"Wenn ich die DDR als Unrechtsstaat bezeichne, dann erkläre ich, dass die drei Westmächte das Recht hatten,
die Bundesrepublik zu gründen, die Sowjetunion aber als Antwort nicht das Recht hatte, die DDR zu gründen."
Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Nun kommen wir ja noch einmal richtig in Fahrt. Herr Dolzer, was Sie gerade gesagt haben, ist nichts anderes als verblendete linke Geschichtsklitterung.
Natürlich ist die DDR ein Unrechtsstaat. Wer Schießbefehl, Mauer, Stacheldraht, Stasi, Bautzen und Flüchtlingsfreikauf hat, ist ein Unrechtsstaat.
Umso unverständlicher ist allerdings das Abstimmungsverhalten des Senators im Rahmen der Justizministerkonferenz. Man muss dieses Verhalten sicher nicht billigen, allerdings braucht es auch keinen Antrag in der Bürgerschaft, wie ihn die AfD – und das ja mit einem bestimmten Hintergrund – eingebracht hat. Das braucht es nicht.
Der Senator hat – er sitzt heute auf der Senatsbank – gleich noch einmal die Möglichkeit, seine Enthaltung etwas näher zu erklären.
Es ist aber auf der anderen Seite so, dass ein Senator eines deutschen Bundeslandes sich zu der Frage, ob er sich zu dem Begriff Unrechtsstaat enthalten sollte, doch etwas mehr Gedanken machen muss. Wir sind deshalb mit der Aussage selbst nicht zufrieden, wir lehnen aber den Antrag der AfD ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Volksvertreter! Wenn Politiker oder Juristen nichts Besseres zu tun haben, können sie natürlich debattieren, was ein Rechtsstaat ist, was kein Rechtsstaat ist, was ein Unrechtsstaat ist, was kein Unrechtsstaat ist. Und wenn man sich dann noch nicht einmal über die Definition einig wird, ist natürlich garantiert, dass dabei nur Klamauk herumkommt, wie bei Herrn Dolzer zuletzt.
Im Allgemeinen gilt die Regel, dass derjenige, der einen Begriff einführt, auch das Recht hat, ihn zu definieren. Und das ist geschehen im Jahr 1853; ich will es Ihnen einmal kurz vorlesen. Der Abgeordnete Reichensperger in der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags:
"Ich denke, der Rechtsstaat besteht darin, dass der Obrigkeit das Schwert zum Schrecken der Bösen anvertraut ist …"
Ist ein schönes Wort, nicht? Der Obrigkeit ist das Schwert zum Schrecken der Bösen anvertraut in einem Rechtsstaat.
"… und zum Schutze derer, die in ihrem Recht sind, ihr Recht üben; einen Unrechtsstaat würde man dagegen meines Erachtens denjenigen zu nennen haben, welcher die Unruhestifter schützen und diejenigen bedrohen wollte, die in ihrem Rechte sind."
Na ja, die Unruhestifter schützen … Ich nehme eigentlich nicht an, dass damit irgendwelche Revolutionäre gemeint waren; ich würde sagen, die Bösen und Unruhestifter bezeichnen einfach normale Verbrecher. Und da man der DDR nicht nachsagen kann, sie habe gegen ganz normale Verbrecher, die es überall gibt, nicht durchgegriffen, würde ich nach dieser Definition nicht die DDR als einen Staat sehen, der ein Unrechtsstaat ist, sondern überlegen Sie einmal, in welchem deutschen Staat heute Unruhestifter geschützt und diejenigen bedroht werden, die in ihrem Rechte sind. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Flocken. – Es liegen, wenn ich das richtig sehe, keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte dem AfD-Antrag aus Drucksache 21/19092 folgen? – Die Gegenprobe. – Die Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 58, Drucksache 21/19090, Antrag der SPD- und GRÜNEN Fraktion: Bewegungsfreundliche Schulen für Hamburgs Kinder und Jugendliche – Gute Schulsporthallen sind Alleskönner des Sports.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Bewegungsfreundliche Schulen für Hamburgs Kinder und Jugendliche – Gute Schulsporthallen sind Alleskönner des Sports – Drs 21/19090 –]
Hier sind die Fraktionen übereingekommen, die Debatte zu streichen, sodass wir gleich zu den Abstimmungen kommen können.
Wer also möchte die Drucksache 21/19090 an den Sportausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 65, Drucksache 21/19097, gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN und FDP: Unterstützung und Würdigung des Christopher Street Day 2020 anlässlich seines 40-jährigen Jubiläums.
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN und FDP: Unterstützung und Würdigung des Christopher Street Day 2020 anlässlich seines 40-jährigen Jubiläums – Drs 21/19097 –]
Auch hier sind die Fraktionen übereingekommen, die Debatte nicht führen zu wollen, und wir kommen gleich zur Abstimmung in der Sache über den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN und FDP aus Drucksache 21/19097.
Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Wer möchte dies nicht? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag angenommen.
Und wir sind beim Tagesordnungspunkt 43, Drucksache 21/19078, Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien: Evaluierung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: Stellungnahme des Senats zu Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2013 und 28. Juni 2017.
[Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien über die Drucksache 21/15571: Evaluierung der Hamburgischen Investitionsund Förderbank: Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2013 "zu Drucksache 20/6335 Errichtung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB)" (Drucksache 20/7388) sowie Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 28. Juni 2017 "Evaluierung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) – Bereiche Wirtschaft und Innovation" (Drucksache 21/9449) (Senatsmitteilung) – Drs 21/19078 –]