Protokoll der Sitzung vom 29.06.2006

Ansonsten gibt es aus unserer Sicht keine weiteren Kürzungen über das hinaus, was ich angesprochen habe.

Herr Lühmann, Ihre zweite Frage.

Wird der Senat die erwarteten Mindereinnahmen an Regionalisierungsmitteln in Höhe von 34,8 Millionen Euro – das war jedenfalls die Zahl, die

ich hatte; Sie haben eben von noch dramatischeren Zahlen gesprochen – durch erwartete Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer komplett ausgleichen?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Vielleicht noch einmal zu den Zahlen, damit keine Verwirrung kommt. Die Zahl, die ich nannte, bezieht sich auf den Zeitraum bis 2012. Sie hatten, glaube ich, Ihre Berechnung bis 2009 gemacht. Da liegt dann, denke ich, der Unterschied. Ab 2009 haben wir die Dynamisierung und deshalb gibt es diese unterschiedliche Zahlenreihe.

Die Mehreinnahmen bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer werden in Hamburg vermutlich weitestgehend durch andere gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes kompensiert. Namhaft sei hier genannt das Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Zweitens besteht natürlich kein unmittelbarer inhaltlicher Zusammenhang zwischen einer zweckgebundenen Zuweisung des Bundes auf der einen Seite und der Mehrwertsteueranhebung auf der anderen Seite.

Wir können für 2007 und 2008 – das ist natürlich erst einmal der Zeitraum für diesen Haushalt – feststellen, dass aufgrund vorausschauender Haushaltsplanung keine zusätzlichen Bedürfnisse an Finanzierungsnotwendigkeiten bestehen. Was danach kommt, ist dem entsprechenden Haushalt 2009/2010 vorbehalten. Hier kann es notwendig sein, dass aus den allgemeinen Haushaltsmitteln Investitionen unterfüttert werden müssen, weil dann nicht mehr die Regionalisierungsmittel ausreichen. Allerdings ist für den reinen Betrieb – das hatte ich vorhin gesagt – die zur Verfügung stehende Größenordnung ausreichend.

Gibt es eine Nachfrage? – Herr Maaß, bitte.

Herr Staatsrat, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie für die Jahre 2007 und 2008 aufgrund der Haushaltsplanung ausschließen können, dass es Fahrpreiserhöhungen geben wird, die auf die Kürzung der Regionalisierungsmittel zurückzuführen sind?

Herr Staatsrat.

Sie haben mich insoweit richtig verstanden, als ich gesagt habe "aus Hamburger Sicht", weil die ganzen Mittel, die wir brauchen, vorhanden sind. Ich hatte aber ausdrücklich gesagt, "insbesondere bei den Regionalbahnen" wissen wir nicht, wie unsere Nachbarländer, die im HVV-Verbundraum mit uns tätig sind, mit diesem Problem, das bei ihnen dann vorhanden ist, umgehen werden, ob sie schlicht und ergreifend Verkehr ausdünnen oder ob sie darauf drängen, eine Tarifanhebung vorzunehmen.

Eine Nachfrage von Herrn Lühmann.

Herr Staatsrat, da Sie eben überraschenderweise den direkten Zusammenhang zwischen Mehrwertsteuererhöhung und Kürzung der Regionalisierungsmittel bestritten haben, möchte ich Sie noch einmal

fragen, welche Aktivitäten Hamburg im Bundesrat unternommen hat, um die Kürzung der Regionalisierungsmittel aufzuhalten?

Herr Staatsrat.

Wir haben gemeinsam mit allen Bundesländern insbesondere im Verkehrsausschuss und im Vorwege der Entscheidung mit dem Bund gerungen. Es gab ein Ländergremium aus A- und BLändern – zwei Ostländer und zwei Westländer –, die in dieser Frage im Auftrag aller anderen Bundesländer mit dem Bund verhandelt haben, also auch im Auftrag von Hamburg.

Eine weitere Frage von Herrn Maaß.

Herr Staatsrat, wenn Sie sich aber im Ergebnis nicht haben durchsetzen können – die Zahl, die Sie genannt haben, ist ja ein recht hoher Millionenbetrag –, warum wurde dann verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen?

Herr Staatsrat.

Weil ohnehin ab 2007 – das wissen alle, die sich mit dem Thema näher beschäftigen – ohnehin eine Revision anstand und der Bund in dieser Frage auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung vorhatte, diese Maßnahme in einem viel stärkeren Umfange zu realisieren. Dieser Kompromiss, den wir gefunden haben, tut weh, das ist klar, aber er ist noch tragbar. Das war der Kompromiss, auf den man sich einigen konnte. Deshalb wurde darauf verzichtet.

Eine weitere Nachfrage von Herrn Lühmann.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Können Sie uns vielleicht erläutern, in welchem Verhältnis die Einsparung der Regionalisierungsmittel mit dem Gesamtumfang des Auftragsvolumens an die Deutsche Bahn für den S-Bahn-Betrieb und die Regionalbahn in Hamburg steht? Sie haben gesagt, Sie wollen das miteinander in Verbindung bringen.

Herr Staatsrat.

Das kann ich nicht. Das könnte ich höchstens zu Protokoll geben.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zum dritten Thema der Fragestunde. – Frau Boeddinghaus, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Die Behörde für Bildung und Sport beabsichtigt, Grundsanierung, Zubau, Bauunterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen südlich der Norderelbe, also in Finkenwerder, Harburg und auf der Veddel – im Modell "Hamburg-Süd, Neuorganisation im Schulbau" Anfang 2007 auf das hundertprozentig staatseigene Unternehmen, die GWG Gewerbe (Tochter der GWG) zu übertragen.

