Protokoll der Sitzung vom 18.01.2017

Frau Abgeordnete, in der Tat ist es so, dass die Sanierung des CCH in der letzten Woche begonnen hat. Schon bei der Vorlage der damaligen Umbaupläne wurde deutlich, dass die Zufahrt zum CCH-Parkhaus über die Marseiller Straße in Zukunft entfallen würde. Aus der Bürgerschaft kam der Vorschlag, den Park Planten un Blomen um rund einen Hektar zu vergrößern und damit vor allem die beiden historischen Teile dieses bedeutenden Volksparks von Planten un Blomen und dem alten Botanischen Garten, die im Moment getrennt sind, endlich miteinander zu verbinden. Für diese einmalige Chance auf mehr Grün und Lebensqualität durch Erweiterung eines großen Volksparks inmitten der Stadt sind die Pla

(Dr. Wieland Schinnenburg)

nungen in der Tat mittlerweile sehr konkret. Wir als Senat wollen mitten in der Innenstadt diese heute wenig genutzte Verkehrsfläche, diese Betonwüste, zu einer neuen Grünfläche machen und gleichzeitig den Bahnhofsvorplatz am Dammtor, am DagHammarskjöld-Platz, neu und bürgerfreundlicher gestalten. Insofern ein klares Ja zu Ihrer Frage, ob durch die Sanierung des CCH die Chance besteht, das Grün in der inneren Stadt zu vergrößern.

Wir schaffen einen attraktiven Ort, der, anders als der übrige Teil des Parks Planten un Blomen, nicht in der Nacht abgeschlossen wird, sondern 24 Stunden zur Verfügung stehen wird, und gleichzeitig wird eine sehr attraktive Fußgänger- und Radverkehrsverbindung vom Dammtorbahnhof bis zur Petersburger Straße geschaffen. Bei der Umgestaltung des Dag-Hammarskjöld-Platzes wird es auch erstmalig gelingen, diesen wichtigen Platz, den Zugang zum CCH und auch zu dem großen Volkspark Planten un Blomen barrierefrei zu gestalten. Auch das ist eine gute Nachricht und Ausdruck einer guten Stadtentwicklung.

Zu den Kosten kann ich Ihnen mitteilen, dass ein Wettbewerb von Landschaftsarchitekten stattgefunden hat, bei dem ein Großteil spannender Beiträge vorgelegt wurde. Der Entwurf der POLA Landschaftsarchitekten aus Berlin wurde ausgewählt, und nun wird im Moment sehr genau nach den sehr strengen Regeln des kostenstabilen Bauens berechnet. In einer Vorstudie sind wir zu Kosten von ungefähr 20,5 Millionen Euro gekommen. Diese Summe haben wir der Präsidentin der Bürgerschaft bereits in einem Schreiben im Juli 2016 mitgeteilt. In der nächsten Stufe des kostenstabilen Bauens überprüfen wir diese Vorberechnungen. Wir werden der Bürgerschaft über das Ergebnis dieser Berechnungen berichten. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, dass wir uns in dem genannten Rahmen von 20,5 Millionen Euro bewegen werden und diesen auch halten können.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Senator Kerstan. Gibt es eine Zusatzfrage seitens der fragestellenden Fraktion? – Bitte, Frau Sparr von der GRÜNEN Fraktion noch einmal.

Ja, eine kleine Nachfrage. Heißt das, dass es tatsächlich dann auch vom Dammtorbahnhof aus direkt einen Zugang zum Park geben wird, möglicherweise über die bestehende Fußgängerbrücke?

Herr Senator.

Ja, in der Tat ist es so, dass nicht nur der Park vor dem Bahnhof, der DagHammarskjöld-Platz, umgestaltet wird, sondern dass der Übergang vom Bahnhof in den Park at

traktiver und schöner wird. Sie alle, wenn Sie die Örtlichkeiten kennen, wissen, dass, wenn man aus dem Bahnhof herauskommt, man auf eine sehr hohe Waschbetonmauer schaut, hinter der sich der Park verbirgt. Diese Mauer wird abgetragen werden, sodass man aus dem Bahnhof heraus in den Park blicken kann. Es ist auch so, dass man den großen Bogen, den man im Moment noch schlagen muss, um in den Park zu gelangen, nämlich rechts entlang der Bahngleise zum CCH, beim neuen Zugang direkter und letztendlich auch schöner sein wird. Insbesondere diese in der Ästhetik der damaligen Zeit gebaute Waschbetonkaskade wird zurückgebaut, und ein ebenerdiger Zugang zum CCH und gleichzeitig auch zu dem Park wird neu eingerichtet.

Durch diese Umgestaltung – es gibt dort manchmal auch Sorgen – werden Kurzparkplätze und Taxiplätze für die Bahnhofsbesucher und die Menschen, die dort Leute abholen, erhalten bleiben. Dauerparkplätze werden allerdings wohl für eine bessere und freundlichere Gestaltung des Parkplatzes abgebaut. Aber die Zugänglichkeit des Bahnhofs für Besucher, für Kurzparker oder für Abholer von Reisegästen wird, so wie heute, auch in Zukunft uneingeschränkt sichergestellt.

