Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! So kurz der Senatsantrag in diesem Fall daherkommt, schließt er doch ein zähes Ringen hier im Hause ab. Ich erinnere noch die Ablehnung der CDU 2001, als SPD und GAL nach vorn marschierten und sagten, wir bräuchten nun dringend eine Homo-Ehe. Dies wurde hübsch illustriert, ich glaube, mit Farid Müller und Lutz Kretschmann zusammen in der Hochzeitskutsche. Das wird man heute nicht mehr brauchen. Es war ein harter Weg, auf dem wir uns als CDU in Hamburg zu keinem Zeitpunkt der Diskussion verschlossen haben, sondern uns weiterbewegt und unsere Position weiterentwickelt haben, und zwar in sehr kurzer Zeit. Auch in der heutigen Fraktion sind noch viele dabei, die damals mitgerungen haben, die Positionen von damals mit erarbeitet und modifiziert haben und die sich diesem Thema geöffnet haben. Wir sind in dieser Stadt parteiübergreifend und – das sage ich bewusst – volksparteiübergreifend in den letzten fünf Jahren sehr weit gekommen, was die Belange von Lesben und Schwulen betrifft.
Die CDU hat sich nicht erst seit der Koalition mit den Grünen dieses Themas aktiv angenommen, sondern wir waren 2006 in diesem Haus einer der Vorreiter, die die Anpassung des Beamten- und Landesbedienstetenrechts, also die Übertragung des Lebenspartnerschaftsrechts auf das Landesrecht gefordert haben. Wir hatten dazu einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der hier gemeinsam beschlossen wurde. Es gab damals Kritik von den Grünen und der SPD, warum man denn nun das Beamtenrecht nicht mit beschlossen habe. Wir haben damals angekündigt, es weiter zu bearbeiten, da wir die Bemühungen des Senats unterstützen würden, dies im norddeutschen Verbund zu regeln. Die jetzt vorliegenden Mustergesetze zeigen, dass die CDU ihr Wort gehalten hat und das, was sie 2006 als eine der ersten CDU-Landesfraktionen im Bund hier in Hamburg auf den Weg gebracht hat, jetzt mit diesem Senatsantrag, aber
Die Hamburger CDU steht selbstverständlich für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in allen Belangen des öffentlichen Dienstes, auch der Beamten. Wir haben uns hierfür eingesetzt und haben unser Versprechen aus den Debatten damals gehalten.
Das bedeutet aber auch, dass wir heute an einem Punkt sind, wo wir als Hamburg in dieser Frage – der Kollege Farid Müller hat es aufgezeigt – unsere Hausaufgaben weitestgehend gemacht haben. Man wird nun abwarten müssen, was die Verbände und Gewerkschaften dazu sagen, die jetzt erst einmal befragt werden müssen. Wir werden nun jedoch an die Grenze kommen, was unseren Einsatz im Bund betrifft. Hier kann ich nur für unsere Fraktion festhalten, dass wir zu dem stehen, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Wir stehen zum modernen Familien- und Partnerschaftsbild der Hamburger CDU und werden uns auch, wie bereits beschrieben, im Bundesrat nach unseren Möglichkeiten weiter für Lösungen einsetzen, die diesem Verständnis entsprechen.