Wann genau ist das Bewerbungsverfahren der Schulen, die an dem Modellprojekt teilnehmen wollen, abgeschlossen und wann ist dementsprechend mit einer Entscheidung seitens der zuständigen Behörde zu rechnen, welche Schulen in dieses Pilotprojekt aufgenommen werden?

Es antwortet Staatsrat Voges, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Boeddinghaus! Am Modell Hamburg-Süd, Neuorganisation im Schulbau konnten sich 53 Schulen südlich der Norderelbe aus dem allgemein bildenden Bereich beteiligen und eine Schule für Sozialpädagogik, die W 5, die räumlich eng mit einer allgemein bildenden Schule dort verbunden ist, dem Friedrich-Ebert-Gymnasium.

Die Behörde für Bildung und Sport hat die Schulleitungen der Schulen gebeten, bis zum 12. Juni ihre verbindliche Teilnahme an diesem Projekt zu erklären. Allerdings war die Bedingung eine Befassung der schulischen Gremien, insbesondere der Schulkonferenz, die mit einem Votum beteiligt sein sollte.

Da gesetzliche Ladungsfristen es schwierig gemacht haben, bis zu diesem Termin alle Schulkonferenzen zu beteiligen, haben wir eine Nachfrist gesetzt und wir haben seit Montag den Stand, dass sich 31 Schulen mit einem entsprechenden Votum der Schulkonferenz zur Teilnahme bereit erklärt haben. Eine Liste dieser Schulen wird der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft beigefügt werden, die der Senat vermutlich in der nächsten Woche zu diesem Projekt beschließen wird.

Ihre zweite Frage, Frau Boeddinghaus.

Haben Sie schon definitive Absagen von Schulen?

Sie müssten jetzt eigentlich erst Ihre zweite Frage, die auf dem Zettel steht, stellen. Dann können Sie eine weitere Nachfrage stellen.

In der Drucksache 18/4500 hat der Senat geantwortet, Bausanierung, Bauunterhaltung und Bewirtschaftung derjenigen Schulen, die nicht am ÖPP-Modell teilnehmen wollen, erfolgten im bisherigen System.

Wie kann sichergestellt werden, dass diese Schulen in den oben genannten Punkten zufrieden stellend und ausreichend versorgt werden, wenn die zuständige Behörde zur Begründung für das von ihr geplante ÖPPProjekt stets darlegt, sie verfüge nicht über die geeigneten Mittel, um Schulen instand zu setzen?

Frau Boeddinghaus, das werte ich jetzt als Ihre erste Nachfrage. Sie haben die zweite Frage, die auf dem Zettel steht, noch nicht gestellt. Dann ist das jetzt die Nachfrage. Herr Staatsrat kann sicher darauf antworten.

Das ist nicht das Problem. Sie hatten eben auch schon eine erste Nachfrage ge

stellt. Wir haben in diesem Projekt keine Teilnahmeabsicht negativ beschieden. Alle Schulen, die teilnehmen wollten, konnten auch teilnehmen.

Die zweite Frage, die Sie eben gestellt haben, bezieht sich darauf, wie die Verfahrensweise in Bezug auf die Schulen aussieht, die nicht teilnehmen. Da geht eigentlich alles so weiter, wie es bisher gewesen ist. Wir werden zur Finanzierung des Projekts Hamburg-Süd prozentual die Anteile aus den entsprechenden Haushaltstiteln herausnehmen, die sich auf die konkreten 31 Schulen beziehen. Die restlichen Mittel stehen weiterhin zur Verfügung und werden eingesetzt, um nach Maßgaben des konventionellen Verfahrens dort Schulbau und Schulsanierung zu betreiben.

Der Senat wird im Zusammenhang mit den Auswertungen der Erfahrungen dieses ersten Projekts HamburgSüd sicher auch entscheiden müssen, ob weitere Tranchen – sozusagen eine andere Art Schulbau, Schulsanierung und Schulbewirtschaftung zu betreiben – auf den Weg gebracht werden sollen, sodass wir vermutlich in ein bis zwei Jahren eine Situation haben, dass eine weitere Tranche – in welchem Modell auch immer – auf den Weg kommt. Hier haben auch diese Schulen wiederum eine Chance, in anderen Organisationsformen zügiger mit Schulbau und Sanierung versorgt zu werden.

Eine Nachfrage von Frau Boeddinghaus.

Sind Schulen im Vorfeld Ihrer Entscheidungsfindung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weiterer schriftlicher Unterlagen für die Erörterung und Beschlussfassung Ihrer schulischen Gremien zur Verfügung gestellt beziehungsweise bis wann sind Sie Ihnen von der zuständigen Behörde in Aussicht gestellt worden?

Herr Staatsrat.

Es hat am 2. Februar 2006 eine Informationsveranstaltung für die Schulleitungen gegeben. Das Gleiche ist noch einmal am 28. März 2006 passiert. Es hat für die betroffenen Hausmeister am 24. Februar eine eigene Veranstaltung gegeben und Informationen im Rahmen einer Teilpersonalversammlung am 28. März 2006.

Die Kreiselternräte sind am 20. Februar und am 27. Februar 2006 intensiv informiert worden. Die Schulaufsichten haben im Rahmen der routinemäßigen Schulleiterbesprechungen weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

Die Schulen und die Schulleitungen, die ihr Interesse artikuliert haben, haben die Eckwerte, die letztlich in die Deputationsvorlage eingegangen sind – in der letzten Woche hat die Deputation der Behörde für Bildung und Sport der Vorlage zugestimmt – und die in der nächsten Woche in der Mitteilung an die Bürgerschaft voraussichtlich vom Senat beschlossen werden, zur Verfügung gehabt.

Herr Buss mit einer weiteren Nachfrage.