zenstellung in der Republik eingenommen hat. Darauf sind wir zu Recht stolz. Daran haben viele Senate gearbeitet und auch dieses Haus in Gänze sehr solidarisch über die Fraktionsgrenzen hinweg. Wir geraten aber in die Gefahr, so sagen wir Sozialdemokraten, dass wir in Sachen Gleichstellungspolitik hinter andere Großstädte, andere Metropolen und andere Länder zurückfallen. Das hat damit zu tun, dass offenkundig in den letzten Jahren einige Gänge zurückgeschaltet wurde. Man kann es gut an Themen erkennen, die wir schon beraten haben.
Denken Sie an die Themenstellung zur Erreichbarkeit und Barrierefreiheit von öffentlichen Verkehrsmitteln, darüber haben wir in jüngerer Zeit bereits geredet. Tatsache ist, dass in den beiden letzten Jahren keine U- und S-Bahnhöfe in Hamburg mehr in Investitionsprogramme zur Barrierefreiheit gekommen sind. Die beiden Bahnhöfe, die verbessert worden sind, sind Neubauten oder Neuinvestitionen gewesen. Das alte Programm, das dazu dienen soll, voranzukommen, hat nicht mehr gewirkt. 45 Prozent der U- und S-Bahnhöfe in Hamburg sind barrierefrei, darüber lachen andere Großstädte, weil sie längst viel weiter sind. Wir konnten das vor Kurzem in Berlin besichtigen und die SPDFraktion konnte das vor Ort in Wien sehen, wo anders mit den Themenstellungen umgegangen wird und es eine Selbstverständlichkeit ist, dass U- und S-Bahnhöfe und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei gestaltet werden. Wir kommen nicht voran.
Es gibt jetzt ein Versprechen, eine Perspektive, die wichtig ist. Der Bund wird nämlich im Rahmen des Konjunkturprogramms viele Mittel für S-Bahnhöfe zur Verfügung stellen. Es gibt eine Planung des Senats, daran etwas zu tun. Wir haben jetzt schon Zweifel, dass das gelingen wird, denn viele Fachleute sagen uns, es liege oft gar nicht an dem Thema Geld oder am Willen, sondern es liege an der vorhandenen Kompetenz in der Stadt, zügig planerisch solche Leistungen zu erbringen, damit wir schneller vorankommen. Also, es fehlt an den Fachleuten, die den behindertengerechten Umbau von U- und S-Bahnhöfen organisieren. Ich finde, das ist ein richtiger Mangel, ein Systemmangel, der schleunigst behoben werden muss, sonst werden wir uns am Ende in ein paar Jahren unterhalten und sagen, dass wir zwar Geld aus dem Konjunkturprogramm gehabt haben, aber nicht in der Lage waren, das umzusetzen, weil es an den Planungskapazitäten gefehlt hat. Ich glaube, das dürfen wir uns nicht leisten.
Das zweite Thema, das ich ansprechen will, die Fachleute wissen, worum es geht. Wie werden in Hamburg Straßen gebaut? Wie werden öffentliche Einrichtungen gebaut? Die Planungshinweise für Stadtstraßen, genannt PLAST, und die Programmstrukturen sind 25 Jahre alt. In 25 Jahren hat sich
eine Menge getan und wir sind der Meinung, auch gerade die Sozial- und Behindertenpolitiker in diesem Hause, dass es notwendig ist, diese Planungshinweise zu reformieren und zu überarbeiten und dabei die Kompetenz der betroffenen Behinderten einzubeziehen.
Denken Sie daran, dass wir heute über neue Aspekte diskutieren, wir diskutieren über Themenstellungen wie selbstverwaltete Viertel im Bereich BID oder wir denken darüber nach, Verkehrssituationen herzustellen, in denen die Beteiligten sich untereinander abstimmen und sich gleichberechtigt bewegen. Da läuten für einen Behindertenpolitiker alle Alarmglocken, weil klar ist, dass solche Verkehrsregelungen, an denen alle gleichberechtigt teilnehmen sollen und man sich untereinander frei verständigt, besondere Gefahren für Behinderte, insbesondere für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, aber auch für blinde Menschen bedeuten. Daran muss gearbeitet werden. Wir finden, eine Reform der planerischen Grundlagen für Stadtentwicklung und Straßenentwicklung muss her.
