Protokoll der Sitzung vom 01.02.2007

Vielleicht hat die Mitarbeiterin der BfI Ihnen zu den schulpflichtigen Kindern auch aufgeschrieben, wo diese Kinder zur Schule gehen?

Herr Staatsrat.

Solange die Familien oder die Kinder in der Wohnaußenstelle Nosdorf/Horst untergebracht sind, gehen sie nicht zur Schule. Das ist ja eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung mit – wie Sie gehört haben – einer durchschnittlichen Verweildauer von circa 65 Tagen.

(Manuel Sarrazin GAL: Wenn man solange schwänzt!)

Ich kann Ihnen sagen, dass die Verweildauer der Kinder bisher wesentlich kürzer ist. Bisher haben wir hier eine durchschnittliche Verweildauer von 41 Tagen. Es ist auch mit der BBS so vereinbart, dass, bevor die Kinder nach Nosdorf/Horst kommen, bereits geprüft wird, welche Möglichkeiten der späteren Beschulung bestehen, sodass den Kindern, wenn sie aus der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung, aus der Außenstelle Nosdorf, nach Hamburg zurückkommen, gleich eine Möglichkeit der Wohnunterbringung dort angeboten werden kann, wo auch kurzfristig eine schulische Unterrichtung möglich ist.

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Möller.

Sind diese drei schulpflichtigen Kinder, bevor sie nach Nosdorf/Horst gebracht wurden, schon in Hamburg zur Schule gegangen?

Das kann ich Ihnen nicht mit abschließender Sicherheit sagen, ist aber nach der Logik einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung nicht zu vermuten, denn die Natur einer Erstaufnahmeeinrichtung ist, dass Flüchtlinge, wenn sie nach Hamburg kommen,

zunächst dort untergebracht werden, bis eine dauerhafte Unterbringung gewährleistet werden kann.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten Lühmann.

Können Sie uns, wenn nicht hier, dann vielleicht zu Protokoll mitteilen, welche Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner der Zentralen Erstaufnahme für Wege nach Hamburg entstehen und wann sie wie lange dauernde Wege auf sich nehmen können? Wie sind da die Verbindungen?

Herr Staatsrat.

Das kann ich Ihnen hier und jetzt nicht sagen, aber wir werden das zu Protokoll beantworten.

Dann eine Nachfrage der Abgeordneten Özoguz.

Herr Staatsrat, ist die Viereinhalbjährigen-Untersuchung geplant oder wird sie schon durchgeführt?

Herr Staatsrat.

Auch das entzieht sich hier und heute meiner Kenntnis, Frau Abgeordnete.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Maier.

Herr Staatsrat, da etliche der Familien erst in Hamburg auf dem Schiff waren und dann nach Nosdorf/Horst gebracht worden sind, frage ich, wie viele Kinder vorher in Hamburg zur Schule gegangen sind und dort jetzt nicht mehr in die Schule geschickt werden? Ich vermute, dass Sie das jetzt nicht sagen können, aber dann bitte zu Protokoll.

Herr Staatsrat.

Ich kann es Ihnen in der Tat nicht sagen, aber das knüpft an die Frage von zuvor an – vermutlich keine, weil es sich hier um eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung handelt und die Natur ist, dass man zunächst einmal dort hinkommt, dass man untergebracht ist und dann eine dauerhafte Unterbringung mit der Möglichkeit der Beschulung in Hamburg stattfindet.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten Dr. Maier.

Herr Staatsrat, ich hatte nach solchen Fällen gefragt, in denen die Familien zunächst in Hamburg auf dem Schiff untergebracht waren und dann dort hingebracht worden sind. Da ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kinder vorher auch in Hamburg zur Schule gegangen sind. Ich möchte wissen, in wie vielen Fällen das der Fall war, dass sie erst hier zur Schule gingen und jetzt nicht mehr in die Schule gehen können. Das möchte ich Sie bitten, uns das aufzuschreiben.

siehe Anlage 1 Seite 3913

Verehrter Herr Abgeordneter! Aufschreiben muss hier niemand etwas. Wir haben eine mündliche Fragestunde. Wenn der Senat es anbietet, das zu Protokoll zu geben, ist das seine Sache.

(Dr. Willfried Maier GAL: Dann muss er es auf- schreiben! – Dr. Andrea Hilgers SPD: Man muss doch dem Senat die Gelegenheit geben zu sagen, ob Sie es zu Protokoll geben wollen!)

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Özoguz.

Herr Staatsrat, können Sie uns zu Protokoll geben, ob Sie dort die ViereinhalbjährigenUntersuchung machen oder machen werden und ob Sie dort auch Sprachförderung oder Sprachbeginn, was auch immer man da machen sollte, planen beziehungsweise durchführen?

Herr Staatsrat, können und wollen Sie zu Protokoll geben?

Wir werden das tun.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Dr. Steffen.

In der Drucksache, die wir vor einiger Zeit beraten haben, war insbesondere die Frage nach gerichtlichen Zuständigkeiten offen. Ist mittlerweile die Frage geklärt, welche Gerichte für die sich für die Asylbewerber ergebenden Rechtsfragen zuständig sind, insbesondere im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Diese Frage weise ich zurück, sofern Sie mir nicht zur Zentralen Erstaufnahme von Flüchtlingen in Nosdorf/Horst die Brücke bauen.

Das geht genau um die Flüchtlinge, die dort untergebracht sind und ich bezog mich auf genau jene Drucksache für die Einrichtung dieser Erstaufnahme in Nosdorf/Horst.

Also nicht, wie Sie es eben global formuliert hatten, sondern nur auf diese Erstaufnahme bezogen. Herr Staatsrat, bitte.

Gleichwohl kann ich Ihnen die Frage hier und jetzt nicht beantworten.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten Dr. Steffen.

Wäre es möglich, diese Frage zu Protokoll zu beantworten?

Wir machen ein umfängliches Protokoll, das auch diese Frage beantworten wird.

Das freut.

Dann eine Nachfrage des Abgeordneten Böwer.

A C

B D

Herr Staatsrat, können Sie uns sagen, wann Sie selber die Einrichtung in Augenschein genommen haben?

(Ingo Egloff SPD: Daran erinnert er sich nicht!)

Herr Staatsrat.

Ich habe die Einrichtung bisher nicht in Augenschein genommen.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten Böwer.

Wann werden Sie die Einrichtung in Augenschein nehmen?

Herr Staatsrat.

Ich werde die Einrichtung dann besuchen, wenn ich es für notwendig erachte und dann werde ich auch darüber entscheiden.