Protokoll der Sitzung vom 07.09.2016

Mit dem Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, kommen genau die Veränderungen in das Gesetz, die fehlen. Es kommt rein, dass die Vormiete von dem Vermieter oder der Vermieterin offengelegt werden muss. Es kommt rein, dass zu viel gezahlte Mieten von Anfang an zurückzuerstatten sind. Es kommt auch rein, worauf Sie in Ihrem Antrag, Herr Kienscherf, einen großen Schwerpunkt gelegt

haben, dass natürlich der Mietwucher abgeschafft wird. Natürlich muss der Mietwucherparagraf so gestaltet werden, dass es nicht mehr 20 Prozent über dem Mietenspiegel liegen darf, es dürfen maximal 10 Prozent sein. Also alles, was wir brauchen, um diese Mietpreisbremse ein bisschen besser zu machen, ist in dem Antrag drin. Es gibt eigentlich gar keine andere Möglichkeit, als ihm zuzustimmen, wenn Sie wirklich etwas für die Mieter und Mieterinnen tun wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Sie endlich dafür sorgen wollen, dass aus diesem Mietpreisbremschen eine richtige Mietpreisbremse wird, dann machen Sie aus diesem Papiertiger eine angriffslustige Katze. Fahren Sie die Krallen aus, die Mieter und Mieterinnen in Hamburg werden es Ihnen danken.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt nun Herr Kienscherf von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Norbert Hackbusch DIE LINKE: Wo sind die Krallen?)

Lieber Herr Hackbusch, liebe Kollegin Sudmann, das war ja wieder einmal eine Rede vollgespickt mit Floskeln für die Galerie.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Ich habe die SPD zitiert!)

Ich kann nur deutlich sagen: Verantwortungsvolle Wohnungspolitik sieht anders aus;

(Heike Sudmann DIE LINKE: Ja, das stimmt!)

Rot-Grün macht das.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kollegin Sudmann, du hast dir ein bisschen selbst widersprochen. Kollegin Sudmann hat eben vorgetragen, dass die Mietpreisbremse – und auch das habe die LINKE ja schon immer gewusst – völlig wirkungslos sei. Hamburg habe also ein Instrument eingeführt, das völlig wirkungslos sei. Am 29. Mai vor anderthalb Jahren war es wiederum die Kollegin Sudmann, die gesagt hat, die Mietpreisbremse – die, die wir jetzt eingeführt haben, deren Regelungen und auch deren Schwächen bekannt waren – müsse sofort in Hamburg eingeführt werden, die Mieterinnen und Mieter würden die SPD abstrafen, wenn wir das nicht machten. Kollegin Sudmann, ein Jahr später erzählst du auf einmal, ihr wusstet, dass die Mietpreisbremse immer wirkungslos sei. Das ist Blödsinn. Das ist Veräppelung der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei der SPD)

Bitte nachher melden. Jetzt bin ich gerade im Fluss, aber wenn du dich in drei Minuten meldest, kommst du gern dran.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Ich wollte et- was richtigstellen!)

Nein, da ist jetzt nichts mit Richtigstellen, sondern so war es damals.

(Zurufe)

Ich will nur kurz – und das mache ich relativ sachlich – einfach einmal auf die Historie hinweisen. Warum ist es zur Mietpreisbremse gekommen? Warum hat man sich darum überhaupt bemüht und warum war das richtig?

Wir haben in Deutschland jahrelang auch den Bereich der Neuvermietung rechtlich regeln können. Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der sogenannte Mietwucherparagraf, hat dafür gesorgt, dass im Bereich der Neuvermietung ebenso wie im normalen Mietrecht Höchstgrenzen waren. Dieser Paragraf ist letztendlich durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgeschafft worden. Es hat nämlich eine Beweisumkehr stattgefunden und auf einmal mussten die Mieterinnen und Mieter etwas vorweisen, was sie in der Praxis nicht vorweisen konnten.

(Jörg Hamann CDU: Wer hat Ihnen denn das erzählt?)

