Überdies ist ein Rückerstattungssystem nicht ganz ohne Aufwand zu haben, auch wenn Sie das damit abgetan haben, dass wir beim Eintreiben von Geldern keine Schwierigkeiten hätten. Unsere Alternativen, die wir bereits öffentlich vorgeschlagen haben und die letztendlich dazu führen, dass die jetzigen Kann-Kinder ebenfalls ein gebührenfreies Jahr bekommen, sind schlicht und einfach die besseren.
(Carola Veit SPD: Legen Sie mal alles auf den Tisch, Herr Müller! – Beifall bei der CDU und der GAL)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Veit, Sie versuchen wieder einmal, das Thema hochzuhängen, und neidvoll muss man anerkennen, dass Ihnen dies ziemlich gut gelungen ist. Fakt ist aber, dass Sie hier ein Thema instrumentalisieren und es sich in
dieser Frage viel zu einfach machen; deshalb möchte ich Ihnen dies auch hier noch einmal erläutern, obwohl ich es bereits im Ausschuss versucht habe, aber dort haben Sie das Problem offensichtlich nicht verstanden.
Zunächst möchte ich Ihnen eines zum Thema Beitragsfreiheit vor Beginn der Schulpflicht sagen. Laut Paragraf 38.1 des Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die vor dem 30. Juni geboren sind, am 1. August.
Das steht im Paragraf 38.1. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die vor dem 30. Juni geboren sind, zum 1. August. Mit der Beitragsfreiheit, also dem letzten beitragsfreien Jahr vor Beginn der Schulpflicht, stehen mir drei Möglichkeiten zur Auswahl. Ich kann das Kind beitragsfrei ein Jahr in der Kita lassen, ich kann das Kind beitragsfrei ein Jahr lang in der Vorschule lassen oder ich kann das Kind ein Jahr vorzeitig einschulen und habe es beitragsfrei in der Schule.
Sie sagen, durch den Stichtag 30. Juni sei ein Gerechtigkeitsproblem entstanden, und in gewisser Weise haben Sie auch recht, das kann man so sehen. Natürlich ist ein Kind, das vor dem Juni geboren ist, ebenso lange in die Kita gegangen wie ein Kind, das im Juni desselben Jahres geboren ist. Doch wenn wir Ihren Antrag heute annehmen, stellt sich uns eine andere Gerechtigkeitsfrage. Sie müssen nämlich berücksichtigen, dass die Kinder, die im Juli, August und später geboren sind, potenzielle Kann-Kinder sind. Ich möchte Ihnen dies gerne an einem einfachen Beispiel verdeutlichen. Angenommen, wir haben ein Kind, das am 10. Juli 2004 geboren ist und vielleicht Cordula heißt …
…, und wir sehen uns die Eltern dieser beiden Kinder an und betrachten dann die Situation. Nun haben diese Eltern die Möglichkeit, die Kinder zum 1. August 2010 einzuschulen.
Und jetzt gucken wir uns an, was es für die Eltern dieser beiden Kinder unter dem Aspekt der Gerechtigkeit bedeutet, wenn wir Ihren Antrag annehmen. Darüber sollten Sie einfach einmal nachdenken. Für die Eltern, die sich dafür entscheiden, ihr Kind nicht vorzeitig als Kann-Kind einzuschulen, beginnt in diesem Jahr die Kostenfreiheit. Die Eltern des Kindes … Sie sollten einfach einmal zuhören und wenn Sie das nicht wollen, setzen Sie sich nicht mit der Gerechtigkeitsfrage auseinander und begreifen es nicht.
Sie werden nämlich erkennen, dass diese beiden Kinder, die am selben Tag geboren und vielleicht gleich lange in die Kita gegangen sind, auch ebenso lange Gebühren bezahlt haben. Und die Eltern des Kindes Michael, für das die Gebührenfreiheit gelten soll, haben bis zu diesem Tag ebenso viele Gebühren bezahlt wie die Eltern des Kindes Cordula.
Und wenn Sie jetzt sagen, für die Eltern des Kindes Cordula, das vorzeitig als Kann-Kind eingeschult wird, müssten wir für ein Jahr die Gebühren rückwirkend erstatten …
…, dann haben Sie die Situation, dass die Eltern von Michael insgesamt ein Jahr länger Gebühren bezahlt haben als die Eltern von Cordula. Somit stehen wir vor einer ganz neuen Gerechtigkeitsfrage, nämlich der, dass wir die Eltern, die ihr Kind als Kann-Kind vorzeitig einschulen, belohnen, indem wir ihnen die Gebühren für ein Jahr zurückerstatten, während die Eltern des anderen Kindes ein Jahr länger Gebühren gezahlt haben.
Nein, dann gestatte ich sie nicht. Herr Frank, ich diskutiere gerne nachher mit Ihnen. Einen letzten Satz möchte ich noch sagen. Aus genannten Gründen sollten wir über die Stichtag-Problematik, dass nämlich nur einmal im Jahr die Möglichkeit zur Einschulung besteht, diskutieren und dies ändern. Das muss in der Schulgesetz-Novelle …
Herr Gwosdz, ich habe Ihnen wirklich zugehört, aber ich muss gestehen, dass ich trotz Abitur nichts verstanden habe.
Wir sehen die Sache eigentlich ganz unleidenschaftlich und unkompliziert. Wir haben im Schulausschuss über diese Problematik diskutiert und die Senatsvertreter wussten nicht, ob es in anderen Bundesländern diese Beitragsfreiheit ein Jahr vor der Einschulung gibt. Sie wussten nur, dass es sie in Berlin ohne Rückerstattung für vorzeitig eingeschulte Kinder gibt, und somit war der Eindruck erweckt, es sei wohl auch in den anderen Bundesländern so geregelt. Dann gab es aber zum Glück eine Protokollerklärung, die bestätigte, dass es zwar in Berlin die Beitragsfreiheit ein Jahr vor der Einschulung ohne Rückerstattung für ein vorzeitig eingeschultes Kind gibt, aber in sechs anderen Bundesländern die Rückerstattung gewährt wird; deshalb wird der Senat umdenken müssen und deshalb sind wir für den Antrag der SPD.
…, aber ich finde, Herr Gwosdz, dass Sie sich bei diesem für viele Eltern sehr wichtigen und ernsten Thema im Ton vergriffen haben. Dieses Thema, über das viele Eltern in Hamburg besorgt sind, darf man nicht der Lächerlichkeit preisgeben.