Vielen Dank. – Jetzt haben die übrigen Fraktionen die Gelegenheit, jeweils eine Nachfrage für maximal eine Minute zu stellen. Frau Dr. Schaal von der SPD-Fraktion hat sich gemeldet, im Anschluss Herr Thering von der CDU-Fraktion. Bitte.

Vielen Dank. Herr Senator, können Sie sagen, wann denn die Bauarbeiten losgehen?

Wir sind jetzt so weit, dass wir die notwendigen Bauarbeiten beauftragen können. Dafür ist eine europaweite Ausschreibung notwendig. Die Ausschreibungen werden jetzt angeschoben und wir rechnen damit, dass am DagHammarskjöld-Platz und auch in der Marseiller Straße im Spätsommer mit den ersten Arbeiten begonnen werden wird.

Vielen Dank. – Herr Thering von der CDU-Fraktion, Sie haben das Wort für eine Nachfrage.

Herr Senator, uns würde Folgendes interessieren: Sie sprachen gerade davon, dass auch bei dieser Baumaßnahme Parkplätze wegfallen. Alles andere hätte uns beim rotgrünen Senat auch ziemlich gewundert.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

(Senator Jens Kerstan)

Uns würde interessieren, wie viele Parkplätze unterm Strich die Bilanz sein werden, wie viele Parkplätze wegfallen werden, und das wäre das Beste, wie viele Parkplätze unterm Strich neu geschaffen werden.

Herr Senator.

Die für den Bahnhof notwendigen Kurzzeitparkplätze bleiben in vollem Umfang erhalten. Die Dauerparkplätze, die dort an anderer Stelle vorhanden sind, nämlich fast unten in der Nähe des Vorfahrtsgebäudes, das abgerissen wird, weil man von dort keinen Zugang mehr zur TiefgarageKat,ZerdenHntfallen.'ie$nzahlGieVHU Parkplätze muss ich Ihnen zu Protokoll geben.

Vielen Dank. – Gibt es weitere Nachfragen? – Bitte, Herr Dr. Duwe von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank. Mich würde interessieren, ob diese Umgestaltung des Parks Planten un Blomen auch zu weiterer ökologischer Aufwertung führen kann und ob der Biotopverbund auch in diesen Planungen berücksichtigt ist.

Herr Senator.

In der Tat ist es so, dass die Landschaftsarchitekten bei der Gestaltung des Parks natürlich auch ökologische Kriterien zugrunde gelegt haben. Aber man muss sagen, dass das ein sehr bedeutender Park ist, nicht aufgrund seiner Naturnähe, sondern aufgrund sehr starker und ausgeprägter Gartenkunst, die zum Teil historisch und denkmalwürdig ist. Insofern dient die Erweiterung gerade auf der Marseiller Straße dazu, dass dort eine Grünfläche und eine durchgängige Grünfläche zwischen dem Bahnhof und der Petersburger Straße entstehen. Das dient aber in erster Linie nicht der ökologischen Aufwertung, sondern der Zugänglichkeit eines beliebten Volksparks 24 Stunden am Tag. Und es ist insbesondere eine wichtige Wege- und Radfahrverbindung, die bisher im Wegenetz in diesem Stadtteil gefehlt hat.

Vielen Dank. – Herr Jersch von der Fraktion DIE LINKE mit einer Nachfrage.

Herr Senator, nach meinem Kenntnisstand ist bisher in Planten un Blomen Regenwasser vom CCH genutzt worden. Das soll nach dem Umbau des CCH nicht mehr genutzt werden. Können Sie das bestätigen?

Herr Senator.

Tut mir leid, dieses Detail ist mir im Moment nicht präsent.

(Zurufe: Oh, oh!)

Eine Nachfrage von Frau Oelschläger von der AfD-Fraktion.

Habe ich das richtig verstanden, dass die Marseiller Straße zum größten Teil oder ganz Grünfläche wird? Ich freue mich immer über jede Grünfläche. Aber ist dann tatsächlich die Zufahrt zum Dammtorbahnhof wirklich noch für Autofahrer gewährleistet? Ist dann da nur noch ein Weg?

Herr Senator.

In der Tat ist es so, dass der Bahnhof von der Petersburger Straße aus nicht mehr direkt angefahren werden kann. Aber wenn Sie die Örtlichkeiten kennen, wissen Sie, dass in der Regel die Anfahrt von der anderen Seite des Bahnhofs erfolgt, nämlich vom Dag-Hammarskjöld-Platz aus. Diese Zufahrt wird uneingeschränkt auch in Zukunft möglich sein.

Vielen Dank. Damit haben alle Fraktionen die Gelegenheit einer Nachfrage gehabt. Gibt es Nachfragen seitens der fraktionslosen Abgeordneten? Die sehe ich nicht.

Dann können wir zu unserer zweiten Frage kommen.