Das hat dann dazu geführt, dass gerade in den attraktiven Metropolen wie Hamburg – Herr Hamann kennt sich als Jurist manchmal aus – vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarkts

(Jörg Hamann CDU: Das hat damit über- haupt nichts zu tun!)

die Neuvertragsmieten hochgegangen sind. Da haben wir Sozialdemokraten gesagt: Es kann nicht sein, dass es in diesem wichtigen Bereich keinen rechtlichen Rahmen gibt. Hier müssen wir handeln. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen. Und ich glaube, es war richtig, dass wir diese eindeutige Aussage getroffen haben.

(Beifall bei der SPD)

Es war daher gut, dass nach der Bundestagswahl unsere Fraktion und letztendlich die SPD auf Bundesebene mit der CDU – und, Herr Hamann, das war damals kein einfaches Geschäft – dafür gesorgt hat, dass wir gesagt haben: Auch diesen Bereich wollen wir rechtlich regeln. Daher kam dann auch die Mietpreisbremse. Wir hätten sie uns auch noch etwas anders ausgestaltet gewünscht, aber es war in dieser Koalition nicht anders durchzubringen. Aber dass es überhaupt dazu gekommen ist, dass wir jetzt wieder einen rechtlichen Rahmen haben, ist gut für den Wohnungsmarkt und es ist auch gut für alle Wohnungssuchenden in dieser Stadt und auf Bundesebene. Das können wir feststellen.

(Heike Sudmann)

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE)

Dieses Parlament – und das war auch die SPDFraktion, liebe Kollegin Sudmann – hat im Oktober 2014 als erstes den Beschluss gefasst, wenn die bundesgesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dann werden wir in Hamburg landesweit die Mietpreisbremse einführen. Kollegin Sudmann hat immer gesagt, das würden wir sowieso nicht tun. Wir haben es gemacht. Wir haben als zweites Bundesland am 1. Juli die Mietpreisbremse eingeführt, und das ist ein großer Erfolg und das kann auch die LINKE einmal anerkennen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wenn sie völlig wirkungslos ist, verstehe ich nicht, dass Sie auf den Mieterverein verweisen, der sagt, in 40 Prozent der Fälle werde die Mietpreisbremse nicht angewandt. Das heißt doch im Umkehrschluss – Sie waren bei der Pressekonferenz nicht da, ich war aber da –, dass sie bei 60 Prozent Anwendung findet. Der NDR hat beim Mieterverein nachgefragt, ob es gut ist, dass die Mietpreisbremse eingeführt wurde, oder ob das überflüssig gewesen sei, und der Mieterverein hat ganz eindeutig gesagt: Es war gut und richtig, dass die Mietpreisbremse eingeführt worden ist. In 60 Prozent der Fälle wirkt sie schon. Nur wollen wir natürlich auch, dass sich auch bei den anderen Prozentpunkten etwas tut. Aber sie ist nicht wirkungslos.

(Zuruf von Heike Sudmann DIE LINKE)

Und deswegen noch einmal: Es war gut, dass wir die Mietpreisbremse eingeführt haben.

(Beifall bei der SPD)

Zu den rechtlichen Wirkungen. Auch dazu hat der Mieterverein etwas ganz Entscheidendes gesagt. Es ist bei vielen Rechtsverfahren entscheidend – Herr Hamann kennt das –, ob die Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit dazu führt, dass die Mieterinnen und Mieter oder wer auch immer das eigentlich anwenden können. Ist das eigentlich ein wirksames Instrument? Und auch dazu waren die Ausführungen vom Mieterverein sehr interessant. Der Mieterverein selbst hat in dem Jahr rund 20 Fälle gehabt, wo sich Mieterinnen und Mieter bei ihm beschwert haben. In 18 Fällen hat es innerhalb von zwei Monaten eine Korrektur des Vermieters nach unten gegeben, und in zwei Fällen ist man auf gutem Wege.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Das ist bei 1 000 Mietverträgen echt eine Leistung!)

