Im Rahmen der Diskussion über das Senatskonzept des CDU-Schill-Senats aus dem Jahr 2003 wurde die Problematik des verstärkten Einsatzes von Langzeitarbeitslosen umfangreich diskutiert. Einer erneuten Prüfung bedarf es unsererseits daher nicht, auch wenn wir es hier mit dem neuen Terminus der Aktiv-Jobber zu tun haben. Dieser Punkt vier Ihres Antrags hinterlässt bei uns nur einen schalen Beigeschmack,
da mit derartigen Forderungen der einen oder anderen Stammtischparole wieder entsprochen werden soll. Diese Forderung würdigt die Arbeitslosen als Arbeitsunwillige herab; Sie wollen Arbeit als Strafe. Diese schwere Arbeit, die die Mitarbeiter unserer Stadtreinigung tagein, tagaus leisten, verdient unsere allerhöchste Anerkennung und wenn man mehr Leistung will, dann muss man entsprechende Stellen bereithalten beziehungsweise schaffen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hamburg soll sauberer werden; Herr Hesse, wer wollte etwas dagegen haben. Versuchen wir das doch gern gemeinsam, erinnern wir unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger an ihre jeweiligen Pflichten als Anlieger; all das kann man tun. Trotzdem haben Sie selbst bei der Begründung dieses Teils ein, zwei kleine Fehler gemacht, auf die ich Sie am Rande einmal hinweisen möchte.
Die Pflege des Straßenbegleitgrüns zum Beispiel obliegt nicht den Anliegern der Radwege, sondern den Tiefbauämtern der Bezirke. Da können Sie den Anwohnerinnen und Anwohnern der Straßen noch so viel erklären, die werden an die städtischen Bäume nicht selber Hand anlegen dürfen und auch nicht dafür sorgen können, dass zum Beispiel durch Wurzeln aufgebrochene Radwege in Eigenleistung verbessert werden.
Zweitens haben Sie in punkto Schneereinigung einen Zusammenhang hergestellt, der etwas schwierig ist, solange die Stadtreinigung Hamburg beim Reinigen der Fahrbahnen selber die Radwege immer zukippt, womit sie gezielt und wissentlich gegen den Paragraphen 30 des Hamburgischen Wegereinigungsgesetzes verstößt. Aber darüber können wir uns gerne noch an anderer Stelle unterhalten.
Hier geht es um den Aspekt, die Bürgerinnen und Bürger an ihre Pflichten zu erinnern; das ist richtig. Sie wollen mit Bußgeldern drohen, das können Sie tun, aber in Wirklichkeit wäre das probatere und angemessenere Mittel zu sagen, dann wird dieser Weg eben in das Wegereinigungsverzeichnis aufgenommen und das passiert auch sehr häufig in der Stadt.
Der zweite Punkt in Ihrem Antrag befasst sich mit den Reinigungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Aktion "Hamburg räumt auf". Das hat ein wenig einen unangenehmen Beigeschmack, weil wir natürlich mit diesen Aktionen ein Problembewusstsein der Schülerinnen und Schüler erreichen wollen und nicht in erster Linie einen Beitrag zum konkreten Reinigen haben wollen,
sondern wir wollen, dass sie, wenn sie dort reinigen, erkennen, wie viel Mühe das macht, welche Schwierigkeiten darin bestehen, wenn man achtlos Dinge wegwirft, aber nicht, dass sie jetzt verstärkt zum Einsatz kommen und Pflichten Dritter, die nicht erledigt werden, sozusagen ausbügeln müssen. Aber ich will einmal unterstellen, dass Sie durch häufigeres Tun erreichen wollen, das Bewusstsein noch mehr zu schärfen.
