Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zu Punkt 65, Drucksache 20/3536, das ist der gemeinsame Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der FDP: Prüfungsersuchen an den Rechnungshof hinsichtlich des Ankaufs von E.ONund Vattenfall-Anteilen durch die Freie und Hansestadt Hamburg.
[Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der FDP: Prüfungsersuchen an den Rechnungshof hinsichtlich des Ankaufs von E.ON- und VattenfallAnteilen durch die Freie und Hansestadt Hamburg – Drs 20/3536 (Neufassung) –]
[Antrag der SPD-Fraktion: Prüfungsersuchen an den Rechnungshof hinsichtlich des Volksbegehrens "UNSER HAMBURG – UNSER NETZ" – Drs 20/3660 –]
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. – Frau Heyenn, Sie haben es für maximal fünf Minuten.
Die SPD hat neun Anträge vorgelegt, die wir uns im Datenraum ansehen konnten. Sie hat zwei Drucksachen herausgegeben, in denen das Wichtigste zusammengefasst ist, und wir hatten eine Expertenanhörung. Wir hatten vorher schon ziemlich viel Kritik und bei der Expertenanhörung in der letzten Woche ist deutlich geworden, dass es ganz viele Risikoabwägungen gibt.
Erstens: Der Kaufpreis ist umstritten und die Kritiker in der Sitzung haben Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Kaufpreis überhöht sein könnte. Es ist bemängelt worden, dass die Garantiedividende wohl nicht richtig berechnet wurde und zu niedrig sein könnte. Es ist auf jeden Fall auch kritisiert worden, dass sie wahrscheinlich viel zu kurzfristig gewährt wird, nämlich nur für fünf Jahre, und dass völlig offen ist, was nach den fünf Jahren passiert; das bedeute ein Risiko für die ganze Finanzierung und für die HGV. Drei von fünf Experten empfehlen der Bürgerschaft, diesen Verträgen auf keinen Fall zuzustimmen. Die Bedenken bestanden in erster Linie in der Frage, ob überhaupt ein ordnungsgemäßes und wirtschaftlich fundiertes Bewertungsverfahren durchgeführt wurde. Darüber hatten die Experten keine Informationen, weil sie nichts einsehen dürfen.
Zweitens: Die vielfältigen Dienstleistungsbeziehungen der drei gegründeten Gesellschaften zu den Mutterkonzernen E.ON und Vattenfall könnten nach Ansicht der Experten auch dazu führen, dass die Regulierungsbehörde nicht zustimmt. Es wurde kritisiert, dass alle Investitionen in der umfangreichen Drucksache des Senats unter Wirtschaftlichkeitsvorbehalt stehen. Die Experten kritisierten auch, dass der SPD-Senat zulasten der kommenden Generationen auf ein Konzessionsverfahren für die Fernwärme verzichtet. Es wurde bemängelt, dass die Endschaftsregelungen abgelehnt wurden, und letztendlich wurde auch noch darauf hingewiesen, dass es im Falle eines Volksentscheids im Jahr 2013 sehr fraglich ist, ob die Rückabwicklung wirklich so funktioniert, wie der Senat erklärt hat, nämlich dass die HGV lediglich den Kaufpreis zurückzahlen muss. Eine weitere Kritik der Experten war auch noch, dass kein kalkulatorischer Restwert erstellt worden ist, was für den Fall, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, immer zum Nachteil der Stadt sein werde.
Nun haben, was ein Novum ist, die LINKE und die FDP einen Antrag vorgelegt, der die Bitte an den Landesrechnungshof enthält, sich mit dem Vertragswerk zu beschäftigen und der Bürgerschaft ei
ne Meinung dazu vorzulegen, ob die Risiken für die Hansestadt tragbar sind oder ob sie so groß sind, dass man das eigentlich guten Gewissens nicht beschließen kann.
Wenn die SPD der vollen Überzeugung wäre, dass alles in Ordnung ist, könnte sie diesem Begehren zustimmen.
Wenn sie das nicht macht, heißt das für mich natürlich, dass sie selbst großen Zweifel daran hat, ob die Risiken für die nächsten 20 Jahre nicht doch entschieden zu groß sind.
Stattdessen hat die SPD einen sogenannten Abwehrantrag eingebracht – das kennen wir noch aus der letzten Legislaturperiode – und fordert jetzt im Umkehrschluss, der Rechnungshof solle sich ansehen, ob das, was "UNSER HAMBURG – UNSER NETZ" vorschlägt, nicht vielleicht ein Risiko darstellt. Da gibt es aber einen riesigen Unterschied.
Auf der einen Seite haben wir neun Verträge und Gutachten vorliegen und eine Drucksache, wie im Detail alles zu funktionieren hat. Und nun lese ich einmal vor, was der Volksentscheid "UNSER HAMBURG – UNSER NETZ" beantragt – ich zitiere –:
"Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien."
