Wir haben viel bewegt. Wir haben uns auf eine Verfassungsänderung geeinigt, was nicht alle Tage in diesem Hause geschieht. Wir haben uns darauf geeinigt, die Rechte der Bezirksversammlung und der Abgeordneten zu stärken. Es gibt zum ersten Mal – wenn auch nur im Ansatz – wirkliche Haushaltsrechte für die Bezirke. Das ist ein großer Wurf. Vorher hat es Vergleichbares nicht gegeben, nicht in den 40 Jahren davor, und auch nicht in den Jahren vor diesen 40 Jahren, nicht einmal irgendwann hätte es vergleichbare Ansätze gegeben, dies umzusetzen. Das Einzige, das wir einmal bekommen haben – der Erste Bürgermeister sprach es schon an –, war
1997 dieses eigenartige Gesetz, das damals die SPD verabschieden wollte, das dann sechs Monate oder ein halbes Jahr galt, bevor CDU und GAL es wieder aufgehoben haben. Nichts anderes haben Sie in all diesen Jahren zustande bekommen.
Wir haben auf den Entwurf von 1997 aufgesattelt und im Konsens mit Ihnen einen noch besseren Entwurf vorgelegt, der Hamburg verwaltungsmäßig nicht im letzten Jahrtausend belässt, sondern ins nächste Jahrtausend führt.
All diese Themen, die Sie im Einzelnen angesprochen haben, haben wir mit Ihnen erörtert und abgestimmt. Sie haben zugestimmt und nun stellen Sie sich hin und sagen, Sie hätten vielleicht doch lieber etwas Anderes gehabt. Ihr Weg ist da so wirr und verworren wie so vieles.
Ich greife den Vergleich des Kollegen auf: Die Geschichte von Jim Knopf kenne ich auch. Wenn ich mich recht entsinne, tauchte dieser Scheinriese doch auf, als sich Jim Knopf in der Wüste verirrt hatte. Ohne den Scheinriesen wäre er nicht wieder hinausgekommen. Der Scheinriese hat Jim Knopf den Weg gewiesen. Unser Angebot ist also: Bleiben Sie nicht in der Wüste, kommen Sie heraus, die Karawane zieht weiter.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Herr Hamann, dann müssen Sie die Geschichte auch zu Ende erzählen. Jim Knopf ist nämlich weitergefahren und der Scheinriese in der Wüste sitzen geblieben.
Wir verhandeln hier ja mehrere Drucksachen gleichzeitig, sogar mehrere Gesetze. Bei einzelnen gibt es Konsens, bei anderen Dissens. Herr Steffen hat deutlich gemacht, wo: Bei der Neuregelung der Bezirksgrenzen gibt es Dissens, da diese kleineren Gebietsverschiebungen nur Kosmetik sind. Sie sollen das Riesenhafte, das da angekündigt wurde, im Nachhinein legitimieren. Bei anderen guten und konstruktiven Neuregelungen zur Reform der Verwaltung gibt es auch Konsens.
Zu solch einer Neuregelung, die in sich wiederum verschiedene Aspekte hat, will ich jetzt kommen. Dem aufmerksamen Leser der Tagesordnung wird nicht entgangen sein, dass wir auch über die Neuregelung der Kompetenzen in der Bebauungsplanung sprechen, konkret über die Novelle des Bauleitplanfeststellungsgesetzes. Da geht es darum, dass dieses Gesetz die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken bei der Erstellung von Bebauungsplänen regelt. Der Senat hat dort eine Novelle vorgelegt, die die Planungs- und Durchführungskompetenz bei evozierten Bebauungsplänen ebenso wie bei den neu einzurichtenden Sonderplanungsgebieten vollständig bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt konzentriert. Herr von Beust, was Sie vorhin über die hemmungslosen Zentralisten erzählt haben, die es früher gegeben hätte und jetzt wären nur die guten Anhänger des Subsidiaritätsprinzips am Wirken, da habe ich den Verdacht, dass Sie Ihre Senatsbank nicht gründlich betrachtet haben, denn ein hemmungsloser Zentralist ist,
wenn man sich diese Drucksache ansieht, Ihr werter Herr Bausenator, weil der ganz gewaltig konzentriert.
Das ist das Ziel dieser Novelle gewesen und auch nicht nur die Planungserstellung, wo man noch sagen, okay, das ist eine Gesetzgebungsaufgabe, das ist etwas für die Landesebene, sondern eben auch die Durchführungsaufgabe, Erteilung von Baugenehmigungen. Wenn man das Entflechtungsprinzip ernst nimmt, dann hat das wirklich nichts in der Stadtentwicklungsbehörde zu suchen, die Baugenehmigungen zu erteilen. Da muss nun eine bezirkliche Bauprüfabteilung in die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt verlagert werden. Das ist dann doch ein bisschen von rechts nach links ans Ohr. Das kann man nur damit erklären, dass Herr Freytag auch seinen eigenen Vorgarten in der HafenCity braucht und nicht möchte, dass Herr Schreiber immer direkt mit den Investoren über die Baugenehmigungen verhandelt, sondern er möchte das auch gerne machen. So viel zur Konsequenz bei der Entflechtung, meine Damen und Herren.