Dass die Tätigkeit der Waste Watchers verstärkt beworben werden soll, ist gar keine Frage, da sind wir uns einig, aber richtig übel wird es bei Punkt vier. Da gehen Sie einen Weg zwischen Ihrem Eingangstext und diesem Punkt des Petitums, den die Arbeitslosen in dieser Stadt zu Recht als blanken Zynismus empfinden werden. Sie sagen, Senat, Behörden und Unternehmen seien auf die Unterstützung und Hilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und nur mit aktiver Unterstützung aller Beteiligten könne eine Verbesserung der Sauberkeit erreicht werden. Und dann sagen Sie, liebe Arbeitslose, ihr dürft auch mal bitte schön den Jungfernstieg sauber machen. Das kann doch nicht Ihr Thema sein. Es handelt sich hier um eine hoheitliche Aufgabe, die die Stadtreinigung Hamburg vorzunehmen hat. Wenn Sie die Reinigung der Straßen und Plätze durch die Stadtreinigung Hamburg verbessern wollen und sagen, da gibt es ein Defizit, dann müssen Sie dafür sorgen, dass mehr sozialversicherungspflichtige Jobs in dem Bereich entstehen und nicht Ein-Euro-Jobber dort einsetzen.
Wir haben an dieser Stelle ein zweifaches Problem. Erstens: Welches Signal senden wir an die Leute aus, die Sie hier so euphemistisch Aktiv-Jobber nennen? Ist das Signal, wir nehmen euch ernst und wollen euch helfen, mit einer Qualifikation in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen? Nein, das Signal ist eindeutig, wir nehmen euch als Reservearmee für all die Aufgaben, die wir selber nicht mehr hinkriegen und nicht mehr bezahlen können; das ist das Problem dabei.
Zweitens: Sie bestätigen mit diesem Antrag genau die schlimmsten Befürchtungen, die bei der Schaffung der Ein-Euro-Jobs entstanden sind, dass man das Thema der Zusätzlichkeit nämlich überhaupt nicht mehr beachten muss. Es handelt sich hier nicht um eine zusätzliche Aufgabe, sondern um eine hoheitliche Aufgabe der Stadtreinigung Hamburg. Die muss sie erfüllen und die muss sie am besten mit ihren Angestellten erfüllen.
Herr Hesse, wenn Sie jetzt so aufgeregt werden, dann frage ich mich natürlich, wenn die Stadtreinigung Hamburg nicht gemeint sein sollte, wollen Sie die Ein-EuroJobber etwa den privaten Anliegern noch zur Seite stellen?
Herr Hesse, wir wollen es so kurz machen, wie es der Antrag verdient. Wir werden die Punkte eins bis drei annehmen und Punkt vier ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nötig, weil hier von der Opposition abenteuerliche Dinge behauptet wurden, die so nicht stehen bleiben können. Herr Pumm hat dazwischengerufen, es würde sich um etwas Rechtswidriges handeln, was hier gefordert werde. Lieber Kollege Pumm, dann möchte ich Sie fragen, ob Sie die Forderungen der SPD-Fraktion aus dieser Legislaturperiode auch als rechtswidrig bezeichnen, den Senat aufzufordern, die Aufsicht über öffentliche und private Spielplätze durch den Einsatz von Ein-Euro-Jobs in geeigneter Form auszuweiten.
Erklären Sie mir einmal diesen Unterschied, Herr Pumm, bevor Sie mir vorwerfen, ich würde in irgendeiner Form etwas Rechtswidriges machen.
Lieber Kollege Lühmann, weil Sie es anscheinend nicht richtig herausgelesen oder absichtlich falsch verstanden haben, was wir mit den Ein-Euro-Jobbern meinen: Die Ein-Euro-Jobber sollen für die Stadtreinigung zusätzliche Aufgaben tätigen. Zusätzliche Aufgaben können zum Beispiel, wenn in unserer Stadt Großveranstaltungen stattfinden, im weiteren Umfeld entstehen, wo die Veranstalter nicht mehr tätig werden, wo aber doch noch in irgendeiner Form eine zusätzliche Reinigung mit einer höheren Taktfrequenz durchgeführt werden muss. Eine zusätzliche Aufgabe kann sein, dass an touristischen Schwerpunkten unserer Stadt auch diese Ein-EuroJobber zu einer Tätigkeit kommen.