Das ist eine allgemeine Willenserklärung. Und nun frage ich Sie, was um alles in der Welt soll denn der Landesrechnungshof dabei an Risikoabwägung treffen? Deshalb fordere ich die SPD auf, dem Begehren der LINKEN und der FDP zuzustimmen,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Heyenn, die Auswertung der Anhörung haben wir am Montag, dann können wir auch den Senat dazu befragen. Das gehört al
so nicht zu dem, was Sie hier beantragt haben. Wir finden es nachvollziehbar, dass Sie den Rechnungshof ersuchen, die vorgelegten Anträge des Senats zu prüfen. Ich habe gehört, das Quorum ist gesichert. Wir wollen dann aber auch beide Modelle einer entsprechenden Prüfung des Rechnungshofs unterziehen, und wir haben den Antrag gestellt, das Modell der Initiative dann parallel ebenfalls vom Rechnungshof prüfen zu lassen. Insofern ist es kein Abwehrantrag. Aus unserer Sicht gehört das mit dazu, denn wir gehen, das haben wir schon mehrfach diskutiert, mit beiden Modellen im Jahr 2013 in den Volksentscheid. Dann werden auch die Expertisen des Rechnungshofs Argumente liefern, sodass die Bürgerinnen und Bürger sich entsprechend eine Meinung bilden können.
Wir wollen den Rechnungshof erstens fragen, wie sich aus seiner Sicht mögliche haushalterische Auswirkungen und Risiken des von der Volksinitiative "UNSER HAMBURG – UNSER NETZ" vorgeschlagenen und im Rahmen der bürgerschaftlichen Beratungen vorgestellten Weges einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze darstellen. Zweitens wollen wir fragen, wie der Rechnungshof die von der Volksinitiative "UNSER HAMBURG – UNSER NETZ" angestellten und im Rahmen der bürgerschaftlichen Beratungen konkretisierten Überlegungen zu den möglichen Erlöserwartungen, den abzubildenden Investitions- und sonstigen Finanzierungsbedarfen für Netzbetrieb und Unterhaltung sowie zur Refinanzierung des gesamten Netzkaufs bewertet. Das ist auch wichtig
Insofern finde ich es nur fair, wenn wir dem Rechnungshof beide Modelle zur Prüfung vorlegen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Rechnungshof ist eine in der Verfassung verankerte unabhängige Institution, der die Haushaltsführung, die Haushaltspläne und die Wirtschaftspläne des Senats überprüfen und auch dazu Stellung nehmen kann und soll. In der Tat kann das Parlament den Rechnungshof auch bitten, eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben. Insofern ist das nichts Ungewöhnliches und auch häufig passiert, dass Senatsvorhaben vom Parlament mit dem notwendigen Quorum dem Rechnungshof zur Prüfung vorgelegt wurden. Und der Rechnungshof entscheidet unabhängig darüber, ob er diese Prüfung durchführen wird, ob er
Ich habe es bisher noch nie erlebt, dass eine parlamentarische Mehrheit den Rechnungshof, der die Haushaltsführung des Senats überprüfen soll, auffordert, einen politischen Vorschlag von Bürgerinnen und Bürgern auf seine finanzielle Wirkung zu überprüfen, aber der Wortlauf der Verfassung lässt das meiner Meinung nach auch zu.
Jetzt beziehen Sie das aber auf eine Situation, in der eine politische Debatte geführt und eine politische Entscheidung getroffen wird. Wie aus dem Zitat von Frau Heyenn hervorgeht, gibt es Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt, die wollen, dass der Staat einen Bereich, der von vielen auch als Teil der Daseinsvorsorge betrachtet wird, in 100prozentige staatliche Kontrolle überführen soll. Da ist überhaupt kein Modell vorgelegt worden, Frau Dr. Schaal, auch kein Modell, über das im Volksentscheid abgestimmt wird.
Richtig ist, dass die Initiative bei der Expertenanhörung das Gutachten einer Unternehmensberatung vorgestellt hat, das sechs unterschiedliche Modelle enthielt, wie so etwas gemacht werden könnte. Aber keines davon beinhaltet einen Geschäfts- oder Investitionsplan oder Ähnliches, was der Senat in seiner Drucksache dem Parlament aber vorgelegt hat. Insofern drängt sich doch schon sehr stark der Eindruck auf, dass die Mehrheitsfraktion gerade dabei ist, den Rechnungshof zu instrumentalisieren und von einer politischen Debatte abzulenken, die mit diesem Volksentscheid vorgesehen ist.
Ich hoffe einfach, dass der Rechnungshof in diesem Fall mit seinem Recht, darüber zu entscheiden, ob er Aufforderungen, ein Gutachten anzufertigen, auch zustimmt, weise umgehen wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kerstan, es gibt natürlich ein Gutachten, das von der Initiative vorgelegt worden ist, nämlich das von Rödl & Partner. Und genau auf dieser Grundlage möchten wir sehr gerne überprüfen,
ren Gutachten, die wir beim 25,1-Prozent-Modell haben. Das ist gerecht und danach können wir vergleichen und entscheiden, was richtig ist. – Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 20/3660.
Hierzu stelle ich fest, dass der Antrag das gemäß Artikel 71 Absatz 2 Satz 2 erforderliche Quorum unserer Verfassung erreicht hat. Das Prüfungsund Berichtsersuchen ist damit wirksam zustande gekommen.