Diese Frage hat DIE LINKE eingereicht, und Frau Schneider von der Fraktion DIE LINKE trägt vor.

Unter Berufung auf den UNHCR-Bericht vom 22. Dezember 2016, der das gesamte Staatsgebiet Afghanistan von einem innerstaatlichen kriegerischen Konflikt im Sinne des Artikels 15c der EU-Qualifikationsrichtlinie – da geht es um den subsidiären Schutz, um Voraussetzungen – betroffen sieht, hat der schleswigholsteinische Innenminister Studt durch die Einleitung eines Konsultationsverfahrens gegenüber seinen Kollegen von Bund und Ländern einen Abschiebestopp nach Afghanistan vorgeschlagen. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus dem UNHCR-Bericht für seine Politik der Abschiebung nach Afghanistan?

Vielen Dank. – Wer antwortet für den Senat? – Herr Senator Grote.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Schneider, die Sicherheitslage in Afghanistan ist schwierig, niemand macht sich den Umgang mit der Frage der Rückführung leicht. Zu einer sachlichen, seriösen Diskussion,

(Dennis Thering)

Protokollerklärung siehe Seite 3629

die, glaube ich, alle hier von uns erwarten, gehört dann allerdings auch, anzuerkennen, dass wir einen klaren bundesrechtlichen Rahmen haben. Es gibt kein Hamburger Ausländerrecht, kein Hamburger Ausländergesetz, sondern wir üben hier Bundesrecht aus, und dazu gehört wiederum auch, dass die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan in die Bundeszuständigkeit fällt.

Das gilt auch für die aktuellen Hinweise des UNHCR. Das Bundesinnenministerium hat sich dazu geäußert und mitgeteilt, dass auch die aktuellen Erkenntnisse des UNHCR der Praxis der Rückführung nach sorgfältiger Einzelfallprüfung nicht entgegenstehen. Wenn man sich den UNHCR-Bericht oder die ergänzenden Hinweise zu früheren Berichten ansieht, ist das auch nicht unplausibel, denn das UNHCR selbst fordert keinen generellen Abschiebestopp, sondern trifft differenzierte Aussagen, auch zur Situation in einzelnen Regionen Afghanistans, fordert allerdings eine sehr kritische und sorgfältigere und noch mehr die Umstände in einzelnen Teilen des Landes einbeziehende Einzelfallprüfung ein. Das ist, denke ich, auch gerechtfertigt und sehr gut nachvollziehbar. Den Anspruch müssen wir auch haben.

Diese Einzelfallprüfung erfolgt durch das BAMF als Bundesbehörde. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der kritischen Anmerkung des UNHCR die Schutzquote steigen wird, spätestens in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Wir haben auch schon erste Entscheidungen, in denen sich das ein bisschen widerspiegelt. Ich halte das auch für den richtigen Ort, genau, wie das UNHCR es fordert. Es ist wichtig, alle Umstände, die für die Sicherheitslage relevant sind und sich im Einzelfall des jeweils Betroffenen in seinem Verfahren auswirken, auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren, das hier auf einem hohen Standard praktiziert wird. Wir wissen, dass wir in Hamburg nach mehreren gerichtlichen Instanzen auch immer noch den Eingabenausschuss und die Härtefallkommission haben, um auch wirklich ein sehr hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit umsetzen und verwirklichen zu können. Die Schutzquote ist bereits jetzt in Hamburg mit 62,8 Prozent sehr hoch. Wie gesagt, es spricht einiges dafür, dass diese insbesondere dann in gerichtlichen Verfahren noch einmal steigen wird.

Wir haben außerdem noch eine ganze Reihe von Fällen, in denen afghanische Staatsangehörige eine Bleibeperspektive bekommen, weil sie insbesondere aufgrund ihrer Integrationsleistungen dann ein anderes Bleiberecht außerhalb der Schutzansprüche für sich in Anspruch nehmen können, sodass die Zahl derjenigen, auf die eine mögliche Rückführung zukommt, am Ende sehr klein ist. Und wir nutzen die Spielräume in Hamburg auch insoweit, als dass wir nach Vorbereitung der konkreten Maßnahmen so priorisieren, dass wir aktuell Straftäter und alleinstehende Männer

ohne Integrationserfolge, und unter diesen wiederum diejenigen, die erst sehr kurze Zeit in Hamburg sind, berücksichtigen und für die Maßnahmen vorbereiten. Ich glaube, dass man daran sehen kann, dass wir hier ein funktionierendes rechtsstaatliches, ordentliches Verfahren mit einem hohen Maß an Einzelfallgerechtigkeit haben und auch in Hamburg in der Praxis mit sehr viel Augenmaß und Sensibilität mit dieser Frage umgehen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Senator. – Frau Schneider von der Fraktion DIE LINKE mit einer Zusatzfrage.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie von Umständen in Afghanistan sprachen, die sich auf den Einzelfall auswirken? Und wenn ja, wie müssen die Umstände in Afghanistan beschaffen sein, damit abgeschoben wird?