Frau Möller, Ihr Ziel ist absolut richtig, Ihre Wahrnehmung ist nicht ganz richtig, weil wir tatsächlich ein Teil dieses Informationsgewitters sind,
das versucht, in die Stadt und auf die Medien einzuwirken, um genau diese Botschaften zu verbreiten. Sie wissen, dass wir die Parole ausgegeben haben: Hände weg von toten Vögeln, keine private Entsorgung, keine private Behandlung erkrankter oder scheinbar kranker Tiere. Dem Reflex, einen Vogel, der da hockt und nicht mehr kann, in den Arm zu nehmen und zu streicheln, sollte man widerstehen und das ist auch der eindringliche Appell an alle Beteiligten in der Stadt. Wir haben dazu gestern neben der täglichen Presseinformation eine sehr ausführliche und auch sehr gut besuchte Pressekonferenz gegeben. Was die konkreten Informationen angeht, werden wir morgen überlegen, ob diese generelle Warnung, die wir ausgegeben haben, auch noch dem Stand der Dinge entspricht. Ich habe – das muss ich einmal sagen – ein bisschen den Eindruck, dass in der Großstadt natürliche Zusammenhänge manchmal wieder betont werden müssen. Das heißt, die Überschrift "Jetzt tote Vögel auch in Hamburg – Vogelgrippe" suggeriert natürlich, dass wir auch sonst ein Bestattungswesen für Vögel hätten und insofern tote Vögel nicht irgendwo rumliegen würden. Der Fakt ist natürlich ein anderer. Es gibt eine sehr differenzierte Risikolage, vor dessen Hintergrund wir bisher aber diese generalpräventive Botschaft ausgegeben haben. Aber wir beraten mit den Experten, ob auch ein anderer Umgang mit dieser Warnung, zum Beispiel im Hinblick auf Singvögel oder andere, möglich ist. Diese Dinge sind im Fluss und wir werden darüber auch die Öffentlichkeit laufend informieren.
Das schwankt, je nach Saison, aber wir müssen damit rechnen, dass wir zwischen 200 und 2000 Grippetoten in einer normalen Influenzagrippesaison in Hamburg haben. Ich bin Ihnen für diese Frage auch vor dem Hintergrund dankbar, dass diese Themen, so wie sie diskutiert werden, dazu neigen, nur singulär gesehen zu werden und die übrigen Lebensrisiken auszuschließen. Ich muss auch hier noch einmal sagen, dass Unachtsamkeit im Verkehr für Kinder nach wie vor ein nachgewiesenes schweres Risiko darstellt und im Vergleich zum Risiko, einen Vogel zu füttern, mit Vogelkot in Berührung zu kommen oder mit einem toten Vogel in Berührung zu kommen, ein deutlich höheres ist. Hier gibt es eine Empfehlung: Kein Grund zur Panik. Wer mit solchen Dingen in Kontakt gekommen ist, sollte sich die Hände waschen. Das gilt übrigens immer, weil es auch andere Keime gibt.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Auf der Unionsministerkonferenz Anfang Februar ist der Vorschlag nach verpflichtenden Staatsbürgerschaftskursen für Einbürgerungsbewerber laut geworden, obwohl die
Bewerberinnen bereits jetzt ein Bekenntnis zur Verfassung ablegen, ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen und einen Fragebogen ausfüllen müssen, der ihre Einbürgerungswilligkeit überprüft und zusätzlich bei jedem Einbürgerungsverfahren eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz erfolgt.
Wie steht der Senat, die zuständige Fachbehörde, zu dem Kompromiss der Unionsministerkonferenz in Koblenz, dass die Einbürgerungsverfahren künftig bundesweit vereinheitlicht werden sollen?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Der Senat hat sich hiermit bisher noch nicht befasst. Die zuständige Behörde ist der Auffassung, dass bundesweit einheitliche Einbürgerungsverfahren sinnvoll sind.
Hat sich der Senat auch nicht damit befasst, ein ähnliches Konzept dieser Staatsbürgerkurse hier in Hamburg einzuführen? Ist darüber nicht diskutiert worden?
Bereits jetzt, Herr Staatsrat, haben wir nach dem Zuwanderungsgesetz die Möglichkeit, Orientierungskurse für diese Menschen anzubieten. Worin wird denn der Unterschied zwischen diesen Orientierungskursen und den in der Diskussion geführten Staatsbürgerkursen sein?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die BfI ist der Auffassung, dass das im Einbürgerungsverfahren geforderte Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nur möglich ist, wenn diese freiheitlich demokratische Grundordnung zumindest in den Grundzügen auch bekannt ist. Daher halten wir die Einführung der Staatsbürgerkurse für sinnvoll. Insofern ist das die Antwort auf Ihre Frage.