Dennoch ist das Außer-Kraft-Setzen des Gesetzes von 2001 der Zeitpunkt, zu dem wir überlegen sollten – der Koalitionsvertrag tut dies –, ob wir nur für erwachsene Menschen, die heiraten wollen den Ball aufnehmen und dort für Schwule und Lesben einiges bewegen. Wir müssen den Fokus auch auf ganz andere Bereiche dieser Stadt lenken und vielleicht auch die formalen Debatten – so wichtig sie am Ende des Tages auch sind – über Fragen des Besoldungs-, Erbschafts- und damals noch Wohnungsrechts zurückstellen. Dieses Kapitel haben wir weitestgehend abgearbeitet, zumindest bezüglich dessen, was wir in Hamburg tun können. Wir wollen uns auch um einen weiteren Bereich kümmern, den ich persönlich viel wichtiger finde: Kinder und Jugendliche stark zu machen und in ihrer Identitätsfindung dabei zu unterstützen, ihren eigenen Weg zu gehen und ihn durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn es vielleicht nicht in jedem Stadtteil und nicht in jeder gesellschaftlichen Einheit immer die Zustimmung findet, zu sich selbst zu stehen und Farbe zu bekennen. Daran wollen wir im Koalitionsvertrag arbeiten. Dies ist ein wichtiger Schritt. Da wird es in dieser Stadt noch einiges zu tun geben. Wir haben Vorschläge gemacht, die derzeit geprüft werden. Die Schulbehörde wird ebenfalls ihren Teil beitragen. Ich bin mir sicher, dass wir abgesehen von der Aufhebung des Gesetzes von 2001 und dem Abschluss der Regelung im Beamtenrecht unseren Weg als CDU konsequent weitergehen. Es geht jedoch – dazu haben wir immer gestanden – nicht nur um formale Regelungen. Bestimmte Themen müssen auch in den Köpfen der Menschen ankommen. Das sind
sie noch nicht überall. Daran werden wir in dieser Legislaturperiode mit den Grünen und hoffentlich auch mit den anderen Parteien in diesem Hause zusammen weiter arbeiten. Ich würde mich über einen ähnlich sachlichen Umgang und ein ähnlich konstruktives Miteinander wie in der letzten Legislaturperiode freuen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Erlauben Sie mir am Anfang eine persönliche Bemerkung. Für diejenigen, die mich noch nicht gefragt haben: Nein, ich habe mich nicht geprügelt, nein, ich war nicht Skilaufen. Ich habe einen gebrochenen Finger aufgrund eines kleinen, harmlosen Autounfalls. Bitte gewöhnen Sie sich an diesen Anblick. Ich muss mich auch daran gewöhnen. Das Ganze wird mich noch ein paar Wochen begleiten.
Irgendwann können Sie mich auch für eine Woche im Krankenhaus besuchen kommen. Das kommt noch in den Frühjahrsferien auf mich zu. Gern, Blumensträuße sind auch willkommen.
Aber nun zur Sache. Wir debattieren heute über die Aufhebung eines Gesetzes von 2001 – meine Vorredner haben dies schon ausgeführt –, das sich dank des neuen Personenstandrechts erübrigt hat. Natürlich können wir dem vorliegenden Antrag des Senats zustimmen und werden dies auch tun. Ich möchte jedoch kurz zurückblicken. Sie werden verstehen, dass meine Bilanz an der einen oder anderen Stelle ein bisschen anders ausfällt als die Ihre.
Ziemlich genau vor zehn Jahren wurde in der Bürgerschaft die Vorreiterrolle begründet, die Hamburg in der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften eingenommen hat. Die Hamburger Ehe, die bundesweit erstmals gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Möglichkeit einer öffentlich beurkundeten und damit gewürdigten Eintragung gab, wurde im April 1999 Gesetz.
Mein Vorgänger, Lutz Johannsen, damals noch Kretschmann, sprach in der Debatte vom April 1999 – an der einige von Ihnen ja beteiligt waren, auch Norbert Hackbusch, wie ich feststellen konnte – von einem großen Schritt für Hamburg. Rotgrün, sagte er damals, verändere die Welt für Lesben und Schwule. Eigentlich hatte er damit auch tatsächlich Recht. Farid Müller nannte es einen historischen Augenblick, wenn ich es richtig zitiere. Sie können mich gern korrigieren.
In den Bestimmungen zu dem Gesetz hatte der damalige rot-grüne Senat von vornherein festgelegt, dass die Eintragung beim Standesamt erfolgen solle. Daran erinnere ich die CDU-Fraktion gern, die nämlich – Karin Koop erinnert sich, denke ich, gut daran, Herr Wersich ebenfalls – gefordert hatte, dass die Eintragung beim Senatsamt für Gleichstellung und ganz und gar nicht beim Standesamt vorgenommen werden sollte. Eigentlich ist es wirklich gut, dass Sie sich damals nicht durchgesetzt haben, denn diese Institution ist inzwischen durch die CDU-Herrschaft in dieser Stadt leider gänzlich abgeschafft worden.
