Protokoll der Sitzung vom 01.03.2007

Herr Staatsrat.

Das kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen. Das scheint mir auch nicht im Fragehorizont der ersten Frage zu liegen.

Zwei Nachfragen sind erfüllt. Sie haben keine mehr zur Verfügung, Frau Abgeordnete Boeddinghaus.

Frau Abgeordnete Fiedler, Sie dürfen noch zwei Fragen stellen.

Herr Staatsrat Dr. Voges! Am 11. Oktober letzten Jahres erklärte Senatorin DingesDierig in diesem Hause wörtlich:

"Genau diese verbindliche Koordination und Zusammenarbeit, das schnelle Auswerten und Überprüfen von vorliegenden Daten erlaubt das zentrale Schülerregister."

Ist es richtig, dass alle schulpflichtig werdenden Kinder spätestens nach der Erstvorstellung im zentralen Schülerregister erfasst sein sollten?

Meine zweite Frage: Warum ist es ausgerechnet bei Kindern mit festgestelltem Förderbedarf nicht möglich zu erfassen, ob und in welcher Weise eine Förderung in staatlichen vorschulischen Maßnahmen erfolgt?

Herr Staatsrat.

Die Daten, die in das zentrale Schülerregister eingepflegt werden, sind im Rahmen einer Verordnung festgelegt. Die von Ihnen jetzt vorgelegten Daten erfassen zwar die Pflicht, aber sie erfassen keine einzelnen diagnostischen Informationen über Kinder, bei denen nicht davon ausgegangen werden muss, dass die additive Sprachförderung die für sie beste Förderung ist.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Wenn wir beim Thema Sprachförderbedarf entweder aus sonderpädagogischem oder sonstigen Sprachfördergründen sind, dann würde mich interessieren, ob die gegebenenfalls notwendige Anschlussbetreuung zur Vorschulpflicht, die ja sein kann, weil die Eltern berufstätig sind, ebenso kostenfrei ist wie die Vorschule?

Herr Staatsrat.

Ich habe die Frage ehrlich gesagt nicht genau verstanden.

Sie haben das Schulgesetz dahin gehend geändert,

(Bernd Reinert CDU: Ne, wir!)

dass eine Vorschulpflicht besteht für Kinder, die Sprachförderbedarf haben. Für die Eltern ist dann die Vorschule kostenfrei. Die Frage ist, ob auch die eventuell nötige Anschlussbetreuung kostenfrei ist.

Die Anschlussbetreuung richtet sich in Hamburg nach den Bestimmungen des

A C

B D

Kinderbetreuungsgesetzes. Nach meiner Kenntnis ist dieses Gesetz nicht geändert worden.

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Wenn Sie schon keine genaue Zahl haben aus der Viereinhalbjährigen-Untersuchung über die Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, haben sie dann eine ungefähre Ahnung, wie hoch der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist, die Sprachförderbedarf haben?

Herr Staatsrat.

Wir haben im Rahmen der Repräsentativuntersuchung, auf die ich vorhin schon verwiesen hatte, entsprechende Zahlen auch bei der Beantwortung Kleiner Schriftlichen Anfragen gegeben. Ich habe diese Zahlen jetzt nicht parat, aber sie sind in Antworten des Senats nachzulesen.

Herr Abgeordneter Rosenfeldt.

Herr Staatsrat, Sie hatten auf die Frage, welche Kapazitäten für vorschulische sonderpädagogische Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen, gesagt, dass die Beantwortung der Frage hier zu umfangreich wäre. Könnten Sie die Beantwortung der Bürgerschaft zu Protokoll zur Kenntnis geben?

Herr Staatsrat.

Ja.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, und zwar zum Abgeordneten Buss.

Es geht um das Thema Unstimmigkeiten mit der diesjährigen Anmelderunde für die Klassen 5.

An zahlreichen Schulen ist es zu einer erheblichen Zahl von Überanmeldungen im Ergebnis der diesjährigen Anmelderunde der fünften Klassen gekommen. Dabei hat die neue ehrgeizige Zeitplanung zur Zuweisung an die jeweilige Schule sowie die der Öffentlichkeit unbekannte Vorgabe, dabei ausschließlich nach dem elektronischen HVV-Fahrplan zu verfahren, zu erheblichen Organisationsproblemen der Schulen und zur Verunsicherung der Eltern geführt.

Welche Kriterien legt die zuständige Behörde im Einzelnen für die endgültige Anmeldung in einer fünften Klasse zugrunde?

Herr Staatsrat Dr. Voges.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Buss! Zunächst zwei Vorbemerkungen zu Ihrer Vorbemerkung der Frage. Sie haben dort von einer erheblichen Zahl von Überanmeldungen bei der diesjährigen Anmelderunde der fünften Klassen gesprochen.

________ * siehe Anlage 1 Seite 4060

Die Zahlen belegen diese Einschätzung nicht. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand der Schulen gibt es 27 von 150 Schulen, an die mit dem Erstwunsch angemeldete Schüler abgegeben werden. 17 dieser Schulen geben jeweils unter zehn Schüler ab. Nur bei zehn Schulen sind es mehr als zehn und nur bei fünf Schulen – das sind wirkliche Einzelfälle – sind es mehr als 20 Schüler, die abgegeben werden. Ich würde das Problem in der Größenordnung ein Stückchen anders bewerten.

