Die Rechtswissenschaftler haben alle ausgeführt, dass die Anforderungen an die abstrakte Gefahr durch diesen Gesetzentwurf gewahrt seien. Deswegen bewegen wir uns da auf gesichertem Terrain.
Die Frage der Anfechtbarkeit wegen Listenaufstellung fand ich besonders absurd, weil wir keine 3Prozent-Hürde für die Listen, die Kandidatenaufstellung einführen, sondern die 3-Prozent-Hürde setzt erst am 25. Mai abends um 18 Uhr ein, um zu schauen, welche Listen jetzt wie berücksichtigt werden. Das hat mit den Kandidatenaufstellungen tatsächlich nichts zu tun. Wir haben auch das Landeswahlamt, das sich sehr genau mit diesen Fragen auseinandersetzt, zu den Listenaufstellungen gefragt. – Ah, jetzt kommt der Trachtenjanker schon einmal in Vorfreude auf die nächste Debatte herein, aber so weit sind wir noch nicht.
(unterbrechend) : Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dressel hat recht. Das ist erst die nächste Debatte, und ich möchte um mehr Aufmerksamkeit für diese Debatte bitten.
Die Anfechtbarkeit aus der laufenden Kandidatenaufstellung herzuleiten ist absurd, und da reicht auch ein einfacher Blick darauf, was auf Bundestagsebene, übrigens mit Zustimmung der FDP, passiert ist; Kollege Trepoll hat es letztes Mal ausgeführt. Dort ist noch zwei Monate vor der Bundestagswahl mit Zustimmung der FDP das Bundestagswahlrecht im Hinblick auf Überhangmandate und so weiter geändert worden, was sehr wohl ergebnisrelevant gewesen ist. Das zeigt, wie absurd Ihr Vorwurf ist.
Zum Punkt Beteiligung der Betroffenen gab es den Vorwurf, wir hätten nicht alle Bezirksversammlungen angehört. Erstens hatten Sie einen Bezirksvertreter aus Eimsbüttel da und die antragstellenden Fraktionen einen Kollegen aus Harburg, und ich darf Ihnen versichern, dass dies auch der Auffassung sämtlicher SPD-Bezirksfraktionen entspricht, die wir natürlich, wie es guter Brauch in den Fraktionen ist, vorher an diesem Prozess beteiligt haben. Auch deswegen hat es etwas länger gedauert, weil jeder in seine Basis hineingehorcht hat,
Das finde ich nun wirklich absurd, denn wir beschließen hier kein Hexenwerk, sondern es war seit 15. Januar 2013 klar, dass so oder so Handlungsbedarf bestand.
Es hat auch im Verfassungsausschuss damals Diskussionen gegeben, und wir sind jetzt zu einem Ergebnis gekommen, das in drei Parteien und Fraktionen breit getragen wird, das breit mit den Bezirken abgestimmt ist und deswegen auch in Ordnung ist.
Vorletzter Punkt: die anderen Bundesländer. Geben Sie einfach einmal bei Google "Sperrklausel" und das jeweilige Bundesland ein. Da werden Sie in allen anderen Bundesländern Diskussionen aus Gemeinderäten oder Stadtverordnetenversammlungen finden, die besagen, das sei ganz schön schwierig und stelle einen hier vor Probleme und da vor Probleme. In Nordrhein-Westfalen wird gerade dasselbe diskutiert wie bei uns. Es gibt Vorschläge aus CDU-Gremien in Schleswig-Holstein, aus kommunalpolitischen Vereinigungen. Wenn Sie bundesweit schauen, gibt es quer durch die Bank eine Diskussion darüber, ob man es mit dem Absenken der Hürden nicht übertrieben habe. Wir ziehen daraus jetzt eine verfassungskonforme Konsequenz. Und die These, dass dies gegen jeden Trend geschehe, spiegelt die Diskussion in Deutschland nicht wider, sondern wir befinden wir uns hier im Einklang mit der bundesweiten Diskussion.
Letzter Punkt: Ich will gar nicht von einem Wahlrechtskompromiss sprechen, sondern ich habe es immer als einen Konsens verstanden, und es wurde nicht gesagt – ich war ja dabei –, die 3 Prozent nur, solange es hält, und dann sind sie weg. So habe ich das damals nicht verstanden, und ich glaube, dass viele, die daran beteiligt gewesen sind, hier auch eine andere Erinnerung haben. Im Gegenteil heißt Konsens, dass man, wenn der Weg, auf den man sich verständigt hat, nicht trägt, nach einem anderen Weg sucht, der trägt. Genau das machen wir. Wir machen hier nichts Neues, sondern schreiben das, was wir damals vereinbart haben, jetzt sauber in die Verfassung.