Eine der Begründungen der CDU damals war, dass durch die Hamburger Ehe keine Änderung des Personenstandes erfolge. Heute, zehn Jahre später, ist die Lebenspartnerschaft, die durch das Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 geschaffen wurde, mit dem neuen Personenstandsrecht der Bundesregierung endgültig und endlich ein eigener, voll anerkannter Personenstand geworden. Ich muss gestehen, dass wir, die SPD, es weitaus lieber gesehen hätten, wenn damit auch bundeseinheitlich geregelt worden wäre, was in Hamburg schon seit 1999 gilt, nämlich dass die Hamburger Ehe und später die Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt geschlossen wird. Dort gehört sie hin. Ich finde es äußerst bedauerlich, dass es der CDU doch gelungen ist, eine Öffnungsklausel für die Bundesländer in das Gesetz zu schleusen, sodass im Süden weiterhin abweichende Regeln gelten können. Das müsste wirklich nicht sein. Ich hoffe sehr, dass sich dort noch etwas bewegt. In Bayern deutet sich so etwas an. Dies fände ich toll.
Erstens, im Landesrecht hinkt Hamburg Bremen noch immer hinterher. Die volle Gleichstellung der verpartnerten Landesbeamtinnen und Landesbeamten werden wir vom Senat bekommen, aber erst im zweiten Quartal.
Zweitens hat Hamburg im Mai 2008 eine Bundesratsinitiative Bremens und Berlins unterstützt, die die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht vorsah. Gut, diese Entschließung ist jedoch im Bundesrat gescheitert und weder an meiner Partei noch an den Grünen.
Ich bin übrigens eine ganz entschiedene Gegnerin des Ehegattensplittings. Aber solange es diese aus meiner Sicht vorsintflutliche Regelung noch gibt, sollte es auch eine Lebenspartner- und Lebenspartnerinnensplitting geben, und zwar zum Nutzen oder – wie man es auch sehen kann – zum Schaden gleichgeschlechtlicher Paare. Gleichstellung heißt eben auch in diesem Punkt Gleichstellung.
Eben war schon die Rede vom Koalitionsvertrag. Weitere große, nennenswerte Initiativen in diesem Bereich habe ich nicht gesehen, jedenfalls nicht so, dass wir als Hamburg wieder eine Vorreiterrolle einnehmen würden, wie wir sie vor zehn Jahren mit Rot-Grün einmal hatten. Nun kann man natürlich sagen, dass es allein schon ein Fortschritt sei, dass die CDU so weit gekommen ist, wie sie es heute ist und wie Herr Heintze es vorgetragen hat. Wir wollen auch gern anerkennen, dass es da Bewegung gab. Die Hamburger CDU ist inzwischen bedeutend weiter als die CDU insgesamt – wunderbar, das finde ich toll – oder gar die CSU. Davon wollen wir vielleicht nicht reden.
Aber meine Frage ist: Reicht das eigentlich? Wenn wir uns noch einmal vor Augen führen, was wir zum Beispiel zwischen 2001 und 2006 unter Senator Kusch zum Thema Gleichstellung ertragen mussten, dann geht es zurzeit auch ein bisschen um Wiedergutmachung Ihrerseits.
Lesen Sie doch in den Protokollen einmal nach, was damals von Herrn Kusch so geäußert wurde, dann verstehen Sie mich vielleicht besser.