Dritter Punkt: In den Schulen ist ohnehin bei den Investitionen – darüber ist in diesem Hause oft gesprochen worden – ziemlich viel im Argen. Es gibt Investitionsstaus, wie wir wissen. Besonders miserabel allerdings ist es um die Frage der Barrierefreiheit der Schulen in Hamburg bestellt. Nach Überzeugung der Fachleute sind die wenigsten Schulen überhaupt barrierefrei nutzbar und die Hinweise, die die Behörde oder der Senat dazu abgeben, wie man sich an das Thema heranwagen will, sind wirklich hanebüchen. Da steht nämlich, wir hätten Sonderschulen und da ginge das. Das ist die Diktion der vergangenen Jahrzehnte, darüber sind wir hinweg. Wir reden heute nicht nur von Integration im allgemeinen Schulbetrieb, sondern wir sprechen von Inklusion. Wir wollen, dass Menschen dort aufwachsen, wo sie hingehören, und dort unterstützt werden, wo sie leben, und nicht mehr separiert und sonderbeschult werden.
Das wird meiner Ansicht nach eine der größten Herausforderungen der Bildungspolitik in den kommenden Jahren, wie man dieses Problem lösen wird. Aber es ist eben auch ein Investitionsproblem im Bereich der Schulen, es ist höchste Eisenbahn, sich planerisch auf den Weg zu machen und zur Kenntnis zu nehmen, dass die Schulpolitik für Behinderte der Vergangenheit angehört und neue Wege gegangen werden müssen. Der Verweis auf Sonderschulformen ist nicht weiter akzeptabel.
Das vierte Beispiel aus der Großen Anfrage, von dem ich der Meinung bin, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, ist das Thema Barrierefreiheit
von Medien. Wir haben hier auch darüber schon gesprochen. Wir werden gleich über den öffentlichrechtlichen Rundfunk reden. Bevor ich das tue, sage ich ein Wort dazu, wie es mit den privaten Rundfunkveranstaltern aussieht. Da muss ich Ihnen sagen, dass das wirklich ein besonders trauriges Kapitel ist. Was das Thema Barrierefreiheit von privaten Rundfunk- und Fernsehveranstaltern anbelangt, kann man sagen: Es tut sich so gut wie nichts.
Stattdessen ist es so, dass sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Menge Menschen Mühe geben, die Dinge voranzutreiben. Deshalb sind die Unterstützungsleistungen für Hör- und Sehbehinderte in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten deutlich besser geworden und vorangekommen. Allerdings rückt der NDR im Geleitzug ziemlich weit hinten nach. Wenn man sich Europa und Deutschland anschaut, dann sind andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten deutlich besser, etwa der Westdeutsche Rundfunk – der ist größer und reicher, mag sein, dass das eine Rolle spielt. Trotzdem darf der NDR in dieser Frage kein Profil verlieren. Wenn man es europaweit betrachtet, dann sind wir gegenüber dem BBC wirklich schon fast am Ende des Geleitzugs angelangt. Dort sind inzwischen fast alle Rundfunk- und Fernsehsendungen barrierefrei organisiert.
Wir wollen erreichen, dass wir es mit dem NDR gemeinsam mit den anderen Ländern im Norden – es ist eine Vier-Länder-Rundfunkanstalt – hinbekommen, es zu organisieren, dass mehr Sendungen behindertengerecht werden und barrierefrei organisiert werden. Ich glaube, der NDR ist dazu auch bereit. Wir wollen dabei schrittweise vorangehen und wir müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch die privaten Rundfunkveranstalter fordern.
Ich finde, das Argument des Senats, es sei ein Verfassungsgebot, dass der Rundfunk politikfrei sei und man dürfe ihm keine Programmvorschriften machen, ist eine akzeptable Argumentation, soweit es um die Inhalte der Programme geht. Wenn es aber um das Verfassungsgebot geht, dass die Menschen, die behindert sind, nicht benachteiligt werden dürfen, dann haben wir mindestens eine Verfassungskonkurrenz. Diese aufzuheben, ist auch Aufgabe der Politik. Deshalb müssen über Appelle hinaus konkrete Verabredungen getroffen werden. Auf diesen Weg wollen wir uns jetzt machen.
Das war ein winziger Ausschnitt, vier Beispiele aus dieser Anfrage, wo es um ganz konkrete Lebensprobleme von behinderten Menschen in dieser Stadt geht, wo wir Handlungsbedarf haben, wenn wir nicht den Anschluss verlieren wollen, deshalb sollten wir uns auf den Weg machen. Wenn ich daran denke, dass wir gerade im Sozialausschuss
verabredet haben, dass wir die Behindertenrechtskonvention und das Thema Inklusion diskutieren wollen und eine Sachverständigenanhörung durchführen wollen, ist es lächerlich, ich wiederhole mich, dass diese Große Anfrage mit ihren vielen materiellen Hinweisen nicht auch Gegenstand dieser Debatte ist. Das herauszunehmen, ist wirklich merkwürdig. Vielleicht überlegen Sie sich das doch noch einmal und geben sich einen Ruck. – Schönen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das ist unsere Leitlinie, das steht im Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und das sollten wir uns auch immer wieder vor Augen führen.