Das gilt übrigens auch für die Frage des Referendums. Auch da war damals das gemeinsame Ergebnis, dass der einfache Wahlgesetzgeber nicht mehr mit knapper absoluter Mehrheit ein Wahlgesetz durchdrücken kann, sondern eine Hürde ha
ben müsse. Das war der Referendumsvorbehalt. Dass auch Verfassungsänderungen unter diese Hürde fallen, davon war nicht die Rede. Das findet sich auch nirgendwo in den Gesetzesbegründungen und widerspricht allen Auslegungskriterien, worauf Kollege Trepoll schon hingewiesen hat. In Wahrheit würde nämlich in der Verfassung gar nichts mehr zueinanderpassen, wenn man es so auslegen würde, dass der Vorbehalt da gelte. Deswegen sagen alle drei antragstellenden Fraktionen, das Landeswahlamt, die Senatskanzlei, die gefragt wurde, und auch der Gutachter Winterhoff, der sich in der Sachverständigenanhörung geäußert hat, der Referendumsvorbehalt gilt nicht und ist unzulässig. Trotzdem werden die wahrscheinlich morgen ein Referendum anzeigen. Die dürfen das anzeigen, aber dann ist der Senat beauftragt und auch durch unser Gesetz verpflichtet, das Verfassungsgericht anzurufen. Die Bürgerschaft wird an diesem Verfahren beteiligt, und dann werden wir sehr schnell Klarheit haben, was hier gilt. Wir haben sehr gute Argumente dafür, dass der Verfassungsgesetzgeber tun darf, was er hier tut. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es jetzt nicht mehr zu sehr in die Länge ziehen, die Argumente sind irgendwann auch ausgetauscht. Auf zwei Punkte wollte ich doch noch einmal eingehen. Herr Müller, Sie hatten vorhin das Argument des Hauptausschusses angeführt, der auch durchaus Beschlüsse für die Bezirksversammlungen trifft. Wir hatten in der vergangenen Legislaturperiode in HamburgNord die Situation, dass der Hauptausschuss nicht mehr die Mehrheit in der Bezirksversammlung, die übrigens dann auch einen Bezirksamtsleiter mit dieser Mehrheit gewählt hatte, abgebildet hat. Natürlich kann jede Bezirksversammlung, wenn sich die Mehrheit einig sein sollte, die im Hauptausschuss nicht abgebildet wird, die Beschlüsse wieder an sich ziehen und den Hauptausschuss an der Stelle entsprechend entmachten.
Dann wurde zum wiederholten Male das Argument mit dem Bundestagswahlrecht angebracht. Der entscheidende Unterschied, Herr Dr. Dressel, ist der: Die Wahlrechtsänderung, die seinerzeit sehr spät kam – da hat sich keine der beteiligten Bundestagsparteien wirklich ein Ruhmesblatt verdient –, wurde durchgeführt, weil ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden musste. Sie beschließen hier eine Verfassungsänderung, um quasi ein Urteil eines Verfassungsgerichts auszuhebeln, und das ist schon ein großer Unterschied.
Erstens: Sie haben gesagt, alle Experten seien sich einig gewesen in der Frage der abstrakten Gefahr und so weiter. Aber gerade das Verfassungsgericht in Hamburg hat gesagt, dass die Auffassung, eine Sperrklausel sei erforderlich, um die zu erwartende Funktionsstörung zu verhindern, nicht tragfähig sei. Das ist damit als Argument nicht aus der Welt.
Zweitens: Sie haben gesagt, dass Sie einen Weg, der nicht trage, nun nicht mehr gehen wollten. Der einzige Zeuge, den Sie in der Anhörung dafür hatten, war Herr Fischer, CDU-Fraktionsvorsitzender in Harburg, der sich lang und breit darüber ausgelassen hat, wie wahnsinnig anstrengend es derzeit in der Bezirksversammlung sei. Nun ist die mit einer Sperrklausel gewählt worden, und wenn Sie diese Schwierigkeiten beseitigen wollen, dann müssen Sie eine Sperrklausel bei ungefähr 10 Prozent einführen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie unter sich bleiben. – Danke.
Zwei Punkte. Herr Bläsing, Sie tun mir ein bisschen leid, weil Ihnen die Argumente völlig ausgegangen sind. Und dann machen Sie natürlich das, was Sie bei den JuLis im Rhetorikseminar gelernt haben: Wenn ihr inhaltlich nicht mehr weiter
Diese Geschichte setzt sich nicht durch, denn es geht im Prinzip doch darum – Herr Dressel hat es gesagt –, dass wir nicht erst eine totale Arbeitsunfähigkeit der Bezirksversammlungen brauchen. Frau Schneider, das ist nicht erforderlich, sondern die abstrakte Gefahr reicht schon aus. Wenn der verfassungsändernde Gesetzgeber eine Sperrklausel einführt, dann unterliegt er nicht den strengen Rechtfertigungsanforderungen wie der einfache Gesetzgeber. Deshalb trägt es nicht, was Sie inhaltlich vortragen, was die Form und die Geschwindigkeit angeht, vier Wochen reichten nicht, um Kontakt mit Ihren Bezirksfraktionskollegen aufzunehmen. Es tut mir leid, dann müssen Sie lernen, schneller zu kommunizieren, das gelingt bei anderen Dingen auch. Aber das sind Argumente, die einfach nicht tragen. Inhaltlich sind wir auf einem wirklich sicheren Weg, und das wird die Rechtsprechung uns dann auch bestätigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich nur gemeldet, weil wir bei diesem wichtigen Gegenstand genau bleiben wollen. Herr Bläsing, Sie haben selbst unfreiwillig ein Beispiel dafür geliefert, dass die Gefahr nicht nur abstrakt ist. Sie haben den Zustand in der Bezirksversammlung in Hamburg-Nord aus der letzten Wahlperiode beschrieben, wo genau dieses Auseinanderfallen von Mehrheitsverhältnissen im Plenum und in Ausschüssen eingetreten ist, in dem Fall durch das Auseinanderfallen einer Fraktion,