Aber das ist gar nicht Ebene des Gesetzes, über das wir hier reden, sondern das ist Anordnungsbefugnis des Senats. Das hilft uns da ungemein, denn bei der Frage der Gesetzesneuordnung muss man einfach sehen, dass diese Fassung, wie sie die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beziehungsweise der Senat beschlossen haben, zu einem erheblichen Defizit an Bürgerbeteiligung und auch an Parlamentsbeteiligung führt, denn gegenwärtig ist das gerade eine Kernkompetenz der Stadtplanungsausschüsse der Bezirke. Die werden zukünftig aus dem Planungshandeln ausgeschlossen, wo es besonders wichtig ist, nämlich bei den evozierten Bebauungsplänen, den hoch strittigen Plänen und in den Sonderplanungsgebieten, also dem, was der Stadt besonders wichtig ist. Als dieser Senatsbeschluss erfolgte, haben wir einen Anstoß gegeben, dass das doch nicht ersatzlos entfallen kann, sondern dass, wenn schon auf Landesbehördenebene konzentriert wird, wenigstens ein Pendant dieser Verfahrensbeteiligung auf der Bürgerschaftsebene wieder abgebildet werden muss. Wir haben vorgeschlagen, dafür einen Unterausschuss des Stadtentwicklungsausschusses einzurichten. Das wäre verfahrenstechnisch möglich gewesen. Dem konnte sich sowohl die CDU als auch die BSU nicht anschließen, aber wir haben uns jetzt auf einen Vorschlag geeinigt, eine Kommission für Stadtentwicklung einzurichten, die der Kommission für Bodenordnung in etwa nachgebildet ist.
Das ist ein produktiver Schritt gewesen, der es zumindest ermöglicht, das gröbste Demokratiedefizit und die größten Verfahrenslücken aufzufangen.
Wir meinen, dass durch diese erreichte Lösung die parlamentarische Kontrolle und Information der Öffentlichkeit bei strittigen Bebauungsplänen und Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung deutlich besser erreicht wird als dies in der ursprünglichen Fassung vorgesehen war. Deswegen freuen wir uns, dass wir die CDU und die BSU so weit hinbewegen konnten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den letzten Wortbeiträgen konnte man ein bisschen das Gefühl bekommen, dass vielleicht das eine oder andere von dem Gesetz, das wir gemeinsam ausgearbeitet haben, nicht so ganz verstanden worden ist. Eines will ich hier sehr deutlich machen. Viele von uns, die aus den Bezirken kommen, wissen, dass die BSU eine gewisse Hartleibigkeit hat,
die gerade unter Herrn Wagner sehr, sehr kultiviert wurde. Die BSU ist die Behörde, die in diesem Verfahren am konstruktivsten bereit gewesen ist, von ihren Kompetenzen abzugehen. Das muss man einmal ganz deutlich sagen.
Dem Bausenator hier vorzuwerfen, gerade er wäre derjenige, der nun alles zentralisieren würde, spricht dafür, eigentlich nicht zu begreifen, was wir heute gemeinsam beschließen. Wir beschließen heute die Generalzuständigkeit der Bezirke für die Bebauungsplanung, nichts anderes. Der Senat und damit die BSU ist nur noch dann zuständig, wenn wir Vorbehaltsgebiete haben, die wir hier in diesem Hause genehmigen müssen oder wenn der Senat einen B-Plan evoziert. Das passiert – das wissen Sie auch – ausgesprochen selten. Alle anderen Fälle finden ab jetzt in den Bezirken statt, finden dort statt, wo sie hingehören.
Das Verfahren, das Herr Lieven gerade mit einem bisschen Umstand versucht hat zu beschreiben, führt vor allem zu einem: Wir in Hamburg sind diejenigen, die bundesweit bekannt sind für das längste B-Planverfahren von allen. Mit dem neuen Verfahren, das wir jetzt gemeinsam beschließen werden, werden wir in Hamburg über ein halbes Jahr in der Bearbeitungsdauer von B-Plänen einsparen.
