Erstens: Viele Tausende Migrantinnen und Migranten werden von der Teilhabe am Volksentscheid ausgeschlossen. Ihnen wird keine Gelegenheit eingeräumt, an der Entscheidung über Dinge, die sie unmittelbar betreffen, mitzuwirken. Damit findet eine Ungleichbehandlung statt.
Zweitens: Ein kommunales Wahlrecht würde der Entfremdung von Migrantinnen und Migranten sowie Rücksetzungstendenzen entgegenwirken, die auf Diskriminierung und Benachteiligungen basieren.
Drittens: Ein kommunales Wahlrecht würde den Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit geben, sich schneller und stärker als bislang mit den Gemeinden zu identifizieren, in denen sie sich niedergelassen haben.
Viertens: Ein gewichtiges Argument für die Gewährung des kommunalen Wahlrechts liefert das Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Januar 1972, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund das passive und aktive Wahlrecht in ihren Betrieben zugesteht. Von diesem Gesetz sind enorme partizipatorische Impulse ausgegangen. Es gewährte Migrantinnen und Migranten ein Mitspracherecht in ihren Betrieben und den Gewerkschaften und ermöglichte es ihnen, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Es gilt, Migrantinnen und Migranten getreu dieser demokratischen Tradition nun auch ein kommunales Wahlrecht zu gewähren.
Fünftens: Wir sollten nicht vergessen, dass die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen hat, alle Hindernisse für eine demokratische Teilhabe der Migrantinnen und Migranten zu beseitigen.
Hamburg kann sehr wohl auf Bundesratsebene einen Beitrag dazu leisten, dieses Recht für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft umzusetzen. Ich plädiere deshalb dafür, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen.
Auf den Veranstaltungen, die ich für die Primarschule mache, werde ich von vielen Migrantinnen und Migranten angesprochen, die bedauern, sich nicht an dem bevorstehenden Volksentscheid beteiligen zu können. Selbst europäische Mitbürger, die hier ein kommunales Wahlrecht haben, sind von dieser Volksabstimmung ausgeschlossen. Ich meine, es ist gerechtfertigt, dies noch einmal im Ausschuss zu diskutieren. Ich bitte Sie, Ihre Entscheidung zu ändern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht hier um eine Unterrichtung des Präsidenten über ein Ersuchen der Bürgerschaft zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger. Die damalige Debatte hat deutlich gemacht, dass dies nicht in diesem Hause entschieden wird. Entschieden wird im Deutschen Bundestag und wenn es dort eine Zwei-Drittel-Mehrheit gibt, weil das Grundgesetz geändert werden müsste, dann kann Hamburg zustimmen. In einer erneuten Überweisung an den Ausschuss sehe ich keinen Sinn, denn für den kommenden Volksentscheid wird dies nichts mehr nützen.
Dass wir zumindest mit einem Teil dieses Parlaments übereinstimmen, dass ein kommunales Ausländerwahlrecht sinnvoll ist, steht außer Frage. Wir wissen aber, dass es auf Bundesebene selbst der im vergangenen Jahr beendeten Großen Koalition nicht gelungen ist, zu einer Übereinkunft zu gelangen und einen Schritt voranzugehen. Es gab allerdings eine sehr ordentliche Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags, in der alle Experten unterstrichen haben, dass für ein solches Gesetzesvorhaben eine Grundgesetzänderung notwendig sei. Vor diesem Hintergrund plädiere ich dafür, bei den Christdemokraten, wobei ich in Hamburg gar nicht so sehr die Vorbehalte sehe,
weiterhin für diesen Weg zu werben, denn es ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Es nützt nichts, wenn SPD und Grüne sich einig sind, sondern wir brauchen eine grundsätzliche Übereinkunft in diesem Land.
(Dr. Andreas Dressel SPD: Eine Hamburger Bundesratsinitiative wäre doch auch schon mal nicht schlecht!)
Letztes Jahr ist bereits eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz gescheitert. Sie haben ihr mit Ihrer Bundespartei nicht zum Erfolg verhelfen können; das müssen wir auch einmal festhalten. Verschonen Sie uns doch bitte in der Bürgerschaft mit all dem, womit Sie in Ihrer letzen Koalition in Berlin nicht weitergekommen sind.
Wir haben zudem die Situation, dass ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger Bezirkswahlen und Bürgerentscheide betreffen würde, aber nicht zwangsläufig auch Volksentscheide auf Landesebene. Sicher kann man darüber bei einer Grundgesetzänderung nachdenken, aber damit machen wir dann noch einmal ein neues Fass auf.
Ich bitte Sie, in diesem Land für diesen Weg zu werben, aber hier erst einmal die Debatte ruhen zu lassen, denn auf Bundesebene sehe ich zurzeit überhaupt keine Bewegung in diesem Punkt. Ich muss gestehen, dass mir nicht einmal die Position des neuen Koalitionspartners der Christdemokraten bekannt ist. Es bringt uns jedoch nicht weiter, diese Debatte in der Bürgerschaft in einer Endlosschleife zu führen, und deswegen plädiere ich nicht für eine Überweisung.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 31, Drucksache 19/5776, Bericht des Umweltausschusses: Haushaltsplan 2009/2010, "Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzeptes 2007-2012", Einzelplan 6 "Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt", Berichterstattung über die programmatische Weiterentwicklung, die Umsetzung der Maßnahmen sowie die geplante Mittelverteilung 2010.
[Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 19/4906: Haushaltsplan 2009/2010 – "Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007-2012" Einzelplan 6 "Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt" Berichterstattung über die programmatische Weiterentwicklung, die Umsetzung der Maßnahmen sowie die geplante Mittelverteilung 2010 (zweite Fortschreibung) (Senatsantrag) – Drs 19/5776 –]
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE hierzu gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Heyenn hat das Wort für maximal fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um den Bericht des Umweltausschusses zur Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzeptes 2007-2012. Es war uns leider nicht mehr möglich, zum Zeitpunkt der Abstimmung im Ausschuss anwesend zu sein. Wir sind eine kleine Fraktion – wir bemühen uns zwar, das zu ändern, aber es wird noch ein bisschen dauern – und bei uns hängt es dann oft an einer Person. Wir können diesem Ausschussbericht nicht zustimmen und möchten unsere Gründe dafür deutlich machen.
"Der Senat beantragt, die Bürgerschaft möge an alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und gesellschaftliche Gruppen appellieren, an der Verwirklichung der unter dem hier vorgelegten Handlungskonzept formulierten Ziele nach besten Kräften mitzuwirken."
Zweitens: Es geht hier nicht um ein Ziel – die Senkung der CO2-Emissionen um 40 Prozent bis 2020 –, sondern um mehrere Ziele. Die im Dezember nachgereichte Drucksache zum Klimaschutzkonzept listet diese fünf Ziele auf und zeigt, wie die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel unter ihnen gewichtet wird. Für die "Unmittelbare-CO2-Minderung" sind 40 Prozent der Mittel vorgesehen, aber für "Wissenstransfer oder Bewusstseinsbildung mit dem Ziel der Verhaltensänderung" 20 Prozent und für Vernetzung und Werbung 10 Prozent. Wir halten es nicht für richtig, dass immerhin 30 Prozent der Mittel nicht direkt in Maßnahmen investiert werden, die unmittelbar zur CO2-Reduktion beitragen, sondern in andere Projekte. In diese wird, so meinen wir, viel zu viel Geld gesteckt und aus diesen Gründen werden wir dem nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Heyenn, ich hatte im Vorfeld gerätselt, warum Sie hierzu einen Fünf-MinutenBeitrag halten wollen. Jetzt weiß ich es. Es ist natürlich Ihr gutes Recht, Ihre Position hier noch einmal zu begründen. Da wir im Ausschuss nicht mehr auf Ihre Kritik reagieren können, möchte ich gern an dieser Stelle meine Einschätzung zu Ihren Kritikpunkten darlegen.
Es ist sehr wichtig, dass sich die Bürgerschaft offensiv hinter dieses Konzept stellt und es auch nach außen vertritt, weil es die Klimaschutzpolitik umfasst, die wir in Hamburg machen wollen. Wir haben mit diesem Klimaschutzkonzept den Titel "Umwelthauptstadt 2011" errungen und brauchen uns mit ihm nicht zu verstecken. Wir sollten offensiv für es werben.
Sie kritisieren, dass ein großer Teil der Mittel in die Bewusstseinsbildung investiert wird. Natürlich handelt es sich dabei um Maßnahmen, deren Folgen nicht sofort messbar sind, das heißt aber nicht, dass sie nicht wichtig wären und nicht zur CO2-Reduzierung beitragen würden. Nur weil wir möglicherweise ein großes Wissen über Klimaschutzmaßnahmen haben, können wir nicht davon ausgehen, dass das für alle gilt, wobei ich auch bezweifeln möchte, dass wir schon immer ganz genau wissen, was im Detail zu tun ist. Diese bewusstseinsbildenden Maßnahmen sind wichtig. Es geht nicht darum, den Leuten etwas zu erzählen, was sie eh schon wissen, sondern Neues beizubringen.
Im Projekt "Klimaschutz an Schulen" beispielsweise wird Schülerinnen und Schülern von Anfang an vermittelt, wie Klimaschutz funktioniert, damit sie dies früh lernen und es später auch anwenden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die SPD findet die Drucksache zum Teil schwierig, zwar nicht vom Grundsatz her, aber im Hinblick auf die Handhabung der 361 Einzelmaßnahmen. Nichtsdestotrotz ist nicht alles schlecht; vieles haben auch wir uns gewünscht.
Einer unserer Kritikpunkte schließt sich dem an, was Frau Heyenn bereits ausgeführt hat. Es fließen zu wenig Mittel in CO2-Minderungsmaßnah
men, also in Maßnahmen, die real und nachprüfbar CO2-Emissionen reduzieren. Die SPD würde sich beispielsweise wünschen, dass mehr in Gebäudeisolierung oder erneuerbare Energien investiert würde.