Wichtig wäre auch zu wissen, wie sich der Senat das Verfahren im Einzelnen vorstellt. Der Verwaltungsaufwand, das zeigt Baden-Württemberg, ist nämlich erheblich. Auch Berechnung und Höhe der Ausgleichsbeiträge und damit die Frage, welche Kosten am Ende auf die Patientinnen und Patienten, auf die Pflegekassen und nicht zuletzt auf die Stadt als Sozialhilfeträger zukommen, ist offen. Das alles hätten wir gern im Gesundheitsausschuss geklärt. Auch DIE LINKE sieht offenbar Klärungsbedarf, das zeigt ihr Antrag. Ihre Forderung nach einer bundeseinheitlichen Lösung halten wir angesichts der doch sehr unterschiedlichen
Gegebenheiten in den Ländern und deren Bildungshoheit jedoch nicht für richtig, und daher werden wir Ihrem Antrag, der wohl auch nicht an den Ausschuss überwiesen wird, nicht zustimmen.
Bleibt am Ende die Erkenntnis: Die Einführung einer Altenpflegeumlage hätte angesichts der komplizierten Rechtslage eine sorgfältige parlamentarische Befassung verdient. An deren Ende hätte dann möglicherweise eine auch von uns mitgetragene Lösung gestanden. Das Anliegen, auf Dauer genügend Fachkräfte für die Altenpflege wirksam zu sichern, ist schließlich richtig und wichtig für unsere Stadt.
Doch bei der SPD und der SPD-Fraktion scheint es mittlerweile üblich, für alle Vorhaben einen künstlichen Zeitdruck zu erzeugen. Sie lassen dann Eile statt Sorgfalt walten und treiben Ihr Vorhaben so schnell wie möglich mit der eigenen Mehrheit ohne Rücksicht auf Verluste durch die Bürgerschaft. Ob dieser Weg dann auch in Hamburg vor das Gericht führt, bleibt abzuwarten. Wie in mittlerweile bedenklich vielen anderen Fällen auch, hätten wir uns bei diesem Thema mehr parlamentarische Ernsthaftigkeit gewünscht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht wird es Sie etwas verwundern, dass wir uns in den Ausführungen sehr vielen Argumenten der CDU beziehungsweise denen von Frau Föcking anschließen. Trotzdem möchte ich voranschicken, dass wir dem Antrag heute zustimmen werden.
Herr Kienscherf hat die Ausgangssituation beschrieben, die in der Tat noch zugespitztere Züge annimmt, als sich vor drei Jahren, als die Debatte im entsprechenden Ausschuss und in der Bürgerschaft stattfand, abgezeichnet hat. Ich will eine weitere Zahl nennen. Sie haben den Bundesbedarf dargelegt, ich würde das gern in Bezug auf Ham
burg und schon auf das Jahr 2015 darstellen. Es gibt dann einen Bedarf für 46 500 pflege- und hilfsbedürftige Menschen in dieser Stadt, sei es stationär, teilstationär oder ambulant. Auch hier sind wir als gesamtes Parlament gefragt, den Konsequenzen des demographischen Wandels Rechnung zu tragen. Daher sehen wir in dem heute wieder eingebrachten Antrag, dessen Geschichte sowohl Sie, Herr Kienscherf, als auch Sie, Frau Föcking, dargelegt haben, zumindest einen Baustein, um bei diesem Pflegebedarf entsprechend agieren zu können, und wollen dem deshalb heute zustimmen.
Allerdings möchte ich betonen, dass wir das nicht ganz ohne Bauchschmerzen machen. Deshalb hätten wir uns eine Überweisung an den Gesundheitsausschuss gewünscht, auch, um die Debatte um qualitativ hochwertige Pflege noch einmal im Ausschuss führen zu können, um dem Ganzen einen anderen Stellenwert zu geben, vor allem aber, um die rechtlichen Fragen zu klären, denn die sind keineswegs mit Ihren Ausführungen, Herr Kienscherf, ausgeräumt. Das Petitum des Antrags sieht auch nicht unbedingt eine schlüssige Begründung dafür vor, warum solche Klagen, wie es sie in anderen Ländern gibt, nicht auch in Hamburg eintreten sollten. Ich will nur auf einen Passus aus dem Urteil rekurrieren. Dort steht, dass die Ausbildungsumlage nur zulässig ist, wenn es kein angemessenes Angebot an Ausbildungsplätzen gibt; das hat auch Frau Föcking gerade dargelegt. Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur oder der Arbeitsagentur Hamburg besagen, dass es durchaus ausreichend Plätze und Angebote gibt, dass aber die Nachfrage fehlt.
Mit unserer Zustimmung wollen wir ein Signal für eine Verbesserung der Qualität in der Pflege setzen. In unseren Augen ist es eine zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung, wie wir in Zukunft mit einer alternden Gesellschaft umgehen. Wir haben allerdings Zweifel, dass der Antrag Bestand haben wird, wenn seine Umsetzung vor Gericht kommt.
