verbrauchter Restbeträge im Jahre 2005 für Schulbau, Schulsanierung und Schulbewirtschaftung in Höhe von über 21 Millionen Euro vor dem Hintergrund, dass die zuständige Behörde stets von einem Sanierungsstau spricht?
Herr Buss, da Sie die Behörde schon länger beobachten, ist Ihnen sicherlich bekannt, dass wir, bevor wir im letzten Jahr einen Rest von 21 Millionen Euro hatten, ein oder zwei Jahre hatten, in denen erhebliche Vorgriffe im Bereich des Schulbaus entstanden sind. Das hat zu erheblichen Verwerfungen geführt, auch zu Umsteuerungsmaßnahmen, die letztlich – das ist bei großen Bauprojekten immer mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung verbunden, das weiß man aus vielen Jahren Schulbau – dazu geführt haben, dass die Mittelabflüsse im Jahre 2005 nicht ganz in dem Umfange zustande gekommen sind, wie es geplant war.
Für dieses Jahr kann ich Ihnen nach gegenwärtiger Einschätzung relativ verlässlich sagen, dass wir den Rest nicht nur nicht durchschreiben, sondern dass wir ihn deutlich reduzieren werden. Das heißt, wir werden die Mittel in diesem Jahr einschließlich des Restes des letzten Jahres weitgehend für Maßnahmen benötigen.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Sind Informationen richtig, wonach Schulen im Vorfeld der Entscheidungsfindung, die Sie vorhin auf die erste Frage von Frau Boeddinghaus beantwortet haben, dahin gehend unter Druck gesetzt wurden, sie würden bei einer Absage an dieses ÖPP-Projekt nicht an bestimmten Schulentwicklungsprozessen wie zum Beispiel bei der Gründung von Quartiersschulen beteiligt werden?
Ein solcher Zusammenhang ist mir nicht bekannt. Auf der anderen Seite halte ich es für durchaus vernünftig, dass die Schulen, die an Quartierschulprojekten teilnehmen wollen, gerade dann, wenn sie auch in Verbünden bauliche Erweiterungen und Sanierungen brauchen, eine gemeinsame Strategie haben. Es wäre, glaube ich, eine schwierige Lage gewesen, wenn man bei den Quartierschulen, über die im Übrigen noch keine Entscheidung getroffen worden ist, Schulen gehabt hätte, die im ÖPP-Projekt gewesen wären, und Schulen, die außerhalb gewesen wären. Insofern ist es von der sachlichen Logik her durchaus richtig, aber nicht in dem Sinne, wie Sie es eben beschrieben haben, Schulen unter Druck gesetzt worden sind.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat Dr. Voges! Sind Überlegungen der zuständigen Behörde dahin gehend abgeschlossen, dass die Personalüberleitung der Schulhausmeister und ihrer Ehefrauen an die GWG Gewerbe vollzogen wird?
Ich habe, glaube ich, eben in meiner Antwort schon gesagt, dass der Senat in der nächsten Woche eine Mitteilung an die Bürgerschaft beschließt, und ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zu Einzelheiten dieser Mitteilung nicht fünf Tage vorher im Detail Stellung nehmen möchte. Das wird Ihnen nächste Woche zugeleitet.
Frau Präsidentin, Herr Dr. Voges! Gibt es Möglichkeiten für Schulen, ihre Zustimmung wieder zurückzuziehen, wenn sie den Vertrag mit der GWG Gewerbe vollends lesen konnten?
Nur in einzelnen Fällen wird dieses möglich sein. Grundsätzlich ist die Teilnahme, die jetzt auch durch Schulkonferenzvoten bestätigt worden ist, eine verbindliche Teilnahme. Nur wenn dabei sehr grobe Abweichungen von Eckwerten herauskämen, die bisher zugrunde gelegt worden sind, müsste man im Einzelfall – auf jede Schule bezogen – noch einmal drüber nachdenken.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat Dr. Voges! Der Senat beabsichtigt, die jährlichen Ausgaben für Schulbau und Schulunterhaltung lediglich im Bereich Hamburg-Süd um bis zu 8 Millionen Euro zu erhöhen. Kann man also davon ausgehen, dass der Mehrbetrag für das ganze Hamburger Gebiet auf eine Größenordnung von 50 Millionen Euro zulaufen wird?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Fiedler! Ich möchte die Zahlen heute nicht bestätigen. Das sind Zahlen, die in der nächsten Woche noch einmal in der Senatsberatung zugrunde gelegt werden. Ich möchte mich hier nicht auf die genaue Höhe der Zahl festlegen. Dem Grunde nach ist es richtig. Wir werden im Zusammenhang mit dem Projekt Hamburg-Süd mehr Geld in den Schulbau stecken und wenn das Projekt – in welcher Form auch immer – auf andere Bezirke Hamburgs ausgedehnt wird, dann bedeutet das, dass die Hamburger Schulen in solchen Organisationsformen, die mit einem Effizienzgrad von 10 bis 13 Prozent gegenüber konventionellem Schulbau funktionieren, deutlich schneller saniert und wieder hergerichtet werden.
