Landstrom, auch für Kreuzfahrtschiffe in Hamburg, ist natürlich ein Teil der Lösung. Ein Kreuzfahrtschiff bläst jedoch mehr Dreck im Hamburger Hoheitsgebiet in die Luft, während es ein- und ausläuft und manövriert, als wenn es an Land liegt. Das heißt also, das Problem wird nur etwas verkleinert, aber nicht gelöst, es sei denn, Sie kommen auf den Gedanken, ein Verlängerungskabel einzuführen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe nur noch circa zwei Minuten, deswegen rede ich sehr kurz.
Es ist einiges zu machen, das ist richtig, was Herr Duwe eben sagte. Es ist nicht nur ein Problem innerhalb des Hafens, sondern vor allem das Problem der Schifffahrt insgesamt. Hier sollte Hamburg ein Vorbild sein.
Es ist meiner Auffassung nach auch so, dass die bisherige schwarz-grüne Regierung in der letzten Legislaturperiode etwas geschwächelt hat. Das Gutachten des Germanischen Lloyds lag 2008 vor und stellte fest, dass Landstrom eine gute Option
sei. Dies sind sehr seriöse Leute und von daher hätte man auf diesem Gebiet schon einen Zacken mehr machen können.
Mich beunruhigt natürlich die Aussage von Frau Krischok, dass man in den nächsten Monaten etwas davon hören werde. Das finde ich nicht ausreichend, denn man sollte feste Schritte tun; das wäre eine gute Aufgabe für Hamburg.
Am meisten beunruhigt hat mich eigentlich die Aussage von Herrn Horch, als er sagte, der Landstrom rechne sich nicht. Dies ist für die Umweltpolitik eine der wichtigsten Debatten, die wir führen müssen. Ich weiß nicht, wie Herr Horch einen Umwelttoten durch Feinstaub rechnet. In diesen Fragen kommen wir nicht so sehr mit Rechnen weiter, sondern wir müssen andere Kategorien haben. Vor 20 Jahren haben zum Beispiel viele den Katalysator gefordert. Auch da gab es einen riesigen Aufschrei, dass es nicht ginge und sich nicht rechne. Wir haben es mit Bestimmungen und Verordnungen und mit Verboten durchgesetzt. Es geht hier nicht um eine Berechnung, wohin das alles führt, sondern um andere Wege, und die sollten wir auch einschlagen. – Vielen Dank.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage aus Drucksache 20/1014 Kenntnis genommen hat.
Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung, den Drucksachen 20/876 bis 20/881: Berichte des Eingabenausschusses.
Wer schließt sich den Empfehlungen an, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 168/11 und 172/11 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so angenommen.
Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 170/11 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das mehrheitlich so angenommen.
Wer möchte sich diesen anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so geschehen.
Wir kommen zum Bericht 20/879, auch hier zunächst zu Ziffer 1. Hierin sind wiederum nur einstimmige Empfehlungen enthalten.
Wer möchte diesen folgen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so angenommen.
Hierzu ist mir mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der GAL-Fraktion gemäß Paragraph 26, Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort gewünscht wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt einige Krisengebiete auf dieser Welt, das wissen wir alle. Es gibt einige, die uns gefühlt weiter entfernt sind, und einige sind uns näher. Wir haben uns in den letzten Jahren in Hamburg in vielen Sitzungen im Eingabenausschuss, aber auch in der Bürgerschaft, darauf verständigen können, dass Abschiebungen in eine bestimmte Region bei uns nicht gewollt sind, und dieses Krisengebiet heißt Tschetschenien. Tschetschenien kommt seit vielen Jahren nicht zur Ruhe, und an dieser Stelle bleibt mir nichts anderes übrig, als deutlich zu sagen, dass die SPD diesen jahrelang herrschenden Konsens aufbricht. Ich finde das dramatisch und unverantwortlich und das ist der humanitären Situation auch nicht annähernd angemessen.
Wenn wir uns, abgesehen von diesem Grundsatz, auf den Einzelfall, den wir im Eingabenausschuss zu beraten hatten, direkt beziehen, dann wird die Dramatik dieser völlig unangemessenen und humanitär inakzeptablen Entscheidung, die die SPD hier gegen CDU, FDP, GAL und DIE LINKE durchgesetzt hat, umso deutlicher. Wir hatten über einen jungen Mann zu befinden, der 1984 geboren wurde und seit 2004 in Hamburg ist. Er war im Jahre 2005 in eine groß angelegte Terrorfahndung geraten und hat sehr schnell vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen in Bezug auf seine völlige Unschuld und auf das vollkommen unangemessene Verhalten der Polizei – ihm und der Öffentlichkeit gegenüber. Das OVG hat deutlich gerügt, dass die Polizei mit einer Bilderfahndung in die Öffentlichkeit gegangen ist, ohne dass es mehr gab als einen vagen Verdacht. Es gab keine Anhaltspunkte für irgendeine Straftat. Dieser Verdacht ist zwar vom Oberverwaltungsgericht in Hamburg zurückgewiesen worden, hatte aber den russischen und tschetschenischen Geheimdienst längst erreicht; dazu gibt es Dokumente und Berichte. Der junge Mann hat deutlich gemacht, dass das Verhalten der hamburgischen Polizei zu einer Bedrohungslage für die Verwandten in Tschetschenien geführt hat. Er hat hier ein Asylverfahren verfolgt, das negativ verlaufen ist, aber er ist aufgrund der speziellen hamburgischen Situation in diese Lebensumstände gekommen. Er hat eine geklärte Identität, eine Arbeitsplatzzusage und wir finden, dass dieser junge Tschetschene in Hamburg eine Aufenthaltserlaubnis bekommen muss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Möller, es ist immer schwierig, über die einzelnen Fälle aus dem Eingabenausschuss zu sprechen; hier unterliegen wir der Schweigepflicht. Sie haben den Fall jetzt noch einmal klar geschildert.
Wir müssen auch feststellen, dass es nicht ganz stimmt, was Sie eben gesagt haben bezüglich des angeblichen Konsenses, es gebe keine Abschiebung nach Tschetschenien. Dem war nicht so, das war auch in der letzten Legislaturperiode nicht so, im Gegenteil. Es gab immer ein Geschachere um die Einzelfälle genau in dieser Region. Diesen Konsens im Eingabenausschuss gab es nicht. Wir haben uns diesen Einzelfall angeschaut und sind
zu dem Schluss gekommen, dass wir hier nicht helfen können, und deswegen ist auch im Eingabenausschuss dieser Fall für "nicht abhilfefähig" erklärt worden.
(Beifall bei der SPD – Zurufe von der GAL und der LINKEN – Christiane Schneider DIE LINKE: Unglaublich!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, regen Sie sich nicht auf, Sie sollten einmal die Berichte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lesen.
Wir sprechen hier über einen Menschen, den unsere staatlichen Kräfte selber in den Fokus gerückt haben und der durch das Verhalten der Polizei in den Medien aufgetaucht ist; das ist ein besonderer Fall. Es gibt sogar Berichte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, auch von anderen Menschenrechtsorganisationen, dass Tschetschenen, die nach Russland abgeschoben werden, ins Gefängnis kommen, gefoltert werden und zu Geständnissen gezwungen werden. Dieser junge Mann stand im Fokus der gesamten Öffentlichkeit und Presse und die russischen Behörden und Geheimdienste wissen davon. Sie werden gleich entscheiden, dass wir die Sache ablehnen. Aber mich wundert es, dass Herr Schumacher überall genauso argumentiert wie hier, und ich glaube, er liest die Berichte nicht und informiert sich überhaupt nicht.