Ich frage ganz konkret CDU und GAL, wie das denn mit der versprochenen regionalen Antidiskriminierungsstelle in der Justizbehörde ist. Wann bekommen wir sie denn, wie sieht der Zeitplan aus, wo ist das Konzept und was betrifft tatsächlich diesen Bereich, über den wir jetzt sprechen? Wir warten, aber wir warten schon eine ganze Weile. Ich würde mich freuen, wenn es der große Wurf wird, von dem wir anfangs ausgegangen sind, aber es dauert. Wo sind denn eigentlich Initiativen? Eben wurde von Herrn Heintze der Jugendbereich erwähnt. Seit dieser Legislaturperiode fragen wir ständig nach, aber bisher sind wir nur vertröstet worden. Wir sind da gespannt und warten.
Eben wurde nach konkreten Vorschlägen gefragt. Wir hätten noch mehr Ideen, welche Initiativen Sie, vielleicht gemeinsam mit uns, in Richtung Bund auf den Weg bringen könnten. Was ist mit Gleichstellung beim Adoptionsrecht, was ist mit Regenbogenfamilien, haben Sie darüber schon nachgedacht? Wo bleibt Ihr Interesse an der Lebenswirklichkeit von Lebenspartnerschaften in Hamburg? Wir haben gehört, wie viele es mittlerweile in Hamburg gibt. Was wissen wir denn darüber? Warum werden keine Studien auf den Weg gebracht, keine Gutachten in Auftrag gegeben? Ich fände das spannend. Übrigens sind diese Partnerschaften besonders stabil, auch das ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Scheidungen – in Anführungsstrichen – liegen bisher nur sehr wenige vor.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Im Moment gibt es unter Schwarz-Grün noch eine nachzuholende Entwicklung und ein ordentlicher Fortschritt müsste aus unserer Sicht anders aussehen. Wenn das stimmt, was gerüchteweise bei mir angekommen ist, dass sich CDU und GAL derzeit Gedanken über ein neues Leitbild dieser Stadt machen, dann überlegen Sie doch bitte auch, eine erkennbare Initiative für gleichgeschlechtliche Lebensweisen darin vorkommen zu lassen. Das würde der Metropole Hamburg gut anstehen und auch nach außen tragen, was Sie eben glaubhaft vorgetragen haben. Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen und ich denke, die Mehrzahl der Abgeordneten, wünschen uns jedenfalls, dass Hamburg wieder als Vorreiter bei der Gleichstellung von frauenliebenden Frauen und männerliebenden Männern wahrgenommen wird. Gemeinsam – das noch einmal als Appell an CDU und GAL – geht das am besten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Herren, sehr geehrte Damen und Damen! Seit 1. Januar dürfen Paare nun kirchlich heiraten, ohne vorher zum Standesamt gehen zu müssen. Damit begehen Geistliche keine Straftat beziehungsweise Ordnungswidrigkeit mehr, sondern dürfen ihren Segen unabhängig vom staatlichen Reglement geben. Paare dürfen sich künftig auch das Standesamt aussuchen. Außer in Baden-Württemberg und Thüringen darf nun überall geheiratet werden, egal wo der Wohnsitz ist. Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sind nun Ehegatten und Ehegattinnen in Bezug auf Familienzuschlag, Beihilfe und Verbliebenenpension gleichgestellt. Die Gleichstellung im Beamtenrecht soll – das wurde hier schon angesprochen – in Vorbereitung sein.
Möglich ist dies durch das neue Personenstandsgesetz, das nun bundesweit gilt; Gabi Dobusch erwähnte es. Es macht natürlich Sinn, dass derartige Regelungen Bundesrecht sind. Insofern war es eine richtige Entscheidung, das hamburgische Landesgesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes aufzuheben. Ich weiß, dass es insgesamt kein leichter Weg war, bis es zu dieser Form von Gleichstellung gekommen ist. Ich weiß, dass es für viele ein großes Glück bedeutet, endlich heiraten zu dürfen. Dies hat neben einer großen und oftmals auch sehr romantischen Symbolik eben auch knallharte wirtschaftliche Gründe. Es erschließt sich der aufgeklärten Zivilgesellschaft nicht, zwischen homosexuellen und heterosexuellen Partnern einen Unterschied zu machen, auch wenn es weiterhin Unterschiede beim Einkommen
Herzlichen Glückwunsch dennoch an dieser Stelle an die bürgerliche Schwulen- und Lesbenbewegung für ihren jahrelangen Kampf um Gleichstellung der Homo-Ehe.