(Michael Neumann SPD: Sie sagen doch die Un- wahrheit! Wer einmal die Unwahrheit sagt, dem glaubt man auch nicht!)
Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Punkte Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bei den Ein-EuroJobbern im Vordergrund stehen. Was Sie hier machen, ist ein falsches Spiel und in sich auch nicht logisch. – Vielen Dank.
Die GAL-Fraktion möchte über Ziffer vier des Antrags gesondert abstimmen lassen. Wer möchte die Ziffern eins bis drei des CDU-Antrags aus der Drucksache 18/4791 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig.
Wer möchte Ziffer vier seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 16, Drucksache 18/4629, Große Anfrage der SPD-Fraktion: Sicher im Rechtsstaat – Bilanz nach einem Jahr mit dem neuen Recht: Was wurde aus Deutschlands angeblich "knackigstem Polizeigesetz"?
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Sicher im Rechtsstaat – Bilanz nach einem Jahr mit dem neuen Recht: Was wurde aus Deutschlands angeblich "knackigstem Polizeigesetz"? – Drucksache 18/4629 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? Herr Dr. Dressel.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der gestrigen Debatte über Mettbach, Osmani und die organisierte Kriminalität hat die CDU, die sich ja immer als Partei der Inneren Sicherheit bezeichnet, das Herz für den Datenschutz entdeckt. Das war in der Tat eine neue Erkenntnis. Früher hieß es aus Ihren Reihen immer, Innere Sicherheit gehe vor Datenschutz. Zumindest beim Thema der organisierten Kriminalität in Hamburg war es bei dem Kollegen Jäger umgekehrt.
Wie das wohl in Ihrer Fraktion angekommen ist, Herr Kollege Jäger, Sie als Gralshüter des Datenschutzes; das muss für die CDU eine wahrlich neue Erfahrung gewesen sein.
Nach einem Jahr neues Polizeirecht ist es jetzt Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Herr Nagel, es sollte Ihr Prestigeprojekt sein. Bürger, Polizei und Politik wollen jetzt wissen, was es außer markigen Worten von Ihnen und Ihrem Kollegen Ahlhaus gebracht hat. Nach Vorlage der Zahlen kann man sagen, es gibt Licht und Schatten. Gute Ergebnisse sind interessanterweise da zu verzeichnen, wo es Übereinstimmungen zwischen den Entwürfen der SPD-Fraktion und des Senats gegeben hat. Und, weil sicherlich dieser Punkt gleich von Ihnen kommen wird, da müssen Sie es dann schon ertragen, dass wir als Opposition diese Punkte auch positiv ansprechen, in denen wir in der Tat in den halbjährigen Beratungen im Innenausschuss Übereinstimmungen hatten.
Ein solches Gesetzgebungsverfahren ist nicht Ihr geistiges Eigentum, sondern Sachen, die gut sind, sprechen wir auch an. Das ist für eine verantwortungsvolle Oppositionspolitik auch richtig so.
Aber das Polizeirecht hat auch durchwachsene Ergebnisse gebracht, und zwar an den Punkten, die von den Experten in den Beratungen auch sehr kritisch bemerkt worden sind, wo Sie sich über den Expertenrat explizit hinweggesetzt haben. Nehmen wir einmal die zweiwöchige Polizeihaft. Was haben Sie da im Innenausschuss getönt, wie wichtig und dringlich das sei, dass wir diese
zweiwöchige Polizeihaft brauchen, vor allem für die Fußball-WM. Und was ist passiert? Der zweiwöchige Unterbindungsgewahrsam ist für die Innenbehörde juristisch ein Flop, und zwar ein totaler Flop. Kein Unterbindungsgewahrsam, der über einen Zeitraum von einer Woche und länger verhängt worden ist, konnte vor Gericht bestehen. Auch eingelegte Rechtsmittel der Innenbehörde blieben meist erfolglos. Deshalb ist für uns als SPD klar, dass ein Unterbindungsgewahrsam klar umgrenzt für eine Zeit von bis zu vier Tagen sinnvoll ist. Nicht mehr und nicht weniger ist an dieser Stelle richtig.