Ansonsten kann ich, Herr Grund, Ihre Bedenken insofern zerstreuen, dass wir mitnichten den Dialog mit Ihnen aufkündigen wollen oder uns einer Befassung mit dem Thema verweigern. Wir haben gerade in der vergangenen Woche im Sozialausschuss beschlossen und auch selber angeregt, dass wir uns mit der UN-Konvention zu Behindertenfragen intensiver befassen wollen.
Wir wollen dort eine Expertenanhörung machen und insofern werden wir die ganzen Dinge, die Sie aufgezählt haben und die in der Großen Anfrage standen, zum Teil auch wieder auf der Tagesordnung haben. Gerade PLAST spielt dabei natürlich eine ganz wichtige Rolle, das ist gar keine Frage. Nur dass wir die Anfrage überweisen, macht nicht wirklich Sinn und insofern bitte ich um Verständnis, dass wir es nicht tun. Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass Sie das so dramatisch sehen.
Was die einzelnen Fragen angeht: Zum Thema barrierefreier Zugang zu Bahnhöfen, das Sie ansprachen, tauschen wir die Argumente immer wieder hin und her. Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Wir haben das in der vergangenen Legislaturperiode schon deutlich gesteigert und wir haben uns jetzt für die nächsten Jahre etwas vorgenommen, das heißt, es wird sehr viel mehr umgebaut.
Frau Timmermann, Sie können uns aber nicht für die Versäumnisse der SPD-geführten Senate in den Neunzigerjahren verantwortlich machen, wo man das Thema schon hätte erkennen können.
Wir bauen das ab und ich will gar keinen unfreundlichen Ton hineinkommen lassen, aber wer hat uns denn den Investitionsstau hinterlassen?
Jetzt so zu argumentieren, finde ich, geht ein bisschen an den Realitäten in dieser Stadt vorbei. Ansonsten finde ich, dass die Anfrage selber deutlich die Schwerpunkte und die Wichtigkeit des Themas zeigt. Es passiert eine Menge, gerade im Bereich barrierefreier Zugang zu Schnellbahnhöfen sieht man deutlich, was in der nächsten Zeit abgearbeitet wird. Insofern wird das sicherlich eine gute Sache werden.
Ich halte es auf jeden Fall für wichtig, dass wir an den Dingen weiterarbeiten. Ihre Anfrage war interessant zu lesen und ist auch sicherlich gutes Material, aber sie muss nicht an den Ausschuss überwiesen werden. Es ist nicht so, dass eine Anfrage, die gut oder interessant ist, unbedingt an den Ausschuss überwiesen wird, sondern wir haben sie jetzt zur Kenntnis genommen und es steht Ihnen frei, sie weiterhin im Kopf zu behalten. Ich habe sie gelesen und insofern ist das weiterhin Material. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die Diskussion dazu überhaupt nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Grund, kommen wir einmal zum Hamburgischen Gleichstellungsgesetz, nach dem Sie gefragt haben. Als es eingebracht worden ist, gab es eigentlich einen großen Konsens, jedenfalls einen Konsens zwischen CDU und SPD, dass dieses Gleichstellungsgesetz, so wie es vorgelegt wurde, gut ist. Die einzige Fraktion, die sagte – ich will nicht sagen an zu vielen Punkten –, an etlichen Punkten könnte man etwas verbessern oder verändern, war die GAL-Fraktion. Wir haben uns sogar die Mühe gemacht, als Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf mit Vorschlägen, was man daran besser machen könnte, einzubringen. Leider ist dieser abgelehnt worden und deshalb, das muss ich ehrlich sagen, ist es für mich auch ein bisschen merkwürdig, wenn Sie jetzt derjenige sind, der am lautesten sagt, es müsse besser sein.
Aber die GAL-Fraktion hat natürlich auch, weil wir es nicht nur damals besser machen wollten, sondern es immer noch machen möchten, bei den Koalitionsverhandlungen mit der CDU dafür gesorgt, dass im Koalitionsvertrag steht, dass das Gleichstellungsgesetz überprüft wird und geschaut wird, ob es sinnvoll und notwendig ist, es zu erweitern. Herr Grund und vielleicht auch Herr Kienscherf, ich
kann Ihnen versichern, dass wir auch darauf achten werden, es wird stattfinden. Da es stattfinden wird, werden wir uns als Parlament dann auch mit der Auswertung befassen.
