel ist. Wir haben schon damals darauf hingewiesen. Es ist verwunderlich gewesen, als Sie im Frühjahr 2004 in einer Nacht- und Nebelaktion gemeinsam mit Herrn Schill,
gemeinsam mit der SPD und gemeinsam mit den Grünen ein Gesetz gemacht haben, das handwerklich unsauber ist.
Es lässt mich auch nachdenklich werden, mit wem Sie bereit sind, zusammenzugehen, wenn Sie nur eine Mehrheit zusammen bekommen.
(Beifall bei der CDU – Ingo Egloff SPD: Das ist eine Unverschämtheit! – Lachen bei der SPD und Zurufe von der GAL: Das ist peinlich!)