Trotzdem würden mit diesem Instrument, das Sie für sinnvoll halten, die Hürden erhöht werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, war das auch nicht wirklich die Antwort darauf, was denn daran zusätzlich sein soll zu den Kursen, die es bisher gegeben hat. Meine Frage: Was wird in diesen Staatsbürgerkursen zusätzlich sein zu den Kursen, die es bisher schon gibt und warum nimmt der Senat damit ein erschwertes Verfahren in Kauf?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Es sind zunächst einmal zwei Dinge zu unterscheiden: Die eine Frage ist die der Einbürgerung und darüber reden wir jetzt. Eine andere Frage ist die der Integrationskurse. Wir sind in der Tat der Auffassung, dass schon bei der Frage der Einbürgerung die Einführung dieser Kurse sinnvoll ist.
Ihre zweite Frage, wo ein inhaltlicher Unterschied liegt, darf ich so beantworten, dass das im Einzelnen noch offen ist. Der erste Unterschied liegt darin, dass wir sagen, bei der Einbürgerung ist solch ein Kursus sinnvoll. Wie der dann im Einzelnen ausgestaltet werden soll, müssen die weiteren Überlegungen zeigen. In diese Überlegungen – insofern gebe ich Ihnen Recht – ist selbstverständlich auch der Inhalt des Kurses einzubeziehen, den es bereits bei den Integrationsmaßnahmen gibt.
Frau Abgeordnete, Sie hatten bereits zwei Nachfragen. Sie können Ihre zweite Frage, die Sie eingereicht haben, noch stellen. Aber Ihre zwei Nachfragen sind erschöpft.
Herr Staatsrat, wie stellt sich eigentlich aktuell die Bedingung für Einbürgerungswillige in Hamburg dar, die den Wunsch auf Einbürgerung hier kundtun?
Sie haben vorhin gesagt, dass die Staatsbürgerkurse bereits jetzt bei den Einbürgerungen berücksichtigt werden. Ich frage Sie, welche Bedingungen Einbürgerungswillige hier in Hamburg noch erfüllen müssen, damit sie eingebürgert werden können?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Da diese Frage nicht unmittelbar aus der eingereichten Frage ersichtlich ist, habe ich jetzt detailliert alle Voraussetzungen nicht vorliegen. Das könnte man nachreichen.
Als Überblick ist zu sagen, dass eine gewisse Dauer des Aufenthaltes, der wirtschaftlichen Sicherung und die Angabe des Bekenntnisses zur Verfassung sowie Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen. Das sind im Prinzip die wesentlichen Elemente.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf, Drucksache 18/3700: Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2004.
[Der Präsident des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg: Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2004 – Drucksache 18/3700 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Haushaltsausschuss überweisen. Das Wort wird gewünscht. Die Abgeordnete Ahrons bekommt es.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Auch am Rechnungshofbericht merkt man, dass sich die Zeiten geändert haben. In den Neunzigerjahren unter den sozialdemokratisch geführten Senaten traten Senat und SPD-Fraktion alljährlich an, um in den Plenar- und Ausschusssitzungen zu erläutern, warum die vom Rechnungshof gemachten Prüfungsfeststellungen nicht zutreffend wären, zumindest aber anders interpretiert werden müssen. Fehler wurden nur bei ärgsten Verstößen überhaupt eingestanden. An der parlamentarischen Behandlung und den Senatsstellungsnahmen unter den unionsgeführten Senaten wird deutlich, dass sowohl CDU-Bürgerschaftsfraktion als auch der Senat die Arbeit des Rechnungshofes schätzen, reflexartige Rechtfertigungen von einst sind einem konstruktiven Dialog gewichen.
Bevor ich jetzt aber auf einige Details eingehe, möchte ich von dieser Stelle aus dem Kollegium des Rechnungshofes unter der Leitung des Präsidenten Dr. Meyer-Abich unseren besonderen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Vielen Dank, Herr Dr. Meyer-Abich.
Alle Jahre wieder legt uns der Rechnungshof mit seinem Jahresbericht einen hochqualifizierten Bericht über die Verwendung der von den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern erbrachten Steuergelder vor. Auch wir Abgeordnete sind auf die Arbeit des Rechnungshofes angewiesen, denn erst durch diese Berichte können wir im Parlament unsere Kontrollfunktion gegenüber dem Senat und der Verwaltung fundiert ausüben. Sie liefern uns nicht nur wichtige Informationen über die allgemeine Haushaltsführung, sondern erheben mahnend den Zeigefinger, wenn es darum geht, in der Politik die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft Hamburgs vorzunehmen.
Insgesamt ist festzustellen, dass bei einem Haushaltsvolumen von rund 10 Milliarden Euro und 78 000 Mitarbeitern das Unternehmen Hamburg ordentlich geführt wird. Ganz gleich, ob bei der öffentlichen Hand oder der Privatwirtschaft, gilt nun einmal der Grundsatz, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Obwohl in den Jahresberichten oftmals von spektakulären Einzelfällen zu lesen ist, die dann natürlich auch im Mittelpunkt der Medienberichterstattung stehen, ist eine generelle Verschwen