Herr Staatsrat, wie lässt sich der "Barwertvorteil" des ÖPP-Projekts von circa 13 Prozent gegenüber der bisherigen staatlichen Bewirtschaftung durch die zuständige Behörde erklären?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Pumm! Ich bitte nochmals um Verständnis dafür, in der nächsten Woche wird der Senat eine Mitteilung an die Bürgerschaft geben, in der die Eckwerte des gesamten Modells einschließlich der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Detail dargestellt sind. Das ist jetzt nicht die Situation, das in Kürze vorwegzunehmen.
Ich möchte auf eine Frage von Herrn Lein zurückkommen. Sie betrifft die Schulhausmeister und deren Ehefrauen. Gibt es noch Spielraum in der Überlegung, dass sie im Hoheitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg verbleiben?
Eigentlich möchte ich die gleiche Antwort geben wie das letzte Mal, weil sich auch hier der Senat in der nächsten Woche auf Eckwerte verständigen wird. Ich möchte da jetzt nicht vorgreifen.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! In der Hoffnung, dass Sie sich grundsätzliche Überlegungen gemacht haben, würde ich gern Folgendes fragen: Mit dem ÖPP-Projekt ist verbunden, dass auch Raumflächennutzungsoptimierungen eintreten sollen. Die GWG wird damit auch das Interesse haben, um ihre Kosten zu minimieren, wenn sie den Vertrag geschlossen haben, möglichst Flächeneinsparungen zu erwirtschaften. In welchem Verhältnis steht das dann zu möglichen Flächenbedarfen aus pädagogischen Gründen bei den Schulen, wo ja eine Konkurrenzsituation entstehen wird?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Rosenfeldt! Sie versuchen, mich wieder auf die gleiche Spur zu führen. Ich will mich nicht im Detail festlegen, auch weil der Vertrag mit der GWG Gewerbe noch nicht ausgearbeitet ist. Wir sind im Moment in einer Phase, in der wir den Senat um Zustimmung bitten, diese Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Die Bürgerschaft wird am Ende dieses Jahres noch einmal um Zustimmung zur Unterschrift für dieses Vertragswerks gebeten werden. Deswegen kann man das im Moment nicht im Einzelnen sagen. Im Großen und Ganzen kann ich aber sagen, dass für den Schulbau ein Musterraumprogramm existiert beziehungsweise fortgeschrieben wird, dessen Eckwerte auch weiterhin Bestand haben. Das heißt, wir machen in Bezug auf dieses neue Projekt keine Ausnahme und sagen, ab jetzt muss sich eine Schule stärker beschränken, als sie es bisher musste. Im Gegenteil. Es werden der Zubaubedarf und der Sanierungsbedarf sehr detailliert mit den Schulleitungen abgesprochen und dann in die Auftragsliste der GWG Gewerbe aufgenommen.
entstehende Flächenerweiterung später herausstellt, die Möglichkeit hat, individuell als einzelne Schule wieder aus dem Vertrag auszusteigen?
Daran würde ich im Moment überhaupt nicht denken. Es ist ein Vertrag, der mit der GWG Gewerbe auf 25 Jahre geschlossen werden soll. Die Stadt verpflichtet sich hier zu bestimmten Kontinuitäten. Die können im Einzelfall – das ist dann im Vertrag geregelt – auch bei Schulentwicklungsplanung und anderen Ereignissen, die gelegentlich einen Schulstandort mehr oder weniger bedingen, geändert werden. Aber wir sollten nicht in ein solches Projekt, das vom Lebenszyklus her gedacht ist, von vornherein hineingehen und sagen, dass die Schulen jederzeitige Kündigungsfrist haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsrat! Gibt es Überlegungen, dieses "ÖPP-Projekt" aus dem Schulbau auch auf den Hochschulbau zu übertragen und dort analog einzusetzen?
Ich bin jetzt ein bisschen im fachfremden Ressort unterwegs, aber ich denke, dass sich die Stadt in den letzten beiden Jahren – so wie viele andere Gemeinwesen in Deutschland auch – auf diesen Weg ÖPP gemacht hat und sicherlich in allen Bereichen, in denen größere Bauvorhaben anstehen, prüft, ob es effizientere Realisierungsmöglichkeiten in Verbindung mit einer Bewirtschaftung der Gebäude auf einen längeren Zeitraum hin gibt. Insofern würde ich den Bereich der Hochschulen für generell geeignet halten, aber an dieser Stelle nicht schon eine Antwort für die Behörde für Wissenschaft und Forschung geben.
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsrat! Wollen Sie den kompletten Vertrag der Bürgerschaft Ende dieses Jahres zur Kenntnis geben oder soll nur über eine Absichtserklärung abgestimmt werden?
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zum nächsten Thema der Fragestunde. Herr Lühmann, bitte.
Frau Präsidentin! Ergreift Hamburg nach der Entscheidung des Bundes, die Mittel für den Ausbau der A 7 kurzfristiger zur Verfügung zu stellen, die Chance zur Aufhebung der städtebaulichen Schneise A 7 mittels einer Überdeckelung jetzt nicht aktiv, wird abseh