Auch wenn Sie Ihre Anfrage oder die Antwort auf die Große Anfrage richtig gelesen haben, haben Sie bestimmt festgestellt, dass die Verordnung zu den Paragrafen 8, 9 und 10, also für Kommunikationshilfen für gehörlose Menschen, zur Gestaltung von Bescheiden für blinde Menschen, aber auch die für barrierefreie Informationstechnik nach drei Jahren überprüft werden soll, das wäre Ende dieses Jahres. Auch da können Sie sicher sein, dass wir darauf achten werden, dass das zum Ende dieses Jahres gemacht wird, und wir darauf schauen und Einfluss nehmen werden. Das heißt also nicht, dass es diesen Konsens nicht gibt, Herr Grund, sondern wir befassen uns mit dem Thema.
Herr von Frankenberg hat es eben angesprochen. Wir haben in der letzten Sitzung des Sozialausschusses beschlossen, im Herbst oder im Spätsommer eine Anhörung zu dem am 26. März in Kraft getretenen Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stattfinden zu lassen. Das machen wir auch. Wenn wir jetzt die Große Anfrage überweisen würden und nach der Sommerpause behandeln und gleichzeitig die Anhörung zu diesem großen, komplexen Thema machen, einmal ganz ehrlich, dann, denke ich, ist es vielleicht noch viel wichtiger, diese Anhörung zu machen.
Vielleicht auf diesem Wege auch noch einmal ein Wunsch von mir: Ich habe mir angeschaut, wie der Schlüssel von Experten ist, die wir einladen können. Vielleicht sollten wir einmal schauen, ob wir noch drei Experten oder Expertinnen mehr einladen können, um dieses Thema wirklich ernst zu nehmen und alle zu berücksichtigen. Ich hoffe, wir können darüber vielleicht noch einmal gemeinsam nachdenken.
Herr Grund, natürlich ist die Inklusion eine große Herausforderung für uns und wir wollen daran arbeiten und uns dann auch daran messen lassen, wie es uns gelingt, dies voranzubringen. Sie sprachen auch Planungsanweisungen an, nehmen wir zum Beispiel die PLAST 10. Auch dort müssen wir schauen, ob sie ausreicht, ob sie überprüft werden muss und auch ob sie richtig umgesetzt wird. Ich habe mir auch sagen lassen, manchmal sei es bei Markierungen in der HafenCity sehr schwierig durchzusetzen, dass die erste und letzte Stufe markiert wird. Auch hierauf werden wir achten, denn es nützt nicht nur das Regelwerk etwas, es muss auch darauf geachtet werden, dass es umgesetzt wird.
Was mich aber sehr gewundert hat, Herr Grund, Sie sind – jedenfalls in der letzten Legislatur, wie ich mich erinnere – Vertreter für Medien gewesen. Von daher müssen Sie mit dem Thema Medien eigentlich auch sehr vertraut sein. Wenn wir jetzt die Antwort auf die Frage lesen, warum die Medien nicht so barrierefrei sind, dann stellen wir ganz genau fest, dass es für Hamburg sehr schwierig ist, Einfluss auf die Medien zu nehmen. Es wird auch ganz detailliert erklärt und es wird auch darauf eingegangen, dass man den Rundfunk eigentlich so sehr gar nicht beeinflussen kann und das dann auch teilweise gegen die Pressefreiheit geht. Aber wenn wir es machen, dann müsste es auf Bundesebene oder mit fünf Bundesländern für Hamburg gemeinsam mit dem NDR gemacht werden. Aber es ist ganz detailliert geschrieben worden, wo die Problematik liegt, und die müssten Sie eigentlich kennen. Auch wenn wir uns dann im Sozialausschuss damit befassen würden, würde es leider nichts bringen, weil wir woanders ansetzen müssten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige wenige Anmerkungen. Auf Seite 5 antwortet der Senat:
"Für seh- und gehörgeschädigte Schülerinnen und Schüler ist jeweils die spezifische Barrierefreiheit an den existierenden Spezialschulen gewährleistet."
Ist es im Sinne dieses Gesetzes und der Menschen, wenn seh- und hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler nur in existierenden Spezialschulen unterrichtet werden können? Ganz sicher nicht. Von daher hat es ganz sicher auch einen wichtigen Grund, dass wir noch einmal über diese Große Anfrage reden. Es scheint noch einen erheblichen Nachholbedarf bezüglich der UN-Konvention und der darin ausdrücklich erwähnten, Herr Grund hat das schon benannt, Inklusion zu geben. Wie man für Barrierefreiheit sorgen will, wenn noch nicht einmal, so die Anfrage, ermittelt wird, ob bestehende Einrichtungen, zum Beispiel Schulen und Kitas, barrierefrei sind, erschließt sich wohl nur dem Senat. Hier sind Nachbesserungen in der Datenerhebung ganz dringend erforderlich.