Ich glaube, Herr Schinnenburg, dass Sie der GAL mit dem Skateboardweg gerade sehr unrecht tun; sie hat sich doch, anders als früher, schon vor einigen Jahren zur A 26 bekannt. Da kann ich mich nur fragen: Was heißt grüne Verkehrspolitik?
Herr Steffen, Sie haben jetzt genau das Problem, das wir seit Jahren als Salamitaktik der Verkehrspolitik beschreiben: Ist die Salami erst einmal angeschnitten, soll sie auch ganz aufgegessen werden. Hier haben wir nun Teilabschnitt für Teilabschnitt und jetzt heißt es: Wenn es denn schon gebaut ist, muss es auch weitergehen.
Was Sie abliefern, ist meiner Wahrnehmung nach ein Rumgeeiere. Eigentlich wollen Sie die A 26 doch nicht mehr, warten aber, bis alle Anschlüsse da sind. Die Geister, die Sie gerufen haben, sind jetzt da und Sie werden sie nicht mehr los.
Sie haben gemeinsam mit der CDU ein Gesamtmobilitätskonzept für den Hamburger Süden in Auftrag gegeben, aber von vornherein festgelegt: Die A 26 steht fest, die Hafenquerspange steht fest und so weiter. Das ist kein Mobilitätskonzept, das ist ein Straßenbaukonzept und so etwas brauchen wir heutzutage nicht.
Es ist doch erstaunlich, wie große Kurven gemacht werden können, wenn es um die Lösung konkreter Probleme geht. Wir werden trotz aller Bemühungen, die Sie hier unterstellen, zeitnah zu einem Weiterbau zu kommen, bei der Fortführung der A 26 eine Unterbrechungssituation und infolgedessen absolut unerträgliche Belastungen der Ortslagen im Alten Land haben. Sie tragen die Verantwortung dafür, wenn konkret machbare Lösungen nicht ergriffen werden. Genau um diese konkreten Fragen geht es und nicht um allgemeine Fragen wie die, ob man die A 26 will oder nicht will – das ist der Drops von gestern, der ist gelutscht. Es geht um die Frage, wie wir mit den konkreten Problemen der Bürgerinnen und Bürger im Alten Land umgehen. Davor haben Sie sich in dieser Debatte gedrückt.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/1952 an den Verkehrsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Dann stimmen wir in der Sache ab. Die CDU-Fraktion möchte den Antrag der GAL-Fraktion aus Drucksache 20/1952 ziffernweise abstimmen lassen.
Wer möchte Ziffer 1 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte Ziffer 2 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch das mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte Ziffer 3 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch das mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 37, Drucksache 20/1971, Antrag der FDP-Fraktion: Recht der Hamburger auf Informationszugang stärken.
Die SPD-Fraktion möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie in der letzten Sitzung versprochen, legt die FDP-Fraktion Ihnen heute einen Antrag zum Thema Informationsfreiheit vor. Dieser beinhaltet exemplarisch Bereiche, in denen wir Liberale noch Verbesserungsbedarf im Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz sehen. Wir verstehen unseren Antrag als einen ersten Schritt, um sich im parlamentarischen Raum mit dem Thema Zukunft und Fortentwicklungsmöglichkeiten bei der Informationsfreiheit zu befassen und zeitnah erste Erfolge zu erzielen. Wir Liberale erkennen an, dass in Hamburg bereits gute Vorarbeit geleistet wurde, doch das zurzeit geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz weist auch noch Schwachpunkte auf. Hierzu zählen vor allem das Fehlen von Veröffentlichungspflichten beziehungsweise -geboten und die Ablehnungsfiktion in Paragraf 7 Absatz 4.
Darüber hinaus sollte sich die Bürgerschaft aber auch mit den in den Fachkreisen derzeit diskutierten grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung des Rechts der Bürger auf Informationszugang befassen. Hierbei sind vor allem die folgenden beiden Stichworte zu benennen: Zusammenführung der gesetzlichen Regelungen und der Verwaltungsverfahren hinsichtlich unterschiedlicher Ansprüche auf Informationszugang sowie die Themen Open Data und Open Government. Beide Themen werden seit Jahren in der Fachwelt und durch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten diskutiert und propagiert – ich zitiere –:
"Ein Schlüssel für eine zukunftsfeste Verwaltung liegt daher in der übergreifenden Vernetzung und Zusammenarbeit der Behörden sowie in Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit mit Bürgern und Unternehmen."
"Öffentliche Daten gehören zur öffentlichen Infrastruktur eines Landes. Soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen, wollen wir diese Daten in leicht zugänglicher und standardisierter Form öffentlich bereitstellen, damit neue Angebote und Dienste, Arbeitsplätze und Einkommen entstehen können. Der Apps-Wettbewerb soll beispielhaft zeigen, welche Innovationen auf Basis öffentlicher Daten möglich sind."
Es wird Frau Spethmann ein bisschen überraschen, wer das gesagt hat, das war nämlich der Bundesinnenminister bei der gestrigen Eröffnung der Messe "Moderner Staat" Berlin, auf der gleichzeitig der Wettbewerb "Apps für Deutschland" gestartet wurde.
Meine Damen und Herren von der CDU, diese offene Herangehensweise an das Thema würde ich mir auch von Ihrer Fraktion wünschen.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Frau Spethmann, waren Sie bei der Debatte des Themas in der Aktuellen Stunde der letzten Bürgerschaftssitzung die Einzige, die keine Notwendigkeit zur Diskussion sah.
Meine Damen und Herren! Das Thema Informationsfreiheit beziehungsweise Transparenz für die öffentliche Verwaltung in Hamburg hat in den letzten Wochen durch die Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" deutlich an Fahrt aufgenommen.
Wir Liberalen sehen das sportlich. In Berlin hat bereits zu Beginn des letzten Jahres das Volksbegehren "Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" zu einer Anpassung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes im Bereich Verträge über Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge geführt. Es kann also nicht schaden, dass ein ohne Zweifel sehr weitreichender Gesetzentwurf uns Parlamentarier motiviert, uns umfassend, aber ergebnisoffen mit Chancen, Risiken und auch Kosten möglicher Ausweitungen beziehungsweise Verbesserungen des Informationsfreiheitsgesetzes zu befassen. Wir stimmen deshalb dem Überweisungsansinnen der SPD-Fraktion an den Justizausschuss zu.
Eines lassen Sie mich noch anfügen: Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich die Mitglieder des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit
damit wir uns unter anderem auch mit dem Tätigkeitsbericht unseres Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie letztendlich auch mit unserem Antrag befassen könnten. – Vielen Dank.
– Den Termin machen wir bald, das ist versprochen. Wir mussten erst einmal den Unterausschuss einsetzen, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem Sie sich beim letzten Mal praktisch mit leeren Händen zum Thema Informationsfreiheitsgesetz in die Aktuelle Stunde begeben haben,
liefern Sie jetzt mit der Drucksache 20/1971, die Sie offensichtlich noch fleißig am selben Tag nach der Aktuellen Stunde eingereicht haben, etwas zu einem Thema, mit dem die FDP bisher auf Bundes- und Landesebene nicht so viel zu tun hatte. Auf Bundesebene, in Bundestag und Bundesrat, haben Sie sich bei der Abstimmung zum Informationsfreiheitsgesetz enthalten. Auf Landesebene und auch, was sonstige eigene Gesetzesinitiativen anbelangt, war dazu bisher nichts von Ihnen zu hören. Jetzt kommen Sie immerhin mit einem Antrag.