Deshalb geben wir mit Bauchschmerzen unsere Zustimmung zur Ausbildungsumlage in der Altenpflege, richten aber gleichzeitig den deutlichen Appell an das gesamte Haus, sich künftig intensiver mit Maßnahmen zu beschäftigen, die wir auf Landesebene für die Altenpflege ergreifen können. Denn wir brauchen auch eine Nachfrage nach diesem Beruf, und da spielt natürlich auch die Attraktivität, das Image und die Bezahlung – auch das hat Herr Kienscherf angesprochen – eine Rolle. Es geht außerdem um Anschlussqualifikation, es geht um Akademisierung, es geht auch darum, mehr Männer für diesen Beruf zu gewinnen; zahlreiche Fragen sind also noch ungeklärt. Deshalb kann diese Ausbildungsumlage nur ein kleiner Baustein
Heute gibt es Zustimmung von den Grünen für die Ausbildungsumlage mit Bauchschmerzen, weil ich gern von Ihnen oder jemand anderem begründet hätte, warum Sie so optimistisch sind, dass dieser Antrag rechtlichen Einwänden standhält. Trotzdem wollen wir ein Signal setzen, denn es besteht dringender Handlungsbedarf. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist natürlich unbestritten, dass der sich derzeit abzeichnende Fachkräftemangel in der Pflege eine gesundheitspolitische Herausforderung ist. Ich glaube, das weiß hier jeder. Aber genauso eindeutig erscheint es uns, dass man dem mit einer Ausbildungsabgabe nicht abhelfen kann.
Auch wir Liberale sehen einen Regelungsbedarf bei der Finanzierungsstruktur der Pflegekräfteausbildung. So haben derzeit die stationären Altenpflegeeinrichtungen die Möglichkeit, die Ausbildungsvergütung über die Pflegesätze zu refinanzieren. Die ambulanten Pflegeeinrichtungen müssen hingegen die entstehenden Ausbildungskosten auf die Preise für ihre Dienstleistungen aufschlagen. Allerdings dürften eventuell auch dadurch entstehende Konkurrenznachteile bei den ausbildenden Betrieben mit Inkrafttreten des neuen Pflegeberufegesetzes hinfällig werden. Ein Blick auf die Zielsetzung bei der Vorbereitung eines Entwurfs für das neue Gesetz, das das Altenpflege- und das Krankenpflegegesetz ablösen wird, genügt – ich zitiere –:
"Mit der angestrebten einheitlichen Berufsausbildung in der Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege wird der Beruf insgesamt attraktiver."
Infolge dieser Zusammenführung der generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung ist eine einheitliche Finanzierung angedacht. Die konkrete Ausgestaltung soll dann auf Bundes- und Länderebene erfolgen. Der Einführung eines Ausgleichsverfahrens im Sinne des Paragrafen 25 Absatz 1 Altenpflegegesetz in unserer Stadt bedarf es daher aus Sicht der FDP-Fraktion nicht.
Abgesehen von der anstehenden Novellierung des Pflegeberufegesetzes und der somit aus unserer Sicht unnötigen Diskussion um eine solche Altenpflegeumlage stellt ein solches Instrument unserer
Der Staat soll keine Bestrafungsfunktion erfüllen. Diesem sozialdemokratischen Lenkungsverständnis können wir Liberale uns nicht anschließen, dem können wir nichts abgewinnen.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass Betriebe und damit auch Altenpflegeeinrichtungen – und ich betone: sowohl stationäre als auch ambulante – grundsätzlich ein vitales Eigeninteresse an einer Sicherung ihrer wirtschaftlichen Position haben. Dies ergibt sich doch schon aus dem demografischen Wandel. Wir sollten uns dennoch mit der Frage beschäftigen, wie weitere Anreize für die Pflegebetriebe geschaffen werden können, Ausbildungsplätze einzurichten und die Altenpflegeausbildung attraktiver zu gestalten. Entsprechend tragfähige und erfolgversprechende Lösungen können nur gemeinsam mit den Einrichtungen gefunden werden, aber nicht, indem man die Unternehmen gegen sich aufbringt.
Sie, liebe Kollegen der SPD, vergessen im Übrigen offensichtlich, dass es auch genügend Pflegeeinrichtungen gibt, die infolge ihrer speziellen Struktur oder wirtschaftlichen Stärke keine beziehungsweise noch keine Ausbildung anbieten können. Aber genau diese Einrichtungen würden durch die von Ihnen beantragte sogenannte wettbewerbsneutrale Umlagenfinanzierung in Wahrheit einen echten Wettbewerbsnachteil erleiden.
Zwangsabgaben sind hier also keine Lösung, sondern ein teures und bürokratisches Instrument. Ziel muss es daher sein, die Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Dies erreicht man beispielsweise dadurch, dass man entsprechende Hilfen zur Ausbildung in Form von gezielter Beratung der Ausbildungsträger anbietet. Anstatt eine Bestrafung in Form einer Altenpflegeumlage anzuordnen, regen wir Liberale zu einem positiven Umgang mit Betrieben, die nicht ausbilden können oder wollen, an.
So ist beispielsweise zu überlegen, wie solche Pflegeeinrichtungen den gesellschaftlichen Nachwuchs auf freiwilliger Basis unterstützen können. Das kann man durch Stipendien, Praktika oder freiwillige Mentorentätigkeiten erreichen.
Liebe Kollegen der SPD! Den Regelungsbedarf haben Sie zwar erkannt, allerdings bedeutet richtig erkannt nicht immer gleich gut gemacht. Darum lassen Sie uns gemeinsam darüber nachdenken. Der Rest meiner Rede ist hinfällig: Wir werden nicht gemeinsam nachdenken, weil die Anträge
nicht überwiesen werden. Wir hätten es gern an den Gesundheitsausschuss überwiesen, wenn ein gemeinsames Nachdenken gewollt gewesen wäre. Ich glaube aber, unsere Auffassung ist auch so klar geworden. – Vielen Dank.
denn Fachkräftemangel und Ausbildungsplatznot liegen vornehmlich daran, dass es zu wenige Ausbildungsplätze gibt und vor allem zu wenig gut bezahlte und attraktive. Diese alte Forderung der Gewerkschaftsjugend ist daher immer noch aktuell.