Ich möchte der guten Ordnung halber darauf aufmerksam machen, dass neben dem Lebenspartnerschaftsgesetz durch das neue Personenstandsgesetz auch eine Reihe anderer Gesetze geändert werden müssen, unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Melderechtsrahmengesetz und 20 weitere Gesetze.
Das Personenstandsgesetz, das seit der Nazizeit, nämlich seit 1937, in seiner gefassten Form bis zum 31. Dezember 2008 galt, muss allerdings auch in einem weiteren sehr wichtigen Punkt dringend geändert werden. Es handelt sich um den Paragrafen 21. Gestatten Sie mir einige wenige Sätze, worum es darin geht; dann komme ich wieder zum Ausgangsthema zurück.
Darin ist festgelegt, dass das Geschlecht eines Kindes dem Standesamt gemeldet werden muss, und zwar binnen einer Woche nach der Geburt. Dies bedeutet für viele Eltern, eine Entscheidung zu treffen, welches Geschlecht ihr Kind hat, auch wenn dies nicht eindeutig ist. Jede zweitausendste Geburt ist davon betroffen. Dies führt dazu, dass diese Neugeborenen gegen den Willen zum Mann oder zur Frau operiert werden. Wir werden uns am 29. April im Gesundheitsausschuss mit dem lebenslangen Leiden der Hermaphroditen und den Menschenrechtsverletzungen befassen. LINKE und SPD haben Große Anfragen auf den Weg gebracht, die das Thema anfassen und die ganze Dramatik dieser Menschen aufgreifen.
Um zum Ausgangsthema zurückzukommen, möchte ich abschließend daran erinnern, dass die bürgerliche Ehe nicht nur mit Romantik verbunden ist und nicht nur Sicherheit bedeutet. Ich möchte hier aber kein Referat über die Abhängigkeiten und deren manchmal furchtbare Auswirkungen auf die materiell schlechter gestellten Ehepartner, in der Regel Frauen, halten. Dazu habe ich an anderer Stelle sicherlich noch Gelegenheit.
Aber lassen Sie es mich mit einer entwaffnenden Tatsache umreißen. In der spanischen Sprache ist der Begriff für Ehefrauen mit dem Begriff für Handschellen identisch: "las esposas". Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Artus, wenn wir Ihre Vorschläge zum Paragrafen 21 vorliegen haben, kann ich Ihnen zumindest von unserer Seite versichern, dass wir uns dem ernsthaft zuwenden werden. Das ist sicherlich ein Zustand, der gerade im menschlichen Bereich für die Betroffenen eine arge Belastung darstellt.
Ich möchte aber noch etwas zur Ungeduld meiner Kollegin von der SPD sagen. Ich kann verstehen, dass man als Opposition drängeln muss, etwas tun muss, das ist Ihr Job, dafür werden Sie bezahlt und das ist richtig. Aber wir sind jetzt acht Monate im Amt und ein Teil der Gleichstellungspolitik findet sich auch im aktuell diskutierten Haushalt wieder. Der ist aufgestellt und den werden wir in zwei Monaten verabschieden. Und was diese Vielfaltstelle in der Justizbehörde und die anderen Themen betrifft, arbeiten wir daran, weil wir konzeptionell etwas Vernünftiges auf den Weg bringen wollen. Deswegen bitten wir Sie, noch ein wenig Geduld zu haben. Die Legislaturperiode ist noch nicht einmal ein Jahr vorbei und was man sich für vier Jahre vornimmt, muss man nicht in einem halben Jahr abarbeiten. Wenn das so wäre, dann müsste man eher skeptisch sein, was denn dabei für die Menschen in dieser Stadt herauskäme. Hier geht Sorgfalt vor Schnellschüssen und da bitte ich Sie um etwas Geduld. Ich bin ganz sicher, dass wir alle Freude an der Diskussion haben werden. – Vielen Dank.