Deswegen sagt der Mieterverein – und das haben wir auch in unserem Antrag aufgenommen –, dass dieses Instrument trotz seiner Schwächen eine hervorragende Grundlage bietet, um gegen die Vermieter vorzugehen, die sich rechtswidrig verhalten. Es muss aus unserer Sicht deswegen da

rum gehen, jetzt die Mieterinnen und Mieter zu stärken, dass sie jetzt ihr Recht wahrnehmen können. Sie sollen nicht lange warten müssen auf eine Gesetzesänderung, sondern wir wollen, dass dieses Gesetz mehr Anwendung findet. Wir wollen die Mieterinnen und Mieter unterstützen. Dazu dient unser Antrag und das ist richtig.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Kommen wir einmal zu all diesen Änderungsvorschlägen. Wir haben eine breite Diskussion auf Bundesebene. Frau Sudmann, Sie brauchen die Wählerinnen und Wähler nicht zu veräppeln. Sie sagen, es gebe eine Mehrheit im Bundestag dafür, wir sollten dafür stimmen. Und unser Koalitionspartner, na ja … Das ist so wie in Hamburg oder überall, wahrscheinlich auch bei der LINKEN in Thüringen: Wenn der Koalitionspartner auf einmal mit dem Rest des Hauses stimmt, dann macht das der Koalition nichts. Natürlich sind wir in dieser Koalition gebunden, wie alle Koalitionsregierungen, und die CDU wird dem nicht zustimmen. Deswegen sagen viele Experten: Wenn wir ehrlich sind, wird sich vor der Bundestagswahl 2017 nichts tun.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Nach der Wahl auch nicht!)

Ich glaube, wir brauchen den Menschen in dieser Stadt nichts vormachen. Von daher sagen wir, wir sollten diese Zeit nutzen. Wir sollen evaluieren, wir sollen die Mieterinnen und Mieter besser informieren, und wir sollen in dieser Zeit auch schauen, ob es gegebenenfalls Handlungsnotwendigkeiten gibt und wie sie auszuformen sind.

Und auch da ist etwas sehr spannend, liebe Kollegin Sudmann. Der Mieterverein hat im Sommer 2016 auf der Pressekonferenz – auf der Sie nicht waren – einige Vorschläge unterbreitet.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Hast du mich so vermisst?)

Ich vermisse Sie immer, Frau Sudmann, wenn Sie nicht da sind.

Diese Vorschläge bezogen sich in der Tat auf die Mietpreisbremse. Wie Sie sicherlich gelesen haben, hat der Mieterverein zusammen mit dem Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen kürzlich erneut eine Pressemitteilung herausgegeben, in der beide zu der Erkenntnis kommen: Bevor wir an die Mietpreisbremse gehen, würden wir doch eigentlich gern an das Wirtschaftsstrafgesetzbuch rangehen und den Paragrafen 5 reformieren. Dazu kann ich nur sagen, dass Hamburg 2013 eine Bundesratsinitiative gestartet hat. Das ist einer unserer Wege, das wäre eigentlich fast am besten. Ich will damit nur sagen, dass es auch beim Mieterverein wie bei den Wohnungsverbänden sehr unterschiedliche Ansichten gibt, wie wir nun zu dem besten Ergebnis für die Mieterinnen und Mieter kommen.

Wir finden diese Diskussion gut und wir wollen sie weiterbefördern. Ich will auch ausdrücklich das Papier unserer Bundestagsfraktion loben, ein sehr gutes Papier, das in die richtige Richtung weist. Aber wir sollten den Menschen hier nichts vorgaukeln. Etwas, das auf Bundesebene gelöst werden muss und sich nach der Wahl regeln wird – wobei es auch auf die Stimmverhältnisse ankommt, die wir haben werden –, werden wir heute nicht hier regeln können; und deswegen unser Antrag. Wir müssen darüber nachdenken. Wir müssen auch über Reformen nachdenken. Aber wir wollen in Hamburg fundiert evaluieren. Wir wollen in Hamburg Mieterinnen und Mieter jetzt unterstützen. Und wir wollen uns dann im Jahr 2017 oder 2018 auf Bundesebene dafür einbringen, dass es eine gute und eine verträgliche Lösung findet. Ich glaube, das sind wir den Mieterinnen und Mietern in Hamburg schuldig. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Hamann von der CDU-Fraktion bekommt nun das Wort.