Und dann der Hinweis auf die neue ehrgeizige Zeitplanung. Ich will Ihnen sagen, warum dieser Ehrgeiz in der Behörde entstanden ist. Die Vorgabe für die Schulorganisation in diesem Jahr war, dass Schulen wesentlich früher als bisher ihre Personalbedarfe für das kommende Schuljahr kennen müssen, weil wir erstmals zum nächsten Schuljahr den selbst verantworteten Schulen in Hamburg die Möglichkeit einräumen, Lehrkräfte selbst einzustellen. Damit diese Bewerbungsverfahren auch zeitgerecht ablaufen können, müssen Anfang April entsprechende Ausschreibungen erfolgen. Deswegen müssen wir Ende März fertig sein. Mir scheint, dass eine etwas zügigere Personalorganisation der gesamten Schulorganisation eher gut tut. Es hat auch für die Eltern und für die Schülerinnen und Schüler einen großen Vorteil, denn erstmals werden in diesem Jahr Eltern und Schüler schon sehr viel früher als sonst wissen – nämlich Ende März –, an welcher Schule sie tatsächlich angenommen worden sind. Die meisten werden dort angenommen sein, wo ihre Erstwünsche waren.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt komme ich zu Ihrer ersten Frage, und zwar nach den Kriterien. Gemäß Paragraf 42 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz wählen die Sorgeberechtigten nach Abschluss der Grundschule die weiterführende Schulform, in der ihr Kind beschult werden soll. Die Aufnahme wird konkret in Absatz 4 der Vorschrift geregelt. Danach besteht grundsätzlich kein Anspruch, an einer ganz bestimmten Schule aufgenommen zu werden, sondern es obliegt den Sorgeberechtigten, die gewünschte Schule – so heißt es auch schon im Gesetz – und Zweit- und Drittwünsche zu nennen. Über den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule muss dann ermessensfehlerfrei entschieden werden. Das maßgebliche Verteilungskriterium ist laut Gesetz neben dem Elternwillen das Ziel, altersangemessene Schulwege zu erreichen.

Nur wenn die Zahl der Erstwünsche für eine Schule deren Aufnahmefähigkeit übersteigt – ich hatte versucht, Ihnen das am Anfang zu sagen, es ist beileibe nicht die Regel, sondern es ist die Ausnahme –, ist in dieses Verteilungsverfahren einzusteigen. Das hierfür vorgesehene Verfahren ist in der Handreichung für Schulleitungen zur Organisation der Klassen 5 und 7 eingehend beschrieben.

Bei der Klärung der Frage, wie das vom Gesetz vorgegebene Kriterium altersangemessener Schulweg anzuwenden ist, wird in diesem Jahr verbindlich der HVV-Fahrplan herangezogen. Man muss sich das noch einmal in Erinnerung rufen, wann das greift: Immer nur dann, wenn die Erstwünsche die Aufnahmekapazität überschreiten. Das heißt, die nahe zum Schulstandort wohnenden Schüler rangieren ohnehin ganz oben. Weiterführende Schulen haben jedoch häufig auch einen überregionalen Einzug. Bei zunehmender Entfernung braucht es ein verbindliches Verständnis für den altersangemessenen Schulweg.

Entscheidend ist dabei – anders als bei den fußläufigen Wegen zur Grundschule – nicht nur die Strecke, ausgedrückt in Kilometern und Metern, sondern die Dauer der Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, denn sonst könnten an unterschiedlichen Schulen sehr unterschiedliche Auslegungen dieses Kriteriums stattfinden, weil der eine sagt, man kommt mit dem Auto schnell hin, wenn die Eltern denn ein Auto haben; wenn sie keines haben, ist es schlecht. Oder es gibt tüchtige Kinder, die sind sportlich und können lange Fahrradwege bewältigen; andere wiederum können es nicht. Das heißt, hier muss für die Anwendung dieses Kriteriums eine gewisse Verbindlichkeit hergestellt werden, damit wir am Ende juristisch auf der sicheren Seite sind. Wir haben uns entschieden, dabei mit dem HVV-Fahrplan, der relativ komfortable Ermittlungsmöglichkeiten enthält, vorzugeben.

Mit dieser Vorgabe wird kein neues Kriterium eingeführt, sondern die geltende gesetzliche Vorgabe altersangemessener Schulwege für die weiterführenden Schulen wird jetzt verbindlich und damit auch einheitlich festgelegt.

Eine zweite Frage von Herrn Buss.

Warum sind die Eltern nicht rechtzeitig vor Beginn der Informationstage der Schulen über dieses neue Zuordnungskriterium HVV-Fahrplan – also die Anwendung aus dem Geofox-Programm – informiert worden?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Buss! Im Rahmen der Informationstage präsentieren sich nach unseren Beobachtungen die einzelnen Schulen mit ihrem besonderen Angebot. Erst im Rahmen der Anmeldegespräche informieren die Schulen – meistens die Schulleitungen – die Eltern über die besonderen Modalitäten der Anmeldung und der Aufnahme einschließlich der Regelung zu Erst-, Zweit- und Drittwünschen sowie über die Kriterien wie altersangemessene Schulwege. Die Schulleitungen sind rechtzeitig vor der Anmelderunde, die bis zum 9. Februar stattgefunden hat, durch die Handreichung zur Organisation, die ich vorhin schon erwähnte, informiert worden.

Eine davon unabhängige Information der Eltern durch die Behörde erfolgte wie in den vergangenen Jahren durch die Broschüre "Den richtigen Weg wählen", aber in dieser Broschüre ist nie diese Detailtiefe in dem Verständnis dieses Kriteriums enthalten gewesen. Das war auch in diesem Jahr nicht der Fall, darin steht als Kriterium etwas über die Zumutbarkeit des Schulweges.

Ich habe es vorhin schon ausgeführt. Probleme gab es für die Eltern nur an relativ wenigen Standorten. Aus unserer Beobachtung stand dabei weniger die neue Interpretation des Entfernungskriteriums im Mittelpunkt, sondern der Wunsch, eine Schule mit einem ganz besonderen Profil anzuwählen. Ich will Ihnen ein Beispiel dafür nennen.