Nebenbei, liebe Kollegen, hat das auch nichts mit Demokratieleck oder Ähnlichem zu tun, denn das Verfahren, wie wir es in den letzten Jahren bearbeitet haben, war in der Tat häufig schwierig für die Bürgerschaft und die Kollegen, die hier Senatspläne begleiten sollen. Wir haben jetzt umgesetzt, dass wir nicht nur eine demokratische Begleitung haben, sondern wir haben auch bei den Plänen, die zentral bearbeitet werden – Evokationspläne oder Vorbehaltsgebiete –, die bezirklichen Kollegen mit im Boot. Auch das haben Sie jahrelang nicht hinbekommen. Auch das muss man hier noch einmal deutlich sagen. Wir haben viel erreicht, was Sie vorher nicht hinbekommen haben.
Aber zum Schluss will ich noch etwas zur Gesamtdebatte sagen. Ich verstehe voll und ganz, dass die Opposition noch einmal deutlich machen muss, dass sie ihre Rolle als Opposition doch nicht so richtig aufgegeben hat. Das verstehe ich. Aber wenn der Eindruck entstanden sein sollte, dass wir bei vielen Themen gar nicht so eng zusammen gewesen sind: Es war eine konstruktive Arbeit, es war eine Arbeit, die davon bestimmt war, dass alle beteiligten Seiten – das gilt für die Fraktionen in diesem Hause, das gilt aber auch für den Senat – ausgesprochen aufgeschlossen gewesen sind, wenn es um neue Argumente gegangen ist. Es gab keine der beteiligten Seiten, die sich hier hingestellt und gesagt hat, ich habe die Wahrheit gepachtet und nur was ich weiß, gilt. Das haben wir bisher selten erlebt. Ich will dies ganz ausdrücklich sowohl an den Bürgermeister als auch an die zuständige Fachbehörde mit dem schon einmal gelobten Staatsrat gerichtet sagen: Dieses Verfahren war mustergültig und für die Bezirke ein Riesenschritt nach vorne und das sollten wir uns gemeinsam nicht zerreden lassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach den letzten Beiträgen der CDU-Redner muss ich noch einen Satz dazu sagen. Wenn Sie nicht mehr auseinander halten können, was hier debattiert wird, dann liegt das auch daran, dass Sie zu diesem einen Debattenpunkt auch wirklich alles angemeldet haben, was wir im Ausschuss debattiert und diskutiert haben. Dass wir bei vielen Dingen bis zum Schluss verschiedener Auffassung waren, das muss dann hier auch auf den Tisch, das sollte man nicht unterschlagen und mit dem Konsens, den wir in zwei Bereichen erzielt haben, alles wegwischen.
Wir haben gute Arbeit geleistet. Wir haben in einem wichtigen Bereich der Bezirksverwaltungsreform für die Bezirke viel erreicht. Da stehe ich zu Ihnen. Aber es ist doch auch ganz deutlich geworden, dass erst die gemeinsame Arbeit der Fraktionen, die Nachbesserung an Senatsentwürfen dafür gesorgt haben, dass entscheidende Verbesserungen auch eintreten.
Vieles, das wir vorgelegt bekommen haben, ist nicht das gewesen, was versprochen war. Das darf man hier nicht unterschlagen und auch nicht, dass wir auch an anderen Stellen verschiedener Auffassung sind.
Um noch ein Wort zum Bauleitplanfeststellungsgesetz zu sagen: Auch wir begrüßen es, dass der 8er-Katalog abgeschafft wird. Das muss der Senat allerdings noch vollziehen. Bisher ist es nur in der Begründung in der Drucksache versprochen. Vollzogen werden muss es noch. Wir sehen dem aber vertrauensvoll entgegen. Wir können es auch akzeptieren, dass es künftig Vorbehaltsgebiete gibt, wobei wir nicht verstehen – und das hat Herr Lieven ausgeführt –, dass künftig die Bauprüfung der Bezirke für Senatspläne ausgeschaltet wird und es wahrscheinlich zu einer Verlagerung von guten Bauprüfern aus den Bezirken in die Senatsbehörden kommen wird. Das schadet auch der Arbeit in den Bezirken und das wird wieder ein erster Kritikpunkt sein, wenn Sie in bestimmten Bezirken vermuten, dass dort nicht ordentlich gearbeitet wird. Aber
Unser Hauptkritikpunkt bei der Bauleitplanung war die fehlende demokratische Beteiligung und Begleitung. Wir haben jetzt etwas hinbekommen – das ist kein Geheimnis –, womit wir am Ende nicht ganz glücklich sind, aber wir finden, dass wir mit dieser Kommission für Stadtentwicklung viel erreicht haben. Wir werden jetzt sehen, wie sie arbeitet. Auf jeden Fall haben wir diese Lösung, von den Fraktionen nachträglich eingebracht – und sicherlich auch vom Senat abgesegnet, sonst wäre es nicht gekommen, wie Sie ausgeführt haben –, hinbekommen und das macht dann auch das aus, was bei den Gesetzesentwürfen wirklich zur Verbesserung geführt hat.